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Verfasst am: 12.01.09, 10:28 Titel: Musizieren mit E-Drums in der Wohnung - Nachbar untolerant
Hallo zusammen!
Nehmen wir einmal folgenden Fall an:
Herr A spielt E-Drums (elektronisches Schlagzeug), ca. 1-2 Mal pro Woche, dann meist 60-90 Minuten außerhalb der Ruhezeiten (also nicht Mittags, meist vor 20-22 Uhr). Herr A wohnt seit 3 Monaten in dem 10-Parteien-Haus, mit 3 (dem VM bekannten und ausdrücklich erlaubten) Katzen. Die Katzen sind 1,5, 2,5 und 16 Jahre alt, gerade die beiden jüngeren Katzen rennen auch mal gern eine Stunde wild herum. Es liegt Laminat mit Trittschall drunter und zusätzlich eingebettet vom Fachmann verlegt.
Rentner B wohnt mit seiner Frau unter Herr A.
Schon beim Zusammenbauen einiger Möbelstücke kam es zu hämmern an der Decke. Diese hab Herr A aber zunächst, da es nicht nachts oder Sonntag war, abgetan mit dem Gedanken, dass Ehepaar B renoviere wohl "auch". Generell schafft Herr A noch das ein oder andere Möbelstück nach und nach an, zuletzt eine Essecke, die er einen Tag vor Heiligabend bis 22 Uhr montierte, eben so an Heiligabend bis etwa 15 Uhr. Die lange Montagezeit ließ sich nicht absehen, da Herr A eigentlich nicht unbegabt ist _ die angeschaffte Essecke jedoch äußerst widerspenstig daherkam. Auch diese Montageaktion wurde mit Klopfen und Hämmern quittiert.
Eines schönen Tages, sagen wir es ist gegen 17 Uhr, beschließt Herr A, seine E-Drums zu nutzen. Er legt unter die Anlage einen dicken Läufer, damit die Tritte des Fußpedals nicht so belästigend nach unten hörbar sind. Nach etwa 30 Minuten klingelt es Sturm - Herr B steht wutentbrannt vor der Wohnungstür! "Was machen Sie immer hier oben, die _ganze Zeit_ das Poltern und Rumsen, bauen Sie immer um, das geht so nicht, ich hab auch ein Recht hier zu wohnen!" schreit Herr B in die Wohnung von Herr A. Herr A konnte gar nichts erwidern, außer dass es sich um ein "elektronisches Schlagzeug" handle, was er aber nicht dauernd, sondern gelegentlich benutze. Darauf entgegnete B
nur noch ein lautes "beim nächsten Mal rufe ich die Polizei, hätte ich schon längst tun sollen".
So weit der fiktive Sachverhalt. Man beachte, dass Herr A nicht beabsichtigt, die Nachbarn oder speziell Herr B zu ärgern, durch Montage, laute Musik, Tap-Tap-Klack vom E-Drum oder Ähnlichem, und auch gesprächsbereit ist was z.B. die Absprache fester Übungszeiten angeht. Herr B jedoch hat sich bis dato ja niemals "beschwert" - mit Ausnahme vom Kloppen an seine Decke- was Herr A als ziemlich niveaulos ansieht, denn Herr A sagt sich immer: Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden.
Was also kann Herr A tun, um auf Nummer sicher zu gehen? Er weiß, verschiedene Gerichte haben einschlägig geurteilt, musizieren sei erlaubt, im Rahmen und immer Fallbezogen - ein echtes Schlagzeug zum Beispiel könne man 45-90 Minuten täglich nutzen, eine Blockflöte oder Ähnliches auch gut und gerne mal 1-3 Stunden am Tag - je nach Grad der Belästigung, die für andere entstehen können halt. Ein E-Drum macht plack-plock-pum- in nicht wirklich hoher Laustärke, anzunehmen ist allenfalls die Belästigung durch das besagte Fuß-Pedal. Herr B ist aber doch nicht gesprächsbereit, und Herr A will der Polizei sein Schlagzeug nicht vorführen. Trotzdem will Herr A nicht auf sein Übungsrecht verzichten, dabei aber die Nachbarn auch nicht all zu arg strapazieren.
Im Haus befinden sich nur Eigentumswohnungen, Herr B ist vermutlich Eigentümer, Herr A Mieter. Die Wohnungen haben unterschiedliche Inhaber, es gibt eine recht inaktive Hausverwaltung.
Wie schaut die Lage rechtlich aus? Gibt es eine "Genehmigung" , die man sich vom Amt einholen könnte oder so was?
Grundsätzlich gilt für das "häusliche musizieren" das Gleiche wie für alle anderen Geräusch - und Lärmquellen im Haus, wie zb. für Fernsehen oder Radio. Denkbar sind die Beschränkungen der Lautstärke sowie Einschränkungen zeitlicher Art. Bei jeder Reglung muss zwischen dem Ruhebedürfnis des einen und dem Recht zu musizieren des anderen abgewogen werden. Hier kommt es auf die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort an. In einer Seniorenwohnanlage gelten andere Grundsätze als in einer Wohnanlage mit überwiegend jungen Menschen.
