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Chagall1985 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 09.04.2007 Beiträge: 25
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Verfasst am: 16.11.08, 16:15 Titel: Wikipedia per EV lahmgelegt! |
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Mich interessiert dabei etwas grundsätzliches:
Hätte es überhaupt dazu kommen dürfen??
Richter haben bei EV's ja einen grossen ermessensspielraum.
Sie sind aber auch an Regeln gebunden für solch einen Erlass.
Verhältnissmässigkeit
Eilbedürfniss
Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache
Nun gibt es eine EV gegen eine Domain die Inhalte verlinkt!
Die weder auf Inhalte Einfluss hat noch in der Lage ist sie zu prüfen.
Eine Domain wird abgeschaltet die nichts gemacht hat als einen Inhalt einer anderen Domain standardmässig zu verlinken.
Ich will nicht über die Idiotie dieser EV sprechen und die Sinnlosigkeit!
Mich würde einfach mal interssieren ob der Richter innerhalb seiner sorgfaltspflichten diese überhaupt hätte aussprechen dürfen!! |
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Ronny1958 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
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Chagall1985 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 09.04.2007 Beiträge: 25
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Verfasst am: 16.11.08, 16:35 Titel: |
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Sehe Ich nicht so!
Da wird der Umstand des Geschehens zur Diskussion gestellt!
Ich habe da eine ganz konkrete Frage!
Mich interessiert weder Lutz noch Wikipedia sondern ausschliesslich die EV!
Wenn eine EV gegen einen verlinker erlassen wird weil 2 Zeilen einer Seite (von Millionen) strittige passagen enthalten dann halte ich das für sehr problematisch!
Hier wurde eine ganze Domain platt gemacht.
Eine Domain die weder verursacher war noch als Störer angesehen werden kann.
Mich würde einfach mal interssieren ob es verbindliche Vorgaben für EV's gibt die diese EV als falsch kennzeichnen.
Oder ob der Richter innerhalb seines Ermessungsspielraums korrekt geurteilt hat! |
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Ronny1958 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
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Verfasst am: 16.11.08, 16:43 Titel: |
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Zitat: | Eine Domain die weder verursacher war noch als Störer angesehen werden kann |
Hallo
wenn man den Störer-Begriff aus dem Ordnunsgrecht zugrundelegt, dann wäre die Seite durchaus auch als Störer anzusehen, zwar nachrangig aber immerhin.
Der Betreiber haftet im Rahmen seiner Möglichkeiten für die Inhalte der Seite...
Grüße
Ronny  _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.  |
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Chagall1985 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 09.04.2007 Beiträge: 25
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Verfasst am: 16.11.08, 16:51 Titel: |
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Störer ist, wer „in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal
zur Verletzung beiträgt, sofern er die rechtliche
Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte und er eine ihm
zumutbare Prüfungspflicht verletzt.
Willen für einen Inhalt kann man einem Massenverlinker kaum nachvollziehbar vorwerfen
Rechtliche Möglichkeit hat der Domaininhaber nicht, da er keinen Einfluss auf den Inhalt der Seite hat. Er ist per Satzung nur dazu da das Konzept von Wikipedia zu erklären und zu vermarkten.
Wie soll ein gemeinnütziger Verein Millionen von Beiträgen prüfen?
Selbst die Mutter in den USA dürfte dazu schwer in Lage sein!
Was nicht heisst das dort kritische Passagen nach Kenntnisnahme entfernt werden könnten.
Aber der Deutsche Domain Inhaber kann das schlicht nicht!
Oder nur genauso wie Lutz es selber machen könnte!! |
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Ronny1958 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
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Verfasst am: 16.11.08, 17:00 Titel: |
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Zitat: | Willen für einen Inhalt kann man einem Massenverlinker kaum nachvollziehbar vorwerfen |
Muß auch nicht sein, wenn man wie beim Zustandsstörer im Ordnungsrecht allein von der Störung durch eine dem Betreiber zuzurechnende Sache ausgeht.
Grüße
Ronny  _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.  |
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Chagall1985 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 09.04.2007 Beiträge: 25
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Verfasst am: 16.11.08, 17:15 Titel: |
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Ok
Also gehen wir mal davon aus das die Verlinkung auf eine andere Seite die fragwürdigen Inhalt enthält die Störereigenschaft begründet.
Ist es dann Verhältnissmässig die gesamte Domain still zu legen anstatt nur diesen Link?
