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Handy vom Lehrer weggenommen!
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viop
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.02.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 23.02.08, 12:05    Titel: Handy vom Lehrer weggenommen! Antworten mit Zitat

Hallo,
ich hoffe ich bin hier richtig.

Ich habe Freitag in der Schule mit meinem Handy Musik gehört, in der Pause und mit Ohrstöpseln.
Handys sind auf unserer Schule generell verboten.
Deswegen kam ein Lehrer zu mir und hat gesagt ich solle es abgeben, dies wollte ich dann auch machen. Dabei hat er auf meinem Display einen "Reichsadler" gesehen und hat gesagt, das ich das Handy anlassen solle wegen einem "Straftatbestand". Trotzdem wollte ich es ausmachen, und dann hat er mir das Handy einfach aus der Hand gerissen.
Ich denke er wird sich jetzt meine Daten anschauen, die auf dem Handy sind.
Darf er das, wenn ein Verdacht vorliegt?
Und normaler weise habe ich doch auch das Recht nach der Schule mein Handy zurückzuverlangen. Dies hat er Abgelehnt, und ich durfte mein Handy noch nicht einmal ausschalten.

Deshalb meine Frage, hat der Lehrer zu dem ganzen ein Recht?
Achja, und ich komme aus NRW.

MfG
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 25.02.08, 18:48    Titel: Re: Handy vom Lehrer weggenommen! Antworten mit Zitat

viop hat folgendes geschrieben::
Hallo,
ich hoffe ich bin hier richtig.

Ich habe Freitag in der Schule mit meinem Handy Musik gehört, in der Pause und mit Ohrstöpseln.
Handys sind auf unserer Schule generell verboten.
Deswegen kam ein Lehrer zu mir und hat gesagt ich solle es abgeben, dies wollte ich dann auch machen.
Soweit alles o.k.
Zitat:
Dabei hat er auf meinem Display einen "Reichsadler" gesehen und hat gesagt, das ich das Handy anlassen solle wegen einem "Straftatbestand".

Das könnte durchaus rechtmäßig sein - und erspart der Polizei vermutlich einiges an Arbeit. Wie sah der Flattermann denn aus?
So?
Oder so?
Oder noch ganz anders? Beispiel 1 ist als verfassungswidriges Zeichen verboten.
Zitat:

Trotzdem wollte ich es ausmachen, und dann hat er mir das Handy einfach aus der Hand gerissen.
Ich denke er wird sich jetzt meine Daten anschauen, die auf dem Handy sind.
Darf er das, wenn ein Verdacht vorliegt?
Nein. Er darf die Daten definitiv nicht ansehen - wohl aber die Polizei, der er das Gerät bei Verdacht auf eine Straftat übergeben muss.
Zitat:
Und normaler weise habe ich doch auch das Recht nach der Schule mein Handy zurückzuverlangen. Dies hat er Abgelehnt, und ich durfte mein Handy noch nicht einmal ausschalten.
Die Polizei wird draufschauen wollen. Und das geht nur, wenn sie es bekommt und es eingeschaltet ist. Klar, oder?

Zitat:
Deshalb meine Frage, hat der Lehrer zu dem ganzen ein Recht?
Ja. Erziehungsauftrag und "rechtfertigender Notstand".
Zitat:
Achja, und ich komme aus NRW.

MfG
Da das Ganze eher Datenschutz und Strafrecht betrifft, gilt die Antwort wohl bundesweit. Dennoch Dank für die Angabe.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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Anton Reiser
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.11.2006
Beiträge: 359
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 25.02.08, 22:10    Titel: Antworten mit Zitat

viop schrieb:
Zitat:
Trotzdem wollte ich es ausmachen, und dann hat er mir das Handy einfach aus der Hand gerissen. Ich denke er wird sich jetzt meine Daten anschauen, die auf dem Handy sind. Darf er das, wenn ein Verdacht vorliegt?


Wie mitternacht schon anmerkte, darf der Lehrer das nicht.

