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Katzenhaltung-nur für Einzelkatze erlauben?
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BeautifulVoices
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.03.2009
Beiträge: 8
Wohnort: Starzach (Ba-Wü)

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 21:20    Titel: Katzenhaltung-nur für Einzelkatze erlauben? Antworten mit Zitat

Hallo,

unser Vermieter möchte uns nur die Haltung einer einzigen Katze erlauben, obwohl die Wohnung auch für zwei Katzen reichen würde. Ich vermute er tut das, da er keine Tiere mag.
Darf er das? Oder muss er auch die Haltung mehrer Katzen erlauben? Abgesehen von der Haltung von übermäßig vielen Katzen.

Wir möchten eine Wohnungshaltung praktizieren, deswegen bräuchten wir mind. 2 Katzen. Alles andere wäre Tierquälerei!

Eigentlich soll hier eine allgemeine Frage stehen, aber mir fiel beim besten Willen nicht ein wie ich das hätte umformulieren sollen. Das tut mir Leid und ich hoffe, meine Frage kann trotzdem beantwortet werden!

Eine, wenn auch nicht zu 100%, befriedigende Antwort wäre z. B. auch, wenn die Rechtssprechung nicht eindeutig wäre oder ähnliches.

MfG
BeautifulVoices
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ChrisR
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.09.2005
Beiträge: 751
Wohnort: Marburg

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 21:36    Titel: Re: Katzenhaltung-nur für Einzelkatze erlauben? Antworten mit Zitat

BeautifulVoices hat folgendes geschrieben::
Alles andere wäre Tierquälerei!

das könnte man jetzt sehr leicht widerlegen Winken

Aber zum rechtliche Aspekt: Was steht im Mietvertrag?
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BeautifulVoices
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.03.2009
Beiträge: 8
Wohnort: Starzach (Ba-Wü)

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 21:42    Titel: Antworten mit Zitat

Nach dem Gesetz wäre es keine, das ist leider, leider wahr. Aber artgerecht wäre eine Einzelhaltung bei Wohungskatzen nicht!

Im Mietvertrag steht, dass eine Tierhaltung vom Vemrieter genehmigt werden muss.
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ChrisR
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.09.2005
Beiträge: 751
Wohnort: Marburg

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 12:44    Titel: Antworten mit Zitat

wie steht es denn genau im Mietvertrag?
Möglicherweise ist es eine ungültige Klausel
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Wanda
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 90
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 22:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

nicht in jedem Fall ist die Wohnungshaltung einer Einzelkatze Tierquälerei.

Wie wäre es mit einer Katze aus dem Tierheim, die lieber alleine ist? Wenn ihr allerdings nur wenig zu hause seid, ist es besser mit 2 Katzen.

Ich habe eine Genehmigung für 1 Katze und bin sicher, dass eine zweite angemeldet werden müsste. Auch in meinem Mietvertrag steht: ... mit Genehmigung des Vermieters.

Wo soll die Grenze der Katzenanzahl liegen, wenn die Erlaubnis zur Katzenhaltung bedeutete, dass man mehrere Katzen anschaffen kann. Für mich ist die Genehmigung einer zweiten Katze daher logisch.

Liebe Grüße
Wanda
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ChrisR
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.09.2005
Beiträge: 751
Wohnort: Marburg

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 23:06    Titel: Antworten mit Zitat

dann nochmal: Was steht "genau" im Mietvertrag.
Am Besten wäre ein Zitat der Passage
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 08:15    Titel: Antworten mit Zitat

