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Alkoholverbot im Stadtpark
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Supergott
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.10.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 19.10.08, 20:45    Titel: Alkoholverbot im Stadtpark Antworten mit Zitat

Guten Tag,
in einem Stadtpark ist ein Alholverbot ausgesprochen worden, da dort viele Jugendliche Alkohol im übermaß konsumiert haben und auch Statuen verwüstet haben.
Ach wurde in einem Industriegebiet in dem eine Disco steht ein Verbot erlassen.
Heisst das ich kann jetzt nicht mal mehr mich gemütlich in den Park mit meinen Freunden sitzen und 2 Bier trinken ohne einen Platzverweis von der Polizei zu bekommen?
Ich würde gern wissen ob dieses Verbot gegen mein Grundrecht verstößt?

Vielen Dank schon im Vorraus
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 19.10.08, 20:49    Titel: Re: Alkoholverbot im Stadtpark Antworten mit Zitat

Supergott hat folgendes geschrieben::
Heisst das ich kann jetzt nicht mal mehr mich gemütlich in den Park mit meinen Freunden sitzen und 2 Bier trinken ohne einen Platzverweis von der Polizei zu bekommen?

Offensichtlich ja.
Supergott hat folgendes geschrieben::
Ich würde gern wissen ob dieses Verbot gegen mein Grundrecht verstößt?

An welches denken Sie? Eines auf "im Park sitzen und Bier trinken" gibts nicht. Winken

Im Ernst, Grundrechte dürfen durch Gesetze eingeschränkt werden.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 19.10.08, 21:44    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Heisst das ich kann jetzt nicht mal mehr mich gemütlich in den Park mit meinen Freunden sitzen und 2 Bier trinken ohne einen Platzverweis von der Polizei zu bekommen?

Genau das heißt das.
Und bei Zuwiderhandeln kann es früher oder später auch ein Bußgeld geben, dann wird die Sache teuer.
Wenn der Park zur Suffmeile geworden ist mit den entsprechenden Folgen, dann ist es nun mal nicht praktikabel, dass Polizei oder Ordnungsamt bei jedem Einzelnen prüfen, ob der nun eine Flasche oder 10 trinken will. Also wird Alkoholkonsum für alle gleichermaßen verboten, zumindest so lange, bis die Suffszene ausgetrocknet ist.
Wenn Du dagegen bist, dann schlage mal eine Alternative vor.
_________________
Grüße,
Abrazo
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DanielB
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Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 22.10.08, 01:41    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Heisst das ich kann jetzt nicht mal mehr mich gemütlich in den Park mit meinen Freunden sitzen und 2 Bier trinken ohne einen Platzverweis von der Polizei zu bekommen?

Genau das heißt das.
Und bei Zuwiderhandeln kann es früher oder später auch ein Bußgeld geben, dann wird die Sache teuer.

Das setzt aber voraus, dass es entsprechende kommunale Satzungen gibt, die das am jeweiligen Ort verbieten und Verstöße auch mit einem Bußgeld belegen. Darauf wird die Polizei oder das Ordnungsamt die Betroffenen, wenn es so ist auch sicher hinweisen.

@Volker13:
Übrigens hat auch nicht jeder eine Veranda oder einen Balkon, es kann sich auch nicht jeder leisten, sich mit seinen Freunden in irgendwelchen Lokalen zu treffen. Insofern denke ich, kann man schon einmal darüber nachdenken, ob nicht allzu einschränkende Satzungen bezüglich des Trinkens auf öffentlichen Grund mitunter auch die Betroffenen in ihrem Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit verletzen.
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 22.10.08, 02:27    Titel: Antworten mit Zitat

DanielB hat folgendes geschrieben::

@Volker13:
Übrigens hat auch nicht jeder eine Veranda oder einen Balkon, es kann sich auch nicht jeder leisten, sich mit seinen Freunden in irgendwelchen Lokalen zu treffen. Insofern denke ich, kann man schon einmal darüber nachdenken, ob nicht allzu einschränkende Satzungen bezüglich des Trinkens auf öffentlichen Grund mitunter auch die Betroffenen in ihrem Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit verletzen.


So denn nicht die Adresse ist "Unter der Brücke" sollte doch jeder die Möglichkeit haben, seinen Alkoholkonsum in privaten Räumen auszuüben.. Und wie bei jedem Grundrecht wäre abzuwägen, welches höher gewichtet wird.
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 22.10.08, 09:33    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
So denn nicht die Adresse ist "Unter der Brücke" sollte doch jeder die Möglichkeit haben, seinen Alkoholkonsum in privaten Räumen auszuüben.. Und wie bei jedem Grundrecht wäre abzuwägen, welches höher gewichtet wird.

Wie schon gesagt, ein Grundrecht auf öffentliches Trinken gibt es nicht, sonst dürfte auch der Alkoholkonsum in Straßenbahnen nicht verboten werden können.

Dies ist in erster Linie eine kommunalpolitische Frage (inwieweit es sich hier auch um eine polizeiliche Verfügung handeln könnte, ist müßig zu diskutieren, da so was in aller Regel mit der Kommune abgestimmt wird).

