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Kallewirsch Interessierter
Anmeldungsdatum: 09.12.2008 Beiträge: 13
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Verfasst am: 19.12.08, 16:02 Titel: Erbausschlagung und Renovierungskosten |
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Meine Schwester und ich haben die Erbschaft meiner verstorbenen Mutter ausgeschlagen.
Der Vermieter der Wohnung meiner Mutter sagte mir, dass ich dann auch mit der Renovierung und Entrümpelung nichts zu tun habe.
1. Welches Gesetz gibt darüber auskunft ?
2. Können evtl. vorhandene Kinder meiner Schwester zu den Renovierungkosten herangezogen werden ? |
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karli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.05.2006 Beiträge: 2440 Wohnort: Ronneburg
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Verfasst am: 19.12.08, 16:33 Titel: Re: Erbausschlagung und Renovierungskosten |
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| Kallewirsch hat folgendes geschrieben:: | Meine Schwester und ich haben die Erbschaft meiner verstorbenen Mutter ausgeschlagen.
Der Vermieter der Wohnung meiner Mutter sagte mir, dass ich dann auch mit der Renovierung und Entrümpelung nichts zu tun habe. | Damit dürfte er Recht haben. Wenn man das Erbe ausgeschlagen hat ist man eigentlich auch kein Erbe.
Normalerweise treten die Erben automatisch in den Mietvertrag ein.
§563 BGB
| Kallewirsch hat folgendes geschrieben:: | | 2. Können evtl. vorhandene Kinder meiner Schwester zu den Renovierungkosten herangezogen werden ? | Die Kinder der Schwester würden dann als Erbe an die Stelle ihrer Mutter rücken und dann in die Verpflichtungen aus dem Mietvertrag eintreten. Falls sie das nicht möchten, müssten die Kinder ebenfalls das Erbe ausschlagen. _________________ Wir machen das mit den Fähnchen! |
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Karsten FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
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Verfasst am: 19.12.08, 16:49 Titel: |
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| Zitat: | Normalerweise treten die Erben automatisch in den Mietvertrag ein.
§563 BGB |
Naja, fast, aber trotzdem daneben.
Genau das - den Eintritt der Erben in den Mietvertrag - wird in dem besagten § 563 BGB eben nicht geregelt. Der Gesetzgeber wollte erst einmal anderen Personen den Vortritt lassen. Deswegen ist im § 563 und 563a auch von 'Erben' gar nicht die Rede. Die kommen erst an die Reihe, wenn alle Anderen wegfallen. Das kommt konsequenter Weise auch erst im § 564.
Für diesen Fall kann man einfach festhalten, dass wer nicht Erbe ist, auch mit den Angelegenheiten des Verstorbenen nichts zu tun hat. Das ist aber gesetzlich nicht geregelt, weil es eigentlich klar sein sollte. Der Gesetzgeber hat nur festgelegt, was Alles passiert, wenn man eben doch Erbe wird. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr. |
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Kallewirsch Interessierter
Anmeldungsdatum: 09.12.2008 Beiträge: 13
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Verfasst am: 19.12.08, 17:52 Titel: |
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Danke für die Antworten.
Wenn ich also nicht in den Vertrag eintrete, brauche ich ihn demnach auch nicht kündigen ??
Noch eine Frage zur Erbschaftsausschlagung:
Müss(t)en die Enkel der Verstorbenen, die Erbschaft VOR herantreten des Vermieters wg. der Renovierung und Entrümpelungs-Kosten an sie ausschlagen oder ist dies auch nachträglich möglich ? |
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karli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.05.2006 Beiträge: 2440 Wohnort: Ronneburg
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Verfasst am: 19.12.08, 18:18 Titel: |
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| Kallewirsch hat folgendes geschrieben:: | | Wenn ich also nicht in den Vertrag eintrete, brauche ich ihn demnach auch nicht kündigen ?? | Genauso würde ich es sehen! | Kallewirsch hat folgendes geschrieben:: | | Müss(t)en die Enkel der Verstorbenen, die Erbschaft VOR herantreten des Vermieters wg. der Renovierung und Entrümpelungs-Kosten an sie ausschlagen oder ist dies auch nachträglich möglich ? | Ich denke, daß das unerheblich ist.
Meiner Ansicht nach ist das so: Falls die direkten Nachkommen das Erbe ausgeschlagen haben ermittelt das Nachlassgericht, wer danach als Erbe in Frage kommt.
Die Enkel dürften dann eine Nachricht vom Nachlassgericht bekommen, in dem Sie von dem Erbe in Kenntnis gesetzt werden.
Von diesem Zeitpunkt an haben die Enkel 6 Wochen Zeit das Erbe auszuschlagen.
Falls sie die 6 Wochen verstreichen lassen gilt das Erbe als angenommen.
Interessantes zur Erbausschlagung _________________ Wir machen das mit den Fähnchen! |
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Frank Oseloff FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.01.2006 Beiträge: 5347 Wohnort: 58332 Schwelm
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Verfasst am: 19.12.08, 18:32 Titel: |
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Vielleicht sollte man sich mal §1922 ff BGB anschauen.
