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Verfasst am: 15.07.08, 17:37 Titel: Anwalt gesucht, der gegen seinen Kollegen streitet!
In einer Straßenverkehrs-Sache hat der Anwalt die Weisung seines Mandanten nicht
befolgt. Dadurch ist dem Mandanten ein nachgewiesener Schaden entstanden.
Gesucht wird: ein Anwalt, der gegen seinen Kollegen vorgeht ohne vom "Pfad der Tugend" abzuweichen.
Wer kann Hinweise geben, wie ein solcher Anwalt zu findnen ist?
Bringt es Vorteile, einen Anwalt aus einem anderen Kammerbezirk zu nehmen?
Unter welchem Fachgebiet ist der gesuchte Anwalt einzuordnen?
Sollte man eine "Anfrage" bei mehreren Anwälten starten mit der Frage:
Würden Sie gegen einen Ihrer Kollegen streiten?
Ich möchte darauf hinweisen das es hier ausschließlich um den Weg, die Vorgehensweise und Art zur Findung, eines / des geeignetesten Anwalt
geht und nicht um eine Rechtsberatung.
Also auf die "gelben Seiten" wäre ich wirklich nicht gekommen.
Nach "Vermutungen" hatte ich nicht gefragt!
Das man eine "Anfrage" machen kann war mir schon bekannt.
Anscheinend fehlt es dem Autor an der nötigen Sensibilität um
das Problem zu erkennen.
Ich bediene mich des Forums nicht, weil nichts gescheites im Fernsehen ist.
Verfasst am: 16.07.08, 12:43 Titel: Re: Anwalt gesucht, der gegen seinen Kollegen streitet!
WayneInteressierts hat folgendes geschrieben::
Jürgen Weih hat folgendes geschrieben::
Wer kann Hinweise geben, wie ein solcher Anwalt zu findnen ist?
Mir fallen spontan ein:
Gelbe Seite
Google
Telefonauskunft, Anwaltsverzeichnis der Rechtsanwaltskammern oder Empfehlungen aus dem Bekanntenkreis könnten auch zum Anwalt führen.
WayneInteressierts hat folgendes geschrieben::
Jürgen Weih hat folgendes geschrieben::
Unter welchem Fachgebiet ist der gesuchte Anwalt einzuordnen?
Ich würde vermuten: Verkehrsrecht und Anwaltsrecht.
Nachdem "Anwaltsrecht" sehr selten bis nie als Kategorie in den Verzeichnissen auftaucht, würde ich Verkehrsrecht oder allgemeines Zivilrecht nehmen. Verkehrsrecht, da der Anwalt ja den ursprünglichen Fall auf Fehler und Erfolgsaussichten prüfen muss und daher in der Materie fit sein sollte, allgemeines Zivilrecht, weil es sich um Mängel aus einem Dienstleistungsvertrag handelt.
Jürgen Weih hat folgendes geschrieben::
Bringt es Vorteile, einen Anwalt aus einem anderen Kammerbezirk zu nehmen?
Noe... solange die Kollegen nicht gemeinsam golfen. Mir als Neu-Ulmer wäre es völlig wurscht, ob ich gegen einen Münchner Kollegen vorgehe oder gegen einen Stuttgarter...
WayneInteressierts hat folgendes geschrieben::
Jürgen Weih hat folgendes geschrieben::
t;]
Sollte man eine "Anfrage" bei mehreren Anwälten starten mit der Frage:
Würden Sie gegen einen Ihrer Kollegen streiten?
Kann man machen.
Schaden tut es nicht. Es soll Kollegen geben, die machen so etwas ungern. Wenn man schon am Telefon sagt, um was für eine Sache es sich handelt, spart man sich vielleicht ein oder zwei unnötige Termine.
Mit sensiblen Grüßen
Milo _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
Anmeldungsdatum: 02.12.2005 Beiträge: 1604 Wohnort: near lake constanz
Verfasst am: 16.07.08, 12:55 Titel:
Nur so aus der Erfahrung heraus:
ich habe mal für eine Angehörige einen Anwalt gesucht, der sie bei einer Kündigungsschutzklage vertreten sollte. Der damailge AG war Anwalt im Raum SIG. Dieser Umstand führte dazu, dass ich schon am Telefon von mehreren Anwälten die Auskunft bekam, neee, das mach ich nicht, so unter Kollegen, das gehört sich nicht.
Die Sache hat dann nach längeren Suchen auf anonyme Vermittlung eines Anwaltes aus unserem Ort, der offen nichts machen wollte/konnte, aber zumindest anfänglich beratend zur Seite stand, ein Anwalt aus RV übernommen und auch absolut überzeugend zu Ende geführt.
