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18 Jähriger schläft mit 13 Jähriger
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Fletsch
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.01.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 04.01.09, 22:39    Titel: 18 Jähriger schläft mit 13 Jähriger Antworten mit Zitat

Hallo

also ich habe folgende Frage:

Meine Freundin ist vor kurzem 13 geworden udn ich werde in 2 wochen 18. Ich weiß von ihrer besten Freundin dsa sie zu meinem 18. Geburtstag quasi als mein Geburtstags geschenk mit mir schlafen will. Jetzt lautet meine Frage wie das gesetzlich aussieht ?

Wie is da die Rechtslage ?
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Bob Loblaw
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.06.2007
Beiträge: 1258

BeitragVerfasst am: 04.01.09, 22:44    Titel: Antworten mit Zitat

176 und 176a StGB lesen
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The_Wanted1
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.06.2008
Beiträge: 289

BeitragVerfasst am: 05.01.09, 01:39    Titel: Re: 18 Jähriger schläft mit 13 Jähriger Antworten mit Zitat

Fletsch hat folgendes geschrieben::
Hallo

also ich habe folgende Frage:

Meine Freundin ist vor kurzem 13 geworden udn ich werde in 2 wochen 18. Ich weiß von ihrer besten Freundin dsa sie zu meinem 18. Geburtstag quasi als mein Geburtstags geschenk mit mir schlafen will. Jetzt lautet meine Frage wie das gesetzlich aussieht ?

Wie is da die Rechtslage ?




Davon abgesehen, dass die Rechtslage dazu eindeutig ist, halte ich persönlich es für eigentümlich, wenn ein 17Jähriger mit einer 12Jährigen herummacht.

Der Umstand, dass du nach der Rechtslage fragst, beweist meines Erachtens, dass du dir durchaus dessen bewusst bist, dass Sex mit Kindern nichts "normales" ist.




Wanted
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Eierhahn
Gast





BeitragVerfasst am: 05.01.09, 01:56    Titel: Re: 18 Jähriger schläft mit 13 Jähriger Antworten mit Zitat

Ich schließe mich mal meinen Vorrednern an, was die Rechtslage betrifft.

Was mir an deiner Stelle jedoch am meisten Gedanken machen würde ist das:

Fletsch hat folgendes geschrieben::
Ich weiß von ihrer besten Freundin dsa sie zu meinem 18. Geburtstag quasi als mein Geburtstags geschenk mit mir schlafen will.

M.E. zeigt das ganz eindeutig, dass deine Freundin bei weitem noch nicht reif genug für eine Beziehung zu einem 17, bald 18 jährigen ist.
Sex sollte passieren, weil beide es wollen und nicht, weil einer das Gefühlt hat, er müsse es dem anderen "schenken". Für mich hört sich das so an, als ob deine Freundin noch es selbst noch gar nicht möchte, weiß das du es willst und dir was besonderes schenken möchte um dich glücklich zu machen.
Mein Tip: Lass die Finger davon!
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 05.01.09, 09:27    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

kann mich dem was geschrieben wurde nur anschließen, aber mich würde mal interessieren wie das die Eltern des Mädchens sehen. Da wäre ich mal ganz besonders vorsichtig Ausrufezeichen

Gruß roni
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Fletsch
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.01.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 05.01.09, 12:15    Titel: Antworten mit Zitat

Erstmal danke für den Gestzestextverweis.

1. zu der aussage von Eierhahn. Ich möchte noch gar keinen Sex und ich denke auch das ich ihr nich das gefühl gebe dsa ich es unbedingt haben will. Ich bin ich so der Draufgänger...ich hab auch noch nie mit einem Mädchen geschlafen und mein erses mal soll etwas wunderschönes sein udn nich einfach so en geschenk nach dem motto naj airgendwann musst ees ja mal passiern. Allein schon aus diesem Grund hätte ich das als Geburtstagsgeschenk abgelehnt.