Grundlage für das Vorgehen der Schule bei Straftaten von Jugendlichen ist seit letztem Jahr in NRW folgender Erlass:

Zitat:
Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung der Jugendkriminalität
Gem. RdErl. d. Innenministeriums - 42 - 62.19.02 -,[drei weitere Ministerien] u. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung - 622. 6.08.08.04 - 50724 -v. 31.8.2007
:

Sind Schülerinnen oder Schüler an einer strafbaren Handlung beteiligt, so darf die Schule nicht Aufgaben der Strafverfolgung übernehmen.

Besteht gegen Schülerinnen oder Schüler der Verdacht einer strafbaren Handlung, hat die Schulleitung zu prüfen, ob pädagogische Maßnahmen ausreichen oder ob wegen der Schwere der Tat eine Anzeige an die Polizei oder die Staatsanwaltschaft erfolgen muss.

Eine Strafanzeige ist insbesondere zu erstatten, wenn der Schulleitung Tatsachen bekannt werden, die Anhaltspunkte dafür sein können, dass folgende Straftaten an der Schule oder im unmittelbaren Umfeld davon begangen wurden oder bevorstehen: [...]bei politisch motivierten Straftaten [...].
Die Lehrkräfte sind verpflichtet, die Schulleitungen zu unterrichten, wenn sie Kenntnis von solchen oder vergleichbaren Straftaten erhalten. Die Erziehungsberechtigten sind zu benachrichtigen.

Ein Lehrer, der ein seiner Meinung nach verdächtiges Handy an die Schulleitung übergibt, handelt zunächst einmal rechtmäßig, alles weitere hat die Schulleitung zu veranlassen.

viop schrieb:
Zitat:
Und normaler weise habe ich doch auch das Recht nach der Schule mein Handy zurückzuverlangen.

Zunächst einmal besteht die Pflicht, die geltende Schulordnung einzuhalten. Eine Rückgabe des Handys nach Schulschluss ohne weitere erzieherische Einwirkung durch die Schule halte ich angesichts des vorsätzlichen Verstoßes und eines kaum erkennbaren Unrechtsbewusstseins für eher unwahrscheinlich. Das ist aber in der Schulordnung der Schule geregelt. Unabhängig vom Vorliegen einer Straftat sollte das Handy erst nach einem gemeinsamen Gespräch mit den Erziehungsberechtigten und dem Schüler über dessen Verhalten durch den Schulleiter zurückgegeben werden.

mitternacht schrieb:
Zitat:
Die Polizei wird draufschauen wollen [auf das Handy]. Und das geht nur, wenn sie es bekommt und es eingeschaltet ist.

Ob die Polizei im Ernstfall wirklich vor einem ausgeschalteten Handy kapituliert, wage ich zu bezweifeln. Ist ein Handy erst einmal zerlegt, könnte ich mir die technische Rekonstruktion der im Speicher vorhandenen Daten durchaus vorstellen. Insofern empfiehlt sich sicherlich auch aus diesem Grund die Kooperation mit der Polizei.

Mit freundlichem Gruß
Anton Reiser
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Leon6
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Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 613

BeitragVerfasst am: 29.02.08, 11:34    Titel: Re: Handy vom Lehrer weggenommen! Antworten mit Zitat

viop hat folgendes geschrieben::
Dabei hat er auf meinem Display einen "Reichsadler" gesehen und hat gesagt, das ich das Handy anlassen solle wegen einem "Straftatbestand". Trotzdem wollte ich es ausmachen, und dann hat er mir das Handy einfach aus der Hand gerissen.

Wie bereits oben schon in dem Erlaß dargelegt, darf die Schule keine Aufgaben der Strafverfolgung übernehmen. Der Lehrer darf dir das handy wegnehmen, er muß dir aber ermöglichen, dieses vorher auszuschalten. Bei den auf dem handy gespeicherten zugänglichen Daten handelt es sich um persönliche geschützte Daten. Der Lehrer hat kein Recht, dir das Handy aus der Hand zu reißen, zumal du signalisiert hattest, dass du ihm das handy freiwillig überreichen willst. Du hast insofern korrekt gehandelt, der Lehrer hat dagegen rechtswidrig gehandelt.

viop hat folgendes geschrieben::
Ich denke er wird sich jetzt meine Daten anschauen, die auf dem Handy sind.
Darf er das, wenn ein Verdacht vorliegt?