Wenn eine Kommune für einen bestimmten Ort Alkoholverbot beschließt, so gilt das erst mal. Gegen die diesen Beschluss durchführende Polizei kann dann nicht vorgegangen werden. Wem der kommunale Beschluss nicht passt, der kann dagegen vor dem Verwaltungsgerichtshof vorgehen. Denn die Frage ist nicht, ob die Polizei das darf, sondern, ob die Kommune so etwas beschließen darf. Ein entsprechender Rechtsstreit ist offenbar gerade in Freiburg anhängig.
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Grüße,
Abrazo
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 23.10.08, 09:59    Titel: Antworten mit Zitat

DanielB hat folgendes geschrieben::
Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit

Wo ist das denn kodifiziert? Ist wohl aber auch nur eine andere Formulierung für 'Grundrecht auf sich im Park volllaufen lassen'.
Absund finde ich auch das Argument mit dem fehlenden Platz zum Besäufnis. Wenn man keinen 'legalen' Platz zum Saufen findet, dann hat man eben das Saufen sein zu lassen.
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 23.10.08, 10:05    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten hat folgendes geschrieben::
DanielB hat folgendes geschrieben::
Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit

Wo ist das denn kodifiziert?


In Art. 2 Abs. 1 GG --> http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeine_Handlungsfreiheit

Aber das gilt eben nicht schrankenlos --> http://de.wikipedia.org/wiki/Schrankentrias
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 23.10.08, 10:23    Titel: Antworten mit Zitat

Wieder was gelernt. Für mich war die 'Freie Entfaltung der Persönlichkeit' immer nur unter genau dem Namen bekannt. Ich hätte das auch nie zu einer 'allgemeinen Handlungsfreiheit' erweitert. - War gerade dabei, mich da rein zu lesen.
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 23.10.08, 14:20    Titel: Antworten mit Zitat

Wie kann einer seine Persönlichkeit frei entfalten, ohne frei zu handeln?
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 23.10.08, 14:26    Titel: Antworten mit Zitat

Kommt drauf an, ob man mit "frei" eine absolute Freiheit (es gibt keine Grenzen) oder eine relative Freiheit meint..
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Tastenspitz
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Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 23.10.08, 14:31    Titel: Antworten mit Zitat

Adromir hat folgendes geschrieben::
Kommt drauf an, ob man mit "frei" eine absolute Freiheit (es gibt keine Grenzen) oder eine relative Freiheit meint..

Spätestens auf dem Standesamt wird eh alles relativ.....
oder frei nach P.Panzer:" Da lernt man alz wilder Muztang ganz neu Wörterz kennen: "Zzäune" zzum Beizpiel" Weinen Cool
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Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 24.10.08, 09:08    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::
Wie kann einer seine Persönlichkeit frei entfalten, ohne frei zu handeln?

Andromir hat die Antwort schon gegeben: Wir können ALLE nicht 'frei' handeln. Das ist aber auch nicht weiter schlimm. Das hindert uns nämlich keineswegs an der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Es sei denn, man will unter dieser 'freien Entfaltung' nur das 'freie Handeln' verstehen.
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maconaut
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 24.10.08, 09:26    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Zitat:

Und bei Zuwiderhandeln kann es früher oder später auch ein Bußgeld geben, dann wird die Sache teuer.

Das setzt aber voraus, dass es entsprechende kommunale Satzungen gibt, die das am jeweiligen Ort verbieten und Verstöße auch mit einem Bußgeld belegen. Darauf wird die Polizei oder das Ordnungsamt die Betroffenen, wenn es so ist auch sicher hinweisen.


Nicht unbedingt - das Bußgeld kann es auch für wiederholte Weigerung, der Aufforderung der Polizei Folge zu leisten geben. Also nicht für das Trinken im Park sondern für die Nichtbeachtung des Platzverweises.
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DanielB
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Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 27.10.08, 16:35    Titel: Antworten mit Zitat

maconaut hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Zitat:

Und bei Zuwiderhandeln kann es früher oder später auch ein Bußgeld geben, dann wird die Sache teuer.

Das setzt aber voraus, dass es entsprechende kommunale Satzungen gibt, die das am jeweiligen Ort verbieten und Verstöße auch mit einem Bußgeld belegen. Darauf wird die Polizei oder das Ordnungsamt die Betroffenen, wenn es so ist auch sicher hinweisen.


Nicht unbedingt - das Bußgeld kann es auch für wiederholte Weigerung, der Aufforderung der Polizei Folge zu leisten geben. Also nicht für das Trinken im Park sondern für die Nichtbeachtung des Platzverweises.

Auch dafür müßte es aber eine entsprechende Rechtsgrundlage geben. Generell ist nur die Nichtbefolgung bestimmter polizeilicher Weisungen im Straßenverkehr sowie Auflösungsverfügungen gegen Ansammlungen (siehe OWiG) und Versammlungen mit einem Bußgeld belegt. Das ließe sich durch andere Gesetze zwar erweitern, mir wäre bisher aber auch kein Landesgesetz bekannt, dass derartige Bußgelder vorsieht. In Baden-Württemberg kann aber das Wegtragen (dort gibt es übrigens im Polizeigesetz keinen Platzverweis!) und in vielen anderen Bundesländern Transport und Unterbringung bei einer nachfolgenden Ingewahrsamnahme in Rechnung gestellt werden.
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