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Verfasst am: 17.03.05, 13:35 Titel: Frage zum Abschluss einer privaten BU!
Hallo an Alle!
Ich bin 21 Jahre und habe gerade meine Prüfung als Verwaltungsfachangestellte absolviert. Bei einer Verwaltung habe ich jetzt zunächst eine halbe Angestelltenstelle erhalten (also 20 Stunden pro Woche!). Ich hoffe, dass ich in 2-3 Jahren eine volle Stelle angeboten bekommen.
Ich bin "kerngesund" und möchte eine private BU Versicherung abschließen.
Ich habe ein Angebot von einem Versicherungsmakler, dass mir eigentlich zusagt.
Jetzt habe ich hier von Hallohund die Beträge gelesen und bin etwas stutzig geworden!
Ich habe einige Fragen, die mir hier vielleicht jemand beantworten kann
a) Versichere ich jetzt als Rente den halben Nettobetrag meiner halben Stelle oder ist es ratsam gleich den halben Nettobetrag einer vollen Stelle zu versichern.
Ich bin mir sicher, dass ich in spätestens 3 Jahren eine angeboten bekomme.
b) Was bedeutet das Bereicherungsverbot für mich, wenn ich noch auf halber Stelle BU werden würde?
c) Wenn ich noch mit einer halben Stelle eine BU-Prüfung beantragen müsste, müsste ich dann tatsächlich weniger als 50 % von einer halben Stelle (20 Stunden) Leistungsfähigkeit haben, um die vereinbarte BU-Rente zu bekommen.
(Eine Leistungsfähigkeit von weniger als 10 Stunden nachzuweisen ist doch völlig utopisch! oder?)
Wie Du ja gelesen hast, diskutiere ich um genau diese Problematik mit meiner BU!
Mein Tipp: Geh´doch mal zur Fachberatung einer Verbraucherzentrale. Für unter 50,- € erfährt man dort meist sehr viel. Ggf. ist sogar ein Beratungsgespräch beim Fachanwalt finanziell sinnvoll.
Ich wäre an einem Erfahrungsaustausch (Austausch der Meinungen des RA) per Mail interessiert.
Hast Du Interesse?
Ich bin 21 Jahre und habe gerade meine Prüfung als Verwaltungsfachangestellte absolviert. Bei einer Verwaltung habe ich jetzt zunächst eine halbe Angestelltenstelle erhalten (also 20 Stunden pro Woche!). Ich hoffe, dass ich in 2-3 Jahren eine volle Stelle angeboten bekommen.
Ich bin "kerngesund" und möchte eine private BU Versicherung abschließen.
Ich habe ein Angebot von einem Versicherungsmakler, dass mir eigentlich zusagt.
Jetzt habe ich hier von Hallohund die Beträge gelesen und bin etwas stutzig geworden!
Ich habe einige Fragen, die mir hier vielleicht jemand beantworten kann
a) Versichere ich jetzt als Rente den halben Nettobetrag meiner halben Stelle oder ist es ratsam gleich den halben Nettobetrag einer vollen Stelle zu versichern.
Ich bin mir sicher, dass ich in spätestens 3 Jahren eine angeboten bekomme.
b) Was bedeutet das Bereicherungsverbot für mich, wenn ich noch auf halber Stelle BU werden würde?
c) Wenn ich noch mit einer halben Stelle eine BU-Prüfung beantragen müsste, müsste ich dann tatsächlich weniger als 50 % von einer halben Stelle (20 Stunden) Leistungsfähigkeit haben, um die vereinbarte BU-Rente zu bekommen.
(Eine Leistungsfähigkeit von weniger als 10 Stunden nachzuweisen ist doch völlig utopisch! oder?)
Gruß Thea11
Warum benötigen Sie als Verwaltungsfachangestellte eine Berufsunfähigkeitsversicherung ? Bei Personen, die im Büro arbeiten, greift die BU doch nur in seltenen Fällen ein. Verliert z. B. ein Bauarbeiter bei einem Unfall ein Bein oder einen Arm, ist er berufsunfähig. Passiert Ihnen das gleiche Schicksal - was wir natürlich nicht hoffen wollen - könnten Sie theoretisch immer noch in Ihrem Beruf arbeiten.