Dein Verdacht ist begründet. Nein, das darf er auf keinen Fall. Die Gründe sind oben bereits erwähnt.

viop hat folgendes geschrieben::
Und normaler weise habe ich doch auch das Recht nach der Schule mein Handy zurückzuverlangen. Dies hat er Abgelehnt, und ich durfte mein Handy noch nicht einmal ausschalten.

Deshalb meine Frage, hat der Lehrer zu dem ganzen ein Recht?
Achja, und ich komme aus NRW.

MfG

Hier wirds ein wenig kniffelig. Wenn er dein handy im ausgeschalteten Zustand in Besitz genommen hätte, dürfte er es wohl behalten, um es im schlimmsten Fall der Polizei zu übergeben. Vorher sollte ein verständiger Lehrer aber mit dir, der Schulleitung und/oder den Erziehungsberechtigten sprechen. Da er das handy aber unrechtmäßig und im eingeschalteten Zustand, also rechtswidrig, an sich genommen hat, ist auch das weitere in Besitz halten nicht rechtmäßig.

Es steht dem nichts entgegen, das handy auszuschalten und der Polizei zu übergeben. Es handelt sich hier auch keinesfalls um einen rechtfertigenden Notstand. Das wäre auch völlig überzogen. Es handelt sich auch nicht um die Durchführung eines erzieherischen Auftrags. Ein solcher wäre auch erst dann angebracht, wenn sich nach Prüfung der Sache (z.B. durch die Schulleitung und gegebenenfalls im weiteren durch die Polizei) herausstellen würde, dass es sich tatsächlich um eine unzulässige Darstellung auf dem handy handelt, die aufgrund ihrer Wirkung auf deine Person eine erziehrische Maßnahme/Handlung rechtfertigen würde.

Leider neigen viele Leute hier zu völlig überzogenen Reaktionen, wie offensichtlich auch dein Lehrer. Geschockt Und was der auf dem kleinen display für einen Reichsadler gesehen zu haben glaubt, war bestimmt nur ein verwester Kanarienvogel Lachen
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Anton Reiser
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.11.2006
Beiträge: 359
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 10.03.08, 01:09    Titel: Antworten mit Zitat

Leon6 meinte:
Zitat:
Der Lehrer hat kein Recht, dir das Handy aus der Hand zu reißen, zumal du signalisiert hattest, dass du ihm das handy freiwillig überreichen willst. Du hast insofern korrekt gehandelt, der Lehrer hat dagegen rechtswidrig gehandelt.

Gegen welches Recht hat der Lehrer verstoßen? Gegen das Schulrecht jedenfalls nicht.

Zitat:
viop hat folgendes geschrieben::
Ich denke er wird sich jetzt meine Daten anschauen, die auf dem Handy sind.
Darf er das, wenn ein Verdacht vorliegt?

Dein Verdacht ist begründet. [...]


Genauso begründet wäre der Verdacht, dass der Lehrer einfach umsonst telefonieren wollte. Schmuddelnummern, natürlich, um hinterher zu sagen, das hätte der Schüler getan. Bis zum Beweis des Gegenteils ist es wirklich nur ein (unbegründeter)Verdacht.

Leon6 meinte:
Zitat:
[...] Wenn er dein handy im ausgeschalteten Zustand in Besitz genommen hätte, dürfte er es wohl behalten, um es im schlimmsten Fall der Polizei zu übergeben.

Das könnte für den Lehrer dienstrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Zuständig für die mögliche Weitergabe an die Polizei ist die Schulleitung. Steht auch so im Erlass, s.o., der insofern diese dienstrechtliche Bestimmung aufgenommen hat.

