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puschl FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.04.2007 Beiträge: 26 Wohnort: Bad Kissingen
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Verfasst am: 12.01.09, 15:04 Titel: Kautionszinsen |
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Hallo,
vielleicht kann mir ja einer dazu was sagen.
Wie sieht es eigentlich aus wenn der Ex Vermieter eine Kaution erhalten hat und diese nicht angelegt hat für die Mietsdauer.
Habe leider nur noch 2 Quittungen das wir Kaution bezahlt haben.
Oder kann ich auch mit den 2 Quittungen die ganze Kaution( Wunschtraum ) zurück verlangen?
Der Ex Vermieter muss doch Zinsen darauf bezahlen,kann mir einer sagen wie hoch diese sein müßten.
Würde es gerne dem Ex Vermieter mitteilen,ansonsten haut der uns bestimmt übers Ohr.
Bedanke mich für die Antworten.
Gruß
Puschl _________________ Ehrlichkeit währt am längsten |
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Werner FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 7530 Wohnort: Koblenz
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Verfasst am: 12.01.09, 15:17 Titel: |
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| Der Vermieter muss die Kaution nach dem Gesetz von seinem Vermögen getrennt bei einer Bank aufbewahren. Er muss also ein sogenanntes Kautionskonto eröffnen. Die Kaution muss zu dem für Spareinlagen mit 3 Monatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz verzinst werden. Der Vermieter macht sich u.U. auch strafbar, wenn er die Kaution nicht ordnungsgemäß anlegt hat. ( BGH WM 96, 53 ) Grundsätzlich hat der Mieter einen Anspruch darauf, das der Vermieter ihm nachweist, das die Mietkaution vom Vermietervermögen getrennt angelegt ist ( LG Kiel WM 88, 266 ) |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 12.01.09, 15:29 Titel: |
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| Den üblichen Zinssatz kann man bei der Bank erfragen. Man sollte sich aber keine Hoffnungen machen, denn in den letzten Jahren lag der Zinssatz bei 0,5 bis 1,5% p.A., also so gut wie gar nichts. |
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puschl FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.04.2007 Beiträge: 26 Wohnort: Bad Kissingen
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Verfasst am: 12.01.09, 16:10 Titel: |
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Hallo,
erstmal Danke für die Antworten.
Ich weiß es das der Vermieter Zinsbringend die Kaution anlegen muss.
Aber wir haben es erst voriges Jahr erfahren das es es nicht gemacht hat.
Weil er in einem Brief behauptet wir hätten garkeine gezahlt.
Wir haben die Kaution in Raten gezahlt und jeden Monat mit der Miete persöhnlich bei den Vermieter vorbei gebracht.
Dies wurde auch per Quittung aufgeführt.
das dumme ist nun,wir haben leider nur noch 2 Quittungen wo es aufgeführt ist das wir Kaution bezahlt haben.
Die restlichen Quittungen mit der aufgeführten Kaution sind wohl beim letzten Umzug abhanden gekommen.
Kann ich trotzdem die komplette Kaution verlangen,oder nur die 2 Beträge die auf der Quittungen stehen?
Gruß
Puschl _________________ Ehrlichkeit währt am längsten |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 12.01.09, 16:12 Titel: |
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| Der Mieter muss nachweisen das er die Kaution gezahlt hat. Ohne die dritte Quittung kann man nur die Zahlung von zwei Teilen der Kaution beweisen, nicht aber die volle Summe. |
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ktown FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
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Verfasst am: 12.01.09, 17:37 Titel: |
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Ich denke aber, dass bei einem Streitfall der Richter die berechtigte Frage stellen wird, wieso der VM die 3.Rate nicht angemahnt hat. Daher liegt garantiert die Tendez da das der Version des Mieters mehr Glauben geschenkt wird. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht  |
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RM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4266 Wohnort: Halle (Saale)
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Verfasst am: 12.01.09, 17:53 Titel: |
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| ktown hat folgendes geschrieben:: | | Ich denke aber, dass bei einem Streitfall der Richter die berechtigte Frage stellen wird, wieso der VM die 3.Rate nicht angemahnt hat. Daher liegt garantiert die Tendez da das der Version des Mieters mehr Glauben geschenkt wird. |
Grundsätzlich ist ein Richter weitesgehend frei in der Beweiswürdigung. Voraussetzung für eine Beweiswürdigung ist allerdings, dass es überhaupt einen Beweis gibt. Der Mieter ist beweispflichtig für die Zahlung. Wird kein Beweis für eine Zahlung erbracht, gibt es auch nichts zu würdigen. |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 12.01.09, 23:10 Titel: |
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| RM hat folgendes geschrieben:: | | Wird kein Beweis für eine Zahlung erbracht, gibt es auch nichts zu würdigen. | Wie - Aussagen zählen neuerdings nicht mehr?  _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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puschl FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.04.2007 Beiträge: 26 Wohnort: Bad Kissingen
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Verfasst am: 13.01.09, 00:11 Titel: |
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Hallo @ktown,
der Mieter brauchte ja nichts anzumahnen,weil wir ja die komplette Kaution geleistet haben,zwar in kleinen Raten aber sie ist bezahlt worden.
