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Verfasst am: 11.03.08, 18:14 Titel: 4 Punkte Abzug, weil Bleistift benutzt (6.Klasse)
Hallo,
eine Schülerin der 6. Klasse, Gymnasium Bremen, hat eine Mathearbeit mit Bleistift
geschrieben. Auf dem Arbeitsblatt gab`s den Hinweis nicht mit Bleistift zu schreiben,
jedoch keine Erläuterung über Konsequenzen.
Die Schülerin hat den Lehrer gebeten ihren Füller nass machen zu dürfen, weil dieser
eingetrocknet war. Dies wurde ihr verwehrt. Da blieb nur noch der Bleistift.
Der Lehrer hat die Schülerin auch während der Arbeit nicht noch einmal darauf hingewiesen. Stattdessen Punktabzug, der eine Herabsetzung von einer 2+ auf 3 zur
Folge hatte.
Wie ist die Rechtslage?
Verfasst am: 11.03.08, 19:13 Titel: Re: 4 Punkte Abzug, weil Bleistift benutzt (6.Klasse)
mariecurie hat folgendes geschrieben::
Hallo,
eine Schülerin der 6. Klasse, Gymnasium Bremen, hat eine Mathearbeit mit Bleistift
geschrieben. Auf dem Arbeitsblatt gab`s den Hinweis nicht mit Bleistift zu schreiben,
jedoch keine Erläuterung über Konsequenzen.
Arbeitsblätter müssen nicht mit Rechtsbehelfsbelehrungen versehen sein.
Zitat:
Die Schülerin hat den Lehrer gebeten ihren Füller nass machen zu dürfen, weil dieser
eingetrocknet war. Dies wurde ihr verwehrt. Da blieb nur noch der Bleistift.
Dann sollte man dem Kind für's nächste Mal einen Fineliner oder einen Kugelschreiber mit einpacken. Auch das rückwärtige Ende eines "Tintenkillers" lässt sich zum Schreiben benutzen.
Zitat:
Der Lehrer hat die Schülerin auch während der Arbeit nicht noch einmal darauf hingewiesen.
VOne einem Schüler der 6. Klasse kann erwartet werden, dass er lesen kann.
Zitat:
Stattdessen Punktabzug, der eine Herabsetzung von einer 2+ auf 3 zur
Folge hatte.
Klarer Fall: Anforderungen nicht beachtet. Wenn das Kind beim nächsten Mal 234+567 (richtig!) rechnet, obwohl auf dem Aufgabenblatt 765+432 steht, wird dann auch "volle Punktzahl" eingefordert?
Zitat:
Wie ist die Rechtslage?
Viele Grüße
marie
Auf Seiten des Lehrers. Es liegt in seinem Ermessen, wofür er Punkte vergibt oder abzieht. In der Zeugnisordnung gibt es keine einschlägige Regelung; andere passende Vorschriften habe ich auf die Schnelle nicht gefunden. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 11.03.08, 19:32 Titel:
Erfolgte der Punktabzug pauschal wegen des unzulässigen Schreibgeräts (das würde ich für unzulässig halten) oder weil Teile der Arbeit schlecht zu lesen waren? _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Ich dachte immer, dass die Leistung zu beurteilen sei, nicht aber die Art des
Schreibgeräts mit dem diese Leistung erbracht wird.
Die Arbeit wurde ausschließlich, wie auch als einziger Kommentar unter derselben
vom Lehrer schriftlich formuliert "Nicht mit Bleistift schreiben - 4 Punkte!", wegen
eben der Benutzung eines Bleistifts herabgesetzt und war in allen Teilen deutlich
lesbar.
Erfolgte der Punktabzug pauschal wegen des unzulässigen Schreibgeräts (das würde ich für unzulässig halten) oder weil Teile der Arbeit schlecht zu lesen waren?
In einigen Schulordnungen (GSO; RSO Bayern z. B.) ist vorgesehen, dass auch die "Form" einer Arbeit in die Notengebung einfließen kann. Als Beispiel die GSO:
Zitat:
§ 58 Bewertung der Leistungen
(1) 1 Bei der Bewertung einer schriftlichen Arbeit kann die äußere Form mit berücksichtigt werden. 2 Bei schriftlichen Arbeiten sind Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit sowie Ausdrucksmängel zu kennzeichnen und können angemessen bewertet werden.[...]
Im Fach "Technisches Zeichnen" z. B. kann schon die falsche Linienbreite bewirken, dass ein Bauteil nicht nach der Konstruktionszeichnung hergestellt werden kann; und Verstöße gegen Normen sind Fehler, die auch als solche bewertet werden müssen. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
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Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
dass hinsichtlich des technischen Zeichnens eine bestimmte Linienbreite vorgegeben
sein muss, ist nachvollziehbar, da in diesem Fall millimetergenau gearbeitet werden
muss.