Leon6 meinte:
Zitat:
Es handelt sich auch nicht um die Durchführung eines erzieherischen Auftrags. Ein solcher wäre auch erst dann angebracht, wenn sich nach Prüfung der Sache (z.B. durch die Schulleitung und gegebenenfalls im weiteren durch die Polizei) herausstellen würde, dass es sich tatsächlich um eine unzulässige Darstellung auf dem handy handelt, die aufgrund ihrer Wirkung auf deine Person eine erziehrische Maßnahme/Handlung rechtfertigen würde.

Die Einbeziehung des Handys dient der Einhaltung bzw. Durchsetzung der Schulordnung und somit natürlich einem erzieherischen Auftrag. Darüber hinaus geht es um mögliche Straftatbestände, die die Schulleitung prüfen und ggf. der Polizei melden muss.

Leon6 meinte:
Zitat:
Leider neigen viele Leute hier zu völlig überzogenen Reaktionen, wie offensichtlich auch dein Lehrer.

Das sieht der Gesetzgeber in NRW ganz offensichtlich anders, deshalb nämlich der zitierte aktuelle Erlass der konzertierten Ministerienkompetenz. Hintergrund hierfür war offenbar, dass einzelne Schulen Straftaten nicht den Strafverfolgungsbehörden gemeldet hatten, weil sie u.a. um den guten Ruf ihrer Schule fürchteten. Da wurde möglicherweise selbst bei eindeutig rechtsradikalem Hintergrund dann schon mal schulintern abgewiegelt und bagatellisiert wie z.B. so:

Leon6 witzelte:
Zitat:
[...]war bestimmt nur ein verwester Kanarienvogel


Nach dem bisher Geschilderten hat der Lehrer jedenfalls völlig korrekt und erlasskonform gehandelt.

Mit freundlichem Gruß
Anton Reiser
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Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 10.03.08, 09:22    Titel: Re: Handy vom Lehrer weggenommen! Antworten mit Zitat

mitternacht hat folgendes geschrieben::
Beispiel 1 ist als verfassungswidriges Zeichen verboten.


Leon6 hat folgendes geschrieben::
Leider neigen viele Leute hier zu völlig überzogenen Reaktionen, wie offensichtlich auch dein Lehrer.


Ja, weil sie möglicherweise nicht die rechtlichen Grundlagen kennen.

Nicht das Besitzen von von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ist strafbar, sondern das Verbreiten oder das öffentliche, in einer Versammlung oder in verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwenden (§ 86a StGB --> www.gesetze-im-internet.de/stgb/__86a.html )

Auch der Besitz von von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen ist nicht strafbar, wenn sie nicht verbreitet werden sollen. --> www.gesetze-im-internet.de/stgb/__86.html

Also für mich drängt sich durch dieses Display keine Straftat auf. In Frage kommt allenfalls das Verbreiten durch den Schüler, wenn er dieses Zeichen an andere verschickt oder das Display öffentlich vorzeigt oder die Ermittlung einer Person, die es (u.a.) an diesen Schüler verbreitet hat.

Ob diese Überlegungen für den Verdacht einer strafbaren Handlung ausreichen bzw für das Recht, den Schüler als Zeugen hinzuzuziehen, kann ich nicht sagen.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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Anna Conda
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.04.2005
Beiträge: 129

BeitragVerfasst am: 10.03.08, 10:03    Titel: Antworten mit Zitat

@ Anton Reiser

Das ausgerechnet ein Lehrer (so stehts zumindest in ihrem Profil) solch einen fragwürdigen Beitrag von sich gibt, beantwortet viele Fragen für den Zustand an unseren Schulen.

Angesehen davon, dass sie sich in ihren beiden Beiträgen wiedersprechen, kann ich meinem Vorredner nur zustimmen, es fehlt möglicherweise die Kenntnis der rechtlichen Grundlagen.

Dass sie sich dann ausgerechnet noch das Pseudonym des Protagonisten aus dem Roman von Karl Philipp Moritz zulegen gibt der Sache den Rest.

