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Wer muss bezahlen?
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Mutti
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Anmeldungsdatum: 07.01.2005
Beiträge: 81

BeitragVerfasst am: 18.01.05, 13:48    Titel: Wer muss bezahlen? Antworten mit Zitat

Hallo,
vielleicht mal ein bisschen einfacher detailiert. Es geht um Rechtschutz.
Zum 31.12.03 Versicherung gekündigt und zum 01.01.04 neue abgeschlossen.
Im Monat August 2004 kommt eine Foderung vom Anwalt die sich auf einen Fall von Juli 2003 beläuft. Jetzt zahlt die neue Vers. keinen Anwalt, weil der Fall sich vor Abschluss der Vers. abgespielt hat, und die alte will keinen Vers. schutz übernehme, weil der Vertrag mitlerweile nicht mehr läuft.
Da ist doch irgendwo eine Gesetzeslücke.
Welches Amt hilft mir weiter, bzw. wo kann ich mich beschweren? Die Anwaltshilfe wird dringend benötigt, und von den Versicherungen fühlt sich keine verantwortlich.
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Hamster
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 18.01.05, 13:54    Titel: Antworten mit Zitat

Müßte man erstmal wissen, was war bei der alten Gesellschaft genau versichert, weshalb wird anwaltliche Hilfe benötigt, wie lange lief der alte Vertrag schon bei Schadenseintritt.

Na dann hab ich meine Antwort jetzt auch nochmal hier gepostet, die Fragen bleiben allerdngs die gleichen.
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 18.01.05, 13:59    Titel: Antworten mit Zitat

beschweren kann man sich hier:

www.versicherungsombudsmann.de

Der Ombudsmann kann eine Entscheidung treffen, die für den Versicherer bindend ist. Der VN kann aber trotzdem, wenn er mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, gegen den Versicherer klagen.

Das Verfahren beim Ombudsmann ist für den Versicherungsnehmer kostenlos.

Grüße, Mogli


Zuletzt bearbeitet von Mogli am 18.01.05, 14:16, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Hamster
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 18.01.05, 14:09    Titel: Antworten mit Zitat

Nur sinnnlos, wenn man im Vorfeld vielleicht schon rausfindet das die Ablehnung begründet ist, deshalb habe ich ja weiter oben nachgefragt.
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Mutti
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Anmeldungsdatum: 07.01.2005
Beiträge: 81

BeitragVerfasst am: 18.01.05, 16:27    Titel: Also, Antworten mit Zitat

bei der anderen Gesellschaft war nur "Mietsache" versichert, denn das war beim Deutschen Mieterbund, ist doch auch Rechtschutz!!!
Dort lief der Vertrag seit dem Jahr 2000. Und die meinen nun eben, dass sie mir keine Hilfe mehr geben müssen, wenn ich kein Mitglied mehr bin.
Und die Mietsache um die es geht ist aus dem Jahr 2002/2003.

Viele Grüße
Mutti
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Mutti
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Anmeldungsdatum: 07.01.2005
Beiträge: 81

BeitragVerfasst am: 18.01.05, 16:29    Titel: Ombussmann Antworten mit Zitat

Aber so wie ich das lesen hilft einem der Ombussmann in "Mietsachen" nicht weiter!!!
Lieg ich da falsch?
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Alba
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 1057

BeitragVerfasst am: 18.01.05, 16:36    Titel: Antworten mit Zitat

Ich sehe die Logik nicht. Der Deutsche Mieterverein ist ein Verein. Zu seinen Leistungen an die Mitglieder gehört die Rechtsberatung in mietrechlichen Angelegenheiten bzw. die Finanzierung der anwaltlichen Vertretung.

Kein Mitglied mehr, keine Leistungen mehr. Die Beendigung der Mitgliedschaft liegt beim Mitglied.

Emotionales Beispiel: Bei einem Fußballverein darf jemand auch ein Jahr nach seinem Austritt nicht mehr einfach so zum spielen auf den Fußballplatz, nur weil er das Spiel noch zu Vereinszeit mit einem Fremden verabredet hat.

