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Jugendamt und Gericht geben "Freibrief" für Mütter
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berberil
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Anmeldungsdatum: 15.02.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 08:14    Titel: Jugendamt und Gericht geben "Freibrief" für Mütter Antworten mit Zitat

Hallo zusammen!

Ich erzähl euch kurz den Fall von einem Bekannten, der seit 2006 von seiner Frau getrennt lebt. Das gemeinsame Kind(5) lebte bis ende des letzten Jahres bei Der mutter. Beide hatten das gemeinsame Sorgerecht. Der Umgang war so geregelt, das die Tochter jedes Wochenende beim Vater war. Eigentlich lief alles ganz gut.
Bis der Vater( im Juli 2008) mitbekam, das seine noch Ehefrau, ihren Führerschein wegen Drogenmißbrauch abgeben musste.
In sorge um die Tochter beantragte der Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Das Jugendamt wurde informiert. Es stellte sich heraus das die Mutter seit einigen Monaten Drogenabhängig war, und das polizeilich gegen sie ermittelt wird.
Jetzt kommt der erste Hammer!
Nach Gesprächen mit der Mutter kam das Jugendamt zu dem Entschluss, das eine akute Kindeswohlgefährdung zur zeit nicht vorliegt. Da die Mutter versicherte, nur am Wochenende, wenn die Tochter beim Vater ist, Drogen zu nehmen.
Sollte sich die lage aber trotzdem, zum Wohl des Kindes verschlechtern, so hätte das Jugendamt die absicht das kind vorrübergehend in die Obhut der Großeltern (mütterlicherseits) zu geben. Da somit das Kind nicht aus der gewohnten Umgebung herrausgerissen werden muss. (Groseltern wohnen eine Straße weiter, Vater wohnt 30km entfernt).
Alles blieb beim Alten!
Bis es dann anfang November soweit kam,das die Mutter nach einer Hausdurchsuchung von der Polizei festgenommen wurde, und in U-haft musste.
Noch am selben Tag holte der Vater die Tochter aus dem Kindergarten, und nahm sie mit zu sich. Das Jugendamt hatte deswegen keine Einwände.
Als nach ein paar Tagen klar war das die Mutter länger nicht da sein wird(ich muss dazu sagen das sie unter laufender Bewährung stand), meldete der Vater die Tochter auf seinem Wohnsitz um. Nach drei Wochen ging sie auch bei ihm in den Kindergarten.
Alles immer nach absprache mit dem Jugendamt.
Nach zwei monaten bekam der Vater einen Brief von der Anwältin der Mutter, worin stand, das die Mutter in drei Tagen von der U-haft auf eine Drogentherapie gehen wird. Und da diese Einrichtung auch mütter -mit Kind- aufnehmen würde, sollte der Vater doch bitte so nett sein und dafür sorgen das die Tochter, der Mutter bei therapieantritt (23.Dezember)übergeben wird.
Natürlich kam der Vater der aufforderung nicht nach. Als wenn die tochter nicht schon genug durchmachen hätte müssen in den letzten monaten.
Die mutter wendete sich an das zuständige Gericht.
Der nächste Hammer!
Das Gericht entzog beiden Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht, und übergab es an das Jugendamt. Das wiederum entschied kurzer hand das der Vater die tochter herausgeben muss. Grund: das zusammenführen von Mutter und Kind sei entscheident für den Therapieerfolg der Mutter.
Beschwerde des Vaters war erfolglos. Die Tochter ist nun seit Neujahr bei der mutter in einer Drogentherapie im Bayrischen Wald(300km weg vom Vater). Für ca. neun Monate. Auch die Tatsache das die Mutter in folge ihrer Strafsache noch eine länger Haftstrafe zu erwarten hat, kümmert niemanden. "Das wohl des Kindes" heißt es doch immer, spielt hier wohl keine rolle. Meiner Meinung nach, ist das ein Freibrief für jede alleinerziehende Mutter.
Vielleicht sehe ich die ganze Sache falsch, und der vater ist nur für Unterhaltszahlungen oder ähnliches gut. Vielleicht liegts aber auch daran das der Vater der Mutter schon viele Jahre am selben Gericht arbeitet. Ich hab keine Ahnung!

Vielleicht habt ihr ne erklärung, oder ne ahnung was da gespielt wird?

