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Verfasst am: 11.08.08, 09:34 Titel: Kosten für Toiletten in Schule von Schülern zu tragen
Hallo Community!
Ich habe ein Problem in meiner Schule (Gymnasium in NRW). Es handelt sich dabei um die Kosten, die der Schule für die Putzfrau für die Toiletten entstehen.
Ich war mir nicht sicher, in welcher Kategorie ich meine Problemfrage stellen sollte, deshalb bitte ich im Vorraus um Verzeihung.
Mein Tutor verlangt von jedem Schüler 9 Euro für die Benutzung der Toiletten.
Das blöde dabei ist, dass viele Schüler unwissend bezahlen. Der Lehrer sagt nämlich nicht, man MUSS zahlen, sondern er MÖCHTE 9 Euro von jedem Schüler. In den letzten beiden Jahren habe ich mich schon geweigert, die Kosten für die Putzfrau zu übernehmen, da laut Recherche mindestens eine Toilette kostenlos sein muss, da es sich um eine Schule und somit öffentliches Gebäude handelt. Es gibt übrigens nur diese eine Toilette. Ich sehe auch nicht ein, für die Toilette zu bezahlen, wenn ich diese noch nie benutzt habe. Lediglich wasche ich mir die Hände. Das kann allerdings kein Grund sein! Schließlich gibt es in allen Räumen ein Waschbecken.
Nun frage ich mich, ob das stimmt und ob ich auf irgendwelche Rechte zurückgreifen kann, weil ich meinem Tutor gesagt habe, er solle der Schuldirektorin Bescheid sagen, dass ich mich weigere, die volle Summe zu bezahlen (ich habe nur Papier- und Elternpflegschaftsgeld bezahlt)!
DIe Toiletten wurden vor zwei Jahren repariert und restauriert und für die Anwerbung einer Putzfrau nur für die Toiletten sind halt diese Kosten von 9 Euro entstanden.
Außerdem müsste doch der Staat für sowas zahlen und nicht die Eltern/ Schüler???
Ich freue mich über viele und hilfreiche Antworten!
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 11.08.08, 10:03 Titel: Re: Kosten für Toiletten in Schule von Schülern zu tragen
Knigge hat folgendes geschrieben::
Nun frage ich mich, ob das stimmt und ob ich auf irgendwelche Rechte zurückgreifen kann, weil ich meinem Tutor gesagt habe, er solle der Schuldirektorin Bescheid sagen, dass ich mich weigere, die volle Summe zu bezahlen (ich habe nur Papier- und Elternpflegschaftsgeld bezahlt)!
Der Tutor bzw. die Schule müßten erst einmal eine rechtsgültige Rechtsgrundlage nennen. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Der Tutor bzw. die Schule müßten erst einmal eine rechtsgültige Rechtsgrundlage nennen.
Das tun sie ja nicht...
so rechtlich verläuft das halt nicht in meiner Schule!
Aber ein weiterer Grund ist das nicht für mich, die Kosten zu verweigern
prinzipiell hat der Schulträger die Sachkosten zu tragen. Handelt es sich um eine städtische Schule?
"Geringfügige" Beträge können jedoch auf die Eltern umgelegt werden, siehe Papiergeld. Das wird gern genutzt, denn in der Summe macht Kleinvieh auch Mist. Und angesichts von Privatschulen, die sich nicht scheuen, Monats-Elternbeiträge zu nennen, die nur knapp noch nicht vierstellig in Euro sind, kann man schwer dagegen argumentieren.
Es handelt sich um eine ganz normale städtische Schule in NRW.
Danke für eure schnellen Antworten!
Hätte ich auch was schriftliches in der Hand, falls es zu einem gespräch kommen sollte? Damit meine ich ein Recht, auf das ich mich stützen kann! Oder zumindest eine Regel oder was ähnliches...
Verfasst am: 11.08.08, 10:45 Titel: Re: Kosten für Toiletten in Schule von Schülern zu tragen
Knigge hat folgendes geschrieben::
Ich habe ein Problem in meiner Schule (Gymnasium in NRW).
Privatschule oder öffentliche Schule?
Zitat:
Es handelt sich dabei um die Kosten, die der Schule für die Putzfrau für die Toiletten entstehen.
Gebäudereinigung ist das Problem des Sachaufwandsträgers - nicht der Schule selbst. Dazu müsste man erst mal wissen, wer die Schule trägt: Stadt, Land, Verein, Kirche ...
Zitat:
Ich war mir nicht sicher, in welcher Kategorie ich meine Problemfrage stellen sollte, deshalb bitte ich im Vorraus um Verzeihung.
Keine Ursache - ist hier schon richtig.
Zitat:
Mein Tutor verlangt von jedem Schüler 9 Euro für die Benutzung der Toiletten.
