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NAFI in der Kaserne Essen-Kray
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sting
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Anmeldungsdatum: 25.02.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 25.02.05, 22:05    Titel: NAFI in der Kaserne Essen-Kray Antworten mit Zitat

Ich habe in der NATO-Kaserne Essen-Kray im Jahr 2000 meinen Grundwehrdienst abgeleistet.

Da es sich bei dieser Kaserne um eine NATO - Kaserne gehandelt hat, war es den Soldaten möglich, Alkohol , Zigaretten und Tankmarken ( Benzin) in gewissen Mengen steuerfrei einzukaufen.

Heute hab ich einen Brief vom Zollamt bekommen, dass ich unrechtmäßig 800 Zigaretten steuerfrei eingekauft hätte und man nun ein Strafverfahren gegen mich einleitet hätte!

HIntergrund:

Man konnte Zigaretten nur im 5 Stangenpacket kaufen.

( Buy 4 , Get 1 Free )

das stand da auch dick und fett drauf und es wurde uns vom zuständigen Personal mehrfach zugesichert, dass das so rechtens sei, das die Zigarettenfirmen einem die Freistange wie bei den Probepackungen, die man in Diskotheken bekommt ( zumindest damals bekam) schenken würde.

So und nun bekomm ich so eijnen Brief.

WAS TUN?

Normalerweise würde ich sagen, einfach zahlen und Mund halten, aber ich finde dass man sich gegen sowas schon zur wehr setzen sollte.

Ich finde es nämlich lächerlich, dass der Zoll wegen 800 Zigaretten nach 5 JAHREN!!!!! so einen Aufstand veranstaltet Die Kosten übersteigen doch weit den Nutzen!

Wie ist die Verjährungsfrist in solchen Angelegenheiten.?

Greift in solchen Fällen die Rechtsschutzversicherung?

Wie stehen die Chancen sich gegen sowas erfolgreich zu wehren?
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Cardrina
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 6
Wohnort: Krefeld

BeitragVerfasst am: 28.02.05, 10:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Sting,
auch wir haben ein solches Schreiben erhalten und waren sehr bestürzt. Mein Mann war 4 Jahre lang Unteroffizier in Essen und hat auch Zigaretten erworben. Nun haben wir uns ein wenig schlau gemacht. Die Rechtschutzversicherung greift hier wohl leider nicht. Was die Verjährung angeht, so hängt das davon ab, ob es sich um eine Steuerhinterziehung (Verhährung der Festsetzung der Steuern 10 Jahre) handelt, die vorsätzlich ist oder um eine leichtfertige Steuerverkürzung (Verjährung 5 Jahre). Die vorsätzliche Steuerhinterziehung stellt eine Straftat dar, die leichtfertige Verkürzung eine Ordnungswidrigkeit.
Haben Sie den Steuerbescheid schon erhalten? Wie haben unseren am Freitag erhalten und werden ersteinmal Einspruch einlegen (das ist sehr wichtig). Vor dem Finanzgerichtshof in Düsseldorf läuft auch noch ein Verfahren. Das Urteil dazu ist noch nicht gesprochen.
Das sind alle Information, die ich bisher gesammelt habe. Nun werde ich mal einen schönen Brief an das Zollamt schreiben. Mal sehen was daraus wird. Wir sind nämliich auch nicht gewillt das Geld zu zahlen. Bei uns handelt sich im übrigen um 4100 Zigaretten.
Von welchem Zollamt sind Sie denn angeschrieben worden? Krefeld?

Viele Grüße
Cardrina
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sting
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Anmeldungsdatum: 25.02.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 28.02.05, 10:57    Titel: Antworten mit Zitat

jup krefeld, werde da heute mal anrufen.

EDIT:

habe da heute angerufen und mit Herrn Jansweidt gesprochen.

Dieser war sehr kooperativ und hat mir die rechtslage umfassend dagelegt.

Es sind insgesamt 3000 dieser Fälle in Essen-Kray passiert.

Die Chancen hier vor gericht oder anderem Wege an den Zahlungen vorbei zu kommen bewertete er mit 0%.

Er riet mir eindringlich dazu den Steuerbescheid zu akzeptieren, da sonst die Kosten für mich nur weiter steigen würden. Im Augenblick werden wohl die Fälle mit dem Buchstaben H bearbeitet und bisher gab es niemanden, der nicht zahlen musste.

Die Verjährungsfristen für die ordnungwidrichkeitenanzeige selbst beläuft sich auf 5 Jahre. Diese wird jedoch nach Zahlungseingang sowieso fallen gelassen.

Die Verjährungsfrist für die Steuern beläuft sich jedoch auf 10 Jahre.