Bundesgerichtshof:
Der unter anderem für das Wohnungsmietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Tierhaltung in einer Mietwohnung zu entscheiden.
Der Kläger ist Bewohner einer Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus der Beklagten. Nach § 8 Nr. 4 des Mietvertrages bedarf "jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen, … der Zustimmung des Vermieters". Der Kläger bat die Beklagte um Zustimmung zur Haltung von zwei Katzen der Rasse Britisch Kurzhaar. Die Beklagte verweigerte die Zustimmung. Mit der Klage hat der Kläger die Verurteilung der Beklagten zur Abgabe der Zustimmungserklärung begehrt. Das Amtsgericht hat der Klage stattgegeben. Das Landgericht hat sie auf die Berufung der Beklagten abgewiesen. Die vom Landgericht zugelassene Revision des Klägers hatte Erfolg.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die zitierte Klausel in § 8 Nr. 4 des Mietvertrages gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam ist, da sie den Kläger entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt. Die Benachteiligung ergibt sich daraus, dass eine Ausnahme von dem Zustimmungserfordernis nur für Ziervögel und Zierfische besteht, hingegen nicht für andere kleine Haustiere. Deren Haltung gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung, weil von ihnen in der Regel – in Ausnahmefällen kann der Vermieter auf Unterlassung klagen – Beeinträchtigungen der Mietsache und Störungen Dritter nicht ausgehen können. Das ist nicht nur bei den in der Klausel aufgeführten Ziervögeln und Zierfischen, sondern auch bei anderen Kleintieren der Fall, die, wie etwa Hamster und Schildkröten, ebenfalls in geschlossenen Behältnissen gehalten werden. Die Klausel ist auch dann unwirksam, wenn danach, was offen bleiben kann, die Zustimmung zur Tierhaltung nicht im freien Ermessen des Vermieters stehen sollte, sondern von diesem nur aus sachlichen Gründen versagt werden dürfte. Denn sie bringt nicht eindeutig zum Ausdruck, dass die Zustimmung zur Haltung von anderen Kleintieren als Ziervögeln und Zierfischen nicht versagt werden darf, weil es hierfür keinen sachlichen Grund gibt. Es besteht deshalb die Gefahr, dass der Mieter insoweit unter Hinweis auf die Klauselgestaltung von der Durchsetzung seiner Rechte abgehalten wird.
Fehlt es an einer wirksamen Regelung im Mietvertrag, hängt die Zulässigkeit der Tierhaltung davon ab, ob sie zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung gehört. Die Beantwortung dieser Frage erfordert bei anderen Haustieren als Kleintieren eine umfassende Abwägung der Interessen des Vermieters und des Mieters sowie der weiteren Beteiligten. Diese Abwägung lässt sich nicht allgemein, sondern nur im Einzelfall vornehmen, weil die dabei zu berücksichtigenden Umstände so individuell und vielgestaltig sind, dass sich jede schematische Lösung verbietet. Da es im Streitfall an der Feststellung der erforderlichen Tatsachen und der gebotenen umfassenden Interessenabwägung fehlte, hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Berufungsgerichts aufgehoben und den Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung an die Vorinstanz zurückverwiesen.
Urteil vom 14. November 2007 – VIII ZR 340/06
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Schickse
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.02.2005
Beiträge: 610

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 14:26    Titel: Antworten mit Zitat

Katzen sind so verflixte Individualisten, die machen sehr schnell deutlich, was aus ihrer Sicht artgerecht ist und was nicht. Leider häufig auf sehr drastische Weise durch sog. "Protestpinkeln". Wenn das über längere Zeit geht, bekommt man es aus Wänden und Bodenbelägen kaum noch heraus.

Katzen sind keine Rudeltiere und müssen sich gegenseitig aus dem Weg gehen können. Auch wenn zwischen zwei Katzen nicht regelmäßig die Fetzen fliegen, bedeutet ein unerwünschter Artgenosse größen Stress als längeres Alleinsein. Das gilt auch bei Wurfgeschwistern, die auch altern und eigene Persönlichkeiten entwickeln. Auch die Möglichkeiten zum Aufstellen von Katzentoiletten (1 je Katze plus 1) müssen vorhanden sein. Das ist dann erstmal keine Frage des Mietvertrages sondern der Wohnungsgröße.

Wenn die Mieter regelmäßig so lange außer Haus sind, dass sie die Tiere vergesellschaften, damit sie nicht allein sind, sollten sie lieber daran denken, keine zu halten.
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BeautifulVoices
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.03.2009
Beiträge: 8
Wohnort: Starzach (Ba-Wü)

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 20:39    Titel: Antworten mit Zitat

Anscheinend hat hier keiner so richtig Ahnung von Katzenhaltung, und darum geht es mir auch nicht.
Nur eins noch: Katzen sind keine Einzelgänger, das ist, genauso wie bei Ratten, Kaninchen, Meerschweinchen etc. eine dumme und alte Meinung.
Aber wie gesagt, darum geht es mir nicht.

