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Verfasst am: 08.04.05, 11:53 Titel: Klassenkonferenz im Rechtlichensinne
Hallo,
wir haben heute in unserem Computerraum über ein PC Nachrichten an alle PCs im Netzwerk verschickt und kriegen deswegen eine Klassenkonferenz.
Wollte mich hier mal erkundigen, da dadurch keinerlei Schaden oder ähnliches enttanden ist, wie es im Rechtlichensinne damit aussieht.
Wir haben das auch nur getahn da es nur durch eine Sicherheitslücke geht und wir damit auf diese Aufmerksam machen wollten.
Über eine schnelle Antwort würde ich mich freuen da die Konferenz schon am Mo ist.
Komme aus NRW fals es was mit der AschO zu tun hat.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 08.04.05, 12:06 Titel: Re: Klassenkonferenz im Rechtlichensinne
TheDude hat folgendes geschrieben::
Wollte mich hier mal erkundigen, da dadurch keinerlei Schaden oder ähnliches enttanden ist,
Warum sollte ein Schaden eine Voraussetzung für eine KK sein?
Mal überspitzt gesagt, wenn Sie eine Bombe mit Zeitzünder in den Klassenraum plazieren und der Lehrer drückt noch rechtzeitig auf den Stop-Knopf, ist auch kein "Schaden" entstanden - aber eine KK ist dann das geringste Problem des Schülers. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Das war nur ein kleiner Zusatz aber dein vergleich ist absolut lächerlich...
Aber in diesem Sinn der Besitz von Sprengstoff und das Herstellen einer Bombe ist auch mehr Strafbar als das hochfahren eines Pcs und das schreiben einer Nachricht...
Hoffe ich kriege noch ein paar Antworten natürlich keine Rechtsberatung die Fragen sind natürlcih allgemein gestellt
Nur nebenbei möchte ich mal etwas zu Netsend anmerken...
kennst du "SetComputerName" ? _________________ A wise fool speaks because he has something to say. A fool speaks because he has to say something. A wise fool is silent because there is nothing to say. A fool is silent because he has nothing to say.
Ist das Übersenden von Nachrichten an alle PCs im Netzwerk untersagt? Wohl ja, sonst würde ja die Sache nicht verfolgt werden. Auf den Eintritt eines Schadens kommt es nicht an. Den Spruch "wir wollten auf eine Sicherheitslücke aufmerksam machen" wird kein Mensch glauben, weil das wirklich nur ein Spruch ist.
Also, kann schon sein, dass was hängen bleibt. Vom materiellen Gewicht her würde ich mich wundern - besser: würde ich es für rechtswidrig halten -, wenn mehr als eine Rüge dabei herauskommt.
Dr. Christian Birnbaum hat folgendes geschrieben::
Ist das Übersenden von Nachrichten an alle PCs im Netzwerk untersagt? Wohl ja, sonst würde ja die Sache nicht verfolgt werden. Auf den Eintritt eines Schadens kommt es nicht an. Den Spruch "wir wollten auf eine Sicherheitslücke aufmerksam machen" wird kein Mensch glauben, weil das wirklich nur ein Spruch ist.
Also, kann schon sein, dass was hängen bleibt. Vom materiellen Gewicht her würde ich mich wundern - besser: würde ich es für rechtswidrig halten -, wenn mehr als eine Rüge dabei herauskommt.
Sollte man als Anwalt nicht zunächst einmal die Frage stellen, was denn die konkreten Nutzungsbedingungen des Netzwerks sind, bevor man aus dem Umstand, dass eine klassenkonferenz (und zu welchem Zweck überhaupt?) einberufen wird, voreilig und leichtfertig den Schluß ziehen, dass das Versenden untersagt sei?
Ist es nichjt die Aufgabe eines Anwaltes, die Voraussetzungen für Sanktionen sorgfältig zu prüfen, anstatt aus deren Vorahndensein auf die Rechtfertigung zu schließen?
Und was ist das für ein merkwürdiger Satz: "Den Spruch "wir wollten auf eine Sicherheitslücke aufmerksam machen" wird kein Mensch glauben, weil das wirklich nur ein Spruch ist." Das ist wirklich nur ein Spruch - und kein sehr eindrucksvoller.
