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Immobilien und ihr Sonderstatus
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H.R
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.02.2008
Beiträge: 51

BeitragVerfasst am: 06.01.09, 01:25    Titel: Immobilien und ihr Sonderstatus Antworten mit Zitat

Hallo

mal eine verständnis Frage.
Wieso gibt es denn für Immobilien besondere Regelungen?
Wenn ich das richtig verstehe gibt es bei diesen ja sehr viele Einschränkungen.
Hätte Herr A jetzt beispielsweise eine kleine Skihütte und würde diese abends beim gemeinsamen Essen gerne seiner Tochter schenken geht das ja scheinbar nicht einfach mit einem kleinen Vertrag.
BZW der Vertrag wäre wohl nicht viel Wert.
Wieso ist das grade hier so?
Wozu braucht man da Notare usw?
Hätte Herr A jetzt ein Auto im Wert von einer Millionen, einen Hubschrauber oder gar eine Yacht könnte er dies ja auch einfach mit wenigen Zeilen verkaufen oder verschenken.
Ich verstehe nicht ganz wieso das überall geht nur bei Immos nicht?
Vielleicht klärt mich jemand auf.
Danke
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 06.01.09, 01:34    Titel: Antworten mit Zitat

Ich versuchs mal.

Immobilien stehen im Grundbuch. Eine Eigentumsübereignung sei es durch Schenkung oder Verkauf muss notariell beglaubigt sein, damit eine Grundbuchänderung vorgenommen werden kann.

Ich verschiebe mal ins Immobilienrecht.
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Simone123
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.11.2008
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 06.01.09, 03:48    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, soweit weiß ich das!?
Aber warum?
Kann man doch auch ins Grundbuch schreiben wenn ein ordentlicher Kaufvertrag da ist.
Ist doch bei allem anderen (auch viel größeren Dingen) rechtskräftig und verbindlich.
Warum grade bei Immos nicht?
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J_Denver
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 06.01.09, 07:29    Titel: Antworten mit Zitat

Volker13 hat folgendes geschrieben::
I muss notariell beglaubigt sein, damit eine Grundbuchänderung vorgenommen werden kann.



Ein Gerichtsbeschluss ( siehe Zwangsversteigerung) tuts auch. Winken
_________________
.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

81:2/ -4K
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fragnix
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.12.2008
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 06.01.09, 07:41    Titel: Antworten mit Zitat

@ H.R

...............bei einer Yacht, die in einem Schiffsregister eingetragen ist, wird auch der Notar benötigt!
Gruss Hans
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Bob Loblaw
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.06.2007
Beiträge: 1258

BeitragVerfasst am: 06.01.09, 07:58    Titel: Antworten mit Zitat

Das Beurkundungserfordernis soll die Beteiligten vor Übereilung schützen („Funktion des Schutzes vor Übereilung“) und auf die besondere Bedeutung des Rechtsgeschäftes hinweisen („Warnfunktion“). Durch die Beurkundung soll unzweideutiger Beweis der getroffenen Vereinbarung gesichert („Beweisfunktion“), durch die Einschaltung des rechtskundigen Notars soll die Gültigkeit des abgeschlossenen Rechtsgeschäfts gewährleistet („Gültigkeitsgewähr“) und - diese letzte Funktion der Beurkundungspflicht ist immer mehr in den Vordergrund getreten - die Belehrung der Vertragsteile über die Konsequenzen der von ihnen beabsichtigten Vereinbarung und ihre sachkundige Beratung sichergestellt werden („Schutzfunktion“).

Münchener Kommentar, zum BGB, 5. Auflage 2007 Rn. 1 zu 311b BGB
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H.R
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.02.2008
Beiträge: 51

BeitragVerfasst am: 06.01.09, 08:19    Titel: Antworten mit Zitat

Danke.
Allerdings versteh ich das noch immer nicht ganz.
Unzählige andere Geschäfte, selbst welche von weit höherer Tragweite, unterliegen dem ja auch nicht.
Da wird ja auch nicht geschützt oder gewarnt.
Wieso dann hier?
Ich denke man ist Geschäftsfähig?
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Bob Loblaw
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.06.2007
Beiträge: 1258