Um es kurz zu machen, ein Auszug aus Wikipedia zu Anton Reiser:
Zitat:
Probleme und Misserfolge werden hier nicht als Ergebnis der Herkunft dargestellt, sondern vielmehr als Folge der Fehlentscheidungen Anton Reisers und der Borniertheit und des Eigennutzes seiner Erzieher und Lehrherren. In diesem Sinne fungiert dieser Entwicklungsroman, der einen begabten jungen Menschen zum Protagonisten hat, erstens als Zerrbild überkommener pädagogischer Konzepte ........
.
da hat sich bis heute offensichtlich nichts geändert.
Geschockt
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Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 10.03.08, 13:57    Titel: Antworten mit Zitat

Und was will uns diese plumpe Polemik nun sagen?
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 18.03.08, 23:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Anna Conda,

manche polemische Äußerungen sollten wirklich nicht gemacht werden.

Anna Conda hat folgendes geschrieben::
@ Anton Reiser

Das ausgerechnet ein Lehrer (so stehts zumindest in ihrem Profil) solch einen fragwürdigen Beitrag von sich gibt, beantwortet viele Fragen für den Zustand an unseren Schulen.
...

Erinnern Sie sich noch an diese Äußerung?

Anna Conda hat folgendes geschrieben::
... Also wenn das ein Dipl.Sozialarbeiter äußert, dann wundert mich nichts mehr Geschockt ...

Bin mal gespannt welche Berufsgruppe als nächstes dran ist. Böse

Zu guter Letzt der Link zum Gem. RdErl. Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung der Jugendkriminalität
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Leon6
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 613

BeitragVerfasst am: 19.03.08, 02:20    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich mir den Sachverhalt durchlese, dann kann ich Redfox nur zustimmen, ich sehe auch keine Straftat.
Ich sehe darin auch keine Handlung, die durch den RdErl. erfasst wird.

Wenn ich dann noch im RdErl lese unter 2.2 :
Zitat:

Schule
Erziehung und Bildung in der Schule zielen auf die Entwicklung einer selbst- und sozialverantwortlichen Persönlichkeit der Kinder und Jugendlichen.


dann frage ich mich, ob der Jugendliche das (wohl nicht gerechtfertigte) gewaltsame Entreißen seines handys aus seiner Hand ernsthaft als einen Beitrag der Schule zur Entwicklung seiner selbst- und sozialverantwortlichen Persönlichkeit verstehen soll.

Wäre ich betroffener Schüler, würde dieses gewaltsame Handeln bei mir ganz andere Einsichten erzeugen. [/quote]
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 19.03.08, 09:13    Titel: Antworten mit Zitat

Leon6 hat folgendes geschrieben::
...
Wäre ich betroffener Schüler, würde dieses gewaltsame Handeln bei mir ganz andere Einsichten erzeugen.

Ich frag jetzt mal lieber nicht nach, welche Einsichten dies erzeugen würde. Aber es dürfte mittlerweile schon klar sein, daß Handys in Schulen eigentlich nichts zu suchen haben. Im FDR wird die Frage "handy in der schule abgenommen wichtig !! (NRW)" ja häufiger gestellt.

viop hat folgendes geschrieben::
Handys sind auf unserer Schule generell verboten.

Warum hält sich dann der TE nicht einfach an dieses Verbot? Oder gelten Verbote für Schüler nicht?

________
Zur Vertiefung: Handys in der Schule: Diskussion beim Wissenschaftssommer in Essen(NRW)
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karli
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 19.03.08, 09:35    Titel: Antworten mit Zitat

Anton Reiser hat folgendes geschrieben::
Unabhängig vom Vorliegen einer Straftat sollte das Handy erst nach einem gemeinsamen Gespräch mit den Erziehungsberechtigten und dem Schüler über dessen Verhalten durch den Schulleiter zurückgegeben werden.

Woraus lässt sich denn schliessen, daß der Schüler Minderjährig ist Frage
_________________
Wir machen das mit den Fähnchen!
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Leon6
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 613

BeitragVerfasst am: 19.03.08, 09:49    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::

viop hat folgendes geschrieben::
Handys sind auf unserer Schule generell verboten.

Warum hält sich dann der TE nicht einfach an dieses Verbot? Oder gelten Verbote für Schüler nicht?

und die werden dann regelmäßig den Schülern aus den Händen gerissen ?
Gegenfrage: Wenden sie bei jeder Regelmissachtung einer Person Gewalt an ?