Nach diesem Gespräch werde ich wohl einfach zahlen, da die Kosten für mich sonst unnötig um ein vielfaches anwachsen und die erfolgschancen vor gericht nahezu nicht vorhanden sind, da der kauf per UNTERSCHRIFT quittiert wurde und somit die Sachlage eindeutig ist.

ich denke auch ihr solltet da wohl besser in den sauren apfel beissen, auch wenn es bei 4100 zigaretten wohl um einige euro geht.

besser als vor gericht zusätzlich noch eine geldbusse aufgedrück zu bekommen und die hohen gerichts und anwaltskosten tragen zu müssen.

wie hoch sind eure forderungen?

600 euro ca?
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 28.02.05, 12:22    Titel: Antworten mit Zitat

Namen löschen?
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Cardrina
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 6
Wohnort: Krefeld

BeitragVerfasst am: 28.02.05, 14:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Sting,
ja, mit dem guten Mann haben auch wir das Vergnügen. Es ist nur natürlich, dass er sagt, dass es keine Chancen gibt. Er muss schließlich das Geld für den Fiskus eintreiben. Zudem lockt er die Leute indem er sagt, dass das eingeleitete Strafverfahren fallen gelassen wird. Ich selbst bin Studentin der Wirtschaftswissenschaften mit Schwerpunkt Steuerlehre im Hauptstudium und sehe die Angelegenheit etwas anders. Es geht hier eindeutig darum ob ein Vorsatz bestand oder die Steuern leichtfertig gekürzt wurden. Bei der leichtfertigen Verkürzung ist die Verjährungsfrist in der Tat 5 Jahre (dies bezieht sich auf die Feststellungsfrist) gem § 169 Abs 2 AO. Was mich an der Sach so ärgert ist, dass es sich bei den Abgaben um indiekte Verbrauchssteuern handelt, die vom Endverbraucher zwar getragen werden, aber nicht ans Finanzamt abgeführt werden können, sondern von demjenigen, der diese veräußert.
Ich würde mich nicht so schnell ins Boxhorn jagen lassen und auf jeden Fall gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen und die Vollstreckung des Steuerbescheides aussetzen lassen. Zahlungen sollten nur ohne eine Anerkennung einer Präjudiz bzw. unter vorbehalt gezahlt werden. Da noch ein Musterprozess vor dem Finanzgericht in Düsseldorf läuft. Dazu ist das Urteil noch nicht gesprochen worden.


Lassen Sie sich nicht einschüchtern.

Ja, bei uns geht es in der Tat um etwas über 500 €. Ich habe heute den Einspruch eingelegt. Wenn Sie diesen Einspruch einlegen, kommen zunächst keine weiteren Kosten auf Sie zu. Sie sollten auch auf jeden Fall versuchen den Steuerbescheid aussetzten zu lassen, dann müssen Sie auch erst einmal nicht zahlen. Mehrkosten kommen nur auf Sie zu, wenn Sie zahlen müssen, dies aber nicht tun oder das ganze wirklich vor Gericht austragen wollen. Auch würde ich auf jeden Fall in Raten zahlen. Wie gesagt ein Prozess läuft noch. Deshalb ist es wichtig, dass Sie, wenn Sie zahlen, unter vorbehalt zahlen, damit Sie sich ggf. das Geld zurück holen können , wenn das Urteil gefällt wurde.

Hat das Zollamt Krefeld denn Ihren Ausweis, den Sie unterzeichnet haben und somit den Befehl anerkannt haben vorgelegt??? Das ist ja schon ein wichtiger Beweis für die vorsätzliche Tat, somit auch für die Straftat! Ansonsten ist es eine Ordnungswidrigkeit. Dann muss die Strafanzeige sowieso zurück genommen werden. Wann waren Sie beim Bund? Wenn das vor 2000 war, wäre die Angelegenheit auch verjährt. Dann kann die Steuer nicht mehr erhoben werden, weil die Feststellung verjährt ist.
Bedenken Sie auch, dass unser Staat kein Geld hat und alle Registe zieht!

Viele Grüße
Cardrina

P.S. Wir fangen im übrigen mit B an.
P.P.S. Gucken Sie sich mal folgenden link an:http://www.naafi.info/html/informationen.html
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 28.02.05, 15:36    Titel: Antworten mit Zitat

Und nochmal: Den Namen des Sachbearbeiters löschen.

Für das Jahr 2000 isses völlig wurst, ob Straftat oder OWiG, verjährt isses keinesfalls.

Und dasses ´ne indirekte Verbrauchsteuer is´, is insoweit schnurz.

Ohne besondre Umstände is´zahlen unter Vorbehalt und akzeptieren der Einstellung nach 153 der "easy way out".
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Wishes
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Anmeldungsdatum: 02.03.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 02.03.05, 19:32    Titel: Auch bin bin dabei.... Antworten mit Zitat

Hallo Sting, hallo Cadrina,

auch ich bin dabei und habe dieses freundliche Schreiben aus Krefeld von unser aller Freund erhalten.

