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Hallo,
man sieht immer und immer wieder das einige Richter nach ihrer Legitimation gefragt werden, z.B. Art. 101 GG. Wie ich es gesehen und gelesen habe wird es immer die möglicheit geben die mit soetwas kommen.
Da problem bei der Sache ist, dass die "angeklagten" auchnoch erfolg haben..
z.B. wie ich es miterlebt habe beim Amtsgericht:
Richter kommt im Saal.
Angeklagter fragt den Richter nach seiner Legitimation und fragt ob er gesetzlicher Richter sei.
Richter geht wieder raus und sagt: Tut mir leid, soetwas tue ich mir nicht an.
Und weg war er.
In einem anderen Fall war es etwas anders.
Richter kam rein, wurde nach Legitimation gefragt und ob er gesetzlicher Richter sei.
Richter sagte ja, Angeklagter meinte, dann geben Sie dies bitte zu Protokoll, dies tat er dann auch und dann kam der Angeklagter mit §42 ZPO, der Richter verschwindet für ein paar minuten, kam wieder rein mit abgelehnt, Angeklagter sagt, Sie bleiben nach §44 ZPO abgelehnt und so wird es auch bleiben. Dann verließ der Angeklagte den Gerichtssaal. Das Verfahren wurde eingestellt.
Die Luecke ist hier nicht im Gesetz, sondern beim Beitragsschreiber.
Was hat bitteschoen die ZPO (Zivilprozessordnung) mit einem Strafverfahren zu tun?
Die Luecke ist hier nicht im Gesetz, sondern beim Beitragsschreiber.
Was hat bitteschoen die ZPO (Zivilprozessordnung) mit einem Strafverfahren zu tun?
Hallo,
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Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
Die Luecke ist hier nicht im Gesetz, sondern beim Beitragsschreiber.
Was hat bitteschoen die ZPO (Zivilprozessordnung) mit einem Strafverfahren zu tun?
Es war nunmal so, auch wenn es nicht zusammenpasst.
Das ist ziemlicher Quatsch.
PS: Ich nehme an die Presse berichtet nicht ueber so etwas, weil sie mit den Richtern unter einer Decke stecken und das ganze nicht publik werden darf?
Das ist doch nur wieder der Blödsinn aus der reichsdeutschen Ecke. Alles x mal dagewesen auch wenn man es in andere Verpackungen steckt. Gesetzlicher Richter, Geltungsbereich, Zitiergebot, blah blah blah, alles hochgradiger Schwachfug und der letzte Strohhalm der Querulanten und Verzweifelten.
man sieht immer und immer wieder das einige Richter nach ihrer Legitimation gefragt werden, z.B. Art. 101 GG. Wie ich es gesehen und gelesen habe wird es immer die möglicheit geben die mit soetwas kommen.
Grundsätzlich hat jeder Angeklagte und jede Partei im Zivilprozeß (etc.) das Recht, vor ihrem gesetzlichen Richter zu stehen. Die Frage nach der Gesetzlichkeit ist in der Regel mit einem schnellen Blick in den Geschäftsverteilungsplan des Gerichts erledigt.
Von daher ist das nur eine dumme Verzögerungstaktik, mit der sich die Betreffenden auch den letzten Rest Ermessensspielraum des Richters verscherzen...
Tombi hat folgendes geschrieben::
Da problem bei der Sache ist, dass die "angeklagten" auchnoch erfolg haben..
Nö, offenbar nicht.
Tombi hat folgendes geschrieben::
Richter kam rein, wurde nach Legitimation gefragt und ob er gesetzlicher Richter sei.
Richter sagte ja, Angeklagter meinte, dann geben Sie dies bitte zu Protokoll, dies tat er dann auch und dann kam der Angeklagter mit §42 ZPO, der Richter verschwindet für ein paar minuten, kam wieder rein mit abgelehnt, Angeklagter sagt, Sie bleiben nach §44 ZPO abgelehnt und so wird es auch bleiben. Dann verließ der Angeklagte den Gerichtssaal. Das Verfahren wurde eingestellt.
Die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit ist das Recht des Betreffenden, hat aber nichts mit Art. 101 GG zu tun.
Ob das Verfahren nun deswegen eingestellt wurde, weil man nicht gegen einen renitenten Seppel einen Papierkrieg wegen eines Strafzettels führen wollte oder ob es nicht ohnehin einstellungsreif war, können Sie ja gar nicht wissen. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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>Richter kommt im Saal.
