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illonk FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 22.09.2004 Beiträge: 90
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Verfasst am: 17.02.09, 06:56 Titel: Kündigungsfristen u-.Kurzarbeit |
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Hallo
nehmen wir mal an, AN ist 15 Jahre im Betrieb,
Kündigungsfrist somit 6 Monate und AG beantragt
für AN Kurzarbeitergeld für 6 Monate und kündigt dem
AN gleichzeitig.
Kann beides nebenher laufen oder kann AN
erst nach Ablauf der Kurzarbeiterzeit kündigen.
Danke
illonk |
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illonk FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 22.09.2004 Beiträge: 90
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Verfasst am: 18.02.09, 09:20 Titel: |
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Hallo,
hat leider keiner eine Meinung dazu ?
Danke |
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Smiler FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.03.2005 Beiträge: 5641 Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E
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Verfasst am: 18.02.09, 09:31 Titel: |
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Kurzarbeit und Kündigung schließt sich nicht aus. _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht! |
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illonk FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 22.09.2004 Beiträge: 90
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Verfasst am: 18.02.09, 09:51 Titel: |
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Danke für die Antwort,
mein Gedankengang ging in die Richtung,
der Staat bietet zur Zeit Kurzarbeit an um
Kündigungen zu vermeiden und der AG
macht sofort von beidem Gebrauch.
Danke |
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Smiler FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.03.2005 Beiträge: 5641 Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E
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Verfasst am: 18.02.09, 10:18 Titel: |
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Nun der AG meldet Kurzarbeit an um Kündigungen zu vermeiden. Verschlechtert sich die wirtschaftliche Situation weiter, so das dieses mit Kurzarbeit nicht mehr aufgefangen werden kann, steht dem AG das Mittel der Kündigung weiterhin zur Verfügung. Ob die Gründe ausreichend sind für betriebsbedingte Kündigungen, sofern das KschG. anzuwenden ist, steht auf einem anderen Blatt. _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht! |
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woazn-king FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 10.09.2008 Beiträge: 231
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Verfasst am: 18.02.09, 10:34 Titel: |
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wichtig ist auch zu wissen, dass gekündigten mitarbeitern kein kurzarbeitergeld zusteht, bzw. diese nicht in kurzarbeit geschickt werden können. |
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Smiler FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.03.2005 Beiträge: 5641 Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E
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Verfasst am: 18.02.09, 10:48 Titel: |
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woazn-king hat folgendes geschrieben:: | wichtig ist auch zu wissen, dass gekündigten mitarbeitern kein kurzarbeitergeld zusteht, bzw. diese nicht in kurzarbeit geschickt werden können. |
Quelle? _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht! |
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illonk FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 22.09.2004 Beiträge: 90
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Verfasst am: 18.02.09, 11:14 Titel: |
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Ich danke für die Antworten.
Gruß
illonk |
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woazn-king FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 10.09.2008 Beiträge: 231
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Verfasst am: 18.02.09, 13:41 Titel: |
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Smiler hat folgendes geschrieben:: | woazn-king hat folgendes geschrieben:: | wichtig ist auch zu wissen, dass gekündigten mitarbeitern kein kurzarbeitergeld zusteht, bzw. diese nicht in kurzarbeit geschickt werden können. |
Quelle? |
prüfer von der arbeitsagentur. demnach müssen kündigungen während der kurzarbeit sofort gemeldet werden und der betroffene mitarbeiter darf ab dem nächsten tag nicht mehr kurzarbeiten. |
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Smiler FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.03.2005 Beiträge: 5641 Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E
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Verfasst am: 18.02.09, 14:05 Titel: |
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woazn-king hat folgendes geschrieben:: | Smiler hat folgendes geschrieben:: | woazn-king hat folgendes geschrieben:: | wichtig ist auch zu wissen, dass gekündigten mitarbeitern kein kurzarbeitergeld zusteht, bzw. diese nicht in kurzarbeit geschickt werden können. |
Quelle? |
prüfer von der arbeitsagentur. demnach müssen kündigungen während der kurzarbeit sofort gemeldet werden und der betroffene mitarbeiter darf ab dem nächsten tag nicht mehr kurzarbeiten. |
Das ist keine Quelle...
Also AG meldet Kurzarbeit an, die wirtschaftliche Lage verschlechtert sich weiter und er ist gezwungen Kündigungen auszusprechen. Nun muss der AN wieder regulär beschäftigt werden. Hm wie soll der AG das machen? Wenn im schlimmsten Fall Kurzarbeit null im Betrieb herrscht? _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
Zuletzt bearbeitet von Smiler am 18.02.09, 14:10, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 18.02.09, 14:08 Titel: |
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Eine schriftliche Smiler hat folgendes geschrieben:: | Quelle? | für die Aussagen von woazn-king habe ich auch nicht, allerdings genau diese Aussage vom zuständigen Mitarbeiter der Agentur für Arbeit, der vor einigen Jahren unsere Kurzarbeit betreute. Klingt im übrigen logisch: Kurzarbeit soll den Abbau von Arbeitsplätzen (= Kündigungen) verhindern, was bei einem gekündigten Arbeitnehmer allerdings dann doch eher nicht der Fall ist. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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Smiler FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.03.2005 Beiträge: 5641 Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E
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Verfasst am: 18.02.09, 14:23 Titel: |
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Biber hat folgendes geschrieben:: | Eine schriftliche Smiler hat folgendes geschrieben:: | Quelle? | für die Aussagen von woazn-king habe ich auch nicht, allerdings genau diese Aussage vom zuständigen Mitarbeiter der Agentur für Arbeit, der vor einigen Jahren unsere Kurzarbeit betreute. Klingt im übrigen logisch: Kurzarbeit soll den Abbau von Arbeitsplätzen (= Kündigungen) verhindern, was bei einem gekündigten Arbeitnehmer allerdings dann doch eher nicht der Fall ist. |
Nur damit wir uns richtig verstehen, ich gehe davon aus das:
1. Berechtigte Gründe zur Kurzarbeit führten
2. Während der Kurzarbeit weitere äußere Umstände eintraten, die unabhängig von den zur
Kurzarbeit geführten, als Prognose für die Zukunft zur betriebsbedingten Kündigung führen. _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht! |
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matthias. FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.06.2005 Beiträge: 12402
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Verfasst am: 18.02.09, 17:26 Titel: |
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Falls die Möglichkeit von Kurzarbeit aber im AV oder TV nicht vereinbart ist, kann der AN sich weigern in KA zu gehen. Bzw. der AG müsste änderungskündigen mit derselben Frist wie die normale Kündigung.
MfG
Matthias |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 18.02.09, 18:07 Titel: |
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Smiler hat folgendes geschrieben:: | Während der Kurzarbeit weitere äußere Umstände eintraten, die unabhängig von den zur Kurzarbeit geführten, als Prognose für die Zukunft zur betriebsbedingten Kündigung führen. | Das kann der AG sicherlich tun. Nach meinem Wissensstand fällt der AN dann aber aus der Kurzarbeit raus, muß also weiter voll bezahlt werden. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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Inkognito FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 24.09.2004 Beiträge: 3898
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Verfasst am: 18.02.09, 18:41 Titel: |
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Smiler hat folgendes geschrieben:: | woazn-king hat folgendes geschrieben:: | wichtig ist auch zu wissen, dass gekündigten mitarbeitern kein kurzarbeitergeld zusteht, bzw. diese nicht in kurzarbeit geschickt werden können. |
Quelle? |
§ 172 Abs. 1 Ziff. 2 SGB III
Inkognito |
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