Danke schon mal für´s "zuhören"!
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MichaelaT
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Anmeldungsdatum: 21.07.2007
Beiträge: 311

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 09:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo berberil,

zugegeben - das klingt erst einmal recht heftig. Geschockt

Versuchen wir mal, die Perspektive auf das Kindeswohl zu richten:

1. Die Eltern trennen sich (es ist leider ein Naturgesetz, dass die Kinder dabei die Schuld bei sich suchen).

2. Das Kind verbleibt bei der Mutter und in direkter Nachbarschaft der mütterlichen Großeltern, der Vater zieht weg und wird zum Wochenend-Papa.

3. Die Mutter wird drogenabhängig und daraus resultiert wahrscheinlich eine Beschaffungskriminalität. Nach Ansicht des JA ist die Kindesmutter jedoch in der Lage, ihren Konsum zu steuern (Kind bekommt nichts mit).

4. Plötzlich ist die Mutter weg (inhaftiert) und der Papa holt das Kind zu sich, weg von der gewohnten Umgebung, den Großeltern und Freunden. Geschieht dies nicht äußerst behutsam, kann es aus sicht des Kindes existenzgefährdend sein.

5. Die Mutter entschließt sich zu einer Drogentherapie - find ich Klasse! - und möchte das Kind wieder bei sich haben. Meiner Meinung nach ist das Kind in dieser Situation eine ganz wichtige Stütze für die Mutter zum "Durchhalten" und andererseits kann das Kind die Erfahrung machen, dass es Mama wieder besser geht. Das Gefühl des Verlassen-worden-seins gegenüber der Mutter kann verarbeitet werden und wird zu "sie hat mich ja doch lieb!".

6. Nach Verweigerung der Herausgabe des Kindes durch den Vater dürfte es zu einer Verhandlung beim Familiengericht gekommen sein. Der Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechtes lässt vermuten, dass keine Einigung der Parteien erzielt worden ist. Kein Gericht der Welt entzieht "mal eben so" den Eltern irgendwelche Rechte.

7. Da das Kind noch nicht schulpflichtig ist, verbringt es nun quasi einen Langzeit-Urlaub mit der Mutter in einer therapeutischen Einrichtung. Mutter und Kind haben die einmalige Chance, sich wieder liebevoll anzunähern und eine tragfähige Bindung aufzubauen.

8. Ob die Mutter nach der Therapie tatsächlich noch eine Haftstrafe verbüßen muss, steht momentan noch nicht zur Debatte. Eine erfolgreiche Therapie, Einsicht in Fehlverhalten und gute Zusammenarbeit mit dem Jugendamt lässt eine positive Prognose durchaus zu.

9. Die Mutter hat das Kind weder vernachlässigt, misshandelt, gefährdet oder sonstwas. Drogensucht ist - m. E. nach - genauso eine Krankheit wie Alkoholismus.

10. Die Vermutung, die berufliche Ttätigkeit des Vaters der Kindesmutter habe irgendwelchen Einfluss auf den richterlichen Entscheid gehabt, kann ganz fürchterlich "nach hinten losgehen".

11. Der Kindesvater sollte sich bewusst machen, dass es selten glücklliche Kinder bei unglücklichen Müttern gibt - insofern wäre es zu begrüßen, wenn er seine Noch-Ehefrau auf ihrem Weg zum drogenfreien Leben unterstützt. Dies wäre dann tatsächlich ein großer Schritt für das Kindeswohl, auch wenn es in der Praxis nicht leicht umzusetzen sein dürfte.

12. "Freibriefe" für alleinerziehende Mütter gibt es nicht, Genauso gut könnte ich behaupten, dass zahlungsunwilligen Vätern Tür und Tor im deutschen Rechtssystem offenstehen.

Ihr Bekannter soll versuchen, mit den Augen seiner Tochter zu sehen - was für die Kleine wichtig ist und was sie zum glücklich-sein braucht. Kinder "sehen" manches anders als Erwachsene.

Viele liebe Grüße,
Michaela

ps: besucht der Vater die Kleine weiterhin am Wochenende?
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Dipl.-Sozialarbeiter
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Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 09:50    Titel: Re: Jugendamt und Gericht geben "Freibrief" für Mü Antworten mit Zitat

berberil hat folgendes geschrieben::
....
Ich erzähl euch kurz den Fall von einem Bekannten,
...