Angeklagter fragt den Richter nach seiner Legitimation und fragt ob er gesetzlicher Richter sei.
Richter geht wieder raus und sagt: Tut mir leid, soetwas tue ich mir nicht an.
Und weg war er.
Ja, das kann im Strafprozeßrecht schon mal vorkommen insbesondere, wenn der Angeklagte rechtskundig ist.
>Richter sagte ja, Angeklagter meinte, dann geben Sie dies bitte zu Protokoll, dies tat er dann auch und dann kam der Angeklagter mit §42 ZPO, der Richter verschwindet für ein paar minuten, kam wieder rein mit abgelehnt, Angeklagter sagt, Sie bleiben nach §44 ZPO abgelehnt und so wird es auch bleiben. Dann verließ der Angeklagte den Gerichtssaal. Das Verfahren wurde eingestellt.
In diesem Fall scheint es sich um einen Zivilrechtsstreit zu handeln. Auch dort kommt entsprechendes selbstverständlich vor. Aber dort heisst der "Angeklagte" "Beklagter".
>Dann verließ der Angeklagte den Gerichtssaal. Das Verfahren wurde eingestellt.
Eingestellt wird es grundsätzlich im Strafprozeß. Wenn eine Bagatelle auf diese Weise eingestellt wurde, dann dürfte es auch nicht weiter zu beanstanden sein, denn da ist nur noch die Frage was man persönlich will?
Knast für Mittellose, die sich bei Anwaltszwang anwaltlich vertreten lassen (Richterin [Richternamen sind hier verboten, Herr Lorenz. Metzing]) und denen das rechtliche Gehör zu versagen ist (Richterin [Richternamen sind hier verboten, Herr Lorenz. Metzing].
Jetzt denken Sie mal nach? Trotz rechtlicher Gehörversagung wird ermittelt und bestraft!
Auf der anderen Seite werden 20% der Strafrechtsverfahren in der BRD aufgrund des Straftatbestandes der Beleidigung geführt. 2005 gab es in England einen einzigen gerichtlich verfolgten Straftatbestand der Beleidigung und 2003/2004/2006/2007 Null.
Im Jahr 2005 gab es in Deutschland 180000 gerichtlich verfolgte Straftatbestände der Beleidigung. 1927 stellten hochrangige Juristen bereits fest, dass dieser Straftatbestand in Deutschland nichts weiter als die Verfolgung von Tratsch und Klatsch darstellt, dessen Betrachtung unter der Würde der forensischen Unteruchung der Justiz liegt. Seit 1945 wurden in Deutschland zur Verfolgung dieses Straftatbestandes mehr als 1400 DNS Gutachten eingeholt! Davon lebt also nicht nur zu 20% die juristische Strafrechtsindustrie, sondern auch noch eine erhebliche Anzahl von sekundärer Industrie. Ging es um Klatsch und Tratsch?
Wenn nicht, dann besteht innerhalb der Verfolgunsverjährung im Strafrecht ohnehin noch die Möglichkeit auch weiterhin grundsätzklich nochmals jemanden Anzuklagen und innerhlab des Zivilrechtes besteht auch grundsätzlich die Möglichkeit innerhalb der Verjährungsfrist nochmals zu klagen. Denn ein Einstellung ist kein Freispruch und zB. eine unzulässige Klage ist keine Entscheidung in der Sache, so dass man noch mal Klage einreichen kann. Eine entsprechende Ablehnung ist aber insgesamt mehr als lobenswert für das Recht auch wenn es für den einzelnen Richter peinlich sein mag! Aber bereits dort liegt in der Justiz wie man an den Antworten bisher sieht einiges im argen, denn das lobenswerte ist demgemäß eine Schande!
Fehlurteile von Richtern bereits aufgrund mangelnder Rechtskenntnisse:
Fachleute gehen davon aus, dass bei Zivilverfahren über 10 % Fehlurteile angefertigt werden und ca. 25 % der Urteile falsch sind. Dies ist zum Teil auf mangelnde fachliche Kenntnisse und zum Teil sogar auf mangelnde charakterliche Eignung einiger Richter zurückzuführen. Da es in Deutschland - angeblich wegen der richterlichen Unabhängigkeit - weder eine funktionierende Rechsaufsicht noch eine Qualitätskontrolle für Urteile gibt, kann kein Rechtsuchender vor Gericht darauf vertrauen, dass ein faires Zivilverfahren durchgeführt oder gar ein gerechtes Urteil gefällt wird. Obwohl diese gravierenden Missstände in Fachkreisen der Justiz schon lange bekannt sind, wurde unter den früheren Regierungen so gut wie nichts dagegen getan und unter der jetzt regierenden rotgrünen Koalition bisher nur an Symptomen herumlaboriert.
