Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Beschwerde bei Anwaltskammer – Sinnvoll ?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Beschwerde bei Anwaltskammer – Sinnvoll ?
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Monika_XS
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.05.2008
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 03.07.08, 07:47    Titel: Beschwerde bei Anwaltskammer – Sinnvoll ? Antworten mit Zitat

Hallo,

Hat jemand Erfahrungen mit einer Beschwerde bei der Anwaltskammer gemacht? Macht es für einen Mandanten Sinn oder verläuft so etwas eher im Sande und man kann sich die Mühe sparen. Wie ist die rechtliche Bewertung ? Grundsätzlich kann ja Mandant und auch Anwalt alles behaupten.

Mit freundlichen Grüßen
_________________
Frei nach Stromberg:
Am Ende fällt der Stier und nicht das rote Tuch Winken
Rote Punkte - Herzlich Wilkommen Smilie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 03.07.08, 08:16    Titel: Re: Beschwerde bei Anwaltskammer – Sinnvoll ? Antworten mit Zitat

Im Sande verläuft eine Bescherde ganz sicher nicht, warum auch.

Ob eine Beschwerde "Sinn macht", hängt davon ab, was der Mandant sich hiervon verspricht. Fällt die Einschätzung der Kammer zu dem beschwerten Sachverhalt anders aus als erwartet, dann wird der Mandant sicher nicht begeistert sein. Ob er in diesem Ergebnis einen Sinn sieht, muß er im Nachhinein selber entscheiden. Es ist jedenfalls nicht so, daß "eine Krähe einer anderen.... bla, bla".
_________________
Karma statt Punkte!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
WayneInteressierts
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 03.07.08, 09:37    Titel: Re: Beschwerde bei Anwaltskammer – Sinnvoll ? Antworten mit Zitat

Monika_XS hat folgendes geschrieben::
Grundsätzlich kann ja Mandant und auch Anwalt alles behaupten.


Man sollte beim "Alles-behaupten" aber darauf achten, dass durch bestimmte Behauptungen auch die Schwelle zur Strafbarkeit überschritten werden kann.
_________________
Null Komma
***
nix
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 03.07.08, 10:51    Titel: Re: Beschwerde bei Anwaltskammer – Sinnvoll ? Antworten mit Zitat

Monika_XS hat folgendes geschrieben::
Macht es für einen Mandanten Sinn


Das hängt entscheidend daran, weswegen man die RAK einschalten will.

Ein Standardbeispiel, bei dem die RAK sich erst mal raushält, wäre der Fall, wenn dem RA eine Straftat vorgeworfen wird. Dafür ist dann die StA zuständig, die RAK interessiert das erst wieder, wenn der RA verurteilt wurde.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Monika_XS
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.05.2008
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 07.07.08, 02:25    Titel: Wenn sich Beschwerden häufen... ? Antworten mit Zitat

Hallo,

erst mal sollte das Ergebnis nur sein, das ein Problem mit einem RA gemeldet ist. Das ein Ergebnis im Sinne des Mandanten erzielt wird ist erst mal nachrangig. Das ist ja schon für Richter schwer zu entscheiden, wer behauptet etwas und wer verdreht die Tatsachen, wie soll das dann eine Anwaltskammer hinkriegen ? Es gibt ja bekanntlich (fast) immer jemanden, der bei einem Streit die andere Seite vertritt…

Ein Erfolg wäre jedoch schon, das wenn sich die Beschwerden gegen einen bestimmten RA häufen, diese s die Kammer zum „handeln“ oder zumindest zum nachdenken bringt.

Wann bewegt sich eine Beschwerde bei der RAK am Rande der Strafbarkeit ? Sind damit Beleidigungen gemeint (sowieso überflüssig) oder das man davon ausgeht betrogen worden zu sein (das wird man eh nicht beweisen können, damit kann man sich das auch sparen) ? Oder ist die Grenze schon erreicht, wenn man einen Sachverhalt schildert und benennt warum man sich beschwert ?