Im Falle der Mathematik dürfte es dem richtigen Ergebenis einer Aufgabe keinen
Abbruch tun, ob es denn nun mit Füller, Fineliner oder Bleistift geschrieben wird.
Auch die Linienführung der einzelnen Zahlen dürfte wenig relevant sein, sofern sie
leserlich sind.
Abgesehen davon ist sicherlich alles möglich, auch, dass man einer Schülerin erlaubt
ihren Füller kurz am Waschbecken innerhalb der Klasse anzufeuchten, damit dieser
wieder schreibt.
Es mag rechtlich korrekt sein, was der Lehrer da gemacht hat, für pädagogisch oder aus sonstigen Gründen sinnvoll halte ich es jedoch nicht. Scheint ein rechter Korinthenk... zu sein, diese Spezies ist unter Lehrern aber leider nicht selten.
Kleiner Tipp am Rande: Tinte ist nicht giftig. Sie ist zwar grundsätzlich nur zur äußeren Anwendung geeignet, aber ein kurzes Anlecken der Feder macht einen eingetrockneten Füller i.d.R. wieder schreibbereit.
Vorsicht jedoch bei Zungenpiercing...
Alternativ: Patrone aus dem Füller nehmen, ein Tropfen Tinte auf die Feder drücken, Patrone wieder einsetzen - fertig _________________ MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Im Falle der Mathematik dürfte es dem richtigen Ergebenis einer Aufgabe keinen
Abbruch tun, ob es denn nun mit Füller, Fineliner oder Bleistift geschrieben wird.
Auch die Linienführung der einzelnen Zahlen dürfte wenig relevant sein, sofern sie
leserlich sind.
Erst mal ganz allgemein: Wenn da nun eine 3 statt einer 2 unter der Arbeit steht, ist das weder versetzungsgefährdend, noch hat es sonstige Auswirkungen. Insofern ist die Diskussion fruchtlos, da man hier rechtlich ohnehin nichts erreichen kann; der Rechtsweg stünde nur dann offen, wenn es um Verwaltungshandeln ("versetzt" oder "nicht versetzt") ginge.
Pädagogisch sind solche "Äußerlichkeiten" aber schon wichtig: Das Kind muss lernen, dass manchmal Vorschriften einzuhalten sind, auch wenn sie noch so unsinnig erscheinen (wie auch das "Tempo 10"-Schild an der Straße vor dem Kindergarten morgens um 3 auch nicht besonders sinnvoll erscheint).
Zitat:
Abgesehen davon ist sicherlich alles möglich, auch, dass man einer Schülerin erlaubt
ihren Füller kurz am Waschbecken innerhalb der Klasse anzufeuchten, damit dieser
wieder schreibt.
Viele Grüße
marie
Ich nehme einfach mal an, der Termin der Arbeit war vorher bekannt, und auch die Regelung, dass nicht mit Bleistift geschrieben werden darf. Wenn der Schüler den Termin kennt, muss er dann dafür sorgen, dass sein Arbeitswerkzeug vollständig und funktionsfähig ist. Wenn das Kind das gelernt hat, dann wird es ihm auch nicht in der Abi-Prüfung passieren, dass der Taschenrechner plötzlich sagt "meine Batterie ist alle" und sie muss dann die Wurzeln oder Logarithmen von Hand berechnen , sondern sie wird ganz cool lächelnd eine Packung Ersatzbatterien zücken und weiterarbeiten können. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Das Einhalten von Regeln ist für das Funktonieren einer Gemeinschaft ganz sicher
unabdingbar. Ob unsinnige dann auch dazu gehören müssen, sei dahin gestellt.
Aber auch Toleranz will gelernt sein.
Bei einem 10-jährigen Kind, das wegen massiver Gewalterfahrung an einer Schule, damit einhergehender massiver Schulangst in therapeutischer Behandlung ist, sich
aufgrund erheblicher Fehlzeiten von einer schlechteren auf eine wirklich gute Note hochgearbeitet hat, ist wohl eher pädagogisches Geschick und Empathie gefragt, als das undifferenzierte Einhalten von Regeln - notfalls auch mit dem pädagogischen Vorschlaghammer durchgesetzt.
Und an dieser Stelle stellt sich durchaus auch die schulrechtliche aber auch
menschliche Frage der Verhältnismäßigkeit.
Viele Grüße
marie
"Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte,
solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt."
(Albert Einstein)
Auch das Schreiben mit einem Kuli oder Füller will gelernt sein.
Es geht nicht nur um das sture Lernen sich manchmal an sinnlose Regeln halten zu müssen.
