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Was tun wenn wir keine NK-Abrechnung erhalten?
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StayTuned
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Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 07.12.08, 12:18    Titel: Was tun wenn wir keine NK-Abrechnung erhalten? Antworten mit Zitat

Hallo,

wir haben folgenden Fall.

Wir (ich und meine Freundin) sind 07/07 zusammengezogen.

Ich habe von meinem Vermieter sehr zeitnah eine NK-Abrechnung und die Kaution wieder erhalten.
Beim Vermieter meiner Freundin haben wir da weniger Glück. Er hat ja das Recht die NK-Abrechnung zum Ende des Folgejahres zu stellen. Dies wäre also zum Jahreswechsel.
Bisher haben wir nichts erhalten und wir vermuten dass er darauf spekuliert dass wir die Kaution etc. vergessen. Jetzt habe ich ein paar Fragen.

Was tun wenn die Abrechnung nicht gestellt wird? Muss ich anmahnen? Soll ich zum Anwalt? Wer zahlt dann die Kosten? Darf ich dann Kosten für die Anmahnung stellen?

Was soll ich tun wenn ich nach Anmahnung eine Abrechnung erhalte mit der ich nicht einverstanden bin?

Danke für die Hilfe. Vielen Dank
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Was wir wissen ist ein Tropfen,
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SLash
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 427

BeitragVerfasst am: 07.12.08, 13:03    Titel: Antworten mit Zitat

Bis Januar warten und nächstes Jahr die NK-Abrechnung für 2007 fordern. Sollte eine Gutschrift herauskommen muss der VM zahlen, sollte eine Nachzahlung herauskommen hat der VM Pech.
Ausnahme, wenn der VM nicht haftbar für den Verzug der NK-Abrechnung gemacht werden kann.
Ansonsten hast du Recht ihn zur Erstellung der NK-Abrechnung zu verklagen.

Die Kaution kann der VM maximal 6 Monate zurückhalten, länger nur einen Teil der Kaution für eventl. Betriebkostenachzahlungen. Diese wären ab 1.1.09 normalerweise verwirkt.
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StayTuned
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Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 08.12.08, 08:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Slash und danke für die Antwort.

Warum hat im Falle einer Nachzahlung der VM Pech? Kannst du mir das erläutern?

Gesetzt den Fall es wären Betriebskostennachzahlungen zu leisten. Wären diese zum 01.01.09 verwirkt? Verstehe ich das so richtig?

Sollte die Forderung der NK-Abrechnung durch einen Anwalt erfolgen oder geht das eher "formlos"?
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SLash
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 427

BeitragVerfasst am: 08.12.08, 08:21    Titel: Antworten mit Zitat

Die Nebenkostenabrechnung sollte für Dritte leicht verständlich sein und muss nicht von einem Anwalt gemacht werden.
Die Frist für den VM läuft am 31.12. des Jahres aus, erstellt er danach seine NK-Abrechnung muss er Gutschriften leisten, hat aber kein Recht mehr Nachzahlungen zu bekommen - diese sind ab 1.1. verfristet.
Nach Zustellung der NK-Abrechnung kannst du einen Termin (am besten innerhalb der darauffolgenden 30 Tage) mit dem VM vereinbaren und die einzelnen Posten mit ihm durchgehen und eventl. Unklarheiten beseitigen.
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StayTuned
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Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 08.12.08, 08:33    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Morgen,

danke noch einmal für die Erläuterungen.

Das mit dem Anwalt war nicht auf die NK-Abrechnung gezielt sondern auf die Nachforderung dieser Abrechnung.

Ansonsten danke. Hast mir sehr sehr geholfen!

Falls du diese Informationen zur Hand hast. Kannst du mir Gesetzesstellen nennen die eine Nachforderung nach dem 01.01.09 ausschließen?! Ich werde schätzungsweise in der Situation landen diese auch anwenden zu müssen.

schönen Tag noch.
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SLash
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 427

BeitragVerfasst am: 08.12.08, 09:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hier zu den Fristen:
http://www.recht.de/phpbb/kb.php?mode=article&k=71

Wenn der VM meint einen Anwalt einschalten zu müssen kann er dies tun. Bis zu einem Streitwert von 5000,-- Euro ist das Amtsgericht zuständig und dort braucht man sich nicht durch einen Anwalt vertreten lassen.
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StayTuned
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Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 03.01.09, 12:28    Titel: NK Abrechnung am 02.01.09 erhalten Antworten mit Zitat

Hallo,

wie schon oben geschrieben hatten wir die NK-Abrechnung jetzt am 02.01.09 im Briefkasten. Wie ich das sehe ist das ausserhalb der Frist, oder?
Hat man da eine Chance oder stehen da Aussage gegen Aussage. Datum auf der Abrechnung ist der 30.12.08 mit einer Nachzahlung von 40 Euro.