Vielleicht gibt es ja doch so ebbes wie Standesdünkel oder Kameradschaft, das Beispiel mit der Krähe und so bringe ich jetzt hier bewußt nicht, da dies ja dann schlußendlich widerlegt worden ist.
Vielleicht wollten auch nur die angerufenen Kollegen im Golf- oder Tennisclub ihren Partner nicht verlieren, ist doch auch nur menschlich. _________________ Beste Grüße
der comander01
--------------------
....es heißt comander01... comander01 ... mit einem - m - ,nicht mit - mm - und mit ner 01 hintendran, so viel Zeit muss sein!
Ist denn das soooo schwer? ? ?
Also auf die "gelben Seiten" wäre ich wirklich nicht gekommen.
Nach "Vermutungen" hatte ich nicht gefragt!
Nein, du hast nach "Hinweisen" gefragt und solche hast du von mir bekommen.
Da durch vermutlich sensibel genug bist und demzufolge die Forenregeln zur Kenntnis genommen hast, wird es sich sicherlich nicht deiner Aufmerksamkeit entzogen haben, dass hier a) keine konkreten Rechtsfragen erörtert werden, b) keine Namen genannt werden und c) keine Werbung für bestimmte RAe gemacht wird. Also, was erwartest du?
Jürgen Weih hat folgendes geschrieben::
Das man eine "Anfrage" machen kann war mir schon bekannt.
Na dann. Was soll der Leser auf deine Frage sonst antworten!? Man kann eine Anfrage so stellen, man kann's auch sein lassen. Da gibt's kein Richtig und kein Falsch. Was soll diese Anfrage denn deiner Meinung nach bewirken / auslösen? Spätestens, wenn man sich bespricht, wird ein Anwalt schon mitteilen, ob er Bedenken hat, gegen einen Kollegen vorzugehen. Natürlich kann man das auch als Einleitungssatz im Vorfeld und ggf. telefonisch klären.
Jürgen Weih hat folgendes geschrieben::
Anscheinend fehlt es dem Autor an der nötigen Sensibilität um
das Problem zu erkennen.
Welchen Autor meinst du?
... und an der sittlichen Reife....Einen ähnlichen Satz fand ich übrigens mal unter ner Strafrechtsklausur.
Darf ich fragen, ob du Lehrer bist?
Im Ernst: Wenn du schon so anmassend bist und meinst, über mich urteilen zu können, solltest du dich vielleicht zuvor Fragen, welche Antworten deine Fragen überhaupt zulassen. Die doch eher als gering zu bezeichnende Beteiligung an deiner Frage könnte vermuten lassen, dass sich tatsächlich nicht so viel zu den schwammigen Fragen schreiben lässt...
Jürgen Weih hat folgendes geschrieben::
Ich bediene mich des Forums nicht, weil nichts gescheites im Fernsehen ist.
Ich hingegen handhabe das mal so mal so. _________________ Null Komma
***
nix
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 16.07.08, 14:42 Titel:
comander01 hat folgendes geschrieben::
Vielleicht gibt es ja doch so ebbes wie Standesdünkel oder Kameradschaft, das Beispiel mit der Krähe und so bringe ich jetzt hier bewußt nicht, da dies ja dann schlußendlich widerlegt worden ist.
Vielleicht wollten auch nur die angerufenen Kollegen im Golf- oder Tennisclub ihren Partner nicht verlieren, ist doch auch nur menschlich.
Ein sachlicheres Motiv kann man sich auch noch vorstellen: Selbstschutz.
Auch wenn ich nicht alle solche Fälle über einen Kamm scheren will, gibt es doch genügend Mandanten, die grundsätzlich Fehler ihres RA unterstellen, wenn ein Fall verloren geht.
Wer dann als RA 2 einen Schadensersatzprozeß gegen RA 1 annimmt, muß durchaus damit rechnen, bei einem immer möglichen Unterliegen dann wiederum mit Hilfe von RA 3 durch seinen eigenen Mandanten ebenfalls verklagt zu werden, weil dieser schon wieder Anwaltsfehler sieht (oder einfach nur unterstellt, man habe sich gegen einen "Kollegen" nicht so richtig angestrengt).