Schauen Sie sich daher die Bedingungen, unter denen die BU eintritt, genau an und prüfen für sich, wie realistisch der Eintritt des Versicherungsfalles ist. Vergleichen Sie z. B. auch die Leistungen der BU mit denen einer Unfallversicherung.
Sie dürfen zu mind 50% oder jeweils anderen Prozenzsatz nicht in der Lage sein den zuletzt ausgeübten Beruf auszuführen. Bei der Rentenhöhe gilt ein Bereicherungsverbot bezogen auf das derzeitige Einkommen. Danach fragt der jeweilige Versicherer im Antrag.
Zu Servicer: Was ist mit Rückenleiden, Osteoporose, Herz- Kreislauf, Krebs, e. t. c. .
Kein guter Rat für die Kundin. Stehen Sie bei diesem Rat (an evtl. reale Kunden) in der Haftung wünsche ich eine gute Haftpflichtversicherung. Unabhängig von sonstigen Werbeparolen der Versicherer ist die Arbeitskraft immer noch Nummer eins des Einkommens. Und wenns da nicht mehr klappt, kommen Sie mal mit der Erwerbsminderungsrente aus. Wir kennen die Situation nicht im Detail, also sollten wir uns solche Ratschläge verkneifen.
Beste Grüße
Thomas Jacob _________________ WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
Hallo Thom!
Sie Schreiben:
Sie dürfen zu mind 50% oder jeweils anderen Prozenzsatz nicht in der Lage sein den zuletzt ausgeübten Beruf auszuführen. Bei der Rentenhöhe gilt ein Bereicherungsverbot bezogen auf das derzeitige Einkommen. Danach fragt der jeweilige Versicherer im Antrag.
Das ist bezogen auf den Beitrag von Hallohund, durch den meine Fragen aufgeworfen wurden unklar ausgedrückt!
Können Sie vielleicht noch einmal antworten?
Solange ich noch teilzeit Arbeite; beziehen sich dann die 50 % auch auf die Teilzeitarbeitszeit? (Also 50 % von 20 Stunden? Oder 50 % einer vollen Stelle?)
Bezogen auf des derzeitige Einkommen? Was heißt derzeitig? Im Zeitpunkt der Antragstellung für die BU-Versicherung, im Zeitpunkt der Antragstellung einer BU-Rente, oder ?
Sie stammen aus der Versicherungsbranche, richtig ? Ihre Beispiele sind jedenfalls die typischen Beispiele, die Versicherungsvertreter im Büro tätigen Kunden regelmäßig erzählen, wenn diese nachhaken und genau wissen wollen, wofür die BU gut sei.
Die von Ihnen genannten Beispiele zeigen m. E. deutlich, dass für Menschen, die ganz überwiegend im Büro arbeiten, eine BU praktisch sinnlos ist.
Bei Rückenleiden wird Ihnen keine Versicherung eine BU-Rente zahlen. Solange Sie laufen und sitzen können, können Sie auch im Büro arbeiten. Vermutlich wird man Ihnen selbst dann, wenn Sie im Rollstuhl sitzen – was selbstverständlich niemand wünscht – die BU-Rente verweigern, weil Sie immer noch mit dem Kopf und den Händen arbeiten können. Die notwendige Erwerbsminderungsquote werden Sie praktisch nie erreichen.
Krebserkrankungen führen in den allerseltensten Fällen zur BU. Regelmäßig wird eine BU erst dann vorliegen, wenn die betroffene Person auf Dauer stationär behandelt werden muss. Auch hier gilt: Solange Kopf, Hände und Beine funktionieren, gibt es im Regelfall keine BU.
Gleiches gilt für die Osteoporose. Osteoporose ist eine Krankheit, die ganz überwiegend Frauen nach den Wechseljahren trifft. In der Regel sind die Frauen schon im Rentenalter, wenn die Voraussetzungen für eine BU vorliegen.