Ich habe den Gesetzestext so verstanden, dass man bei einer allgemeinen Erlaubnis halt nicht zu viele Tiere halten darf. Was bei 2 Katzen ja keine Frage sein dürfte. Wir leben nicht in einer 30qm-Wohnung Winken

Im Mietvertrag steht:(in der Hausordnung, ansonsten gibt es keine Passage dazu)
"Einholen der Genehmigung des Vermieters für die etwaige Tierhaltung sowie für Verkehr, Aufstellen und Lagern in Gängen, auf Höfen usw... (u. a. für Krafträder und Wagen)."
Mehr steht nicht drin. Ich habe den Vertag glaube ich 10Mal gelesen, aber mehr ist es wirklich nicht.
Wir haben momentan noch Kleintiere, von denen weiß der Vermieter aber und hatte nicht dagegen, aber die dürfen wir ja eh halten (vertragsgemäßer Gebrauch der Mietwohnung). Stimmt doch, oder? Nicht das ich hier Müll erzähle...
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Wanda
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 90
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 23:14    Titel: Antworten mit Zitat

Kleintiere darf man halten. Der Vermieter kann es nicht verbieten, siehe Text oben.

Katzen sind Einzelfallentscheidungen. Ich dachte zuzeiten des Urteils auch erst, ich müsse nun nicht mehr fragen. Von wegen. Wie im Text geschildert, müssen die Umstände berücksichtigt werden. Zu diesem Zweck muss man den Vermieter allerdings informieren.

Was für Umstände???????
Argumente gegen Wohnungs-Katzen sind z. B.: Tapeten und Türen zerkratzen. Sonstige fallen mir nicht ein.

Katzen gibt es solche und solche. Manche sind lieber allein und manche lieben sich. Fast wie bei Menschen nicht?

Jetzt bist du wahrscheinlich kaum schlauer als vor dem Thread.
Viel Glück, hoffentlich klappt es mit euren Katzen!

Wanda
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pcwilli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 23:18    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe den Gesetzestext nicht zur Hand. Aber im Hinterkopf habe ich gespeichert, das die Erlaubnis zur Katzen oder Hundehaltung für ein Tier vom Vermieter gegeben werden kann, aber nicht zur Zucht oder zur Mehrhaltung.

Hat der Vermieter für dieses eine Tier die Erlaubnis gegeben und dieses Tier verstirbt oder wird abgegeben ist diese Erlaubnis erloschen und für die Neuanschaffung brauch man wieder eine neue Erlaubnis.

Nun wäre meine Frage, warum muss der Vermieter automatisch einem zweiten Tier ( Hund oder Katze ) die Erlaubnis zur Haltung geben ? ? ?

Auch ein Vermieter muss, oder hat das Recht Grenzen zu setzen sonst würden alle lieben Tierfreunde die Wohnräume zur Zucht der ein oder anderen Tierarten zweckentfremden und das ist nicht Sinn und Zweck einer Wohnungsvermietung.
_________________
Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
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Chub
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.10.2005
Beiträge: 1556

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 09:58    Titel: Antworten mit Zitat

Wanda hat folgendes geschrieben::

Was für Umstände???????
Argumente gegen Wohnungs-Katzen sind z. B.: Tapeten und Türen zerkratzen. Sonstige fallen mir nicht ein.


Allergene Belastung von Mitmietern, Nachmietern.
Mietminderung von Mitmietern wegen Tieren.
Olfaktorische Belastung.
Katzenscheiße im Müll./Garten/Spielkasten.
Gekreische von dem Viehzeug.
Kratzer auf der Motorhaube.
Katzen belästigen Nachbarn, schleichen sich dort in die Wohnung, haaren dort rum.....


