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Taribo FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.01.2009 Beiträge: 42
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Verfasst am: 04.02.09, 19:50 Titel: Vermieter verschönert Klingel- und Briefkastenschilder |
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Ein Vermieter hat heute Vormittag die Schilder an den Klingeln und Briefkästen am Hauseingang wohl aus Gründen der Gründlichkeit ausgetauscht. Mieter C sagte zu Mieter A, dass nun der Vorname und der Nachname(der steht ja üblicherweise drauf ) auf den Schildern stehen würde.
Mieter B bekam schon einen Wutausbruch. Er will nicht, dass nun auch noch der Vorname mit draufsteht. Den Vornamen ginge keinem was an.
Der Vermieter meinte, dass es In Ordnung sei.
Ich habe als Postler selten auf den Schildern den kompletten Namen gelesen.  |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 04.02.09, 20:27 Titel: |
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Und wo ist das Problem? Wenn B das nicht will muss er eben umziehen. |
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Taribo FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.01.2009 Beiträge: 42
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Verfasst am: 04.02.09, 20:41 Titel: |
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Problem? Dann müssten alle Fragenden hier im Forum umziehen oder beim Polizeirecht aus Deutschland fliehen.
B.Müller oder auch H.-J. Schmidt ist doch üblich. Was soll der komplette Name auf dem Schild? Es gibt schon genug Unfug. Warum steht da nicht Fam. Hans Krause falls Mieter B sich wieder beruhigt?
Namen alle Erfunden!  |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 04.02.09, 22:38 Titel: |
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Ich sehe da jetzt keinen Anspruch darauf das der Vorname nicht angegeben werden darf. |
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Karsten FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
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Verfasst am: 05.02.09, 08:06 Titel: |
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Naja. Vielleicht wegen seelischer Grausamkeit. Wie heißt denn der Arme?  _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr. |
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ktown FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
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Verfasst am: 05.02.09, 08:53 Titel: |
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Strider hat folgendes geschrieben:: | Ich sehe da jetzt keinen Anspruch darauf das der Vorname nicht angegeben werden darf. |
Ich sehe aber auch keinen Grund warum sich ein Mieter dem Diktat eines Vermieters dort unterordnen muß.
Ich denke noch ist es eine freie Entscheidung des Mieters ob er am Briefkasten oder an der Klingel was stehen haben will oder nicht.
Oder gibt es eine gesetzliche Regelung das auf dem Briefkästen und Klingeln was drauf stehen muß? _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht  |
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Werner FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 7530 Wohnort: Koblenz
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Verfasst am: 05.02.09, 09:15 Titel: |
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Grundsätzlich darf der Mieter am Hauseingang und an seiner Wohnungstür sein (sein Eigenes) Namensschild anbringen. So mal vom AG Mitte MM 2000, 178 entschieden worden. |
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ralph12345 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.04.2007 Beiträge: 704 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 05.02.09, 14:10 Titel: |
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Schild wieder austauschen und gut ist, kostet 5 Minuten Zeit. Wozu die Aufregung. |
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pcwilli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.01.2006 Beiträge: 4139 Wohnort: Hattingen
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Verfasst am: 05.02.09, 14:31 Titel: |
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Leute wer gibt mir für die Recherchen mal einen Klaps auf die Schulter oder einen grünen Punkt.
Den habe ich mir verdient.
Guckst Du hier;
http://www.ra-kotz.de/namensschild.htm
Gruß
pcwilli _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne) |
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Karsten FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
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Verfasst am: 05.02.09, 14:32 Titel: |
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ralph12345 hat folgendes geschrieben:: | Schild wieder austauschen und gut ist, kostet 5 Minuten Zeit. Wozu die Aufregung. |
Es mag ja sein, dass ein Mieter das Recht auf ein Namensschild an der Tür hat. Aber ich bezweifle energisch, dass ihm das das Recht gibt, einfach an fremder Leute Schilder rumzufummeln. Diese Türschilder gehören immer noch dem Vermieter; auch wenn da sein Name draufsteht
die Kläger in dem angeführten Urteil sind da schon den richtigen Weg gegangen und haben die Entfernung des Schildes verlangt, sich aber nicht dazu verstiegen, das selber machen zu wollen.
In dem hier dikutierten Fall, liegt die Sache aber schon noch ein wenig anders, weil ja der Mieter nicht generell die Entfernung seines Namens, sondern eine bestimmte Gestaltung des Schildes haben will. Bei diesem Wunsch wird es sich kaum auf allgemeine Persönlichkeitsrechte berufen können.  _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr. |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 05.02.09, 15:03 Titel: |
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Karsten hat folgendes geschrieben:: | Diese Türschilder gehören immer noch dem Vermieter; auch wenn da sein Name draufsteht | Wenn da sein Name draufsteht, gehören sie wahrscheinlich tatsächlich dem Vermieter. Wenn der Mieter allerdings ein Schild angebracht oder das anzubringende Schild bezahlt hat, gehört das Schild wohl eher dem Mieter. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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ktown FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
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Verfasst am: 05.02.09, 15:20 Titel: |
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Ja genau....wo ist das Schild das vorher dort war? Somit hat der VM doch sich falsch verhalten....oder...  _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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Karsten FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
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Verfasst am: 05.02.09, 15:34 Titel: |
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Vielleicht hat er die alten Schilder auch angebracht?
@Biber: Auch wenn der Mieter das neue Schild bezahlt haben sollte, hat er immer noch nicht an den Dingern rumzuschrauben. Aber vielleicht hätte er einen Herausgabeanspruch.
Was ich aber vor Allem nicht sehe, ist ein Recht auf bestimmte Gestaltungswünsche.  _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr. |
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maconaut FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 3479
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Verfasst am: 05.02.09, 17:44 Titel: |
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Klar - das original VM-Schild dem VM mit Schleife dran überbringen und eigenes anbringen. Oder eigenen Zettel über den vom VM schieben, also das VM-Schild gar nicht entfernen - sollte der einfachste Weg sein. |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 05.02.09, 17:48 Titel: |
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Tja wobei die Frage ist ob der Mieter dies darf, einfach so das Schild auswechseln. Es gibt ja die Aussage das der VM ein berechtigtes Interesse am einheitlichen Äusseren des Hauses hat. Stellt sich allerdings die Frage ob es soweit geht, das darunter auch das Aussehen der Klingelschilder fallen. |
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