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Cherrypinkrose Interessierter
Anmeldungsdatum: 15.01.2009 Beiträge: 5
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Verfasst am: 15.01.09, 09:52 Titel: Aus gemeinsamer Wohnung raus geschmissen |
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Hallo alle zusammen,
ich wurde von meinem Ex aus der gemeinsamen Wohnung geschmissen. Ich was das er das nicht hätte machen dürfen.
Wie soll ich mich jetzt verhalten auch meinem alten Vermieter gegenüber?! Was muss ich zum kündigen beachten? Kann ich außerordentlich kündigen?
Wie schreibe ich die Kündigung.
LG Cherrypinkrose |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 15.01.09, 10:32 Titel: |
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| Wenn beide Mieter gemeinsam den Mietvertrag unterschrieben haben können auch nur beide gemeinsam kündigen, eine einzelne Kündigung ist nicht möglich, auch keine ausserordentliche. Alles andere Bedarf der Zustimmung aller Vertragspartner, verweigert nur einer seine Zustimmung, bleibt nur die gemeinsame Kündigung. Wenn der andere Mieter nun der gemeinsamen Kündigung nicht zustimmen will, kann die Zustimmung vor Gericht eingeklagt werden. Dies wird dann ein teurer Spass für den Verweigerer. |
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Adromir FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 30.10.2005 Beiträge: 5610 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 15.01.09, 11:26 Titel: |
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Es ließe sich sogar darüber nachdenken, ob dem "Raußsschmeißer" die Kosten für die andersweitige Unterbringung auferlegt werden könnte, bzw. die vom raußgeschmissenen zu zahlende Miete.. _________________ Geist ist Geil! |
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Cherrypinkrose Interessierter
Anmeldungsdatum: 15.01.2009 Beiträge: 5
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Verfasst am: 15.01.09, 14:32 Titel: Danke für eure hilfe |
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Danke für eure Hilfe wie setze ich so ein schreiben auf? Was muss ich beachten kann ich ihm eine frist setzen bis ich den Anwalt einschalte um die Unterschrift einzuklagen und wie würde das weiter gehen wenn er es darauf ankommen lässt?
Danke Cherry |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 15.01.09, 14:57 Titel: |
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Konkrete Hilfe wie man ein solches Schreiben formuliert darf es hier nicht geben. Denn eine kostenlose Rechtsberatung im Einzelfall ist per Gesetz verboten und derjenige der es dennoch tut kann einen auf den Deckel bekommen. Das will vermutlich niemand riskieren.
Der Ablauf ist allgemein gesagt, dem anderen Mieter wird die Kündigung zur Unterschrift vorgelegt und wenn dieser unterschrieben hat an den VM nachweislich zugestellt. Damit ist der Drops gelutscht. Sollte der andere Mieter sich weigern, hilft nur noch ein Anwalt weiter, der dann den anderen Mieter auf Zustimmung zur gemeinsamen Kündigung verklagt. Der Spass kann, je nach Auslastung der Gerichte, schon mal bis zu 6 Monate dauern. Dann wird sehr wahrscheinlich der Verweigerer zur Zustimmung verurteilt und es wird zum nächst möglichen Termin gekündigt. Die Miete die der auszugswillige Mieter die ganze Zeit ja noch zahlen musste, könnte dann, meiner Meinung nach, vom Verweigerer eingeklagt werden. Das kann aber auch dann der Anwalt machen der den Mieter ja eh schon vertritt. |
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Cherrypinkrose Interessierter
Anmeldungsdatum: 15.01.2009 Beiträge: 5
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Verfasst am: 15.01.09, 15:57 Titel: |
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| DANKE |
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Cherrypinkrose Interessierter
Anmeldungsdatum: 15.01.2009 Beiträge: 5
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Verfasst am: 16.01.09, 10:38 Titel: |
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Situation hat sich geändert.