Was ist "Tutor"? Ein Lehrer oder ein älterer Schüler?
Zitat:
Das blöde dabei ist, dass viele Schüler unwissend bezahlen. Der Lehrer sagt nämlich nicht, man MUSS zahlen, sondern er MÖCHTE 9 Euro von jedem Schüler.
Den Satz verstehe ich nicht - ist die Rechtslage jetzt doch klar oder was?
Zitat:
In den letzten beiden Jahren habe ich mich schon geweigert, die Kosten für die Putzfrau zu übernehmen, da laut Recherche mindestens eine Toilette kostenlos sein muss, da es sich um eine Schule und somit öffentliches Gebäude handelt. Es gibt übrigens nur diese eine Toilette.
Schulen sind keine öffentlichen Gebäude. Und dass es nur eine Toilette gibt, ist vermutlich rechtswidrig - wenigstens eine für "Männlein" und eine für "Weiblein" ist Vorschrift.
Zitat:
Ich sehe auch nicht ein, für die Toilette zu bezahlen, wenn ich diese noch nie benutzt habe. Lediglich wasche ich mir die Hände.
Es wird ja eben nicht für die Benutzung gezahlt, sondern dafür, dass eine saubere Toilette da ist, wenn man mal eine braucht. Ähnlich ist es mit dem öffentlichen Personen-Nahverkehr: Ich nutze ihn nicht, dennoch wird er von meinen Steuergeldern mitfinanziert. Und wenn das Rad mal platt ist, kann ich dann eben doch auf den Bus zurückgreifen.
Zitat:
Nun frage ich mich, ob das stimmt
Was?
Zitat:
und ob ich auf irgendwelche Rechte zurückgreifen kann, weil ich meinem Tutor gesagt habe, er solle der Schuldirektorin Bescheid sagen, dass ich mich weigere, die volle Summe zu bezahlen (ich habe nur Papier- und Elternpflegschaftsgeld bezahlt)!
Es gibt kein Recht, eine Dienstleistung nicht zu bezahlen.
Zitat:
DIe Toiletten wurden vor zwei Jahren repariert und restauriert und für die Anwerbung einer Putzfrau nur für die Toiletten sind halt diese Kosten von 9 Euro entstanden.
Was denn jetzt? Oben heißt es, es gibt nur eine Toilette? Wieso denn auf einmal Mehrzahl? Wer hat die "Anwerbung" der Putzfrau beschlossen?
Zitat:
Außerdem müsste doch der Staat für sowas zahlen und nicht die Eltern/ Schüler???
Nein, nur dann, wenn "der Staat" Schulträger ist und "eigenmächtig" die Einstellung der Reinigungskraft beschlossen hat.
Zitat:
Ich freue mich über viele und hilfreiche Antworten!
Mit freundlichen Grüßen,
Patrick
Die gibt es nur bei klarer Information - hier ist gar nichts klar.
- Wer ist Sachaufwandsträger der Schule?
- Wer hat die Einstellung der Reinigungskraft beschlossen?
- Warum soll sie von den Schülereltern bezahlt werden? _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Die öffentliche Schule wird von der STadt finanziert.
Zitat:
Was ist "Tutor"? Ein Lehrer oder ein älterer Schüler?
Ein Tutor ist ein Lehrer, der den Leistungskurs betreut. So ne Art Klassenlehrer für die Oberstufe.
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Das blöde dabei ist, dass viele Schüler unwissend bezahlen. Der Lehrer sagt nämlich nicht, man MUSS zahlen, sondern er MÖCHTE 9 Euro von jedem Schüler.
Den Satz verstehe ich nicht - ist die Rechtslage jetzt doch klar oder was?
Damit will ich nur sagen, dass der Lehrer es so formuliert und es deshalb wahrscheinlich manipuliert, dass die anderen Schüler meinen, man MUSS diese 9 Euro bezahlen.
Zitat:
Was denn jetzt? Oben heißt es, es gibt nur eine Toilette? Wieso denn auf einmal Mehrzahl?
Sorry für die unterschiedlichen Ausdrücke. Es gibt eine separate Toilette für Männlein und Weiblein.
Zitat:
Die gibt es nur bei klarer Information - hier ist gar nichts klar.
- Wer ist Sachaufwandsträger der Schule?
- Wer hat die Einstellung der Reinigungskraft beschlossen?
- Warum soll sie von den Schülereltern bezahlt werden?
Meine Schule heißt städtisches Gymnasium! So geh ich mal davon aus, dass sie von der Stadt finantiert wird. Wer die Einstellung der Putzfrau beschlossen hat, weiß ich nicht.