Verfasst am: 12.01.09, 13:59 Titel: Re: Musizieren mit E-Drums in der Wohnung - Nachbar untolera
Pandur2000 hat folgendes geschrieben::
Hallo zusammen!
Nehmen wir einmal folgenden Fall an:
Was also kann Herr A tun, um auf Nummer sicher zu gehen?
Sich im Keller einen schallisolierten Raum herrichten um seinem Hobby weitergehen zu können.
Pandur2000 hat folgendes geschrieben::
Er weiß, verschiedene Gerichte haben einschlägig geurteilt, musizieren sei erlaubt, im Rahmen und immer Fallbezogen - ein echtes Schlagzeug zum Beispiel könne man 45-90 Minuten täglich nutzen....
Bitte hier mal Gerichtsurteile anhand von Az. beifügen. Ich glaube kaum das in einem normalen Mietshaus so eine derartige Einschränkung der Lebensqualität durch Lärm geduldet werden muss. _________________ Man muss nicht alles wissen, man sollte nur wissen wo alles steht.
Verfasst am: 12.01.09, 14:07 Titel: Re: Musizieren mit E-Drums in der Wohnung - Nachbar untolera
Peacekeeper hat folgendes geschrieben::
Pandur2000 hat folgendes geschrieben::
Er weiß, verschiedene Gerichte haben einschlägig geurteilt, musizieren sei erlaubt, im Rahmen und immer Fallbezogen - ein echtes Schlagzeug zum Beispiel könne man 45-90 Minuten täglich nutzen....
Bitte hier mal Gerichtsurteile anhand von Az. beifügen. Ich glaube kaum das in einem normalen Mietshaus so eine derartige Einschränkung der Lebensqualität durch Lärm geduldet werden muss.
Schlagzeug
Kompromiss: 45 bis 90 Minuten täglich außer sonntags (LG Nürnberg-Fürth 13 S 5296/90).
Auch musikalische Anfänger, die die Ohren mit ihren Künsten noch arg strapazieren, dürfen täglich ihr Instrument üben. Wie lange dies sein darf, darüber entscheiden die Gerichte unterschiedlich, und es hängt auch von der Art des Instruments ab. So befand das Landgericht Nürnberg-Fürth, dass Schlagzeug täglich außer sonntags 45 bis 90 Minuten lang gespielt werden dürfe (13 S 5296/90).
Klavier üben geht zwischen 90 und 180 Minuten täglich, je nach Gerichtsentscheid (180 Minuten: Bayerisches Oberlandesgericht, 2 Z BR 55/95).
Etwas anders sieht es bei elektronisch verstärkten und daher in ihrer Lautstärke regulierbaren Instrumente (E-Gitarre) aus: Diese müssen immer auf Zimmerlautstärke eingestellt werden. Für sie greifen die gleichen Bestimmungen, die grundsätzlich für aus der Wohnung dringende Geräusche gelten. Dabei definiert das Landgericht Hamburg "Zimmerlautstärke" so, dass noch Geräusche außerhalb der Wohnung "vernommen" werden dürfen. Diese dürfen aber über "normale Wohngeräusche" nicht hinausgehen (317 T 48/95).
Für alle Instrumente gilt: Ruhezeiten sollte man einhalten.
Die Frage ist: Wie rechtlich sicher wäre man vor einer Anzeige, wenn man sich grundsätzlich weit unter den angegebenen Zeiten halten würde? Allerdings findet man kaum Infos zu E-Drums - die ja eher weniger Geräusche von sich geben.
BTW: Ein Kellerraum steht im spezifischen Beispiel nicht zur Verfügung, da a) richtig feucht (Nässe auf Boden), daher b) ungeeignet, und c) handelt es sich ja "nur" um elektronische Instrumente, die man schlecht in einem feucht-nassen Mietskeller betreiben kann.
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
Verfasst am: 12.01.09, 14:17 Titel:
Interessant finde ich, wie man bei einem e-Drum von Lärm sprechen kann. Es ist lauter, wenn man mit den Fingern auf den Tisch trommelt, als wenn man hinter einem e-Drum in die Becken und Toms haut. (es sei denn der Spielende hat keine Kopfhörer auf und stattdessen einen Verstärker mit entsprechender Anlage auf Anschlag aufgedreht). Vielleicht hilft ein Gespräch mit dem Vermieter mit gleichzeitiger Demonstration der Lautstärke. _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
Der Mieter hat einen Anspruch darauf, mindestens 2 Stunden täglich auf seinem Instrument zu spielen. Gemeinsames musizieren mehrerer also , darf der zeitliche Rahmen auf 1 bis 1 1/2 Stunden reduziert werden. Das AG Frankfurt WM 97, 431 erlaubt generell Klavierspielen bis zu 90 min. täglich außerhalb der Ruhezeiten und begründet dies damit, das ein längeres Spielen bei einem hellhörigen Mietshaus schlichtweg rücksichtslos und nicht mehr von einem vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung gedeckt sei.