2. zu Roni...
Mit ihren Eltern versteh ich mich ehct gut und sie mögen mich auch aber so wie ich das mitbekommen habe hat sie ihren Eltern wohl erzählt ich werde in 2 wochen 16 und nich 18.

und eien anschließende Frage hätte ich noch. Wie sähe es mit der rechtslage aus wenn wir warten bis sie 14 ist ? dann gilt sie doch nicht mehr als kind oder ? wenn wir dann einvernämlichen sex hätten wäre dies doch nicht mehr strafbar oder ?
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 05.01.09, 12:23    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
und eien anschließende Frage hätte ich noch. Wie sähe es mit der rechtslage aus wenn wir warten bis sie 14 ist ? dann gilt sie doch nicht mehr als kind oder ? wenn wir dann einvernämlichen sex hätten wäre dies doch nicht mehr strafbar oder ?


stimmt. aber bis dahin sind es nun mal noch 2 Jahre Winken
Zitat:

2. zu Roni...
Mit ihren Eltern versteh ich mich ehct gut und sie mögen mich auch aber so wie ich das mitbekommen habe hat sie ihren Eltern wohl erzählt ich werde in 2 wochen 16 und nich 18.

Wenn die Eltern den Beischlaf wissentlich dulden, machen sie sich ebenfalls strafbar

Gruß roni
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 05.01.09, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

Fletsch hat folgendes geschrieben::
und eien anschließende Frage hätte ich noch. Wie sähe es mit der rechtslage aus wenn wir warten bis sie 14 ist ? dann gilt sie doch nicht mehr als kind oder ? wenn wir dann einvernämlichen sex hätten wäre dies doch nicht mehr strafbar oder ?

Das ist richtig.
Bei der Konstellation 14/18 ist nur das Ausnutzen einer Zwangslage oder die Knüpfung an Entgelt strafbar.
http://dejure.org/gesetze/StGB/182.html
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
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Cephalotus
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.08.2006
Beiträge: 393

BeitragVerfasst am: 05.01.09, 15:20    Titel: Antworten mit Zitat

Roni hat folgendes geschrieben::

stimmt. aber bis dahin sind es nun mal noch 2 Jahre Winken

Gruß roni


Gerade 13 geworden und dann dauert es nochmal 2 Jahre bis zum 14. Geburtstag?

Judex non calculat oder bin ich grad der, der mit der Rechnerei nicht klarkommt? Teufel-Smilie
_________________
Cuiusvis hominis est errare, nullius nisi insipientis in errore perseverare.
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Kleinalrik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 05.01.09, 18:17    Titel: Antworten mit Zitat

Cephalotus hat folgendes geschrieben::
Roni hat folgendes geschrieben::

stimmt. aber bis dahin sind es nun mal noch 2 Jahre Winken

Gruß roni


Gerade 13 geworden und dann dauert es nochmal 2 Jahre bis zum 14. Geburtstag?

Judex non calculat oder bin ich grad der, der mit der Rechnerei nicht klarkommt? Teufel-Smilie


Ja, weil sie in einem Schaltjahr 13 geworden ist. Winken

An Fletsch: Ich empfehle, den 176 wirklich durchzulesen. In deiner momentanen Situation ist nicht nur der Beischlaf strafbar, sondern jeglicher sexueller Kontakt.
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The_Wanted1
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.06.2008
Beiträge: 289

BeitragVerfasst am: 05.01.09, 22:02    Titel: Antworten mit Zitat

Fletsch hat folgendes geschrieben::
Erstmal danke für den Gestzestextverweis.

1. zu der aussage von Eierhahn. Ich möchte noch gar keinen Sex und ich denke auch das ich ihr nich das gefühl gebe dsa ich es unbedingt haben will. Ich bin ich so der Draufgänger...ich hab auch noch nie mit einem Mädchen geschlafen und mein erses mal soll etwas wunderschönes sein udn nich einfach so en geschenk nach dem motto naj airgendwann musst ees ja mal passiern. Allein schon aus diesem Grund hätte ich das als Geburtstagsgeschenk abgelehnt.





Das halte ich für unglaubwürdig, oder wieso fragst du explizit nach, wenn du eh nicht willst?

Letztendlich stellt sich hier natürlich auch die Frage nach der strafrechtlichen Relevanz von bereits zwischen euch beiden gelaufenen sexuellen Kontakten. Ich kann mir kaum vorstellen, dass du kontaktlos gemeinsam mit ihr das Haar ihrer Barbiepuppen bürstest, wenn du mit ihr zusammen bist, oder?