Warum schreibt der Bekannte den Fall nicht selbst?

Ist ihm das Kind so egal?

berberil hat folgendes geschrieben::
...
Vielleicht habt ihr ne erklärung, oder ne ahnung was da gespielt wird?

Erklärungen habe ich viele. Bezüglich der "Ahnung was da gespielt wird" müßte ich in meine Glaskugel schauen. Winken
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 10:05    Titel: Antworten mit Zitat

MichaelaT hat folgendes geschrieben::
Hallo berberil,

zugegeben - das klingt erst einmal recht heftig. Geschockt

...

Hallo Michaela,

dies klingt nicht heftig, sondern gehört mittlerweile zur Realität in Deutschland und in Problemvierteln in unseren Großstädten.

Das Einstiegsalter beim Drogenkonsum ist mittlerweile 11 Jahre. Ebenso ist bei Jugendlichen das Komasaufen ein beliebtes Freizeitvergnügen am Wochenende.

Wenn diese Generation dann selbst Eltern werden, hören sie meist nicht von heute auf morgen mit dem Drogenkonsum auf.

Was wäre eigentlich mit dem Kind passiert, wenn die Mutter auf Grund einer plötzlichen Erkrankung oder eines Unfalles ausgefallen wäre?

Hätte der Vater dann auch diese Show abziehen können?

Lassen wir in dem Fall mal den Drogenkonsum der Mutter beiseite und gehen in der weiteren Diskussion nur davon aus, daß die Mutter "kurzzeitig" ausgefallen ist.

Nur so kommen wir dem Handeln des Jugendamtes etwas näher? Winken

Liebe Grüße

Klaus
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berberil
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Anmeldungsdatum: 15.02.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 12:49    Titel: Re: Jugendamt und Gericht geben "Freibrief" für Mü Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
berberil hat folgendes geschrieben::
....
Ich erzähl euch kurz den Fall von einem Bekannten,
...

Warum schreibt der Bekannte den Fall nicht selbst?

Ist ihm das Kind so egal?

berberil hat folgendes geschrieben::
...
Vielleicht habt ihr ne erklärung, oder ne ahnung was da gespielt wird?

Erklärungen habe ich viele. Bezüglich der "Ahnung was da gespielt wird" müßte ich in meine Glaskugel schauen. Winken


Erstmal vielen Dank für die Antworten und euer interesse!

Zu deiner Frage:
Ich kann dir nur so viel sagen. Wenn ihm das Kind wirklich egal wäre, würde er das alles nicht auf sich nehmen. Er hat sein ganzes Leben umgeworfen, hätte fast seinen Job hingeschmissen, nur um für sein Mädchen dazu sein als sie ihn brauchte. Ich weis er würde durch die Hölle gehen für seine Tochter.
Also lassen wir solche Fragen, ich habe den Beitrag nicht geschrieben weil ich langeweile hatte, sondern weil ich wissen wollte wie andere darüber denken.

Und es für einen "Bekannten" zu schreiben ist doch einfacher als es für sich selber zu schreiben. Ich hoffe du kannst das irgendwie verstehen.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 13:18    Titel: Re: Jugendamt und Gericht geben "Freibrief" für Mü Antworten mit Zitat

berberil hat folgendes geschrieben::
..., ich habe den Beitrag nicht geschrieben weil ich langeweile hatte, sondern weil ich wissen wollte wie andere darüber denken.

Und es für einen "Bekannten" zu schreiben ist doch einfacher als es für sich selber zu schreiben. Ich hoffe du kannst das irgendwie verstehen.

Hallo berberil,

in dem Beitrag von Ihnen wird alles auf den Drogenkonsum der Mutter aufgebaut. Welche Drogen sie nimmt, wird nicht geschrieben. Ob der Vater des Kindes ebenfalls schon Drogenerfahrung hat, bleibt außen vor.

Angenommen, die Mutter hätte einen Ski-Unfall gehabt und müßte 9 Monate im Krankenhaus liegen. Hätte Ihr Bekannter dann auch versucht, der Mutter das Sorgerecht zu nehmen?