Mit freundlichen Grüßen
_________________
Frei nach Stromberg:
Am Ende fällt der Stier und nicht das rote Tuch Winken
Rote Punkte - Herzlich Wilkommen Smilie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
WayneInteressierts
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 07.07.08, 06:43    Titel: Re: Wenn sich Beschwerden häufen... ? Antworten mit Zitat

Monika_XS hat folgendes geschrieben::

Ein Erfolg wäre jedoch schon, das wenn sich die Beschwerden gegen einen bestimmten RA häufen, diese s die Kammer zum „handeln“ oder zumindest zum nachdenken bringt.


Wie soll den die RAK handeln? Und worüber sollte sie nachdenken?

Beschwerden sind natürlich zulässig. Aber an denen muss natürlich auch immer etwas Wahres dran sein....

Monika_XS hat folgendes geschrieben::
oder das man davon ausgeht betrogen worden zu sein (das wird man eh nicht beweisen können, damit kann man sich das auch sparen) ?


Wenn jemand einen Anderen als Betrüger bezeichnet, ohne das beweisen zu können, kann sowas ganz, ganz schnell nach hinten losgehen.
_________________
Null Komma
***
nix
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 07.07.08, 11:29    Titel: Re: Wenn sich Beschwerden häufen... ? Antworten mit Zitat

Monika_XS hat folgendes geschrieben::
Ein Erfolg wäre jedoch schon, das wenn sich die Beschwerden gegen einen bestimmten RA häufen, diese s die Kammer zum „handeln“ oder zumindest zum nachdenken bringt.


Wenn sich unbegründete und/oder unsubstantiierte Beschwerden "häufen", wird das genau gar keinen Effekt haben.
Daß ein RA von seiner Kammer Konsequenzen zu befürchten hat, ohne daß ihm konkrete Verstöße nachgewiesen werden können, ist schon nach der Satzung, ebenso aber nach dem Gesetz nicht möglich.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ZetPeO
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 07.07.08, 11:43    Titel: Antworten mit Zitat

Ein tatsächlich stattgefundener Fall.

Beschwerde bei der RAK X- Stadt, über Anwalt, der keine Zulassung hat.

Antwort der RAK.
Da könne man nichts unternehmen, da Anwalt seit .... keine Zulassung mehr hat. Geschockt


Gr.
ZetPeO
_________________
Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert

Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Monika_XS
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.05.2008
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 08.07.08, 01:27    Titel: Kammerjäger wären da wohl sinnvoller ;-) Antworten mit Zitat

Hallo,

dass bei vermehrten Beschwerden gegen einen bestimmten RA alle Beschwerden ohne Substanz sind kann ich nicht ganz glauben… es sei denn es handelt sich um eine Verschwörung Winken

Also müsste man erst einen Prozess anstreben und wenn man diesen gewonnen hat kann man mit dem Ergebnis zur RAK ? mhm…

Auch wenn es jetzt wieder meine beliebten roten Punkte hagelt Winken Welcher normale Mandant hat da noch viele Chancen, es sei denn man hat von Anfang an Beweise gesichert und Zeugen mitgenommen? Frag mich, wie man da überhaupt noch unbelastet zu einem RA gehen kann ?

Ein RA ohne Zulassung, na da kann man doch wenigstens einen Prozeß gewinnen, hoffe ich zumindest Winken

Mit freundlichen Grüßen
_________________
Frei nach Stromberg:
Am Ende fällt der Stier und nicht das rote Tuch Winken
Rote Punkte - Herzlich Wilkommen Smilie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
martinaklug
Fake


Anmeldungsdatum: 08.07.2008
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 08.07.08, 14:19    Titel: Antworten mit Zitat

Ganz grundsätzlich verläuft eine solche Beschwerde im Sande. Dabei kommt es im Ansehen der Person auch darauf an wer der Beschwerdeführer ist.

Bereits gesetzlich verlaufen die meisten Beschwerden jedoch schon im Sande, weil der Anwalt ein weisungsunabhängiges Organ der Rechtspflege darstellt.

Dieser Schutz, der gerade den Bürger schützen soll kann sich eben auch gegen diesen richten.