Gemäß dem OLG-Hamm haben Zivilverfahren in denen Prozeßparteien anwaltlich vertreten sind eine Erfolgsquote von 50% (4U132/07 vom 01.12.2007).
Jede Befangenheit wird allerdings in der Rechtspraxis generell von den elitären Kollegen abgeblockt, demgemäß handelt es sich hier um einige der wenigen löblichen Außnahmen, die es gibt.
...Die Rechtsprechung ist schon seit langem konkursreif. Sie ist teuer, nicht kalkulierbar und zeitraubend. Der Lotteriecharakter der Rechtsprechung, das autoritäre Gehabe, die unverständliche Sprache und die Arroganz vieler Richterlinnen im Umgang mit dem rechtsuchenden Bürger schaffen Mißtrauen und Ablehnung. ZAP Heft 14/1990, S. 625, [Richternamen sind hier verboten, Herr Lorenz. Metzing],
[Richternamen sind hier verboten, Herr Lorenz. Metzing]rt, Süddeutsche Zeitung, 2. April 2008:
”Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann. Ich … habe … ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor ‘meinesgleichen’.
Befangenheit:
„Befangenheit an sich: Über den Umgang mit einem prozessualen Grundrecht“ NJW 1993, 2222, [Richternamen sind hier verboten, Herr Lorenz. Metzing]
„Schlüssel des Befangenheitsrechts ist der Bürger. ... Das Gesetz sieht ihn als Hauptdarsteller, doch die Justiz akzeptiert ihn nicht einmal als Statisten. Ohne Grund denn formal gesehen, sind seine Rechte unbestreitbar.“
„...Entschieden werden müsse ausschließlich, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlaß hat, an der Unvorgenommenheit des Richters zu zweifeln. Doch von diesem Obersatz, der eine selbstkritische Distanz der Justiz insuinuiert, bleibt im Einzelfall wenig übrig. ...Kein Wunder, daß bei manchem aus dem Ideal eine fixe Idee geworden ist. Objektivität gilt als Tugend, Subjektivität als Makel. ...Verständlich ist auch, warum sich alle - Richter wie Anwälte - scheuen, einem anderen solches Ungemach zu bereiten. Aus dieser Konstellation erwachsen Begründungen, die wie Textblöcke aus dem Computer aussehen. Einer zitiert den anderen, der konkrete Teil wird mit einem Halbsatz gestreift, dann folgen zumeist nur Versatzstücke. Morgenstern steht Pate: Es kann nicht sein, was nicht sein darf.“
Die dienstliche Äußerung in Ablehnungsverfahren, [Richternamen sind hier verboten, Herr Lorenz. Metzing]
Ablehnungsverfahren waren noch vor einigen Jahren selten. Das hat sich geändert. Anwälte sehen sich immer häufiger genötigt, auf diese Weise ihre Mandanten zu schützen.
Die Kontroll und Beschwerdegerichte setzen sich durchgehend über das Gesetz hinweg, indem sie jede, aber auch jede Leerformel als genügende dienstliche Äußerung gelten lassen. Das geht bis zur Gehörsverletzung. Eine dienstliche Äußerung, die sich in dem Satz erschöpft "Ich fühle mich nicht befangen", brauche dem Ablehnenden nicht bekannt gegeben zu werden. (ZAP-Justizspiegel, Heft 14/2007, S. 765).
>Die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit ist das Recht des Btreffenden, hat aber nichts mit Art. 101 GG zu tun.
Wenn nicht gerade das etwas damit zu tun hätte, denn der befangene Richter ist nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes selbstverständlich auch niemals und wirlich niemals der gesetzliche Richter.
Der befangene Richter ist nicht der gemäss Artikel 101GG zugewiesene Richter!
Das ist eines der allerhöchsten aber allerhöchsten Rechtsstaatsprinzipien!
“Never forget that everything "Richter Adolf Hitler!" did in Germany was legal. ” – Martin Luther King April 1963
"Die heutige politische Justiz judiziert aus dem gleichen gebrochenen Rückgrat heraus, aus dem das Sondergerichtswesen (Richter Adolf Hitler) zu erklären ist."