Liebe Grüße

Klaus
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berberil
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Anmeldungsdatum: 15.02.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 13:54    Titel: Antworten mit Zitat

MichaelaT hat folgendes geschrieben::
Hallo berberil,

zugegeben - das klingt erst einmal recht heftig. Geschockt

Versuchen wir mal, die Perspektive auf das Kindeswohl zu richten:

anders als Erwachsene.

Viele liebe Grüße,
Michaela

ps: besucht der Vater die Kleine weiterhin am Wochenende?





Vielen Dank für dein Interesse Michaela!

So wie du schreibst, könntest du glatt vom jugendamt sein.

Aber du hast in vielen Punkten recht, mit dem was du sagst.
Das mit dem- wieder zueinanderfinden zwischen mutter und kind- ist auch ein grosser Wunsch von mir. Ich war schon immer der ansicht das ein Kind zur Mutter gehört.
Nur um welchen preis?
Du musst versuchen es mal aus der Lage des Vaters zu sehen. Seit dem Auszug der Mutter vor drei Jahren, war der Vater immer da. Die einzige Konstanz für das Mädchen war, das der Papa am Freitag wieder kommt und sie holt.
Ich finde das sich das kind jetzt, von beiden Eltern im stich gelassen fühlt. Ist meine Meinung.

Und zu der Frage ob der vater immer noch jedes Wochenende die Tochter holt.

Er würde es gerne. Auch von Seiten seiner Frau gibt es keine Einwände dagegen.
Nur die Therapie-Einrichtung schiebt einen riegel vor. Das ist ja auch so ein Hammer. Wenn der Vater die tochter abholen will, muss die mutter einen Antrag schreiben. Und der wurde bis jetzt immer abgelehnt. Natürlich könnte die Mutter das kind trotzdem herrausgeben. Aber dann müsste die Mutter mit konsequenzen der Einrichtung rechnen. So wurde es dem Vater telefonisch mitgeteilt. Das JA konnte bis jetzt nichts dagegen unternehmen, da das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht den umgang regelt.

Dem vater wurde geraten einen antrag auf ergänzungspflegschaft zu stellen. Somit könne das JA dann festlegen wann und wielange er seine tochter holen kann.

Mittlerweilen sind fünf Wochen vergangen wo vater und tochter sich nicht gesehen haben.

Das meinte ich damit:
Um welchen Preis?
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berberil
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Anmeldungsdatum: 15.02.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 14:15    Titel: Re: Jugendamt und Gericht geben "Freibrief" für Mü Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
berberil hat folgendes geschrieben::
..., ich habe den Beitrag nicht geschrieben weil ich langeweile hatte, sondern weil ich wissen wollte wie andere darüber denken.

Und es für einen "Bekannten" zu schreiben ist doch einfacher als es für sich selber zu schreiben. Ich hoffe du kannst das irgendwie verstehen.

Hallo berberil,

in dem Beitrag von Ihnen wird alles auf den Drogenkonsum der Mutter aufgebaut. Welche Drogen sie nimmt, wird nicht geschrieben. Ob der Vater des Kindes ebenfalls schon Drogenerfahrung hat, bleibt außen vor.

Angenommen, die Mutter hätte einen Ski-Unfall gehabt und müßte 9 Monate im Krankenhaus liegen. Hätte Ihr Bekannter dann auch versucht, der Mutter das Sorgerecht zu nehmen?

Liebe Grüße

Klaus



Es ging nie darum der mutter das sorgerecht zu nehmen. Der Vater wollte nur nicht das die Tochter mit zur therapie geht. Als seine Frau in U-haft ging unternahm er gar nichts in sachen sorgerecht. Obwohl er da vielleicht die besten chancen gahabt hätte.
Außerdem hat er immer klar gesagt, das wenn die Mutter von der Therapie oder Haft zurückkommt, sie jederzeit die Tochter wieder haben kann.
Weil er weis das sie unter normalen Umständen, die beste Mutter der welt sein kann.

