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Kündigung wegen Eigenbedarf
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h0nk
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.02.2008
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 08.10.08, 19:05    Titel: Kündigung wegen Eigenbedarf Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

zunächst einmal der fiktive Fall.

Mieter A wohnt auf einem Hof mit 3 Häusern.
In einem der Häuser wohnt ebenfalls Vermieter B.

Wohnung des Mieters ist 65qm gross, die von Vermieter B 120qm.

Vor einiger Zeit wurde ein Plan erstellt, welcher sämtliche Mietparteien in regelmäßigem Wechsel verpflichtet, die Mülltonnen an die Strasse zu stellen.
Mieter A hat nun diese Mülltonne verspätet rausgestellt und diese wurden somit nicht abgeholt.
Nach 2 Zetteln, mit einigen bösen Worten (auf die Mieter A nicht reagiert hat) findet dieser am nächsten Morgen ein Kündigungsschreiben vor der Tür.

Wortlaut des Schreibens ist in etwa so:

Sehr geehrter Herr x,

hiermit kündige ich Ihnen Ihre Wohnung "Adresse", mit der gesetzlichen Einhaltung von 3 Monaten, zum 31.01.09. Ich bitte um Bestätigung Ihrerseits.

MfG
x



Gesetzliche Bestimmung = Begründung = Eigenbedarf


Mieter A weiß natürlich das diese Kündigung aufgrund des Unmutes über die Abfallbehälter entstanden ist und nicht weil tatsächlich ein Eigenbedarf vorliegt.

Nun stellt sich die Frage, nach der Rechtswirksamkeit der Kündigung (Begründung im Schreiben nicht ausreichend?), sowie möglicher Schadensersatzansprüche.

Wie ist die Rechtslage?


PS: Die Abfallbehälter wurden dennoch von Mieter A am nächsten Tag geleert Smilie

Gruß
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 08.10.08, 20:21    Titel: Antworten mit Zitat

Es müsste also schon drin stehen das er wegen Eigenbedarf kündigt. Und das les ich hier nicht. Dementsprechend ist die Kündigung unwirksam.
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h0nk
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.02.2008
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 08.10.08, 20:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

das reicht also auch nicht:

Gesetzliche Bestimmung = Begründung = Eigenbedarf

?

Gruß
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 08.10.08, 20:31    Titel: Antworten mit Zitat

Ach das steht da auch noch? Ich dachte das sei ein Kommentar oder so. Is ja lustig. Ist für mich sehr verwirrend und das könnte ein gutes Zeichen sein das die Kündigung unwirksam ist. Am besten zu nen Anwalt für Mietrecht gehen und ihn fragen.
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h0nk
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.02.2008
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 08.10.08, 20:33    Titel: Antworten mit Zitat

Ok mach ich dann mal...

Hatte den Text deswegen kursiv eingestellt Winken

Gruß
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 09.10.08, 07:08    Titel: Antworten mit Zitat

Der Vermieter muss in dem Kündigungsschreiben den Sachverhalt so ausführlich darstellen und beschreiben, das der Mieter abschätzen kann, ob er sich Erfolg versprechend gegen die Kündigung wehren kann. Den Zusatz Eigenbedarf ist zwar eine Begründung nach meiner Einschätzung hier aber nicht ausreichend begründet.Fragen der aktuellen Wohnsituation der Bedarfsperson sollten damit nur im Rahmen der Interessenabwägung bei einem Widerspruch des Mieters eine Rolle spielen. Der Mieter müsste also zunächst Gründe für eine besondere Härte darlegen, die das Interesse des Vermieters überwiegen. Und das kann er hier nicht. Frage
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h0nk
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.02.2008
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 22:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

es gibt Neues in diesem Fall.
Zwischenzeitlich wurde das Gespräch gesucht und darauf vereinbart, dass Mieter A nun das Kündigungsschreiben vernichten soll/darf.
Dies wurde mündlich vereinbart und schriftlich nicht bestätigt.

Nun ist die Situation erneut eskaliert und Vermieter B droht damit, dass es eine bestehende Kündigung gebe, die nun notfalls auch rechtkich durchgesetzt werden solle.

Wie ist die Rechtslage?

Gruß
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 08:55    Titel: Antworten mit Zitat

Dann wird der VM vor Gericht beweisen oder viel mehr gut begründen müssen, wieso er erst jetzt auf Räumung klagt und nicht sofort, nach Ende der Frist. Ferner kommt dann das Kündigungsschreiben wieder zur Geltung und dann gilt was schon gepostet wurde.
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h0nk
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.02.2008
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 16:00    Titel: Antworten mit Zitat

Der Termin für die Kündigung ist ja der 31.01.2009.
Es wäre unwahrscheinlich innerhalb von 15 Tagen eine neue Wohnung zu finden, daher die Drohung mit der Räumungsklage.
Die Frist ist doch demnach also noch nicht abgelaufen?

Gruß
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 16:04    Titel: Antworten mit Zitat

Stimmt, dann gilt wieder was schon geschrieben wurde.
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Volker Kles
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.09.2008
Beiträge: 580

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 16:30    Titel: Antworten mit Zitat

Das Kündigungsschreiben muss eine Begründung des Eigenbedarfs enthalten, an die seitens der Rechtsprechung strenge Anforderungen gestellt werden. Der Mieter soll die Möglichkeit haben, sich frühzeitig über seine Rechtsposition zu informieren. Er muss insbesondere erkennen können, ob aufgrund der geschilderten Tatsachen Eigenbedarf besteht und ob die Kündigung berechtigt ist. Demnach ist in der Begründung des Eigenbedarfs möglichst konkret darzustellen, für welche Person, aus welchem Grund Eigenbedarf besteht. Fehlt die Begründung, ist die Kündigung unwirksam. Die Begründung kann nicht in einem Folgeschreiben nachgeholt werden. Aus diesem Grunde würde ich nichts unternehmen und die Räumungsklage abwarten, die der Vermieter mangels Begründung des Eigenbedarfes zu 100 % verlieren wird.
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Frank Oseloff
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Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 16:36    Titel: Antworten mit Zitat

Volker Kles hat folgendes geschrieben::
Aus diesem Grunde würde ich nichts unternehmen und die Räumungsklage abwarten, die der Vermieter mangels Begründung des Eigenbedarfes zu 100 % verlieren wird.

Biber, hat Volker Kles etwa deine Glaskugel geklaut?

@Volker Kles:

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Volker Kles
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Anmeldungsdatum: 10.09.2008
Beiträge: 580

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 16:48    Titel: Antworten mit Zitat

Frank Oseloff hat folgendes geschrieben::
[Wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung in einem konkreten Fall erfolgen.
Äääääh ..., nun erklären Sie mal, wie die Antwort auf einen fiktiven, nicht konkreten Fall individuelle Rechtsberatung sein kann Sehr glücklich
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Frank Oseloff
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Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 16:52    Titel: Antworten mit Zitat

Volker Kles hat folgendes geschrieben::
Äääääh ..., nun erklären Sie mal, wie die Antwort auf einen fiktiven, nicht konkreten Fall individuelle Rechtsberatung sein kann Sehr glücklich

Noch Fragen?

h0nk hat folgendes geschrieben::
Ok mach ich dann mal...

Hatte den Text deswegen kursiv eingestellt Winken

Gruß


 
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Volker Kles
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.09.2008
Beiträge: 580

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 17:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hoppsala, das habe ich glatt überlesen. Im Posting war von "fiktiv" die Rede. So ein Schlingel aber auch, der H0nk.
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