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KeinTon Interessierter
Anmeldungsdatum: 13.01.2009 Beiträge: 12
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Verfasst am: 13.01.09, 23:09 Titel: Abmahnung durch Vermieter |
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Durch meinen Vermieter erhielt ich heute eine Abmahnung das ich wohl zu Silvester das Treppenhaus (Plattenbausiedlung) sowohl das Vordach des Einganges Verschmutzt haben soll.
Da ich Hartz 4 Empfänger bin und jeden Cent dreimal Umdrehen muß kann ich mir keine Knaller usw. leisten.Und nun bekomm ich eine Rechnung vom Vermieter für die Säuberung des Treppenhauses und der Säuberung des Vordaches,da ich angeblich der Verursacher bin der Verschmutzung.Es könnten auch die anderen Mietsparteien gewesen sein,denn es Wohnen ja schließlich 10 Mietsparteien im Haus.Es könnte auch jeder andere gewesen sein.
was kann ich tun? ist das überhaupt rechtens? |
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Werner FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 7530 Wohnort: Koblenz
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Verfasst am: 14.01.09, 08:31 Titel: |
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| Es ist nicht immer leicht festzustellen, wer für einen Schaden einzutreten hat. Oft lässt sich nicht feststellen, ob der Mieter oder der Vermieter dafür verantwortlich ist. Dann kommt es darauf an, wer die Beweislast trägt, d.h. das Risiko, dass der Schädiger nicht festgestellt werden kann. Die Rechtssprechung sagt: Der Vermieter muss beweisen, das die Schadensursache aus dem Bereich stammt, der der Obhut und Einflussnahme des Mieters unterliegt. Solange noch die Möglichkeit bleibt, das der Schaden auch aus einem anderen Bereich stammt, der dem Vermieter oder einem anderen Mieter zuzuordnen ist, kann der Mieter dafür nicht haftbar gemacht werden (BGH WM 94, 466) |
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KeinTon Interessierter
Anmeldungsdatum: 13.01.2009 Beiträge: 12
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Verfasst am: 14.01.09, 08:49 Titel: |
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| und wie muss ich mich jetzt verhalten? |
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Carli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.02.2006 Beiträge: 762
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Verfasst am: 14.01.09, 08:57 Titel: |
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Der Vermieter muß beweisen, dass Sie der Verursacher sind. Kann er das? _________________ Es heißt Mietwohnung und Mietvertrag. Nicht MietSwohnung und MietSvertrag. Du zahlst ja auch keine MietSe, oder? |
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KeinTon Interessierter
Anmeldungsdatum: 13.01.2009 Beiträge: 12
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Verfasst am: 14.01.09, 11:22 Titel: |
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| na ebend nicht wir haben ja garnicht geknalt |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 14.01.09, 11:38 Titel: |
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| Na also, dann Zettel an die Rechnung auf dem steht: "Man solle die Rechnung bitte an den Verursacher weiterleiten" und zurück an den VM. Wenn er dann was will muss er halt klagen. Das kann der Mieter ja gelassen entgegen sehen wenn er nichts gemacht hat. |
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KeinTon Interessierter
Anmeldungsdatum: 13.01.2009 Beiträge: 12
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Verfasst am: 14.01.09, 11:40 Titel: |
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| brauch dafür ein anwalt? |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 14.01.09, 11:41 Titel: |
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| Bei der Klage dann? Ja, ist jedenfalls zu empfehlen. |
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Redfox FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
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Verfasst am: 14.01.09, 11:45 Titel: |
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Zu diesem Thema kann man auch hier etwas nachlesen. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为 |
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KeinTon Interessierter
Anmeldungsdatum: 13.01.2009 Beiträge: 12
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Verfasst am: 14.01.09, 13:16 Titel: |
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da ich ja Hartz4 bekomme und mir kein anwalt leisten kann
kann ich in dem fall Prozesskostenhilfe beantragen? |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 14.01.09, 14:03 Titel: |
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| Ja, beantragen kann man das dann schon. Ob man es auch bewilligt bekommt ist immer ne andere Frage. Dazu erteilt aber auch das zuständige Gericht Auskunft. Dort kann der Mieter auch einen Beratungsschein holen, mit dem er kostenlos zum Anwalt gehen kann. |
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Werner FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 7530 Wohnort: Koblenz
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Verfasst am: 14.01.09, 14:54 Titel: |
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| KeinTon hat folgendes geschrieben:: | da ich ja Hartz4 bekomme und mir kein anwalt leisten kann
kann ich in dem fall Prozesskostenhilfe beantragen? |
Zunächst ist das nicht nötig. Der Vermieter ist erst mal am Zuge. Und wenn er nichts beweisen kann wird er vermutlich auch nicht klagen. |
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Peacekeeper FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.03.2007 Beiträge: 507
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Verfasst am: 14.01.09, 15:01 Titel: |
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Haben Sie denn schon mit dem VM gesprochen und Ihm Ihre Sicht der Dinge geschildert oder haben Sie eine schritliche Gegendarstellung den VM zukommen lassen? _________________ Man muss nicht alles wissen, man sollte nur wissen wo alles steht. |
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KeinTon Interessierter
Anmeldungsdatum: 13.01.2009 Beiträge: 12
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Verfasst am: 14.01.09, 15:27 Titel: |
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ich bin dabei ein wiederspruch zu schreiben gegen die abmahnung
und gegen die vorwürfe
muss ich irgendwas beachten?
und darf ich denn VM auffordern mir denn beweis vorzulegen? |
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Karsten FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
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Verfasst am: 14.01.09, 15:35 Titel: |
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Ich würde das Ding erstmal nicht 'Widerspruch' nennen. Immerhin handelt es sich ja bei einer Abmahnung nicht um einen amtlichen Bescheid odgl. Man schreibt dem Vermieter also einen einfachen Brief. Darin stellt man seine Sicht der Dinge dar, und gut ist:
"Herr Meier, sie irren sich. Ich habe gar kein Geld für so ein Gedöns und daher wurde von uns auch nichts Explosives gekauft und erst recht nicht aus dem Fenster geworfen. Gruß KeinTon."
'Beweise' hat der Vermieter erst dann vorzulegen, wenn das Gericht ihn dazu auffordert. Aber dazu soll es ja am Besten gar nicht kommen. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr. |
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