Ich hoffe du verstehst mich nicht falsch Klaus, der Vater hat nicht nur nach einem Grund gesucht der Mutter das kind weg zu nehmen. Er wollte nur, das seine kleine Tochter nicht mit in diesem ganzen" Drogen" Umfeld leben muss. Denn auch der Vater hat vor knapp zehn jahren diese Hölle mitgemacht.
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MichaelaT
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Anmeldungsdatum: 21.07.2007
Beiträge: 311

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 14:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo berberil Sehr glücklich

ich bin ganz bestimmt nicht vom Jugendamt Lachen

Und ich hab mit der für uns "zuständigen Mitarbeiterin" auch nicht nur positive Erfahrungen gemacht - einige ihrer Ansichten waren für mich echt schwer nachvollziehbar. Verlegen

Nicht mit Hilfe des Jugendamtes, sondern Dank der engagierten und kompetenten Ansprechpartner hier im Forum, hab ich es geschafft, teilweise einen "offeneren Blickwinkel" zu bekommen. Und dafür danke ich all denen, die nimmermüde nie die Geduld verloren haben. Winken

Nach Deiner Schilderung bezüglich der Therapieeinrichtung ist es also nicht das Verschulden der Kindesmutter, dass momentan kein Umgang des KV zum Kind stattfindet. Dass die KM nicht riskiert, durch Eigenmächtigkeiten an die Luft gesetzt zu werden, finde ich absolut gut und sollte nicht kritisiert werden.

Die drängendste Frage dürfte jetzt sein, wie man den Umgang wieder in Gang bekommt. Die KM ist ja anscheinend kooperativ. Wie wäre es mit einen Antrag auf Umgangspflegschaft beim Familiengericht? Die Umgangspflegerin kümmert sich dann um das Management, also wie + wo + wann der Papa das Kind bei sich haben kann.
Eine Umgangspflegschaft kann auch vom Jugendamt beim Gericht beantragt werden, also einfach ein Herz fassen und hingehen.
Den Blick aufs Kind gerichtet halten und nicht die KM in Misskredit bringen wollen, Hilfestellung anbieten und bereit sein, die eigenen Ansichten zu überdenken - dann muss es doch möglich sein, einen gemeinsamen Weg zu finden.
Ich drück Dir dafür ganz fest die Daumen!!

Liebe Grüße,
Michaela
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 15:38    Titel: Re: Jugendamt und Gericht geben "Freibrief" für Mü Antworten mit Zitat

berberil hat folgendes geschrieben::
...
Ich hoffe du verstehst mich nicht falsch Klaus, der Vater hat nicht nur nach einem Grund gesucht der Mutter das kind weg zu nehmen. Er wollte nur, das seine kleine Tochter nicht mit in diesem ganzen" Drogen" Umfeld leben muss. Denn auch der Vater hat vor knapp zehn jahren diese Hölle mitgemacht.

Hallo berberil,

nein, ich verstehe Dich nicht falsch. Ich weiß aber auch, daß wegen der Emotionalität manchmal das Blickfeld etwas eingeschränkt ist.

Aus diesem Grunde wollte ich zunächst den Fokus vom "Drogenkonsum der Mutter" nehmen. Ich habe mir zudem als Jugendamtsmitarbeiter immer "mit" allen Beteiligten und nicht "über" einen Beteiligten zu sprechen. Das Jugendamt ist vorrangig der Sicherstellung des Kindeswohl verpflichtet und nimmt seinen Schutzauftrag sehr ernst.

Ich habe mich aber etwas über diesen Absatz geärgert. Winken

berberil hat folgendes geschrieben::
... Meiner Meinung nach, ist das ein Freibrief für jede alleinerziehende Mutter.
Vielleicht sehe ich die ganze Sache falsch, und der vater ist nur für Unterhaltszahlungen oder ähnliches gut. Vielleicht liegts aber auch daran das der Vater der Mutter schon viele Jahre am selben Gericht arbeitet. Ich hab keine Ahnung!

Vielleicht habt ihr ne erklärung, oder ne ahnung was da gespielt wird?


MichaelaT hat folgendes geschrieben::
Nicht mit Hilfe des Jugendamtes, sondern Dank der engagierten und kompetenten Ansprechpartner hier im Forum, hab ich es geschafft, teilweise einen "offeneren Blickwinkel" zu bekommen. Und dafür danke ich all denen, die nimmermüde nie die Geduld verloren haben. Winken

Mit "offeneren Blickwinkel" meint Michael bestimmt, den Sachverhalt nicht aus dem Blickwinkel des Vaters oder Mutter zu sehen, sondern sich in die Lage des Kindes zu versetzen. Für Kinder ist es wichtig, daß sie sich auf beide Elternteile verlassen können und sie nicht in Partnerschaftskonflikte ihrer Eltern einbezogen werden. Scheidungskinder haben es schon so schwer genug. Auf den Streß ihrer Eltern würden sie gerne verzichten. Winken

