Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Heizungsausfall im Winter
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Heizungsausfall im Winter
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
mimiundsusiT
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 11.01.09, 12:40    Titel: Heizungsausfall im Winter Antworten mit Zitat

Hallo, hier die Frage. Familie A mit zwei Kindern 2J und 8J wohnen in einer Doppelhaushälfte. Am Samstag morgen wurde festgestellt das die Ölheizung nicht geht und Der Vermieter wurde darüber sofort telefonisch in Kenntnis gesetzt. Da der Vermieter allerdings sich im Urlaub befand Gab er der Familie die Erlaubnis einen Monteur kommen zu lassen. Der stellte einen erheblichen Defekt fest und sagte der Familie das erdas neue Teil nicht vor Montag bekommt und die Heizung daher bis dorthin nicht richtig funktioniert. Die sachlage ist so das die Heizung jetzt garnicht mehr funktioniertund die Temperaturen im Innenraum aller Zimmer im Schnitt bei 7 Grad plus lagen. In der Nacht von Samstag auf Sonntag betrug die Außentemperatur -10 Grad. Auch Tagsüber geht sie nicht über -4 hinaus. Familie A hat sich deshalb einen Heizlüfter zugelegt der allerdings 2kw/h verbraucht und auch nur einen Teil des Hauses erwärmt und das auch nur bis auf max. 13Grad. Jetzt die frage :

Wie kann sich Familie A verhalten? Darf die Miete einbehalten werden?

Dazu zu sagen ist noch das die Familie die Miete immer erst zum 15. eines Monats bezaht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Peacekeeper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.03.2007
Beiträge: 507

BeitragVerfasst am: 11.01.09, 13:17    Titel: Re: Heizungsausfall im Winter Antworten mit Zitat

mimiundsusiT hat folgendes geschrieben::


Wie kann sich Familie A verhalten? Darf die Miete einbehalten werden?.
Mit welcher Begründung wollen Sie die Miete denn einbehalten, wenn der VM eine Reparatur genehmigt hat????
mimiundsusiT hat folgendes geschrieben::

Dazu zu sagen ist noch das die Familie die Miete immer erst zum 15. eines Monats bezaht.


Unerheblich
_________________
Man muss nicht alles wissen, man sollte nur wissen wo alles steht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 11.01.09, 13:44    Titel: Re: Heizungsausfall im Winter Antworten mit Zitat

Peacekeeper hat folgendes geschrieben::
Mit welcher Begründung wollen Sie die Miete denn einbehalten
Will er / sie ja gar nicht. Mit den Augen rollen

Forenregeln hat folgendes geschrieben::
Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw.) antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allgemeinen Rechtsverständnis.

Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Beitrag.


Es bedankt sich für die Beachtung

Ihr FDR-Moderatorenteam

(Die Eingriffe der Moderatoren bitte ausschließlich im Forum für Mitgliederinformation u. Support kommentieren.)

_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
pcwilli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 11.01.09, 14:10    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Mieteinhalt ist hier nicht möglich.
Der Mieter hat den Vermieter kontaktiert der dann die Erlaubnis gab einen Handwerker zu ordern.
Dieser war da und kann wegen fehlendem Ersatzteil nicht weiter die Reparatur durchführen.

Somit ist der Vermieter aus dem Schneider, denn der Vermieter kann sich das Ersatzteil ja auch nicht aus den Rippen schneiden.
Demzufolge muss der Mieter sich eben über das Wochenende behelfen.