Mietvertrag kündigen mit 3 Monatsfrist, aber ich soll 3 Monate Miete anteilig zahlen obwohl keine nutzung mehr möglich.
HILFE!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Was kann ich tun weiß keinen Rat mehr. |
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Karsten FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
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Verfasst am: 16.01.09, 10:52 Titel: |
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Wer sagt das? Der Vermieter kann allein - ohne das OK des Ex - gar keine Kündigung anbieten. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr. |
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Cherrypinkrose Interessierter
Anmeldungsdatum: 15.01.2009 Beiträge: 5
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Verfasst am: 16.01.09, 10:55 Titel: |
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| Das kam von meinem EX, aber ich weiß nicht was und wie ich die Kündigung schreiben soll da ich rausgeschmissen wurde. |
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Werner FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 7530 Wohnort: Koblenz
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Verfasst am: 16.01.09, 11:12 Titel: |
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Derjenige der aus der Mietwohnung auszieht, hat zwar einen Anspruch gegenüber seinem Ex-Partner, der wohnen bleiben möchte, das zum nächstmöglichen Zeitpunkt gemeinsam gekündigt wird. (AG Hannover WM 96, 768). Aber nicht früher, selbst wenn der Vermieter einer früheren Beendigung zustimmen würde. (LG Gießen WM 96, 273). Ist , wie bei Zeitmietverträgen eine Kündigung nicht möglich, kann der ausgezogene Mieter von seinem Ex-Mitmieter, Freistellung von Mietforderungen des Vermieters verlangen (OLG Düsseldorf WM 98, 413)
Es sei denn alle Beteiligten sind sich einig ( alle Mieter und Vermieter) kann alles geregelt werden. Auch die Freistellung von sofortigen Mietzinsforderungen für den ausziehenden-Mieter. |
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Karsten FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
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Verfasst am: 16.01.09, 11:29 Titel: |
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Der Sache nach geht es ja nicht um einen Anspruch des Vermieters.
Hier fordert ja der Ex die anteilige Zahlung der Miete. Darauf hätte er nach den Regeln der 'Gemeinschaft bürgerlichen Rechts' auch einen Anspruch. Das einzufordern, dürfte aber im Hinblick darauf, das er es ist, der die Nutzung unrechtmäßig verhindert, kaum dem Grundsatz von Treu und Glauben entsprechen.
Die rausgeworfene Mieterin dürfte also nicht nur ein Recht darauf haben, dass der gemeinsame Mietvertrag aufgelöst wird, sondern auch darauf, dass sie sich vom Moment des Rauswurfs an nicht mehr an der Mietzahlung beteiligen muss.
Mein Rat wäre, hier alsbald beim Anwalt vorbei zu schauen, da mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen den Ex vorgegangen werden muss, - und sollte. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr. |
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Werner FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 7530 Wohnort: Koblenz
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Verfasst am: 16.01.09, 11:52 Titel: |
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| Ich bin der Meinung das es hier zwei verschiedene Dinge sind. Zu einem der Rauswurf was eher zivilrechtliche Folgen nach sich zieht, zum Anderen wird der Vermieter weiterhin seine Ansprüche auch gegen den rausgeworfenen Mieter haben. |
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Karsten FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
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Verfasst am: 16.01.09, 12:40 Titel: |
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Die wird er geltend machen können, sicher. Nur er tut er das im Moment anscheinend nicht. Nach der Darstellung ist es nur der EX, der von ihr die halbe Miete haben will. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr. |
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Werner FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 7530 Wohnort: Koblenz
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Verfasst am: 16.01.09, 12:57 Titel: |
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| Wenn der EX nur noch die halbe Miete zahlt wird die Mieterin ziemlich sicher herangezogen. Für dieses zu umgehen könnte bestenfalls zivilrechtlich eine Mietfreistellung der Mieterin gegen den EX erstritten werden. |
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Karsten FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
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Verfasst am: 16.01.09, 13:00 Titel: |
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Genau das war gemeint.  _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr. |
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