Regeln von vergleichbarem Gewicht sind an der Tagesordnung.
Wenn jemand Kaugummi im Unterricht kaut, reißen sie ihm das aus dem Mund ?
Wenn jemand bei rot über die Ampel geht, treten sie dem vor das Schienbein ?


Wenn mein Kind etwas hat, was es nicht haben darf, dann halte ich die Hand auf und bekomme das auch ohne es ihm aus der Hand zu reißen. Sachliche Worte reichen völlig aus. Gewalt wäre frühestens der nächste Schritt.

Wird gewaltfreie Erziehung nicht auch schwerpunktmäßig von Sozialpädagogen gepredigt ?

Ich finde, sie selbst vermitteln mit ihrer Auffassung ein Bild, das durchaus geeignet ist, die von Annaconda dargestellte Kritik, die sie als polemisch bezeichnen, zunehmend zu rechtfertigen. Zumindest liefern sie mit ihrer Auffassung die besten Argumente dafür.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 19.03.08, 10:38    Titel: Antworten mit Zitat

Leon6 hat folgendes geschrieben::
...
Wird gewaltfreie Erziehung nicht auch schwerpunktmäßig von Sozialpädagogen gepredigt ?
...

Da habe ich noch mal Glück gehabt, da ich kein Sozialpädagoge bin. Winken

Leon6 hat folgendes geschrieben::
und die werden dann regelmäßig den Schülern aus den Händen gerissen ?
Gegenfrage: Wenden sie bei jeder Regelmissachtung einer Person Gewalt an ?

Es kommt auf den Regelverstoß an - und leider ist bei "Gefahr im Verzuge" .... aber dies ist ein anderes Thema.

Leon6 hat folgendes geschrieben::
Regeln von vergleichbarem Gewicht sind an der Tagesordnung.
Wenn jemand Kaugummi im Unterricht kaut, reißen sie ihm das aus dem Mund ?
Wenn jemand bei rot über die Ampel geht, treten sie dem vor das Schienbein ?

Dies waren doch sicher rhetorische Fragen - oder? Winken

viop (Verfasst am: 23.02.08, 12:05) hat folgendes geschrieben::
... Deswegen kam ein Lehrer zu mir und hat gesagt ich solle es abgeben, dies wollte ich dann auch machen. Dabei hat er auf meinem Display einen "Reichsadler" gesehen und hat gesagt, das ich das Handy anlassen solle wegen einem "Straftatbestand". Trotzdem wollte ich es ausmachen, und dann hat er mir das Handy einfach aus der Hand gerissen.
Ich denke er wird sich jetzt meine Daten anschauen, die auf dem Handy sind.
Darf er das, wenn ein Verdacht vorliegt? ...

Mir gibt der ganze Sachverhalt zu wenig her, um zu beurteilen ober der Lehrer "in diesem fiktiven Einzelfall" berechtigt war das Handy auch "gewaltsam" zu nehmen, da die Gesamtsituation zumindest mir noch unklar ist. Möglich ist, daß der Lehrer für sich in dieser Situation einen rechtfertigenden Notstand im Sinne des § 34 StGB sah und das bisherige Verhalten und die Erscheinung des Schülers in seine Überlegungen mit einbezogen worden sind. Leider wird auch nichts über die Schulform, dem Einzugsgebiet und das Umfeld der Schule geschrieben. Ich selbst arbeite gerne mit jungen und sehr schwierigen Menschen und daher weiß ich auch wie einzelne Schüler sein können. Im übrigen gibt es die Rütli-Schule nicht nur in Berlin.

Mir gibt der ET einfach zuwenig her. Winken
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karli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 19.03.08, 10:48    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Möglich ist, daß der Lehrer für sich in dieser Situation einen rechtfertigenden Notstand im Sinne des § 34 StGB sah

Das träfe auch für den Schüler zu und könnte Imho seinerseits eine Notwehr rechtfertigen.
_________________
Wir machen das mit den Fähnchen!
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