BeitragVerfasst am: 06.01.09, 08:39    Titel: Antworten mit Zitat

Andere Geschäfte von weitaus höherer Tragweite werden aber in der Regel nicht von mit der Materie kaum vertrauten 0815 Jedermann durchgeführt, Grunderwerbsvorgänge hingegen schon.
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SpecialAgentCooper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 06.01.09, 09:29    Titel: Antworten mit Zitat

Das ganze ist natürlich auch historisch gewachsen - vor hundert Jahren hatte Grunderwerb eine noch scwerwiegendere wirtschaftliche Bedeuutung. Ferner kommt das staatliche Interesse an einem richtigen öffentlichen Grundbuchregister (das auch öffentlichen Glauben genießt und deswegen Inhalt auch möglichst richtig sein soll) zum tragen wegen der daran geknüpften Steuereinnahmen.
_________________
„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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@migo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 06.01.09, 10:06    Titel: Antworten mit Zitat

Könnte das Ganze nicht auch von be-und unbeweglichem Eigentum kommen. Den größten Wohnwagen braucht beim Kauf keinen Notar.
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SpecialAgentCooper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 06.01.09, 10:10    Titel: Antworten mit Zitat

Das wirkt mit Blick auf das Vorhandesein von Schiffsregisterrechtlichen Bestimmungen nicht überzeugend.
_________________
„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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CruNCC
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.01.2007
Beiträge: 2239
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 06.01.09, 14:39    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt nunmal Gesetze die einzuhalten sind (und dazu gehört, dass ein Kaufvertrag zum Erwerb einer Immobilien der notariellen Beurkundung (nicht Beglaubigung) bedarf.

Wenn wir uns bei jedem Gesetz fragen würden, warum, wieso, weshalb.....
hätten wir viel zu tun. Lachen
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Bob Loblaw
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.06.2007
Beiträge: 1258

BeitragVerfasst am: 06.01.09, 14:42    Titel: Antworten mit Zitat

CruNCC hat folgendes geschrieben::

Wenn wir uns bei jedem Gesetz fragen würden, warum, wieso, weshalb.....
hätten wir viel zu tun. Lachen


Komische Ansicht. Natürlich sollte man den Sinn eines Gesetzes hinterfragen.
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 06.01.09, 15:04    Titel: Re: Immobilien und ihr Sonderstatus Antworten mit Zitat

H.R hat folgendes geschrieben::
Wieso gibt es denn für Immobilien besondere Regelungen?

Dies beruht auf der besonderen Bedeutung des Grundbesitzes als "unvermehrbarem und unentbehrlichem Gut" (so drückt das das BVerfassungsgericht aus).
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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H.R
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.02.2008
Beiträge: 51

BeitragVerfasst am: 06.01.09, 19:50    Titel: Antworten mit Zitat

@ SpecialAgentCooper

Sehr schöne Antwort.
Traurig aber wohl wahr.

Geht ja mit der Grundsteuer gleich weiter!!!
Wenn ich 3 Porsche GT, den halben Louvre, 20 Edel Pferde, einen g5 jet und 2 Hubschrauber habe zahl ich dafür "keinen" Cent Vermögens oder Besitz Steuern.
Wenn Oma ein kleines Haus hat und sonst bettel arm zahlt sie aber Grundsteuer!
Gibts sonst auch nirgends.

Den größten Wohnwagen braucht beim Kauf keinen Notar.


Komische Ansicht. Natürlich sollte man den Sinn eines Gesetzes hinterfragen.


So seh ich das auch. Leider wird dann aber leider meist der Gaul von hinten augezäumt.
Sprich das doofe wird nicht abgeschafft sondern die anderen gleich doof gemacht..
Damit man nimmer sagen kann das es da anders wäre Smilie
Sprich: Haben die Arbeiter kaum noch so viel Geld wie ein armer Hartzler dann sorgt man nicht dafür das der Arbeiter wieder mehr bekommt (wie es sich gehört) sondern sorgt dafür das der arme Hartzler NOCH weniger hat Smilie

Danke rundum

PS: Ich wär bei einem Volksentscheid gegen dieses Gesetz auch dabei Winken
Meine Meinung: Lästig, Aufwendig, für mich sinnlos, teuer und der einzige der was davon hat ist der Staat.
Als hätte er nicht genug Einnahmequellen.
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