Macht mein Goldfisch alles nicht. Cool
_________________
Er war ein Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.
Ludwig Thoma

Nur eine tote Katze ist eine gute Katze.
Jerry Maus
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Carli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.02.2006
Beiträge: 762

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 10:03    Titel: Antworten mit Zitat

Aus den vorgenannten Gründen genehmigen wir ausschließlich Wohnungskatzen, keine Freigänger.
Eine pro Haushalt, im Einzelfalle auch zwei Smilie
_________________
Es heißt Mietwohnung und Mietvertrag. Nicht MietSwohnung und MietSvertrag. Du zahlst ja auch keine MietSe, oder?
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Motz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 350

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 12:07    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht hilft dieser Link:

http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/h/1haustiere.html
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BeautifulVoices
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.03.2009
Beiträge: 8
Wohnort: Starzach (Ba-Wü)

BeitragVerfasst am: 10.03.09, 12:15    Titel: Antworten mit Zitat

Grund für die Genehmigung einer zweiten Katze (nicht nach dem Gesetz, aber aus logischen Gründen):
Eben die oben genannte artgerechte Haltung einer Katze, denn eine Wohnungskatze braucht im Normalfall Gesellschaft, da sie keinen Freigang bekommt. Auf einem Freigang kann sie Sozialkontakte mit anderen Freigängern haben, in der Wohnung nicht.
Aus einem Tierheim eine sozial unverträgliche Katze zu nehmen war schon unser Gedanke, jedoch sind diese meist schon älter und genau deswegen ja auch sozial unverträglich (nicht artgerechte Wohnungshaltung in den frühen Lebensjahren, vor allem in den ersten 5). Wir möchten lieber eine etwas jüngere Katze und die braucht eben Gesellschaft!

@pcwilli
Nicht jeder Tierfreund ist ein Züchter Winken Ich kenne sehr viele, die Züchter am liebsten alle ins Gefängnis stecken würden damit die Tierheime leer werden. Die Aussage von dir finde ich nicht sehr schön und nicht wahrheitsgemäß, ich würde auch niemals züchten.

@Chub
Wie Carli schon sagte, das machen alles Freigänger, wir möchten keine Freigänger, Thema erledigt.

Umstände:
Wir haben eine Biotonne wo der Katzenmist reinkommen würde bzw. unsere Mülltonne geht doch unseren Vermieter nichts an, wir haben getrennte! Wir haben eine Müllmarke, der Müll wird regelmäßig entleert und entsorgt, wo liegt das Problem?
Kratzer an Türen, Tapeten etc. müssen eben beim Auszug ausgebessert werden, wozu gibt es die Kaution? Und eine Katze zerkratzt nicht wesentlich weniger als zwei! Eher zerkratzen zwei weniger, da sie sich miteinander beschäftigen können und nicht so schnell Langeweile aufkommt.
Und wer keinen Kratzbaum aufstellt um sowas noch weiter zu minimieren (nicht zu verhindern, manche Katzen mögen Möbel lieber) ist in meinen Augen einfach ein bisschen doof Winken
Mietmieter haben wir nicht, wir und die Vermieter sind die einzigen Parteien im Haus. Wie optimal das ist, nun, das ist dann unsere Sache.

@Wanda
Schlauer bin ich schon, immerhin weiß ich das rein vom Gesetz her nicht zwingend eine zweite Katze erlaubt werden muss. Und genau das wollte ich wissen.
Immerhin habe ich zwischenzeitlich auch durch diesen Thread ein paar Argumente gesammelt, die für eine zweite Katze stehen und nicht dagegen.

Unsere Vermieter sind nicht generell gegen Tierhaltung, auch wenn der Mann im Haus wohl Tiere nicht sonderlich mag. Wir müssen das wohl einfach nochmal bei Kaffee und Kuchen miteinander besprechen, die Erlaubnis für die einzelne Katze haben wir bis heute nicht schriftlich, nur mündlich, und an Weihnachten hätte sie kommen sollen. Aber da es eh nicht eilt, macht das auch nichts. Zu viele Tiere möchte ich hier auch nicht haben und deswegen haben die Kleintiere eh Vorrang, die waren zuerst da.

Ich glaube, das Thema ist dann soweit erledigt?

Edit:
Motz hat folgendes geschrieben::
Vielleicht hilft dieser Link:

http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/h/1haustiere.html


Du hattest das gepostet während ich geantwortet habe, deswegen nochmal eine Antwort dazu:
Danke, der Link ist wirklich hilfreich!
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