Ein Beispiel vieler Beschwerden ohne Substanz wären zB. die Beschwerden über völlig rechtmässige wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Da braucht ein Anwalt nur eine einzige rausschicken und schon wird der erste etwas von Massenabmahnung rufen und sich bei der BRAK beschweren. Irgendwann haben wir 10 Stück und dann muß da ja was dran sein.
Es gibt auch ganz genau umgekehrte Fälle. Der Staat lässt beim einem Bürger mehr als 20 ergebnislose Hausdurchsuchungen durchführen. Muss dann bei der 26ten was dran sein auch wenn man dann immer noch nichts findet?

Die BRAK überwacht eingeschränkt Standesverstösse.

Zitat:
Ein RA ohne Zulassung, na da kann man doch wenigstens einen Prozeß gewinnen, hoffe ich zumindest


Auch die Prozesshandlungen, die ein Anwalt ohne Zulassung durchführt sind für den Mandanten verbindlich. "Aber versuchen Sie mal dass einem Menschen klar zu machen!?" (NDR, Mittwoch, 5. März 2003, 21.45 Uhr, Pfusch in der Justiz, Ein Film von Eilika Meinert und Gesine Enwaldt)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 08.07.08, 19:49    Titel: Antworten mit Zitat

martinaklug hat folgendes geschrieben::
Auch die Prozesshandlungen, die ein Anwalt ohne Zulassung durchführt sind für den Mandanten verbindlich. "Aber versuchen Sie mal dass einem Menschen klar zu machen!?" (NDR, Mittwoch, 5. März 2003, 21.45 Uhr, Pfusch in der Justiz, Ein Film von Eilika Meinert und Gesine Enwaldt)


Ist doch ganz einfach zu erklären: die Partei muß sich die Handlungen *jedes* ihrer Vertreter zurechnen lassen, egal ob Anwalt oder Laie, zugelassener Anwalt oder nicht zugelassener, Betrüger oder Ehrenmann.
Andernfalls wäre die Rechtssicherheit gefährdet, wenn ein rechtskräftiges Urteil allein deswegen angefochten werden könnte, weil die unterlegene Partei begründen könnte, daß ihr nun aus irgendeinem Grund die Handlungen ihres Vertreters doch nicht zuzurechnen seien. Da muß die Partei halt ihren Vertreter in Regreß nehmen.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
martinaklug
Fake


Anmeldungsdatum: 08.07.2008
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 09.07.08, 01:24    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Sie sich den Film anschauen, so wie es in der Praxis Menschen verstehen, dann sieht man wie schwer es ist. Obwohl es logisch sein mag. Es war auch nur ein kurzes Zitat, dass man natürlich im gesamten Zusammenhang sehen muß, wenn man sich den Film anschaut.
Desweiteren handelt es sich ja um einen Anwalt bzw. Anwälte denen die Zulassung entzogen wurde. Viele Menschen denken dann gefühlsmäßig, dass der dann "Böse" ist und von da an auch Handlungen, die er vornimmt und auch gar nicht mehr vornehmen darf (gesetzlich darf er bestimmte Handlungen dann nicht mehr vornehmen, siehe zB. auch Rechtsberatungsgesetz bzw. RDG), die dann dennoch rechtlich wirksam sind.
Dh. wenn dem Anwalt die Zulassung entzogen ist und er nimmt danach an einem Gericht eine Prozesshandlung vor und an diesem Gericht Anwaltszwang besteht, dann hat seine Prozesshandlung dennoch Rechtswirksamkeit.
Es könnte ja in 11000 Gesetzen und 85000 Einzelvorschriften auch eine entsprechende Regelung vorhanden sein, die besagt, dass ein Anwalt dem die Zulassung entzogen wurde und der eine bestimmte (Prozess-) Handlung nicht mehr vornehmen darf, die Handlung auch keine Rechtsgültigkeit mehr hat. Unlogisch wäre mir das nicht. Fraglich wäre nur wie sich dass in der Praxis bewähren würde.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 09.07.08, 09:20    Titel: Antworten mit Zitat

martinaklug hat folgendes geschrieben::
Es könnte ja in 11000 Gesetzen und 85000 Einzelvorschriften auch eine entsprechende Regelung vorhanden sein, die besagt, dass ein Anwalt dem die Zulassung entzogen wurde und der eine bestimmte (Prozess-) Handlung nicht mehr vornehmen darf, die Handlung auch keine Rechtsgültigkeit mehr hat. Unlogisch wäre mir das nicht. Fraglich wäre nur wie sich dass in der Praxis bewähren würde.