Im Einzelfall legen Gerichte genaue "Spielzeiten" fest.
Das Spielen auf einem Schlagzeug dürfte eher nicht von einem vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung beinhalten?
Das Pedal macht den Lärm, der durch die Decke geht, würde ich sagen. Lässt sich aber auch nur mit einem Podest eindämmen, da ist der Haken. Man hat das Recht zu musizieren, jedenfalls mit so einer "Belästigung" 45-90 Minuten täglich, die man ja nicht ausnutzen muss, was ich auch als dreist bezeichnen würde wenn man es täte.. Aber wenn das Geld zu knapp ist, ein 200 € Podest zu bauen, dann sieht es mau aus.. :/
Werner hat folgendes geschrieben::
Das Spielen auf einem Schlagzeug dürfte eher nicht von einem vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung beinhalten?
Es geht ja um ein E-Drum, kein "echtes" Schlagzeug. Die Benutzungsgeräusche abgesehen vom Pedal dürften wenn, dann nur sehr leise wahrzunehmen sein, wenn man "Flöhe husten hört". Das Pedal erzeugt ein Geräusch vergleichbar mit einem Gummihammer, den man leicht aus geringer Höhe auf den Boden "fallen" lässt. Nicht all zu laut, aber durchaus unten drunter hörbar.
Es ist ja vielleicht nicht so die Lautstärke die da nerven kann? Ein ständiges Knacken oder so kann auch einem auf den Geist gehen? Wenn es anders wäre würde der Nachbar sich kaum beschwerden.
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
Verfasst am: 12.01.09, 14:43 Titel:
Vielleicht gibt es ja dir Möglichkeit einer Dämmmatte unter dem Pedal, die dann nicht direkt 200€ kosten muss. _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
Solche Mieter sind ein Alptraum für jede Wohngemeinschaft. Schlagzeuggewummer in der Mietwohnung. Ich möchte mal wissen, was der [abwertende Bezeichnung durch Mieter ersetzt - FO] sich einbildet.
 _________________ Gruß
V.K.
____________________________________________
Jeder hat in seinem Leben auf sich selber achtzugeben
Solche Mieter sind ein Alptraum für jede Wohngemeinschaft. Schlagzeuggewummer in der Mietwohnung. Ich möchte mal wissen, was der Schnösel sich einbildet.
Der "Schnösel" hat, ich betone gerne noch mal, bevor es zu weiteren Äußerungen in der Form kommt, E-DRUMS, kein Schlagzeug.
Diese verbreiten mitnichten Gewummer - ein echtes Schlagzeug in der Mietwohnung ist ja unbestritten undenkbar. E-Drums verursachen vom Pedal abgesehen kaum Geräusche, sofern man mit Kopfhörern arbeitet. Es geht aber im Beitrag #1 um das Pedal und weitere, allgemeine Geräusche außerhalb der Ruhzeit, die Herr B. undiskutabel stören.
Solche Mieter sind ein Alptraum für jede Wohngemeinschaft. Schlagzeuggewummer in der Mietwohnung. Ich möchte mal wissen, was der [abwertende Bezeichnung durch Mieter ersetzt - FO] sich einbildet.
Â
Ich hatte mal Obermieter, die regelmässig Samstag morgens Klavier ÜBTEN, das war grausam!
Ein behinderter Nachbar lässt regelmässig nachts seine Beine aus dem Bett fallen (da kein Gefühl - Querschnittslähmung), um auf Toilette zu gehen. Soll ich ihm das gerichtlich verbieten lassen?
Durch den Abzugsschacht im Badezimmer hörte die Erdgeschossmieterin meinen Bekannten beim Pinkeln zu und beschwerte sich über die Geräusche- er möge doch bitte "auf Papier machen".
Liebe Gemeinde, absolute Ruhe gibts nur auf dem Friedhof, wer es leise liebt muss sich halt ein freistehendes Einfamilienhaus auf dem Land zulegen oder sofort in die Gruft legen.
M.E. wird es so aussehen: Eigentümer Rentner B wird sich bei Vermieter von A beschweren, der spricht seinen Mieter an. Mieter A legt die bekannten Urteile vor.... _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
Also wenn Herr A. am Heiligabend Möbel zusammenbaut, muss er sich nicht wundern, dass der Nachbar sauer wird. Nicht der Nachbar ist intolerant, sondern Herr A. offenbar reichlich rücksichtslos.
Man kann so etwas wie das Aufstellen von Möbeln im Allgemeinen zeitlich planen und muss es nicht an Weihnachten machen. (Ich habe an Weihnachten z.B. auch keine Wäsche gewaschen, obwohl ich persönlich Weihnachten nicht gefeiert habe. Ich habe halt am PC was gearbeitet, das stört keinen.)
Dass sich der Nachbar jetzt mit allen Mitteln gegen das Schlagzeug wehrt, ist verständlich.
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