Davon völlig unabhängig ist der Vertrag der Versicherung. Es ist gänzlich unstreitig, dass Klauseln in den Versicherungsverträgen zulässig sind, die die Einstandspflicht der Versicherung für Angelegenheiten, die vor dem Vertragsschluss/Wartezeit entstanden sind ausschließt. Auch wenn diese erst nach Abschluss des Vertrages dann vor Gericht/beim Anwalt landen.

Dadurch gibt es zwar eine Lücke, aber das macht die Sache nicht rechtswidrig oder unangemessen. Übersehe ich hier etwas?
_________________
Obiger Text reflektiert meine spontane Meinung. Ich übernehme hierfür keine Haftung. Sie entspricht nicht dem Sorgfaltsmaßstab einer kunstgerechten juristischen Beratung.
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Hamster
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 18.01.05, 16:48    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht hilft das ja etwas weiter, wäre zumindest der einzige Punkt weshalb ich mir vorstellen könnte, weshalb sich der Vorversicherer querstellt, sofern es sich überhaupt um eine Versicherungsgesellschaft handelt.

Zitat:

Verjährung

Auszug aus den Musterbedingungen
§ 14 Verjährung
(1) Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren
in zwei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Schluß
des Jahres, in dem die Leistung verlangt werden kann.
Die Verjährung des Anspruchs auf Rechtsschutz nach
Eintritt eines Rechtsschutzfalles beginnt am Schluß
des Kalenderjahres, in dem erstmalig Maßnahmen zur
Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers
eingeleitet werden, die Kosten auslösen
können.
(2) Ist ein Anspruch des Versicherungsnehmers bei dem
Versicherer angemeldet worden, zählt der Zeitraum
von der Anmeldung bis zum Zugang der schriftlichen
Entscheidung des Versicherers bei der Fristberechnung
nicht mit.


Jetzt müßte man wiederum wissen, wann genau sich ein Anwalt zum ersten Mal mit dieser Mietsache befasst hat, wars nun im Jahre 2003 oder schon in 2002 ?

Der nächste Punkt wäre was verkauft der Mieterbund da dem Kunden/Mitglied , ist das tatsächlich eine Rechtsschutzversicherung, oder wird eine Mitgliedschaft im Mieterbund verkauft, die besagt das derjenige der Mitglied dieser Organisation ist in diesem Zeitraum Hilfe eines organisationseignen Anwalts in Anspruch nehmen kann.

Bestand dabei eine freie Anwaltswahl ?
Gibt es irgendwelche Vertragsunterlagen darüber die man mal einscannen und ins Netz hochladen könnte, oder eben Seiten im Internet wo diese aufgeführt sind ?
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Mutti
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Anmeldungsdatum: 07.01.2005
Beiträge: 81

BeitragVerfasst am: 18.01.05, 19:45    Titel: @ Hamster Antworten mit Zitat

Der Anwalt war das erste mal damit in 2003 aktiv.
Irgendwie ist das ganze ein zu komplizierter Fall, der Mieterbund wirbt doch für eine "Versicherung". Zumindest hat man dort die selben vertraglichen Pflichten.
3- monatige Wartezeit, Kündigungsfristen,
aber um die andere Frage zu beantworten:
Ja, man hat freie Anwaltswahl, aber nur zu Anwälten, die auch für den Mieterbund tätig sind. Es gibt AGB`s, aber nen Vertrag habe ich glaub keinen mehr. Nur eine Mitgliedsbescheinigung.

Ich glaub mittlerweile, dass keine Chance mehr besteht hier Hilfe zu bekommen, ohne einen teuren Anwalt der mal ca. 900,- € kostet zu bezahlen.
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Mutti
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.01.2005
Beiträge: 81

BeitragVerfasst am: 18.01.05, 19:53    Titel: @ Alba Antworten mit Zitat

Das hab ich gerade auf einer Homepage des Mieterbundes gefunden:

"Viele Mietervereine bieten darüber hinaus Prozesskostenschutz und eine Rechtsschutzversicherung. "
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 19.01.05, 11:20    Titel: Antworten mit Zitat

aber nur solange man mitglied ist.