Als ob es nicht weltweit Gruppen und Hacker aller Art gäbe, die das Sicherheitsgerede der Softwarehersteller und der Netzwerkbetreiber auf diese Weise auf die Schippe nehmen! Als ob es nicht selbst bei dem [Wortsperre: Firmenname]-Konzern immer wieder diese drastischen Hinweise gegeben hätte!
Wenn man ein bißchen die Augen offen hat, dann weiß man, dass die Fachleute heute dankbar dafür sind, dass es diese Art von Hinweisen gibt, weil sie am Ende mehr zur (begrenzten) Sicherheit der Netzwerke beitragen, als alle Bemühungen der Hersteller. Das ist der Praxistest, den die vernünftigen Ntzwerkbetreiber schätzen.
Und: Regelmäßig sind die Nutzerbedingungen nicht so wasserdicht, dass sich bei genauem Hinsehen nicht auch da Lücken ergeben.
Was also ist das für ein miesepetriger anwaltlicher Rat, der schon resigniert, bevor man überhaut weiß, wovon man redet? _________________ K. Wisser
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 09.04.05, 19:18 Titel:
Klaus Wisser hat folgendes geschrieben::
Sollte man als Anwalt nicht zunächst einmal die Frage stellen [...]
Wollen Sie jetzt kritisieren, daß es hier keine Rechtsberatung gibt?
Klaus Wisser hat folgendes geschrieben::
Als ob es nicht weltweit Gruppen und Hacker aller Art gäbe, die das Sicherheitsgerede der Softwarehersteller und der Netzwerkbetreiber auf diese Weise auf die Schippe nehmen!
Als ob es Schülern bei ihren Streichen tatsächlich immer um "ehrenwerte Motive" ginge. Als ob Schüler die Sicherheit ihres Schulnetzwerkes so am Herzen liegt, daß sie Unsinn veranstalten, anstatt in Zusammenarbeit mit den Lehrern die Sicherheit zu verbessern.
Im übrigen fällt das ganze als Schutzbehauptung sowieso auf, wenn die Schüler nicht belegen können, daß sie *vorher* auf diese Lücke hingewiesen haben, bevor sie sie "zu Demonstrationszwecken" ausgenutzt haben. Ich kann auch nicht in eine Bank einbrechen und hinterher sagen "Ich wollte auf die mangelnde Sicherheit vor Überfällen aufmerksam machen".
Darüber hinaus ist der [Wortsperre: Produktname]-Nachrichtendienst keine "Sicherheitslücke", sondern ein in Netzwerken durchaus gewünschtes Feature. Was aber nicht bedeutet, daß jeder es für seinen Unfug verwenden kann. Ich kann als Schüler auch 1 Million Spam-Mails über den Schulrechner verschicken, was weder bedeutet, daß es eine "SIcherheitslücke" ist, noch daß ich das tun sollte, um diese "Lücke aufzudecken". _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Hmm bei uns hören die lehrer, erst recht die "EDV-Spezialisten" (hahahahaha...) eh nicht darauf wenn wir sie auf irgendwelche Lücken, Fehler oder Verständnisprobleme hinweisen, das ist nutzlos...die wenigen lehrer die Ahnung im Umgang mit Computern haben machen diese Fehler nicht, sind nicht dafür verantwortlich, können bzw. besser gesagt dürfen oder wollen sie nicht beheben.
Versuch doch z.B. mal meiner Englischlehrerin beizubringen das http nicht "das Internet" ist... sinnlos... Es ist schwer sich im Unterricht vom lachen abzuhalten..vor allem wenn die Fehlermeldung "nicht genügend virtueller Speicher...blabla" per Beamer an die Wand projeziert wird und sie meint das geht schon weg wenn sie einfach die Präsentation nochmal in neuem Fenster läd...oder Lehrer verzweifelt mit dem Beamer ringen, wieso geht der bloss nicht an wenn man auf die Aus-Taste drückt?? ... hach ja ich könnte dir Seiten damit vollschreiben...aber das, was ich damit auszudrücken versuche, sollte wohl rüberkommen...Und die EDV-Spezis haben das selbe verhalten, sind nur ein wenig besser in Grundlagen geschult, aber sonst das selbe Verhalten...
uber-Pea _________________ A wise fool speaks because he has something to say. A fool speaks because he has to say something. A wise fool is silent because there is nothing to say. A fool is silent because he has nothing to say.