Liebe Grüße

Klaus
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hws
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 16:21    Titel: Antworten mit Zitat

berberil hat folgendes geschrieben::
Seit dem Auszug der Mutter vor drei Jahren, war der Vater immer da. Die einzige Konstanz für das Mädchen war, das der Papa am Freitag wieder kommt und sie holt.
Kenn ich so ähnlich.
Nur dass es bei der Mutter um Spielsucht und Alkohol ging.
Als Abhilfe (ausser am Wochenende bei Papa zu sein) und einen verlässlichen Ankerpunkt für Töchterchen zu schaffen, bekam sie mit 4 Jahren ein Handy. Papa, Oma&Opa, Tante immer auf einen Knopfdruck zu erreichen.
Inzwischen ist Töchterchen 11, Mama meldet sich gar nicht mehr (ausser, wenn sie ihr Haushaltsgeld verspielt hat und sich was "leihen" will bei Töchterchen oder Papa)
Oder Mama will Töchterchens Spardose plündern (geht jetzt nicht mehr, weil nach der einschlägigen Erfahrung nun drauf geachtet wird).
Diebstahl ist das wohl nicht?
Und dass das Kindeswohl missbraucht wird, um den Therapieerfolg der Mutter zu verbessern ... ?? Sehr böse

Schon krass, welche Nachsicht bei Müttern geübt wird.

hws
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Sheik
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Anmeldungsdatum: 10.09.2008
Beiträge: 325

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 17:55    Titel: Antworten mit Zitat

Da sowieso klar ist, dass weder Jugendamt noch irgendein Amtsgericht irgendetwas gegen den Willen einer Mutter durchsetzen können, ist es ganz klar, dass es dem Kindeswohl am besten dient, wenn man von vorneherein alle Wünsche der Mutter als das Beste ansieht und so gerichtlichem und verwaltungstechnischem Streit aus dem Wege geht, der das Kind nur belastet und zu keinem anderen Ergebnis führt.
_________________
Vor Gericht kriegt man ein Urteil und nicht etwa Gerechtigkeit, wobei die Hoffnung, dass doch manche Urteile gerecht seien, wohl als Letzte stirbt
Ich habe als Andersdenkender natürlich rote Punkte, hahaha
Die FDP wird alles richten
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MichaelaT
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Anmeldungsdatum: 21.07.2007
Beiträge: 311

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 18:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo hws und Sheik,

sollen jetzt alle Mütter verteufelt werden, weil sie Mütter sind?? Geschockt

Was bringt es, wenn wir jetzt verallgemeinernd auf Müttern und Vätern herumhacken?
Nix bringt das, gar nix.
Ihre/Eure Verbitterung ist deutlich herauszulesen und mag auch gerechtfertigt sein - aber so etwas muss man als Erwachsener runterschlucken, wenn es um die Kinder geht.

Sheik - nur mal zur Info: blockiert eine Mutter absichtlich die Umgangskontakte des Vaters zum Kind, kann dies bis zum Entzug des Sorgerechts führen.
In solchem Fall wird das Aufenthaltsbestimmungsrecht an denjenigen Elternteil übertragen, der am ehesten das Zustandekommen von regelmäßigem Umgang gewährleistet.

Liebe Grüße,
Michaela
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 21:05    Titel: Antworten mit Zitat

MichaelaT hat folgendes geschrieben::
Was bringt es, wenn wir jetzt verallgemeinernd auf Müttern und Vätern herumhacken?
Nix bringt das, gar nix.

Hm.
MichaelaT hat folgendes geschrieben::
Es sind die Väter, die an die Mütter Forderungen stellen, immer wieder und wieder. Die Mutter hat dies und das und jenes zu tun, sonst wird er ihr schon zeigen, "wo der Hammer hängt".

_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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MichaelaT
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Anmeldungsdatum: 21.07.2007
Beiträge: 311

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 06:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Biber,

verstehe ich jetzt nicht. Geschockt

Ihr zweites Zitat stammt aus einem anderen Thread, warum diese Vermischung?
Aussagen sollten immer im Zusammenhang gesehen werden, sonst klingt es "komisch".

Liebe Grüße,
Michaela
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