Was mich besonders stutzig macht an dieser ganzen Angelegenheit ist, dass in dem Anschreiben das ich erhielt eine zuviel gekaufte Menge von 600 Zigaretten aufgeführt wird und in der beigefügten Liste eine Summe von 1000 Zigaretten aufgeführt werden. Können die nicht rechnen?? Und solche Leute dürfen in Deutschland dann ein Strafverfahren gegen andere Personen einleiten? Da bekomme ich erhlich gesagt ein wenig Angst! Traurig

Ich habe den Fragebogen erstmal ausgefüllt aber viele Informationen kann ich dem netten Herrn nicht zur Verfügung stellen.

Bin mal gespannt!

Habt ihr eine Ahnung mit was für einer Summe ich rechnen muss??

Viele liebe Grüße
Wishes

P.S. Ich fange mit "S" an! Das Alphabet scheint der nette Herr in Krefeld auch nicht zu können! Smilie
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Cardrina
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 6
Wohnort: Krefeld

BeitragVerfasst am: 02.03.05, 21:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Wishes,

wir sollen für 4100 Zigaretten 516 € zahlen. Daher würde ich bei Ihnen mal auf ca. 90 € tippen für 600 Zigaretten. Für 1000 viielleicht so ca. 140 €. Ist aber nur ein Tipp. Wie lange liegt bei Ihnen denn die Dienstzeit zurück? Waren Sie Zeitsoldat oder Wehrdienstleistender? Unseren Einspruch habe ich übrigens persönlich beim Zollamt eingeworfen und bin mal gespannt was daraus wird. Ich werde gerne darüber berichten.

Viele Grüße
Cardrina
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Gast






BeitragVerfasst am: 02.03.05, 22:16    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Tag,

Fragen über Fragen...

Mit freundlichen Grüßen
Christian Rüger


Zuletzt bearbeitet von Gast am 04.03.05, 20:03, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Wishes
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Anmeldungsdatum: 02.03.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 03.03.05, 16:56    Titel: Überraschung Antworten mit Zitat

Ich werde mich einfach überraschen lassen von dem guten Herrn! Ich sehe es zwar absolut nicht ein etwas zu bezahlen aber wenn ich nachher nicht drum herum komme dann werde ich wohl zahlen müssen!

Trotzdem ist das Ganze eine riesen Frechheit wie ich meine!
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 03.03.05, 17:13    Titel: Re: Überraschung Antworten mit Zitat

Wishes hat folgendes geschrieben::

Trotzdem ist das Ganze eine riesen Frechheit wie ich meine!


Weil der Staat verlangt, dass Soldaten Steuern zahlen wie jeder andere auch?

Gab´s nen Befehl, in dem die steuerfreien Höchstmengen festgesetzt waren, oder nicht?
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Cardrina
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 6
Wohnort: Krefeld

BeitragVerfasst am: 04.03.05, 08:11    Titel: Antworten mit Zitat

Nichtsdestotrotz liegt der Fehler nicht auf der Seite der Soldaten. Nochmals es handelte sich um eine Verbrauchssteuer. Woher soll das denn ein einfacher Soldat wissen??? Man kann nicht erwarten, dass man sich durch die AO, das Eu und sonsitge Steuerrecht durchkämpft. Davon mal abgesehen, dass das eh nicht leicht zu verstehen ist. Die Versteuerung hätte an anderer Stelle vorgenommen werden müssen!!!!!!!!!!!!!! Die Bundeswehr ist eine Bundesbehörde. Schon allein das reicht aus, davon auszugehen, dass alles richtig läuft!!!!!

Ich habe mir das ganze sehr lange durch den Kopf gehen lassen. Mich ärgert insbesondere, dass das Zollamt schreibt, dass (nur) angedacht wird das Strafverfahren nach Zahlungseingang einzustellen. Es wird generell ein Vorsatz unterstellt. Es liegt hier aber eindeutig nur eine leichtfertige Verkürzung vor!!! Verjährungsfristen werden diesbzgl. nicht berücksichtigt.
Nur weil der Sachbearbeiter hier recht kompetent und souverän erscheint, heißt das noch lange nciht, dass er auch recht hat.
Zu guter letzt scheuen sich die meisten etwas zu unternehmen, weil die Rechtsschutzversicherung nicht zahlt und der Sacharbeiter wenig Erfolg verspricht. Ganz schön clever! Ich für meine teil werde mir das nicht gefallen lassen!

Viele Grüße
Cardrina
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Cardrina
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 6
Wohnort: Krefeld

BeitragVerfasst am: 04.03.05, 08:18    Titel: Re: Überraschung Antworten mit Zitat

questionable content hat folgendes geschrieben::
Wishes hat folgendes geschrieben::

Trotzdem ist das Ganze eine riesen Frechheit wie ich meine!


