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Verfasst am: 10.12.07, 14:18 Titel: BW: Vor die Tür gesetzt weil nicht mitgeschrieben-erlaubt?
Hallo Leute,
Heute hat mich mein Lehrer gesehn wie mich zum meinem Banknachbarn beugte.
Er bat mich den UNterricht zu verlassen, weil ich bestimmt nicht mitgeschrieben hätte.
So gab ich ihm meinen Block und siehe da, ich habe über 80% des Tafelaufschriebes auf meinem Blatt gehabt.
Trotzdem sollte ich vor die Tür gehen, obwohl ich 1. über 80% mitgeschrieben habe, und 2. verblieben noch 20min Unterricht in denen ich den Rest hätte aufschreiben können.
Darf der Lehrer mich des UNterrichts ausschliessen, nur weil ich 20 min vor schluss (!!) ca 20% des Tafelaufschriebes nicht auf mein Blatt kopiert hatte?
was hättest du denn gern für informationen?
also ich bin dieser stunde nicht negativ aufgefallen und bei dieses einen mal, suchte er sich als vorwand dass ich nicht mitgeschrieben habe, was ich jedoch gemacht habe.
und trotz der tatsache dass sich seine "vermutung" nicht bestätigt hat, wurde ich bestraft.
Man könnte die frage auch so formulieren/verallgemeinern wenn sie oben zu ungenaue/Unverständlich ist :
Gibt es in BW eine mitarbeits bzw mitschreibpflicht ?
Ist es denn nicht mein eigenes problem wenn ich den tafelaufschrieb nicht mitgeschrieben habe ?
Die quittung würde ich dann ja bei der nächsten KLassenarbeit bekommen
Schulform und Klassenstufe.
Was in der Grundschule verboten ist, ist in der gymnasialen Oberstufe möglicherweise erlaubt und in Förder- oder Sonderschulen wieder verboten ... _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Heute hat mich mein Lehrer gesehn wie mich zum meinem Banknachbarn beugte.
Er bat mich den UNterricht zu verlassen, weil ich bestimmt nicht mitgeschrieben hätte.
Darf der Lehrer mich des UNterrichts ausschliessen, nur weil ich 20 min vor schluss (!!) ca 20% des Tafelaufschriebes nicht auf mein Blatt kopiert hatte?
Normalerweise werden Schüler aus der Klasse verwiesen, wenn sie den Unterricht stören. Möglicherweise hat Ihr Lehrer eine unpassende Formulierung dafür verwendet, dass er der Ansicht war, dass Sie Ihren Banknachbarn vom Lernen abgehalten haben.
Grundsätzlich liegen solche Erziehungsmaßnahmen im Ermessen des Lehrers. Bei menschlichem Ermessen kommen auch mal Fehler vor. Wenn es der Anlass wert wäre, könnten Sie sich zunächst bei dem Lehrer in einer ruhigen Minute mündlich beschweren.
Was ist das für ein Unterricht (Fach, Klassenstufe, Schulart), in dem es hauptsächlich darauf anzukommen scheint, Tafelaufschrieb zu kopieren?
Bitte richtig lesen. Nicht "Schulfach" war gefragt, sondern "Schulform".
Zitat:
Gerade in Mathematik finde ich, sind Tafelaufschriebe für ein Aufgabenbeispiel ( nein kein komplett neuer stoff) relativ unwichtig .
Gerade Sonderschüler müssen das Anwenden formaler Lösungsansätze üben. Daher ist das sorgfältige Kopieren des Tafelbildes besonders wichtig. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 10.12.07, 15:35 Titel: Re: BW: Vor die Tür gesetzt weil nicht mitgeschrieben-erlaub
Cutti hat folgendes geschrieben::
Er bat mich den UNterricht zu verlassen, weil ich bestimmt nicht mitgeschrieben hätte.
Was sind eigentlich "andere Erziehungsmaßnahmen" i.S. des Art. 86 BayEUG?
Abs. 1: " Zur Sicherung des Bildungs- und Erziehungsauftrags oder zum Schutz von Personen und Sachen können nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Ordnungsmaßnahmen gegenüber Schülerinnen und Schülern getroffen werden, soweit andere Erziehungsmaßnahmen nicht ausreichen."