Darüberhinaus sollten Sie folgendes bedenken: Der versicherte muss die Voraussetzungen für die BU beweisen. In den genannten Beispielsfällen wird die Versicherung das Vorliegen der Voraussetzungen für die BU bestreiten und den Versicherten zu den Ärzten der Versicherung schicken. Der Versicherte muss sich auf ein langen Kampf gegen die Versicherung einstellen, und das mit ungewissem Ausgang.
Hallo Servicer,
Ihre Meinung muss ich zwar gelten lassen, teile Sie aber in keinem der Punkte. Ich will und kann hier niemanden etwas verkaufen. Auch meine ich nicht nach Art einer Gehirnwäsche monotone Satzhülsen zu verschießen.
Lassen Sie sich doch von einem Versicherer Ihrer Wahl mal Fallbeispiele für Bu Regulierungen zeigen. Alles getürkt werden Sie jetzt dagegenhalten. Und so geht das weiter. Dagegen kann man immer argumentieren. Ich halte Ihren Ratschlag ohne Kenntniss der konkreten Situation der Kundin schlicht von einer Bu abzuraten für Grobfahrlässig. Solche Ratschläge sollte man in einem Forum nicht geben. Und zu Ihrer Aussage das der Kunde die Beweispflicht hat-
die hat er in jeder Sparte, was schließen wir daraus, versichern sie sich bitte überhaupt nicht Die Realität sieht zum Glück anders aus. Ach übrigens ich bin Makler.
Hallo Thea11,
in den Bedingungen ist diese Problematik nicht erwähnt. Es heist wie schon gesagt sinngemäß:"... die zuletzt ausgeübte Tätigkeit zu mindestens 50% nicht mehr..". Wie gesagt es gibt auch in den Bedingungen unterschiedliche Wortlaute. Um eine möglichst genaue Antwort zu erhalten muss ich da auch erstmal recherchiern.
Das Einkommen ist zum Zeitpunkt der Antragstellung maßgeblich.
Beste Grüße Thom
Danke für Ihre Antwort!
Sie scheint mir ehrlich gemeint zu sein.
Es wäre schön, wenn Sie für mich mal recherchieren könnten was
"... die zuletzt ausgeübte Tätigkeit zu mindestens 50% nicht mehr.." heißt, wenn der Zeitpunkt einer möglichen Berufsunfähigkeit in eine befristete Teilzeitbeschäftigung fällt.
Ich bin jung und weiblich und werde mit Sicherheit später auch einmal Kinder haben wollen. Selbst wenn ich in naher Zukunft mit einer vollen Stelle rechne, werde ich später höchst wahrscheinlich auch nochmals vorübergehend wegen "Kinder" auf Teilzeit gehen. Im Fall des Falles möchte ich natürlich keine bösen Überraschungen erleben!
Mich hat wie gesagt der Fall von Hallohund stutzig gemacht, weil ich eigentlich einen Vertrag bei der A+M abschließen möchte und Hallohund eben mit dieser Versicherung probleme wegen der Feststellung der BU bei wegen Kindererziehung befristeter Teilzeitarbeit hat.
Nochmals zu dem Bereicherungsverbot:
Sie schreiben:
Das Einkommen ist zum Zeitpunkt der Antragstellung maßgeblich.
Interpretiere ich das Bereicherungsverbot dann richtig wenn ich sage ich kann nur maximal mein Nettoeinkommen einer halben Stelle als BU-Rente versichern? (Gehe ja davon aus, dass ich demnächst volle Stelle angeboten bekomme!)
Oder: Kann ich nur weniger als mein Nettoeinkommen einer halben Stelle aus BU-Rente versichern, weil die Versicherung davon ausgeht, dass ich noch gesetzliche Rentenansprüche hätte?
Antragstellung ist für mich der Zeitpunkt an dem ich die Versicherung abschließen möchte und nicht der Zeitpunkt der Antragstellung der Auszahlung der BU-Rente im Falles einer BU.
Es wäre wirklich nett, wenn Sie das für mich nochmals recherchieren könnten.
Ich lese Ihre kompetenten Beträge gerne hier im Forum.
Antwort gerne auch als persönliche Nachricht!
Ich will und kann hier niemanden etwas verkaufen.