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hws FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.07.2007 Beiträge: 2038 Wohnort: Unna
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Verfasst am: 19.12.08, 18:53 Titel: |
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| Kallewirsch hat folgendes geschrieben:: | | Wenn ich also nicht in den Vertrag eintrete, brauche ich ihn demnach auch nicht kündigen ?? | Sie können den Vertrag nicht kündigen ...
Sie haben das Erbe ausgeschlagen, das Haus also nicht geerbt. Sie sind nicht Besitzer, haben also mit Mietverträgen, Kosten, Einnahmen, Steuern, Versicherungen etc dieses Hauses nix zu tun, abr auch gar nix.
Sie können ja auch nicht meinem Mieter in meinem Haus kündigen.
hws |
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Kallewirsch Interessierter
Anmeldungsdatum: 09.12.2008 Beiträge: 13
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Verfasst am: 19.12.08, 18:56 Titel: |
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Vielen Dank@Frank werde im §1922 mal rein schauen.
Danke auch an alle anderen, ich Denke damit sind meine Fragen beantwortet.
Schöne Feiertage
Kallewirsch |
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Frank Oseloff FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.01.2006 Beiträge: 5347 Wohnort: 58332 Schwelm
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Verfasst am: 19.12.08, 19:15 Titel: |
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| Kallewirsch hat folgendes geschrieben:: | Vielen Dank@Frank werde im §1922 mal rein schauen. |
Und in die folgenden bitte auch.
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Kallewirsch Interessierter
Anmeldungsdatum: 09.12.2008 Beiträge: 13
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Verfasst am: 19.12.08, 20:56 Titel: |
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Ok  |
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Kallewirsch Interessierter
Anmeldungsdatum: 09.12.2008 Beiträge: 13
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Verfasst am: 22.12.08, 13:50 Titel: |
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Eine Frage stellt sich mir noch.
Also ich habe ja die Erbschaft ausgeschlagen, wodurch dem Vermieter nun Kosten entstehen.
Wird irgendwo geregelt, ob ich Wert-Sachen / -Gegenstände in der Wohnung belassen muss, wie z.B. alte Kleidungstücke ( welche ich evtl. gern Spenden würde ) ? |
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Karsten FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
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Verfasst am: 22.12.08, 14:05 Titel: |
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Sie haben in der Wohnung gar nichts zu suchen. Schon gar nicht haben sie irgendwelche Gegenstände, die ihnen nicht gehören, weil sie sie ja nicht geerbt haben, einfach irgendwohin zu spenden.
Upps. Zeit- und fast wortgleich.
Ich würde da aber nicht an nachträgliche Erbannahme denken (das geht auch gar nicht), sondern an schlichten Diebstahl und Hausfriedensbruch. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Zuletzt bearbeitet von Karsten am 22.12.08, 14:07, insgesamt 2-mal bearbeitet |
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karli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.05.2006 Beiträge: 2440 Wohnort: Ronneburg
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Verfasst am: 22.12.08, 14:05 Titel: |
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| Kallewirsch hat folgendes geschrieben:: | | Wird irgendwo geregelt, ob ich Wert-Sachen / -Gegenstände in der Wohnung belassen muss, wie z.B. alte Kleidungstücke ( welche ich evtl. gern Spenden würde ) ? | Wenn sie kein Erbe sind, können sie auch nicht Dinge spenden , die sie nicht geerbt haben und die Ihnen nicht gehören.
Wenn sie Dinge aus dem Nachlaß an sich nehmen könnte man möglicherweise daraus schliessen, daß sie trotz vorheriger Erbausschlagung das Erbe angenommen haben. _________________ Wir machen das mit den Fähnchen! |
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bavarian tax collector FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.03.2008 Beiträge: 655 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 22.12.08, 14:25 Titel: |
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Zu den letzten beiden Antworten von Karsten und Karli ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen!
Nur eins noch hinsichtlich der Enkel!
Ich gehe mal davon aus, dass die Enkel noch minderjährig sind. Dann sind letztendlich die Erziehungsberechtigten (zusammen!) berechtigt und verpflichtet den Erbverzicht zu beantragen. Dies kann natürlich bereits vor Ermittlung und Benachrichtigung durch das zuständige Nachlassgericht erfolgen. Spart Ihnen und dem Gericht Zeit!
taxpert _________________ Your friendly bavarian tax collector
Motto: "Das Leben ist zum Lachen da, drum nehm' ich Psychopharmaka!" Die Ärzte: "Jazz ist anders"
"Bitte, Danke und Verzeihung wandern auf die Liste der bedrohten Wörter!" |
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Kallewirsch Interessierter
Anmeldungsdatum: 09.12.2008 Beiträge: 13
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Verfasst am: 22.12.08, 14:35 Titel: |
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Es war so, dass ich zusammen mit meiner Mutter in der Wohnung lebte und nun habe ich 3-monate Sonderkündigungsrecht. Also habe ich schon etwas hier verloren
Ok - ich rühre nichts an.
Da ich nicht der Mieter war, bedarf es doch (im Todesfall der Mieterin) auch keiner schriftl. Kündigung von mir.. oder ?
Zuletzt bearbeitet von Kallewirsch am 22.12.08, 15:55, insgesamt 2-mal bearbeitet |
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