Gruß
pcwilli
_________________
Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Elektrikör
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 11.01.09, 14:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

außerdem verbraucht er ja nicht mehr Energie wie vorher, er "spart" ja Öl.
Das soll jetzt nicht hämisch oder so klingen Winken


Ich könnt mir was besseres vorstellen, als in solch einer Lage zu sein



MfG
_________________
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 11.01.09, 14:43    Titel: Antworten mit Zitat

Bis zum Nachweis des Gegenteils behaupte ich mal, daß das
pcwilli hat folgendes geschrieben::
Ein Mieteinhalt ist hier nicht möglich.
genauso falsch ist wie das, was mit dieser Frage
Peacekeeper hat folgendes geschrieben::
Mit welcher Begründung wollen Sie die Miete denn einbehalten, wenn der VM eine Reparatur genehmigt hat????
impliziert wird. Die Begründung ist übrigens ganz einfach: es liegt ein Mangel vor.

pcwilli hat folgendes geschrieben::
Somit ist der Vermieter aus dem Schneider
Nö. Siehe oben.

pcwilli hat folgendes geschrieben::
Demzufolge muss der Mieter sich eben über das Wochenende behelfen.
Das ist 'ne ganz andere Frage.

Bei den gegenwärtigen Temperaturen dürfte für den Zeitraum des Heizungsausfalls eine Mietminderung um 100 % angemessen und berechtigt sein.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
pcwilli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 11.01.09, 17:41    Titel: Antworten mit Zitat

Biber, wieso liegt da noch ein Mangel vor wenn der Handwerker da war und es fehlt ein Ersatzteil ? ? ?
Bisher ist immer nur zum Ausdruck gebracht worden das eine Mietminderung oder ein Mietrückhalt nur angewendet werden kann wenn der Vermieter sich nicht rührt.

Es ist zwar richtig das eine defekte Heizung ein Mangel ist und man ein Mieteinhalt durchführen kann.
Nur kann man dies auch durchführen wenn der Vermieter, da dieser im Urlaub ist und dem Mieter erlaubt hat einen Handwerker zu rufen?

Kann man da sich der Vermieter ja geregt hat und ein Ersatzteil fehlt dann doch die Miete einhalten, solange bis der Mangel behoben ist ?
Hier wahrscheinlich nur übers Wochenende ???

Ich glaube hier macht sich jemand lächerlich.

Biber, hierfür möchte ich wirklich keinen Spruch von Ihnen sondern Fakten in Form von Urteilen oder Paragrafen.
_________________
Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Frank Oseloff
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 11.01.09, 18:32    Titel: Antworten mit Zitat

pcwilli hat folgendes geschrieben::
Ich glaube hier macht sich jemand lächerlich.

Selbsterkenntnis ist der erste Weg zur Besserung.

 
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Tastenspitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 11.01.09, 18:53    Titel: Antworten mit Zitat

Rechnen wir mal: Bei Miete 700 € geteilt durch 31 Tage = 22,58 € mal 2 Tage Ausfall = 45,16 € Minderung bei 100 %.
_________________
...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
Wer ist dein Freund?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Peacekeeper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.03.2007
Beiträge: 507

BeitragVerfasst am: 11.01.09, 19:11    Titel: Antworten mit Zitat

Für den Heizungsausfall im Winter schwanken die Entscheidungen zwischen 15% (z.B. AG Berlin-Schöneberg, Az. 2 C 454/85) und 100 % (z. B. LG Berlin, Urteil vom 20.10.1992 - 65 S 70/92).

Nehmen wir mal an der Mieter kürzt die Miete um diese 100 %. Wären diese 45 € oder nur 6,75 € bei 15 % Wert ein gutes Mietverhältnis zu zerstören und vieleicht irgendwann einmal deswegen ein neues Mietobjekt suchen zu müssen????

Es ist schon schlimm das der Mieter friert und die Ersatzteile ein paar Tage brauchen damit die Heizung wieder ordnungsgemäß arbeitet.

Deswegen jetzt mit Kanonen auf Spatzen zu schießen ist m.e. nicht Sinnvoll. Die gespaarten Kosten für Heizöl sind in etwa mit den Stromkosten identisch so das der Mieter keine höheren Energiekosten hat.