Ach übrigens ich bin Makler.
Ach ja ? Haben Sie auch eine eigene BU ?
Thom hat folgendes geschrieben::
Lassen Sie sich doch von einem Versicherer Ihrer Wahl mal Fallbeispiele für Bu ...zeigen.
Wieso lassen Sie uns nicht mehr von Ihren Beispielen hören ?
Thom hat folgendes geschrieben::
"... die zuletzt ausgeübte Tätigkeit zu mindestens 50% nicht mehr..".
Offensichtlich ist mit den 50% die für die Zahlung der BU-Rente notwendige Erwerbsminderungsquote gemeint !?
Thea, ich kenne Ihre Tätigkeit selbstverständlich nicht. Sofern Sie aber, so hatte ich Sie verstanden, tatsächlich ausschließlich Bürotätigkeiten verrichten, sollten Sie sich Gedanken darüber machen, in welchen Fällen eine Erwerbsminderungsquote von 50% vorliegen kann und die BU-Versicherung zahlen würde. Grundsätzlich ist es so, dass Sie nur Geld sehen werden, wenn feststeht, dass Sie wirklich aus gesundheitlichen Gründen berufsunfähig sind.
Bei Bürotätigkeiten wird eine Erwerbsminderung von 50% selten erreicht, weil die betreffende Person nun mal hauptsächlich "mit dem Kopf arbeitet". Ist weder die Fähigkeit, klare Gedanken zu fassen noch der Bewegungsapparat schwerwiegend beeinträchtigt, ist die BU-Versicherung im Regelfall nicht eintrittspflichtig. Ein solches Schicksal kann natürlich jeden treffen. Die Frage ist aber, ob diese Risiken nicht besser und günstiger durch eine Unfallversicherung abgesichert werden können.
Mein Tipp: Wenden Sie sich einer unabhängigen Beratungsstelle zu. Die Verbraucherzentralen leisten auf diesem Gebiet wirklich eine erstklassige und günstige Beratung ! Sie sollten sich sämtliche Klauseln der BU-Versicherung genauestens ansehen.
Wichtig sind in diesem Zusammenhang sogenannte Verweisklauseln. Im schlimmsten Fall wird man Ihnen, wenn eine Verweisklausel vereinbart worden ist, sagen, dass Sie noch in einem Beruf arbeiten können, der Ihrem bisherigen ähnlich ist. Diese Möglichkeit besteht bei Bürotätigkeiten in großem Umfang.
Hallo Thea11,
wie gesagt, ich werde mal eine konkrete Antwort nach weitergehender Recherche versuchen, da ich etwas unsicher bei meiner Antwort bin. Ich freue mich, das sie das hier als Forum sehen und nicht als Verkaufsgespräch. Besten Dank
Hallo Servicer, was ist Ihr Problem?
Ihr "Ach ja? Haben Sie..." empfinde ich als beleidigend. Es wird mich allerdings weder in meiner täglichen Arbeit noch in Beiträgen in diesem Forum beeinflussen.
Weiterhin meine ich, wenn Sie denn ein so toller Kenner der Szene sind können Sie sich die Beispiele selber recherchieren. Welche Erwerbsminderungsquote meinen Sie? Wo steht denn ein solcher Begriff? Den kenne ich nur im Zusammenhang mit Erwerbsminderungsrente, aber aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Es geht nicht um die Ausübung irgendeines Berufes (Erwerbsunfähigkeit) sondern um die Ausübung eines Berufes (Berufsunfähigkeit). Und noch was zu Ihren tollen Beispielen, Psychische Erkrankungen sind derzeit auf dem Vormarsch- wohlbemerkt im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie können nur gegenschießen ohne wirklich fachliche Argumente. Wenn ich fachlich falschliege, habe ich damit kein Problem. Warum auch? Das wird hier jedem mal passieren. Aber solche Dinge, die regen mich dann doch etwas auf. _________________ WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
Ihr "Ach ja? Haben Sie..." empfinde ich als beleidigend.