Es geht -gerade bei den Kleinen- auch darum korrekte Arbeitsweisen zu erlernen, um dann mit allem Weiteren zurecht zu kommen. Im einfachsten Fall geht es dann eben um die saubere Verwendung eines Lineals oder Zirkels, oder eben eines Kulis. Das gehört dazu. Heute würde man auch keine mit der Hand geschriebene Buchhaltung, Projektpresentation oder Doktorarbeit mehr abgeben. Das will gelernt sein. - das ist alles.
Grüße _________________ Ich hab keine Ahnung.
Bei einem 10-jährigen Kind, das wegen massiver Gewalterfahrung an einer Schule, damit einhergehender massiver Schulangst in therapeutischer Behandlung ist, sich aufgrund erheblicher Fehlzeiten von einer schlechteren auf eine wirklich gute Note hochgearbeitet hat, ist wohl eher pädagogisches Geschick und Empathie gefragt, als das undifferenzierte Einhalten von Regeln - notfalls auch mit dem pädagogischen Vorschlaghammer durchgesetzt.
Sinnvoll - hat aber nichts mit dem hier diskutierten Beispiel zu tun. Es geht in dem hier diskutierten Fall nämlich nicht um "Einhalten von Regeln", sondern um "Bewertung von Leistung". Und hier gilt:
Die Bewertung der Leistung muss unabhängig von der "Befindlichkeit" des Schülers erfolgen; und sie muss für alle Schüler gleich sein. Nicht in Ordnung wäre es, wenn dem einen Schüler 8 Punkte für Regelverstöße abgezogen werden, dem anderen hingegen nur 2Punkte.
Zitat:
Und an dieser Stelle stellt sich durchaus auch die schulrechtliche aber auch menschliche Frage der Verhältnismäßigkeit.
Schulrechtlich fällt der Punkteabzug unter "pädagogisches Ermessen" - ist also in Ordnung. Die "menschliche" oder "pädagogische" Seite wäre mit dem Lehrer selbst zu diskutieren.
Zitat:
Viele Grüße
marie
Grüße zurück,
mitternacht.
Zitat:
"Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte,
solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt."
(Albert Einstein)
Naja - ich bezweifle, dass Einsteins eigene Kinder sooo glücklich waren ... _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Grundschule 3. Klasse. Anweisung Mathematiktest darf nur mit Fineliner oder Kugelschreiber geschrieben werden auf keinen Fall mit Bleistift.
Begründung der Lehrerin:
Sie hatte bereits den Fall, dass sie eine Mathematikarbeit *gefälscht* zurückbekam
d.h. der/die Schüler/in hat nach dem sie die Arbeit zurückerhalten hatte, zu Hause mind. 1 Ergebnis korrigiert - nur nachzuweisen wird schwer.
Grundschule 3. Klasse. Anweisung Mathematiktest darf nur mit Fineliner oder Kugelschreiber geschrieben werden auf keinen Fall mit Bleistift.
Begründung der Lehrerin:
Sie hatte bereits den Fall, dass sie eine Mathematikarbeit *gefälscht* zurückbekam
d.h. der/die Schüler/in hat nach dem sie die Arbeit zurückerhalten hatte, zu Hause mind. 1 Ergebnis korrigiert - nur nachzuweisen wird schwer.
Grüße Kleine Hexe
guter Hinweis. Dann bräuchte die Schülerin aus dem Eingangsbeitrag nur ein paar Korrekturen im Wert von 4 Punkten zu machen und alles wäre wieder ok
Ich denke auch, dass der Punktabzug gerechtfertigt ist. Auf die Begründungen und die reichlich vorhandenen alternativen Möglichkeiten der Schülerin wurde ja schon hingewiesen. Und wer geht mit nur einem Füller und ohne Reserve in die Schule, erst recht wenn eine Arbeit geschrieben wird ?! Wenn die Schülerin handy und Schminkuntensilien aus dem Etui nimmt, wäre auch wieder reichlich Platz für Reservefüller und hardliner oder wie die Dinger heißen. (Filzstifte ?)
wie es schon immer gewesen ist,
Arbeiten müssen mit unradierbaren Gegenstand geschrieben werden!
Es ist ja doch logisch, wenn ich mit Bleistift schreibe, das die Möglichkeit der rückwirkenden Korrektur durch Radieren und nachschreiben gegeben ist !??
Um diesem zu entgehen, muß mit unradierberen geschrieben werden.
Sicherlich hätte niemand etwas gesagt wenn es per Kuli geschrieben worden wäre.
Eine Argumentation wie, der Füller sei eingetrocknet gewesen ist leider Haarstreubend!
Durch regelmäßigen nachfüllen des Füllers, trocknet keine Tinte ein.
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