O.T. Interessante Logik des Lehrers. Ein Schüler schreibt - vermeintlich - nicht mit, also wird er des Klassenraums verwiesen.
Um dann von draußen mitzuschreiben?
Der pädagogische Sinn geht mir nicht so recht auf. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Verfasst am: 10.12.07, 15:52 Titel: Re: BW: Vor die Tür gesetzt weil nicht mitgeschrieben-erlaub
Redfox hat folgendes geschrieben::
Cutti hat folgendes geschrieben::
Er bat mich den UNterricht zu verlassen, weil ich bestimmt nicht mitgeschrieben hätte.
Was sind eigentlich "andere Erziehungsmaßnahmen" i.S. des Art. 86 BayEUG?
Ermahnung, Zusatzaufgaben (Stundenprotokoll; Abschreiben der Hausordnung o. ä.), eine Woche länger Tafeldienst (bei Unzuverlässigem Wischen) ...
BayEUG ist hier aber nicht anwendbar, da für BW angefragt wurde.
Zitat:
O.T. Interessante Logik des Lehrers. Ein Schüler schreibt - vermeintlich - nicht mit, also wird er des Klassenraums verwiesen.
Um dann von draußen mitzuschreiben?
Der pädagogische Sinn geht mir nicht so recht auf.
Wenn der Schüler nicht mitschreibt, ist das sein eigenes Problem, wie Cutti bereits sehr richtig festgestellt hatte. Ich vermute, dass Herr Knitz mit seiner Vermutung ins Schwarze getroffen hat:
Kurt Knitz hat folgendes geschrieben::
Normalerweise werden Schüler aus der Klasse verwiesen, wenn sie den Unterricht stören. Möglicherweise hat Ihr Lehrer eine unpassende Formulierung dafür verwendet, dass er der Ansicht war, dass Sie Ihren Banknachbarn vom Lernen abgehalten haben.
_________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Das ist nicht unbedingt unlogisch. Jemand, der ohnehin nicht alles mitschreibt, kann die Stunde auch vor der Türe verbringen. Dann stört er wenigstens die anderen nicht.
Ich bezweifle allerdings auch, ob eine solche Maßnahme pädagogisch sinnvoll ist - wobei sie in diesem Fall ja allem Anschein nach ins Schwarze getroffen hat. _________________ mitternächtliche Grüße.
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Das ist nicht unbedingt unlogisch. Jemand, der ohnehin nicht alles mitschreibt, kann die Stunde auch vor der Türe verbringen. Dann stört er wenigstens die anderen nicht.
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Jeodhc hatte ich über 80& mitgeschrieben und hatte ja noch 20min zeit meinen Aufschirbe zu beenden.
Ob ich 10min oder 20min benötige um den Aufschrieb abzuschreiben ist doch mein eigenes problem.
Wenn ich , aus welchem Grund auch immer, GAR NICHT fertig werde, schreibe ich es halt bei einem Kameraden ab.
Ich verstehe meinen Lehrer einfach nicht, wahrscheinlich isser neidisch weil ich schöner bin als er
Jeodhc hatte ich über 80& mitgeschrieben und hatte ja noch 20min zeit meinen Aufschirbe zu beenden.
Ob ich 10min oder 20min benötige um den Aufschrieb abzuschreiben ist doch mein eigenes problem.
Wenn ich , aus welchem Grund auch immer, GAR NICHT fertig werde, schreibe ich es halt bei einem Kameraden ab.
Herzchen, begreif' doch bitte, dass es keinen Sinn hat, dasselbe 3x zu schreiben. Also, bitte nicht noch mal.
Zitat:
Ich verstehe meinen Lehrer einfach nicht, wahrscheinlich isser neidisch weil ich schöner bin als er
Eine sehr altersspezifische Argumentation - in der 9. Klasse wird die Pubertät langsam chronisch .
Lies doch bitte mal den Beitrag von Kurt Knitz noch einmal ganz; den von 15:11 Uhr; ich hatte ihn bereits zitiert. Ich bin immer noch der Meinung: 3x dasselbe schreiben ist mindestens 1x zu viel. _________________ mitternächtliche Grüße.
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