Das war nicht als Beleidigung gemeint. Verzeihen Sie meinen Sarkasmus. Die Bemerkung sollte nur verdeutlichen, dass meine Vermutung, Sie seien aus der Versicherungsbranche, richtig war und der unbefangene Leser zwischen Ihren beiden von mir zitierten Sätzen einen Widerspruch entdecken könnte.
Thom hat folgendes geschrieben::
Wenn ich fachlich falschliege, habe ich damit kein Problem. Warum auch?
Das nehme ich Ihnen sogar ab. Sie haben selbstverständlich kein Problem damit. Warum auch ? Ein falscher Ratschlag betrifft ja nur die Fragestellerin Thea und nicht Sie selbst (Achtung: Sarkasmus !). Dieser Satz von Ihnen ist sehr vertrauenserweckend. Offen gesagt ist er für einen Makler beschämend (sofern Sie das ernst meinen) !
Thom hat folgendes geschrieben::
Psychische Erkrankungen sind derzeit auf dem Vormarsch
Gemessen an den Werbeaussagen der Versicherer stimmt das.
Psychische Erkrankungen sind ein Problem. Weitaus problematischer sind jedoch die geringen Anerkennungsquoten der Versicherer und die Dauer, bis eine solche Erkrankung, wenn überhaupt, anerkannt ist.
Wie wahrscheinlich eine psychische Erkrankung ist, muss jeder für sich selbst entscheiden. Ist man Lehrer, wird man möglicherweise intensiver über das Problem von psychischen Erkrankungen nachdenken müssen.
Thom hat folgendes geschrieben::
Es geht nicht um die Ausübung irgendeines Berufes (Erwerbsunfähigkeit) sondern um die Ausübung eines Berufes (Berufsunfähigkeit)
Das Thema "Verweisklausel" kennen Sie als Versicherungsmakler schon, oder ? Wenn nicht, hier eine kurze Erläuterung:
In manchen Verträgen behält sich die Versicherung das Recht vor, im Versicherungsfall den/die Versicherte/n auf einen anderen Beruf zu verweisen, den der/die Versicherte theoretisch noch ausüben könnte. Es kommt dabei nicht darauf an, ob der/die Versicherte tatsächlich (aufgrund Ausbildung oder Vorhandenseins einer Arbeitsstelle) in dem Beruf, auf den verwiesen wird, arbeiten kann. Es handelt sich vielmehr um eine abstrakte Verweisung.
Eine BU-Versicherung mit einem solchen Verweis ist für den/die Versicherte/n (fast) nichts wert.
Zuletzt bearbeitet von Servicer am 20.03.05, 01:30, insgesamt 1-mal bearbeitet
Wenn das keine Beleidigung sein soll, dann müssen Sie den Treed schon besser eingrenzen. Wenn ich schreibe ich will niemand etwas verkaufen und sie setzten das unter anderen in eine Nachrede und schreiben "Ach ja"? ist das eine Beleidigung für mich. Und bleibt es.
Beschämend? Das ist nur meine ehrliche Meinung. Sie wollen mir doch nicht sagen, das jeder Mensch wie auch immer er sich nennt, immer die richtige Aussage hat, zu jedem Thema- also unfehlbar ist? Beschämend fände ich wenn das jemand von sich behauptet. Das die etwas, nach meinem dafürhalten, schizophrene Rechtsprechung, Wunder, gerade vom Makler verlangt weiß ich. Diese vermögen wir auch nicht zu vollbringen. Und das Sie mir vorwerfen das ich mit falschen Ratschlägen fahrlässig umgehe ist, wenn man mal Ihre Ratschläge sieht, schon ein Witz.
"...kein Problem es zuzugeben" müssten Sie meinen Satz beenden. Aber das wollen Sie ja nicht. Ist Ihnen schon mal aufgefallen, das mir völlig egal ist, aus welcher Richtung sie kommen. Das spielt hier nämlich nicht die Rolle. Hier poste ich und andere nicht unter Maklervertrag, aber deshalb nicht leichtfertig, sondern mit der Absicht Fragen, soweit möglich zu beantworten.