Wie schon gesagt, IMO wäre das katastrophal. Dann müßte nämlich die *Gegenpartei* stets (d.h. eigentlich bei jeglicher Verfahrenshandlung wie Schriftsätzen, Anträgen etc.) überprüfen, ob nicht mittlerweile die Zulassung des Gegenanwalts (!) entzogen wurde, damit man nicht das Risiko eingeht, daß ein gewonnener Prozeß nichts mehr wert ist, wenn der Mandant des betreffenden Anwalts später quasi eine "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" verlangen könnte.
Böse Mandanten könnten sich sogar absichtlich eines Anwalts mit entzogener Zulassung bedienen (das muß ja nicht heißen, daß der RA unfähig ist), um sich im Fall eines verlorenen Prozesses so ein "erase and rewind" zu sichern...
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
questionable content
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 10.07.08, 20:52    Titel: Re: Kammerjäger wären da wohl sinnvoller ;-) Antworten mit Zitat

Monika_XS hat folgendes geschrieben::
Hallo,

dass bei vermehrten Beschwerden gegen einen bestimmten RA alle Beschwerden ohne Substanz sind kann ich nicht ganz glauben… es sei denn es handelt sich um eine Verschwörung Winken



Und schon haben Sie sich selbst abgeschossen.

Sehen Sie, es ist eigentlich ganz einfach: Sie stören sich dran, dass Anwälte die Leute abzocken und damit durchkommen. Aber fragen Sie sich mal, warum das so ist? Weil viele Leute lieber ganz selbstverliebt das eigene Ego gesalbt haben wollen, statt sich der Wahrheit zu stellen.

Und wer ist dafür ein typisches Beispiel? Na Sie! Smilie

Jedes Kindergartenkind weiß bereits, dass man massenweise Beschwerden fressen kann ohne dass man gegen irgendwelche Regeln verstoßen haben muss.

Und bei Anwälten? Sorry, aber die meisten der Leute kapieren doch nicht mal ansatzweise, worums in juristischen Dingen geht und wollen auch nicht hören, dass sie selbst z.B. verlieren werden, weil das Leben nun mal kein Kindergeburtstag mit Kuschelwiese ist, weil sie selbst Mist gebaut haben, im Unrecht sind oder die Beweissicherung vermasselt haben, bevor der Anwalt es je versucht hat. Lieber frisst man einen Berg lieblich verpackten Unsinns, der das Ego salbt oder pompöse ellenlange Anwaltsschreiben und Fachbegriffe (das ist n der Funktion für diese Leute das gleiche, wie für Ureinwohner der Regentanz - sie kapieren nicht mal einen Funken davon, aber es sieht beeindruckend aus und man kann auf höhere Mächte hoffen) und kann sich so vormachen, man habe alles unter Kontrolle Smilie

Wenn es irgend eine Stelle gäbe, die Wetten drauf annehmen würde, ob ein Anwalt, der knallhart ehrlich zu seinen Mandanten ist nun eher mehr oder weniger Beschwerden fangen würde....dann würde ich sehr schnell sehr reich werden, indem ich auf *Mehr!!!" setzen würde. Sehr glücklich
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Volker111
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.05.2008
Beiträge: 553

BeitragVerfasst am: 10.07.08, 21:12    Titel: Re: Beschwerde bei Anwaltskammer – Sinnvoll ? Antworten mit Zitat

Monika_XS hat folgendes geschrieben::

Hat jemand Erfahrungen mit einer Beschwerde bei der Anwaltskammer gemacht? Macht es für einen Mandanten Sinn oder verläuft so etwas eher im Sande und man kann sich die Mühe sparen.
Kannst Dir die Mühe sparen. Die Anwaltskammer ist eine Standesvertretung und vertritt die Interessen der Anwälte. Außerdem hat sie keine rechtliche Handhabe, gegen Anwälte vorzugehen. Alles klar?
_________________
Gruß Volker
Wenn Sie mich verstanden haben, habe ich mich undeutlich ausgedrückt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
Seite 1 von 2

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.