Macht es denn den Unterschied aus? Wäre das ein Beschluss der Elternpflegschaftssitzung, müssten die Eltern auch für die Toiletten bezahlen? Macht es auch einen Unterschied aus, ob die Schuldirektorin beschließt, eine weitere Reinigungskraft einzustellen oder die Stadt???
Danke für den Hinweis! Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob Putzfrauen zu dem genannten Verwaltungs- und Hilfspersonal gehören. Darunter stelle ich mir nämlich z.B. Sekräterinnen und Hausaufgabenbetruerinnen vor.
nicht einen einzigen Cent würden meine Kinder bezahlen müssen!
Und den oder die wollte ich sehen, die meinen Kindern in der Schule den Gang zur Toilette verwehren wollte.
die Schule/der Schulträger darf gerne die Cents bei mir einfordern- bekommen tut er sie jedenfalls nicht. Ihm stände ja der Klageweg offen. (wäre doch lustig, wegen aufgelaufener Pullerkosten für meine 6-Jährige von 1,80€ pro Jahr verklagt mich der Schulträger- feine Sache)
Aus gleichem Grund verweigere ich auch erfolgreich die Zahlung von Papier-/Kopiergeld. Ich bezahle jedes Jahr an die 400 Euro für Schulbücher und zusätzlich jegliches sonstiges Material (Blöcke, Hefter, Hefte etc.)- damit erfülle ich meine Pflicht.
Für die u.a. Schule als Ganzes zahlen wir als Eltern Steuern. Und wie der Schulträger seine Angelegenheiten/Kosten regelt, interessiert mich nicht die Bohne.
Zuletzt bearbeitet von suwi am 11.08.08, 12:44, insgesamt 1-mal bearbeitet
Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob Putzfrauen zu dem genannten Verwaltungs- und Hilfspersonal gehören. Darunter stelle ich mir nämlich z.B. Sekräterinnen und Hausaufgabenbetruerinnen vor.
Die Schulsekretärin gehört zum Verwaltungspersonal, der Hausmeister und die Putzfrauen zum Hilfspersonal. Die Hausaufgabenbetreuerinnen zählen zu den "außerunterrichtlich eingesetzten Betreuungskräften", für die extra Elternbeiträge erhoben werden dürfen.
Oder sollte diese Stadt vielleicht die Putzfrau zu den "außerunterrichtlichen Betreuungskräften" zählen? Das wäre dann ein gefundenes Fressen für die Presse im Sommerloch.
ich kenne mehrere Schulen, die Toiletten renoviert haben und danach im Einvernehmen mit den Eltern ( Schulkonferenz) eine solche Regelung der Kostenpflichtigen Toiletten Nutzung beschlossen haben. Diesen Beschluss sollte man Respektieren oder andere Mehrheiten in der Schulkonferenz bekommen.
Hintergrund ist sicherlich, das einige Schüler die Toiletten in einen unzumutbaren Zustand zurückgelassen haben.
Aber wer geht schon gerne auf eine Toilette, die nicht sauber ist.
Die gibt es nur bei klarer Information - hier ist gar nichts klar.
- Wer ist Sachaufwandsträger der Schule?
- Wer hat die Einstellung der Reinigungskraft beschlossen?
- Warum soll sie von den Schülereltern bezahlt werden?
Meine Schule heißt städtisches Gymnasium! So geh ich mal davon aus, dass sie von der Stadt finantiert wird. Wer die Einstellung der Putzfrau beschlossen hat, weiß ich nicht.
Macht es denn den Unterschied aus?
Ja, natürlich. Wenn ich die Fenster vom Nachbarn zu dreckig finde und 'nen Fensterputzer bestelle, dann darf ich nicht sagen, lieber Fensterputzer, schick doch bitte deine Rechnung meinem Nachbarn! Wer den Auftrag erteilt, der muss zahlen.
Zitat:
Wäre das ein Beschluss der Elternpflegschaftssitzung, müssten die Eltern auch für die Toiletten bezahlen?
Richtig.
Zitat:
Macht es auch einen Unterschied aus, ob die Schuldirektorin beschließt, eine weitere Reinigungskraft einzustellen oder die Stadt???
Klar doch. Bei "Geschäftsführung ohne Auftrag" müsste die Schulleitung das aus eigener Tasche zahlen. Wenn es eine Anweisung vom Sachaufwandsträger (Stadt) gibt, dann nicht. Und wenn es einen Beschluss der Eltern gibt, dann auch nicht. Man müsste also erst mal feststellen, wer die zusätzliche Putzfrau beschlossen hat - dann weiter untersuchen, ob der Beschluss rechtmäßig war. Wenn die gewählten Elternvertreter das weder beschlossen haben, noch dem zugestimmt haben, dann müssen die Eltern auch nicht zahlen. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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