ein mieterverein ist nun mal keine versicherung. man kann also die jeweiligen vorschriften nicht einfach vom einem auf den anderen umlegen.

mit beendigung der mitgliedschaft enden i.d.r. auch alle ansprüche, die man an den verein stellen kann.

eine richtige rechtschutzversicherung dagegen muss auch nach beendigung des vertrages noch schadenfälle bearbeiten, sofern die "schadenursache" innerhalb der vertragslaufzeit liegt.
_________________
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Hamster
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 19.01.05, 13:00    Titel: Antworten mit Zitat

Tja Talla, und genau bei dem Punkt sind wir gerade, ist es eine "richtige" RS Versicherungen weil vermittelt durch MIetverein an RS-Versicherer oder ist es eben nur eine Mitgliedschaft ?

Und wenn man sich mal die Webseite des DMB anschaut kann man erkennen, das diese sehr wohl auch an Versicherer vermitteln, die Chance darauf das es sich hierbei also um einen richtigen RS-Vertrag handeln könnte immer höher wird.

[off-topic on]
Also warum immer diese pauschalisierenden und aus der Glaskugel stammenden Antworten, denke so wird den Fragestellenden am wenigsten geholfen, als wenn man erstmal alle Punkte sauber abklopft und hinterfragt, bevor man eine abschließende Äußerung zu treffen.
Soll übrigens auch draußen an der Front bei der Bedarfsanalyse wahre Wunder wirken, falls ich es hier mit jemanden aus der Branche zu tun haben sollte.
[off-topic off]
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 19.01.05, 14:07    Titel: Antworten mit Zitat

@Hamster:

ich denke,wir sollen, können und dürfen hier keine individuelle Rechtsberatung betreiben.
hier stellt einer 'ne allgemeine Frage und kriegt darauf 'ne allgemeine Antwort.
Klar, je schwammiger die Frage gestellt ist, desto diffuser zunächst mal die Antwort.
Und dass die Antwort anders ausfallen wird, wenn erst mal ALLE Unterlagen auf dem Tisch liegen, ist auch klar.

Bitte verbessert mcih, wenn ich falsch liegen sollte. Ich lerne gerne was dazu.

Grüße, Mogli
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Hamster
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 19.01.05, 14:23    Titel: Antworten mit Zitat

Mogli sehe ich etwas anders, hier geht es in meinen Augen nicht um eine Rechtsberatung, hier gehts ganz einfach um bedingungswerkstechnische Fragen, sprich das Handwerkszeug das wir alle oder die meisten täglich draußen an der Front brauchen und mit dem wir täglich arbeiten.
Wenn dies eine Rechtsberatung darstellen würde, wäre das Bedingungswerk nicht in der mündlichen BWV-Prüfung zugelassen. Habe Kollegen erlebt die ihre gesamte mündliche Prüfung gerade im RS-Bereich fast ausschließlich über das Bedingungswerk geführt haben.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 19.01.05, 15:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hamster hat folgendes geschrieben::
Tja Talla, und genau bei dem Punkt sind wir gerade, ist es eine "richtige" RS Versicherungen weil vermittelt durch MIetverein an RS-Versicherer oder ist es eben nur eine Mitgliedschaft ?



nein, denn wenn eine rsv vermittelt wird, bekommt der fragesteller eine police und hat als versicherungsnehmer alle rechte am vertrag.

durchaus möglich, dass ein mieterverein nur die leistungen einer rsv bietet, ohne das überhaupt bei irgendeiner versicherungsgesellschaft eine rsv besteht.

und, mal angenommen, der verein unterhält eine rsv, bei der die mitglieder versichert sind, so ist der verein versicherungsnehmer und hat damit alle rechte am versicherungsvertrag. damit kann der verein bestimmen, wer über diese rsv versicherungschutz erhält und wer nicht.
kurz: mitglieder bekommen versicherungschutz, nichtmitglieder nicht mehr.

aber das ist alles nur vermutung, wie es genau ist, kann nur der verein selber sagen.ich

seh hier keine chance, da die mitgliedschaft, und damit höchstwahrscheinlich auch alle ansprüche auf leistungen, beendet ist.
_________________
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