Das wurde mir ja auch immer als Quittung ausgehändigt,somal der Vermieter nur 2 Strassen weiter wohnte.
Wenn wir nichts geleistet hätten an Kaution, dann wäre der Vermieter öfters vor der Türe gestanden.
Also habe ich wohl null Chance an die restliche Kaution zugelangen ohne Quittungen,ausser die 2 die ich noch gefunden habe?
Gruß
Puschl _________________ Ehrlichkeit währt am längsten |
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KurzDa FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.10.2006 Beiträge: 3304 Wohnort: München
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Verfasst am: 13.01.09, 00:35 Titel: |
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| Zitat: | Also habe ich wohl null Chance an die restliche Kaution zugelangen ohne Quittungen,ausser die 2 die ich noch gefunden habe?
| Hmm, weiss denn der VM, dass der M nur noch zwei Quittungen hat? M könnte doch einfach seine Mietsicherheit inkl. Zins zurückverlangen und schauen, was passiert.
Grüße
KurzDa _________________ Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll!
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puschl FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.04.2007 Beiträge: 26 Wohnort: Bad Kissingen
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Verfasst am: 13.01.09, 07:41 Titel: |
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Hallo @KurzDa,
der frühere VM meinte ja wir hätten garkeine Kaution bezahlt.
Ich habe darauf hin alle Quittungen gesucht,aber wie schon gesagt nur 2 Stück gefunden.
Wenn ich darauf bestanden oder bestehen würde das ich die volle Kaution zurück haben will,würde der VM damit kommen das ich es ihm zeigen solle das ich Kaution bezahlt habe.
Das könnte ich nur mit 2 Quittungen machen.
Gruß
Puschl _________________ Ehrlichkeit währt am längsten |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 13.01.09, 08:51 Titel: |
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| Wenn nur zwei Quittungen da ist kann auch nur das Geld für 2 diese beiden Quittungen verlangt werden. Alles andere wird mangels Beweisen scheitern. Der VM behauptet er hätte nur 2 Zahlungen erhalten und dann muss der Mieter nachweisen das er die dritte auch gezahlt hat. Ohne Quittung kann er dies nicht. |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 13.01.09, 10:32 Titel: |
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Hatten wir nicht bereits weiter oben geklärt, daß ein Gericht im Zweifel frei ist in der Beweiswürdigung?  _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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Redfox FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
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Verfasst am: 13.01.09, 10:41 Titel: |
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Welchen Beweis bietet der Mieter denn an, den das Gericht würdigen kann? _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为 |
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ktown FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
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Verfasst am: 13.01.09, 11:12 Titel: |
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| Redfox hat folgendes geschrieben:: | | Welchen Beweis bietet der Mieter denn an, den das Gericht würdigen kann? |
Er bietet den Beweis der 2 Quittungen und seine Aussage, dass er die dritte Rate auch gezahlt hat.
Klar muß letztlich der Richter alle Aussagen und Beweise bewerten und abwägen. Ich denke aber der VM hat da schon schlechtere Karten, da er ja behauptet das garkeine Kaution gezahlt wurd. Durch diese Lüge wirkt er vor Gericht schon einmal unglaubwürdig. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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