Anders würde es ausschauen wenn sich der VM nicht um die Heizung kümmern würde aber so sollte auch im Sinne der viel zu überlasteten Gerichte einfach mal die Kirche im Dorf gelassen werden.
_________________
Man muss nicht alles wissen, man sollte nur wissen wo alles steht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Tastenspitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 11.01.09, 19:13    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr glücklich Genau das wollte ich mit der Rechnung anstoßen. Danke.
_________________
...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
Wer ist dein Freund?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 11.01.09, 19:32    Titel: Antworten mit Zitat

pcwilli hat folgendes geschrieben::
Biber, wieso liegt da noch ein Mangel vor wenn der Handwerker da war und es fehlt ein Ersatzteil ? ? ?
Weil die Heizung immer noch kaputt ist.

pcwilli hat folgendes geschrieben::
Bisher ist immer nur zum Ausdruck gebracht worden das eine Mietminderung oder ein Mietrückhalt nur angewendet werden kann wenn der Vermieter sich nicht rührt.
Von wem?

pcwilli hat folgendes geschrieben::
Es ist zwar richtig das eine defekte Heizung ein Mangel ist und man ein Mieteinhalt durchführen kann.
Na prima, dann sind wir uns ja einig.

pcwilli hat folgendes geschrieben::
Nur kann man dies auch durchführen wenn der Vermieter, da dieser im Urlaub ist und dem Mieter erlaubt hat einen Handwerker zu rufen?
Ja klar. Oder ist der Mangel jetzt nicht mehr da?

pcwilli hat folgendes geschrieben::
Ich glaube hier macht sich jemand lächerlich.
Man kann darüber diskutieren, ob der Mieter sich mit einer Mietminderung lächerlich macht bzw. ob die Mietminderung sinnvoll ist (man denke bei allen Berechnungen auch an die zusätzlichen Stromkosten und z.B. an die fehlende Möglichkeit einer vernünftigen Körperhygiene). Ich habe mich nur zu den rechtlichen Gegebenheiten geäußert.

pcwilli hat folgendes geschrieben::
Biber, hierfür möchte ich wirklich keinen Spruch von Ihnen sondern Fakten in Form von Urteilen oder Paragrafen.
Och nee, das kennen Sie doch: wer ganz locker apodiktische Behauptungen aufstellt, muß Quellen bringen.

Und zum drüber-nachdenken: die Heizung fällt am 23.12.2008 aus, ein Handwerker kann erst am 24. mittags kommen. Als er den Fehler und die Tatsache, daß ihm das passende Ersatzteil fehlt, herausgefunden hat, ist weder beim Großhandel noch beim Hersteller jemand erreichbar: Weihnachten! Also kann die Bestellung des Ersatzteils erst am 29. erfolgen, allerdings kommt das Teil aus irgendwelchen Gründen erst am 05.01.2009 beim Handwerker an. Sollte der Mieter tatsächlich kein Recht haben, die Miete für die Zeit ohne Heizung zu mindern? (Der Präsentkorb, den ihm sein Stromversorger zusammen mit der Jahresrechnung zukommen lässt, ist zwar nett, aber irgendwie reißt der das alles auch nicht wirklich raus...)
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 09:04    Titel: Antworten mit Zitat

Für eine Minderung spielt keine Rolle ob der Mieter den Handwerker beauftragen durfte oder nicht oder das sich der VM darum kümmert. Es zählt nur das die Wohnung einen nicht unerheblichen Mangel hat. Durch die nachweisliche Meldung des Mangels an den VM hat der Mieter seine Schuldigkeit getan und die Voraussetzung geschaffen für eine Minderung. Nun kann er von der nächsten Miete die Minderung abziehen. Und zwar solange wie der Mangel vorhanden ist.