Wanted
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 05.01.09, 23:13    Titel: Antworten mit Zitat

The_Wanted1 hat folgendes geschrieben::
wieso fragst du explizit nach, wenn du eh nicht willst?
Möglicherweise ist da jemand schlicht und ergreifend an der Rechtslage interessiert. Möglicherweise auch, um der Freundin genau diese dann erklären zu können. Mit den Augen rollen

The_Wanted1 hat folgendes geschrieben::
Letztendlich stellt sich hier natürlich auch die Frage nach der strafrechtlichen Relevanz von bereits zwischen euch beiden gelaufenen sexuellen Kontakten.
Nein, die stellt sich nicht, da der TE von derartigen Kontakten überhaupt nicht gesprochen hat - oder sollte ich da was übershört haben? Geschockt

The_Wanted1 hat folgendes geschrieben::
Ich kann mir kaum vorstellen, dass du kontaktlos gemeinsam mit ihr das Haar ihrer Barbiepuppen bürstest, wenn du mit ihr zusammen bist, oder?
Ihre (mangelnde) Vorstellungskraft in allen Ehren: die spielt hier überhaupt keine Rolle. Sehr böse Und zum Thema Barbies: ich nehme mal an, Sie haben keine Tochter in diesem Alter, richtig? Sonst sollten Sie eigentlich wissen, daß dieses Alter und Barbie regelmäßig zusammenpassen wie Feuer und Wasser. Mit den Augen rollen
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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The_Wanted1
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.06.2008
Beiträge: 289

BeitragVerfasst am: 05.01.09, 23:46    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Möglicherweise ist da jemand schlicht und ergreifend an der Rechtslage interessiert. Möglicherweise auch, um der Freundin genau diese dann erklären zu können.



Möglicherweise.
Möglicherweise hat jemand auch nur ein Problem mit seiner sexuellen Ausrichtung.

Möglich ist vieles, deswegen fragt man nach, nicht wahr?



Zitat:
Und zum Thema Barbies: ich nehme mal an, Sie haben keine Tochter in diesem Alter, richtig? Sonst sollten Sie eigentlich wissen, daß dieses Alter und Barbie regelmäßig zusammenpassen wie Feuer und Wasser. Mit den Augen rollen



Dann sind Sie der Ansicht, dass 12 und 18 Jährige wohl eher zusammenpassen? Winken




Grüße


Wanted
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 06.01.09, 10:29    Titel: Antworten mit Zitat

The_Wanted1 hat folgendes geschrieben::
Möglich ist vieles, deswegen fragt man nach, nicht wahr?
Wenn diese Nachfrage allerdings genauso unterstellend ist wie diese hier
The_Wanted1 hat folgendes geschrieben::
Dann sind Sie der Ansicht, dass 12 und 18 Jährige wohl eher zusammenpassen?
sollte man sich dringend Gedanken über seinen Fragestil machen. Mit den Augen rollen
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Fletsch
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.01.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 07.01.09, 17:26    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hab jetzt mal mit meiner Freundin über alles geredet und ihr die Rechtlage erklärt und sie is damit einverstanden zu warten bi s sie 14 ist.
Ihr kammen nur 2 Fragen auf die ich ihr auch nicht wirklich beantworten konnte vllt könnten sie mir da nochmal helfen ?

und zwar wäre dies:

1. Ab wann ist es den sexueller Kontakt ? Also klar der Beischlaf ist verboten und oralbefriedigung auch aber ist es auch scon verboten z.b. ihre Brüste zu berühren ? ALso wo ist da die Rechtlichegrenze sind Zungenküsse schon verboten ?

2. Wollte sie wissen wie man das nachweisen will. Sie meinte wenn wir miteinander schlafen würden würde ja niemand dabei sein und dann gäbe es ja keine Zeugen und wenn sie dann behaupten würde ich hätte mit ihr geschlafen und ich sage das ist nicht so stünde doch aussage gegen aussage udn es wäre doch dann "im zweifel für den Angeklagten"?

Dies Fragen konnte ich ihr auhc nicht sicher beantworten und hoffe das ise mir da weiterhelfen könnten...wie das mit der rechtslage aussieht?
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