[Richternamen sind hier verboten, Herr Lorenz. Metzing]
[Richternamen sind hier verboten, Herr Lorenz. Metzing] [Auch Langzitate sind hier verboten, Herr Lorenz. Metzing]
Der derzeitige Weg zu einem diktatorischen Staat mit nationalsozialistischen Verhälnissen:
Ein Richter, der sich bei seinen Entscheidungen den Weisungen der Exekutive unterwirft, kann dem Bürger keinen Schutz vor gerade dieser Exekutive gewähren. Der ihm auferlegte Verfassungsauftrag, den Bürger zu schützen, gerät zu einer Farce. Die Teilung und gegenseitige Kontrolle der Staatsgewalten ist gestört. Die Demokratie ist gefährdet - und der Weg zu einem diktatorischen Staat ist eingeschlagen. ....
[Richternamen sind hier verboten, Herr Lorenz. Metzing]
"'Justitia' braucht einen Behindertenausweis. Sie ist schwer beschädigt."
[Richternamen sind hier verboten, Herr Lorenz. Metzing]
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 25.03.09, 10:52 Titel:
mindamino hat folgendes geschrieben::
Gemäß dem OLG-Hamm haben Zivilverfahren in denen Prozeßparteien anwaltlich vertreten sind eine Erfolgsquote von 50% (4U132/07 vom 01.12.2007).
Das genaue Zitat des OLG Hamm:
"zumal in Anwaltsprozessen in Zivilsachen immer 50 % der Parteien, vertreten durch ihre Anwälte, verlieren"
(Hervorhebung von mir)
Das ist eine Binsenweisheit - genau so gut könnte man sagen "In Tennismatches verlieren 50% der Spieler, die mit einem Schläger antreten", weil es natürlich immer einen Gewinner und einen Verlierer gibt.
Daraus wie Sie den Schluß zu ziehen, es wäre besser, ohne Schläger anzutreten (oder der Schläger hätte durch seine Unfähigkeit den Erfolg verhindert oder das Ergebnis der Hälfte der Matches sei unkorrekt zustande gekommen oder es würden in jedem zweiten Match die Regeln gebeugt), ist natürlich wieder mal eine Glanzleistung erster Kajüte.
Im übrigen meine ich mich zu erinnern, daß Sie hier schon mehrfach mit gutem Grund geflogen sind, werter Herr L. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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z.B. wie ich es miterlebt habe beim Amtsgericht: Richter kommt im Saal.
Echt...?
Tombi hat folgendes geschrieben::
Was denkt ihr?
Ich denke, als nächstes kommt dann der Unfug mit unserer fehlenden Verfassung, der Nichtzuständigkeit deutcher Behörden, der Gültigkeitkeit des Reichsführerscheins bei Verkehrskontrollen und bla und blub und sülz...
Gruß
Rohan _________________ "Wenn wir hier schon nicht gewinnen, dann zertreten wir denen wenigstens den Rasen !"
(Rolf Rüssmann; kurz vor dem Anpfiff bei einem übermächtigen Gegner ...)
Es ist alle Quatsch und keinem Querulanten Recht zu Geben!
Ein Querulant ist schon immer minderwertiges Menschematerial!
Und was ist jetzt die Message dieser Aneinanderreihung von provokanten Begrifflichkeiten ?
Gruß
Rohan _________________ "Wenn wir hier schon nicht gewinnen, dann zertreten wir denen wenigstens den Rasen !"
(Rolf Rüssmann; kurz vor dem Anpfiff bei einem übermächtigen Gegner ...)
>Das ist eine Binsenweisheit - genau so gut könnte man sagen "In Tennismatches verlieren 50% der Spieler, die mit einem Schläger antreten", weil es natürlich immer einen Gewinner und einen Verlierer gibt.
Ich stimme Ihnen zu 100% zu, denn alle Anwälte sagen den Menschen, dass diese gewinnen werden und ich weiß auch nicht was daran zu beanstanden ist.
Richten Sie diese Frage bitte an Prof. Dr. Dr. Homan selbst, denn ich kann Ihnen nicht beantworten was er als Jurist hochwissenschaftlich festgestellt hat?
Ein Querulant ist schon immer minderwertiges Menschematerial!
Das ist peinliches, dummes Zeug. Sie sollten deratige Beiträge unterlassen.
Menschen sind kein Material und selbst als Querulant besitzt ein Menschenleben immer respektablen Wert an sich. _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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