Jetzt steht auf dem Schreiben auf dass wir den Betrag nicht überweisen sollen da das mit der Kaution verrechnet wird. Bis wann bekomme ich denn diese Kaution? Die wäre doch auch zum 31.12.08 fällig geworden, richtig?

Danke euch für die Antworten!
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SLash
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 427

BeitragVerfasst am: 04.01.09, 20:48    Titel: Antworten mit Zitat

Ich könnte mir vorstellen, dass der Stempel auf dem Umschlag der Post vom 31..12. ist. Demnach wäre die NK-Abrechnung fristgerecht zugestellt.
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
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BeitragVerfasst am: 04.01.09, 22:08    Titel: Antworten mit Zitat

SLash hat folgendes geschrieben::
Ich könnte mir vorstellen, dass der Stempel auf dem Umschlag der Post vom 31..12. ist. Demnach wäre die NK-Abrechnung fristgerecht zugestellt.
Wie kommen Sie darauf? Geschockt
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SLash
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 427

BeitragVerfasst am: 05.01.09, 04:29    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
SLash hat folgendes geschrieben::
Ich könnte mir vorstellen, dass der Stempel auf dem Umschlag der Post vom 31..12. ist. Demnach wäre die NK-Abrechnung fristgerecht zugestellt.
Wie kommen Sie darauf? Geschockt

Weil ich gehört habe, dass auch die Absendung des Mietzinses am 3. Werktag eines Monats ausreicht und nicht der Empfang des Geldes am 3. Werktag beim VM.
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 05.01.09, 07:17    Titel: Antworten mit Zitat

Das gilt aber nur für die Miete, weil dies so im Gesetz steht. Ausserdem kommt es da auf den Zugang, nicht aber auf die Absendung an.
Für die Nebenkostenabrechnung gilt der 12-Monats-Zeitraum, der ebenfalls im Gesetz steht. Der endet aber mit dem letzten Tag des Monats. Auch hier entscheidet der Zugang.
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schnorps40
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Anmeldungsdatum: 28.01.2007
Beiträge: 246
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 05.01.09, 08:14    Titel: Antworten mit Zitat

Und der Vermieter hat zu beweisen, dass die Abrechnung innerhalb der Jahresfrist übergeben wurde Winken
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StayTuned
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Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 05.01.09, 14:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo und Danke shcon mal für die Antworten.

Der Brief wurde nicht durch die Post eingeworfen. Hatte weder Briefmarke noch Stempel.

Aber irgendwie sind in eurer Diskussion meine Fragen untergegangen.

Wie komme ich jetzt an meine Kaution? Anmahnen? Fristsetzung? Einspruch?

Kann ich die Zahlung der Nachzahlung der NK verweigern? Wenn "er" in der Beweispflicht ist; wie kann ich das anstellen?

LG
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 05.01.09, 15:40    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn das Schreiben wirklich erst am 2.1. im Briefkaste war, dann hat der Vermieter, SLash hat das oben schon erklärt, keine Anspruch auf Nachzahlungen mehr. Der Mieter kann also deren Zahluing verweigern, aber eventuelle Rückzahlungen weiter einfordern.
Da das aber nur geht, wenn eine Abrechnung vorliegt, muss erst einmal die eingefordert werden. Genau so wie die Rückzahlung der Kaution. Nur mit einer angemessenen Fristsetzung wird der Vermeiter in Verzug gesetzt, und nur wenn er sich im Verzug befindet, gehen eventuelle Kosten des Geld-Eintreibens auf sein Konto. vorher nicht. Es empfielt sich also, die Mahnung mit der Fristsetzung erstmal selber abzuschicken (natürlich beweisbar) und dann zum Anwalt zu gehen, wenn er darauf nicht reagiert. Dann wird eine Kalge erforderlich.
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StayTuned
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Anmeldungsdatum: 12.04.2006
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 12:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo und danke nochmal für die infos.

heute geht das schreiben raus an den vermieter mit der forderung der kaution und widerspruch bez. der nk abrechnung.

letzte Frage:
Die Verjährungsfrist der Nebenkosten. Gilt das auch für die Heizkostenabrechnung?

LG
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