Es sollte allerdings beachtet werden, dass eine zu Hohe Minderung einen Bummerang geben kann. Und zwar in der Form das der VM auf die pünktliche Mietzahlung zum dritten Werktag besteht (ausser im Mietvertrag wurde der 15. vereinbart). Dann darf der Mieter demnächst immer zum dritten Werktag die Miete zahlen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 09:24    Titel: Antworten mit Zitat

Mal davon abgesehen ein intaktes gutes Mietverhältnis nachhaltig nicht zu "versauen" geht auch das: Die Höhe der Minderung muss in jedem Einzelfall festgelegt werden. Diese kann zwischen 20 % bis 100% betragen. Wenn der Vermieter nach Abmahnung durch den Mieter seiner Heizpflicht nicht nachkommt, kann auch ein Schadenersatzanspruch entstehen. So könnten die Kosten für zusätzliches Heizen mittels Elektroofens (Anschaffung und Energiekosten) als Schadenersatz geltend gemacht werden. ( siehe hierzu LG Frankfurt ZMR 57, 152 ) Es sollte aber hier unbedingt ein Anwalt konsultiert werden. Der Mieter sollte sich vielleicht auch darüber Gedanken machen wie hoch die nächste Mieterhöhung ausfällt. Sicherlich könnte der Vermieter darüber nachdenken vorzeitig (logisch nach Gesetz) eine Mieterhöhungsverlangen durchzusetzen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
pcwilli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 12.01.09, 12:50    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
Und zum drüber-nachdenken: die Heizung fällt am 23.12.2008 aus, ein Handwerker kann erst am 24. mittags kommen. Als er den Fehler und die Tatsache, daß ihm das passende Ersatzteil fehlt, herausgefunden hat, ist weder beim Großhandel noch beim Hersteller jemand erreichbar:
Diese Daten sind hier hineininterpretiert und füren nur zu einer irreführenden Beurteilung.
Biber hat folgendes geschrieben::
Weihnachten! Also kann die Bestellung des Ersatzteils erst am 29. erfolgen, allerdings kommt das Teil aus irgendwelchen Gründen erst am 05.01.2009 beim Handwerker an.
Auch hier hineininterpretiert. Die Rede hier ist von einem Samstag und der Thread wurde am 11.01.09 also am Sonntag erstellt.
Aus diesem Grund habe ich auch von einem Wochenende gesprochen und nicht von Weihnachten oder Jahreswechsel.Sehr böse

Da dem Vermieter, der ja die Reparatur über den Mieter in Auftrag gegeben hat kein Verzug anzurechnen ist kann hier keine Miete zurück gehalten werden.

Da der Mieter ja von einer wie schreibt er,
Zitat:
Wie kann sich Familie A verhalten? Darf die Miete einbehalten werden?

ist hier nicht von einer Mietminderung wegen eines Mangels die Rede.
Diese kann er zwar durchführen, nur lohnt es sich für zwei oder drei Tage diesen Aufwand zu praktizieren?
Zumal nicht nur von mir bei Mietminderung anwaltliche Hilfe vorgeschlagen wird.

Also würde der Mieter am Montag zum Anwalt latschen und, da dann keiner mehr im Haus ist, würde er den Heizungsinstallateur verpassen und wäre selbst Schuld wenn am Montag die Heizung nicht repariert werden kann.

Biber, wenn von Ihnen alles richtig gelesen würde, wären die Antworten bestimmt besser.

Biber hat folgendes geschrieben::
Sollte der Mieter tatsächlich kein Recht haben, die Miete für die Zeit ohne Heizung zu mindern?
Zeigen Sie mir die Stelle wo von einer Mietminderung gesprochen wird Sehr böse


@ Frank, Wenn ich mich lächerlich machen würde, würde ich es nicht ankündigen.
Nur hier kannste den Spieß in zwei Richtungen umdrehen. Sehr böse

Auch Werner und Strider, hier ist nicht von einer Mietminderung die Rede sondern von einer Mieteinhaltung und darunter verstehe ich was anderes wie eine Kürzung.
_________________
Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
Seite 1 von 2

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.