Ergo: die Wahrscheinlichkeit, sich mit einem Prozeß gegen einen Kollegen unnötigen Ärger einzuhandeln, ist statistisch gesehen durchaus höher als im normalen Berufsalltag. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 16.07.08, 15:43 Titel:
M.A.S. hat folgendes geschrieben::
Ergo: die Wahrscheinlichkeit, sich mit einem Prozeß gegen einen Kollegen unnötigen Ärger einzuhandeln, ist statistisch gesehen durchaus höher als im normalen Berufsalltag.
Sehe ich nicht so. Ich mache ja regelmäßig Haftungsrecht, und entweder ich sage dem Mandanten gleich, er hat keine Chance, oder ich treffe auf zumeist sehr verständnisvolle Kollegen, die mitunter die Klage gleich im schriftlichen Vorverfahren anerkennen. Die Sensibilität für eigene Fehler des RA ist nämlich meist da, man muß sie nur erst wecken...
Anmeldungsdatum: 02.12.2005 Beiträge: 1604 Wohnort: near lake constanz
Verfasst am: 16.07.08, 15:48 Titel:
@Michael A. Schaffrath
Zitat:
Ein sachlicheres Motiv kann man sich auch noch vorstellen: Selbstschutz.
Nun, ich dachte eigentlich schon, dass ich sachlich geblieben bin..
Ich wollte das Ganze auch nicht moralisch bewerten, ich wollte nur eine Erfahrung weitergeben.
Bei meinem Beispiel kann ich mir durchaus vorstellen, dass die gekündigte RA-Fachangestellte Einsicht in Akten und Unterlagen hatte, die eben auch jene angefragten Anwälte betrafen und somit gewisse Interessenskonflikte entstanden sind.
Menschlich kann ich es durchaus nachvollziehen, dass ein Anwalt nicht direkt gegen seinen Duzkollegen von nebenan vorgehen möchte. _________________ Beste Grüße
der comander01
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....es heißt comander01... comander01 ... mit einem - m - ,nicht mit - mm - und mit ner 01 hintendran, so viel Zeit muss sein!
Ist denn das soooo schwer? ? ?
Aus den Beiträgen entnehme ich, das die "FINDUNG" zum überwiegenden Teil eine
menschliche und erst an zweiter Stelle eine Frage des RECHTS ist.
Hinweise über das Standesdenken, Ansichten die das Ablehnen oder gar die Freude
an eiem slchen Rechtsstreit bewirken, halte ich für das bessere Verstehen einer
Absage bzw. Zusage für hilfreich.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 17.07.08, 21:40 Titel:
comander01 hat folgendes geschrieben::
Nun, ich dachte eigentlich schon, dass ich sachlich geblieben bin..
So war das auch nicht gemeint.
Das Motiv "Standesdünkel" wäre (auch) aus Sicht des Anwalts ein unsachliches. Ich hätte auch kein Problem damit, im Haftungsprozeß gegen einen anderen Unternehmensberater diesem schlechte Beratung zu attestieren, wenn das denn zutrifft.
Edit: kaputtes Quoting gefixt. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Zuletzt bearbeitet von Michael A. Schaffrath am 18.07.08, 10:45, insgesamt 1-mal bearbeitet
ich habe ja nicht wirklich viel Ahnung, aber ich würde erst mal mit der Anwaltskammer sprechen und mir dort einen Zuständigen geben lassen, der sich damit auskennt und mir auch Anwälte benennen kann in meiner
näheren Umgebung, die ein solches Mandat übernehmen können.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 18.07.08, 10:44 Titel:
Ich kann mir kaum vorstellen, daß die RAK eine Liste führt, welche ihrer Mitglieder gegen andere Mitglieder prozessieren würden und welche nicht... _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Nun, ich folgte einfach " meiner Logik".
Die Kammer ist "eigentlich" dafür da und ist eine Kontrollinstanz für anwaltliche Arbeit.
Verfehlungen können dort angezeigt werden. (Anwälte machen eben auch Fehler und da sie große Verantwortung tragen, können dabei entstehende Schäden für die Mandantschaft sehr schnell in den mehrstelligen Bereich laufen).
Und wenn die Kammer also dafür zuständig ist, Schäden durch anwaltliche HIlfe abzuwenden oder zu ahnden, dann darf sie einen auch nicht hängen lassen, wenn man mit Rechtsmitteln gegen einen "Rechtsvertreter" vorgehen muß, weil dieser nicht ordentlich gearbeitet hat.
Was ist falsch an "meiner Logik" ?
(Lasse mich aber gerne eines Besseren belehren. Schließlich lerne ich dadurch dazu)
Aufgaben der RAK
Siehe vor allem drittletzter Absatz.
Und darum handelt es sich im vorliegenden Fall.
Gr.
ZetPeO _________________ Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert
Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
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