Wenn Ich das auf die Presse übertrage müsste die Gesamtproduktion/Verteilung des Heftes gestoppt werden wegen einer Zeile strittigen Text!
Was zur Ursprünglichen Frage führt!
Hat dieser Richter seine Prüfungspflichten erfüllt und ist diese EV so rechtmässig?
Meinung:
Das gesamte Prinzip der Wikipedia ist doch rechtlich unsicher wenn jeder die Gesamtdomain abschalten lassen kann wenn eine Seite von Millionen seinen Vorstellungen nicht entspricht. |
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Ronny1958 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
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Verfasst am: 16.11.08, 17:39 Titel: |
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Zitat: | Ist es dann Verhältnissmässig die gesamte Domain still zu legen anstatt nur diesen Link? |
Zunächst mal ja, denn im Rahmen einer summarischen Prüfung dürfte eine abschließende Klärung nicht herbeigeführt werden.
Grüße
Ronny  _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.  |
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Chagall1985 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 09.04.2007 Beiträge: 25
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Verfasst am: 16.11.08, 18:18 Titel: |
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Gut wenn das die Rechtslage ist dann kann ich also Spiegel.de
per einstweiliger Verfügung abschalten lassen weil mir ein Artikel nicht passt.
Und die gesamte Domain Spiegel.de wird erst wieder freigeschaltet wenn der Spiegel den Schwanz einkneift und den Artikel löscht!
Oder noch besser irgentein Forumsbeitrag meine persönlichen Rechte verletzt.
Bin Ich der einzige der dabei Magenschmerzen hat?? |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 16.11.08, 20:07 Titel: |
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Das ist im Presserecht nicht unüblich. Ich erinnere an das Bohlen-Buch, das erst wieder verkauft werden durfte, nachdem bestimmte Passagen gestrichen wurden.
Wie sollte es denn umgekehrt gehen?
Im übrigen kann ich mir nicht vorstellen, daß dem Betreiber der Domain das Betreiben der Domain untersagt wurde. Untersagt wurde ihm, auf den entsprechenden Artikel zu verlinken. Da er dies offenbar nicht selektiv unterlassen konnte, mußte er die Domain komplett abschalten. Das ist aber nicht das Problem des Geschädigten.
Überspitzt formuliert, wenn Gugel nicht in der Lage ist, eine einzige inkriminierte Rechtsverletzung zu unterbinden, müssen sie eben alles abschalten.
Es gibt keinen Anlaß, daß ein Verletzter eine Verletzung deswegen dulden muß, weil der Verletzer nicht in der Lage ist, diese in für ihn weniger beschädigender Weise zu unterbinden. Ansonsten könnte sich jeder Verletzer immer hinter tatsächlichen oder angeblichen "Unzumutbarkeiten" verstecken und fröhlich Rechtsverletzungen begehen.
Diskutabel kann also allenfalls die Frage der Mitstörereigenschaft an sich sein, nicht aber die Folgen aus deren Vorliegen. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 16.11.08, 20:32 Titel: |
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Zitat: | Ist es dann Verhältnissmässig die gesamte Domain still zu legen anstatt nur diesen Link? |
Das Problem ist doch, daß eben das bei der Wiki-Domain nicht geht. Die .de-Domain bietet nur einen Zugriff auf die -org-Domain im Rahmen eines Framings. Wir haben also keinen einzigen Link, den man sperren könnte. Und da man an die .org-Domain nicht rankommt (Betreiber ist die Wikimedia-Foundation in den USA), schaltet man eben den deutschen Frame ab. Da gibt es meiner Meinung nach überhaupt keinen Grund für Geschrei, denn die Wiki-Betreiber wissen ganz genau, was sie da tun: die Inhalte sind über die deutsche Subdomain der .org-Domain durchgehend für jeden zugänglich gewesen.
Zitat: | Hat dieser Richter seine Prüfungspflichten erfüllt und ist diese EV so rechtmässig? |
Zweimal ja.
Zitat: | Das gesamte Prinzip der Wikipedia ist doch rechtlich unsicher wenn jeder die Gesamtdomain abschalten lassen kann wenn eine Seite von Millionen seinen Vorstellungen nicht entspricht. |
Prinzip von Wikipedia nicht durchschaut. You failed!
Beste Grüße
Metzing _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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Chagall1985 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 09.04.2007 Beiträge: 25
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Verfasst am: 16.11.08, 21:42 Titel: |
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OK verstanden!