Um mal zum fachlichen zurückzukommen, Franke und Borneberg geben heute schon Versicherern die in den Bedingungswerken abspecken Pluspunkte. Weil die Bedingungswerke heute auf dem höchsten Stand sind, den wir jemals hatten. Und da haben die so Ihre Zweifel das das durch die Versicherer auf Dauer haltbar ist. Abstrakte Verweisung haben wir schon seit Jahren keinem Kunden mehr angeboten. Da haften wir nämlich für. Thea 11 nannte z. B. die A+M: keine Verweisungsklausel.
Übrigens habe ich meinen Beruf nicht zum erstenmal bekanntgegeben. Ich finde es nach wie vor eine unschöne Situation sich hier um solche Themen zu streiten anstatt um die Belange der Fragenden zu kümmern-sofern man es kann. _________________ WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
Als Versicherungsmakler haben Sie nun einmal ein Eigeninteresse daran, dass Produkte grundsätzlich positiv dargestellt werden. Ich sehe dieses Produkt aus Versichertensicht naturgemäß kritischer. Es gibt viele Berufe, in denen eine BU-Versicherung Sinn macht. Es gibt aber auch solche, bei denen eine BUV keinen Sinn macht. Zwischen diesen beiden Polen gibt es selbstverständlich viele Schattierungen, deren Töne man genau analysieren muss.
... und diese Analyse hier zu vollziehen, ist schlichtweg nicht möglich.
@servicer: Sie schrieben ständig, dass es so schwierig sei, eine BU-Leistung zu erhalten. Natürlich ist das schwierig. Und das muss es auch sein. Eine Versicherungsgesellschaft ist es seinen ehrlichen Kunden, die ihre Beiträge brav zahlen, schuldig, Versicherungsfälle genauestens zu prüfen.
Ansonsten könnte der Anbieter ja demnächst die doppelten Beiträge verlangen und jedem eine Leistung ohne genaue Prüfung zahlen.
Angenommen, Sie haben eine BU-Vers. mit Beitragsbefreiung und Rente in Höhe von 500€ bei 50%iger BU abgeschlossen, Beitragszahlungs-, Leistungs- und Gefahrtragungsdauer 30 Jahre, Monatsbeitrag 50€.
Versicherungsschutz besteht ab Zahlung des Erstbeitrages. Viele Versicherungsgesellschaften bieten sogar inzwischen vorläufigen Schutz ab Antragsdatum.
Sie haben nun also 1x 50€ gezahlt. Einen Tag später erleiden Sie einen schweren Unfall (was ich nicht hoffen will, verstehen Sie mich nicht falsch) und können daraufhin Ihren Beruf zu 50% nicht mehr ausüben. Dies wird 6 Monate später ärztlich festgestellt.
Im schlimmsten Fall muss Ihnen die Versicherungsgesellschaft für einen von Ihnen einmalig geleisteten Beitrag in Höhe von 50€ 12x30x500€ zahlen. Das ist eine stolze Summe von 180.000€ (neueste Vertragsbedingungen schließen zumeist auch rückwirkende Leistung bis zu 2 Jahren mit ein).
Ich hoffe, dass Sie nun verstehen könne, dass eine Gesellschaft genauestens zu prüfen hat, ob eine 50%ige BU vorliegt oder nicht. Ein Unternehmen muss kundenfreundlich, aber auch wirtschaftlich bleiben und darf daher nicht mit Geld um sich werfen.
Zum Stichwort "Erwerbsminderung": Dies ist ein Begriff aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der in der privaten BU-Vers. nichts zu suchen hat.
Zum Stichwort "Abstrakte Verweisung": Glücklicherweise ist dies in der privaten BU-Vers. Vergangenheit. Auch ich möchte aber nicht ausschließen, dass es heutzutage noch derartige Produkte auf dem Markt gibt. Diese sollte man wirklich nicht beantragen, da man wahrscheinlich sowieso nie Leistung erhalten wird. Gut, dass Sie dieses Thema angesprochen haben.
Hallo Thea11,
ich habe mal im Thema von Hallohund eine Antwort versucht. Die passt Grundsätzlich auch zu Deiner Frage.
Du bist aber keine Beamtin?
Grüße Thom _________________ WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
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