Weil der Staat verlangt, dass Soldaten Steuern zahlen wie jeder andere auch?

Jeder andere hat überhaupt nicht die Möglichkeit in der Kaserne Käufe zu tätigen und würde sich über derartige Steuerbescheide auch beschweren! Außerdem würde sich jeder andere auch darüber beschweren wenn er kostenlose Beigaben besteuern lassen soll.

Gab´s nen Befehl, in dem die steuerfreien Höchstmengen festgesetzt waren, oder nicht?


Es gibt so viele Befehle. Der einzige Beweis, dass der zu diesem Thema dazugehörige Befehl zur Kenntnis genommen wurde ist vernichtet! Diese existieren definitiv nicht mehr.
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 04.03.05, 09:06    Titel: Antworten mit Zitat

Cardrina hat folgendes geschrieben::
Nichtsdestotrotz liegt der Fehler nicht auf der Seite der Soldaten. Nochmals es handelte sich um eine Verbrauchssteuer. Woher soll das denn ein einfacher Soldat wissen???


Das ist eine Standardausrede vieler Krimineller. Antwort: Indem er sich kundig macht. Wenn der Normalbürger im Duty-Free-Shop ist, muss er auch wissen, dass er nicht einfach mit ´ner Übermenge Zollware rausmarschieren kann. Kenn der den Zollcode? Die AO? Das UStG? Nö?

Sei ´mer dochmal realistisch. Die Bundis haben gesehen, dasses da Schnäppchen gibt und Hirn und/oder Moral über Bord geworfen. Kommt bei Staatsdienern besonders gut.

Cardrina hat folgendes geschrieben::

Man kann nicht erwarten, dass man sich durch die AO, das Eu und sonsitge Steuerrecht durchkämpft.


Gibt´s ein Sonderzollrecht für Soldaten? Nein? Dann gilt für diese genau dasselbe wie für jeden anderen Bürger auch: Das Recht hat man zu kennen. Die Anfoprderungen an einen Verbotsirrtum sind zu Recht hoch und hier sind wir sehr weit davon entfernt. Der war vermeidbar wie nix.

Cardrina hat folgendes geschrieben::

Davon mal abgesehen, dass das eh nicht leicht zu verstehen ist.

Vor allem, wenn man´s nicht verstehen will.

Cardrina hat folgendes geschrieben::

Die Versteuerung hätte an anderer Stelle vorgenommen werden müssen!!!!!!!!!!!!!!

Und?

Cardrina hat folgendes geschrieben::

Die Bundeswehr ist eine Bundesbehörde. Schon allein das reicht aus, davon auszugehen, dass alles richtig läuft!!!!!

Blödsinn.

Cardrina hat folgendes geschrieben::

Ich habe mir das ganze sehr lange durch den Kopf gehen lassen.

Ich nicht.


Cardrina hat folgendes geschrieben::

Mich ärgert insbesondere, dass das Zollamt schreibt, dass (nur) angedacht wird das Strafverfahren nach Zahlungseingang einzustellen. Es wird generell ein Vorsatz unterstellt. Es liegt hier aber eindeutig nur eine leichtfertige Verkürzung vor!!!


Wenn Sie lang nachgedacht haben, aber trotzdem keine Ahnung übers Steuerstrafrecht und - strafverfahren haben, wär´s vielleicht besser die Sache den Profis zu überlassen.

Cardrina hat folgendes geschrieben::

Verjährungsfristen werden diesbzgl. nicht berücksichtigt.


Überschreitet jemand die rechtliche 10-Jahres-Spanne? Nein? Wer sich auf Verjährung berufen will, kann das. Muss halt nur das Strafverfahren abwarten.

Cardrina hat folgendes geschrieben::

Ich für meine teil werde mir das nicht gefallen lassen!


Wo bitte ist hier das große Unrecht? Im Mindestfall haben die Betreffenden Steuern nicht gezahlt, die sie hätten zahlen müssen. Alles worum´s hier geht, ist die mögliche Verjährung. Wie unfair Mit den Augen rollen
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Cardrina
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 6
Wohnort: Krefeld

BeitragVerfasst am: 05.03.05, 09:10    Titel: Antworten mit Zitat

Für mich ist die Diskussion mit questionable content beendet. Da hier nicht verstanden werden will worum es überhaupt geht und einem die Worte im Mund umgedreht werden, macht das blabla auch keinen Sinn. Für Zollamtsymathisanten habe ich keine Zeit!!!

Sollten aber die anderen Betroffenen weiterhin Interesse daran haben, Erfahrungsaustausch zu betreiben, bitte PN an mich.

Viele Grüße
Cardrina
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