Ein ziemlich mächtiges Werkzeug diese einstweilige Verfügung!
Ich wundere mich dann nur warum ich noch nie von einem Auslieferungsstopp der Bild Zeitung gelesen habe wenn das ausreicht um Wikipedia per EV zu schliessen. grins |
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cmd.dea FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.05.2008 Beiträge: 1872 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 17.11.08, 09:22 Titel: |
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Chagall1985 hat folgendes geschrieben:: | OK verstanden!
Ein ziemlich mächtiges Werkzeug diese einstweilige Verfügung!
Ich wundere mich dann nur warum ich noch nie von einem Auslieferungsstopp der Bild Zeitung gelesen habe wenn das ausreicht um Wikipedia per EV zu schliessen. grins |
Ganz einfach, weil man idR. nicht vor, sondern erst nach der Auslieferung weiß, was in der Zeitung steht. Außerdem wegen § 945 ZPO. Das kann teuer werden!
Gruß
Dea |
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Chagall1985 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 09.04.2007 Beiträge: 25
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Verfasst am: 17.11.08, 22:12 Titel: |
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Jepp die kostenerstattung dürfte da das schlagende Argument sein.
Normalerweise geben Zeitungen ja die Gelegenheit der Kommentierung wenn Sie einen Artikel bringen.
Ich persönlich halte die Sperrung der Wiki aus folgenden Gründen für unverhältnissmässig und falsch.
1. Mann sollte vor einer Ev zumindest versucht haben mit der anderen Partei zu sprechen.
2. Mann sollte zumindest irgenteinen Verusch unternommen haben ein Problem selbst zu lösen bevor man ein gericht mit sowas belästigen darf!
(jeder halbgebildete viertklässler ist selbst in der Lage einen Wiki Eintrag zu ändern)
Aber unsere Gesetzgebung ist eben nicht im Internet angekommen. |
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cmd.dea FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.05.2008 Beiträge: 1872 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 17.11.08, 22:41 Titel: |
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Chagall1985 hat folgendes geschrieben:: |
Ich persönlich halte die Sperrung der Wiki aus folgenden Gründen für unverhältnissmässig |
Um diesen, leider oft anzutreffenden, Irrtum mal auszuräumen: Es gibt keine Verhältnismäßigkeitsprüfung bei der Einstweiligen Verfügung, da wir hier nicht im Öffentlichen Recht sind.
Die EV ist ein prozessuales Mittel, um Rechte durchzusetzen, wenn diese bestehen. Eine Verhältnismäßigkeitsprüfung findet dort ebenso wenig statt, wie im Hauptsacheverfahren. Hier entfällt lediglich die Notwendigkeit, die tatsächlichen Voraussetzungen zu beweisen, diese sind lediglich glaubhaft zu machen. LIegen die Voraussetzungen vor, muss das Gericht die Rechtsfolge aussprechen, die das Recht schützt (es darf lediglich nicht über den Antrag hinaus gehen oder die Hauptsache vorwegnehemen, was hier aber nicht der Fall ist, da durch eine zeitweise Sperrung keine endgültigen Verhältnisse geschaffen werden).
Der Begriff der Erforderlichkeit iSd. § 938 ZPO meint daher nicht Verhältnismäßigkeit, sondern ist demjenigen der Erforderlichkeit der Notwehr gem. ZPO § 32 StGB gleichzusetzen. Die vom Gericht zu treffene Rechtsfolge muss in jedem Fall geeignet sein, das Recht des Antragstellers durchzusetzen, es muss hierbei aber das den Antragsgegner geringst einschränkende Mittel sein (Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann § 938 Rdn. 3). Das ist es aber nur dann nicht, wenn es ein gleich effektives Mittel gibt, das den Antragsgegner weniger belastet. Ist, zB. wie hier, die gänzliche Sperrung einer Seite das einzige Mittel (was ich jetzt natürlich nicht beurteilen kann, da ich den Fall nicht kenne, es ist aber keine rechtliche, sondern eine tatsächliche Frage), dann muss das Gericht dieses aussprechen.
Zutreffend ist allein, dass die EV ggf. dann nicht ergeht, wenn der Antragsteller sich nicht zuvor an den Antragsgegner gewendet und die Unterlassung geltend gemacht hat. Das ist aber kein wirklicher Aspekt der Erforderlichkeit, sondern des Rechtsschutzbedürfnisses.
Gruß
Dea |
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