Sollte man als Anwalt nicht zunächst einmal die Frage stellen, was denn die konkreten Nutzungsbedingungen des Netzwerks sind, bevor man aus dem Umstand, dass eine klassenkonferenz (und zu welchem Zweck überhaupt?) einberufen wird, voreilig und leichtfertig den Schluß ziehen, dass das Versenden untersagt sei?
Ist es nichjt die Aufgabe eines Anwaltes, die Voraussetzungen für Sanktionen sorgfältig zu prüfen, anstatt aus deren Vorahndensein auf die Rechtfertigung zu schließen?
Und was ist das für ein merkwürdiger Satz: "Den Spruch "wir wollten auf eine Sicherheitslücke aufmerksam machen" wird kein Mensch glauben, weil das wirklich nur ein Spruch ist." Das ist wirklich nur ein Spruch - und kein sehr eindrucksvoller. ...
Was also ist das für ein miesepetriger anwaltlicher Rat, der schon resigniert, bevor man überhaut weiß, wovon man redet?
Vielleicht sollten Sie sich erst mal ein bisschen über dieses Forum informieren, bevor Sie so auf den Putz hauen.
Hier gibt es keine Rechtsberatung, oder, besser: sollte es keine Rechtsberatung geben. Ich gebe gerne zu, dass auch ich mit meinen Beiträgen gelegentlich jenseits der juristischen Grauzone flaniere. Das heißt aber nicht, dass hier jeder Fragesteller erwarten kann, eine einzelfallbezogene juristische Analyse von Sachverhalt und Rechtslage mit korrespondierendem Leitfaden zum weiteren Vorgehen zu erhalten. Wer das will, kann einen Anwalt beauftragen, muss ihn dann aber vermutlich auch bezahlen.
Die Feststellung, dass das Versenden von E-Mails in der konkreten Form, wie es geschehen ist, untersagt ist, habe ich nicht ohne Grund in Frageform gekleidet und meinen weiteren Ausführungen vorangestellt. Es liegt aber eigentlich auch nahe, dass selbst Lehrer nicht auf die Idee kommen würden, eine Klassenkonferenz einzuberufen, obwohl nichts geschehen ist, was verboten sein könnte.
Der Titel dieses Forums ist "Schul- und Prüfungsrecht", nicht "Hau den Anwalt". Wenn Sie Vergnügen am polemisieren haben, tun Sie das doch bitte einfach woanders, das Internet bietet vielfältige Möglichkeiten in diesem Sinne.
Ertsmal muss ich mich obrige´m Beitrag anschließen.
Wir sollten froh sein das wir hier die möglichkeit haben fragen zu stellen die unser "normalo" Wissen in Sachen Deutsches Recht etwas überfordern.
In diesem Sinne auch erstmal herzlichen Dank für die Antworten.
Ich muss sagen das dieses Forum sehr sehr gut ist und bin auch froh das ich es gefunden hab.
Am Fr werde ich dann mal den Gang antreten zur Konferenz, aber ich hoffe da passiert nicht viel und ich stehe ja auch dazu das es vl. nicht ganz korrekt war was ich gemacht habe.
Naja ich hoffe sie drehen mir daraus keinen Strick denn ein Fehler kann ja jeder mal machen.
Dr. Christian Birnbaum hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Ist es nichjt die Aufgabe eines Anwaltes, die Voraussetzungen für Sanktionen sorgfältig zu prüfen, anstatt aus deren Vorahndensein auf die Rechtfertigung zu schließen?
Vielleicht sollten Sie sich erst mal ein bisschen über dieses Forum informieren, bevor Sie so auf den Putz hauen.
Es liegt aber eigentlich auch nahe, dass selbst Lehrer nicht auf die Idee kommen würden, eine Klassenkonferenz einzuberufen, obwohl nichts geschehen ist, was verboten sein könnte.
Birnbaum
Tschuldigung Herr Birnbaunm! Wußte ja nicht, dass da, wo ich gelaufen bin, Ihr Schlips lag.
Aber: Hab ich das wirklich richtig gelesen? Die Einleitung eines Verfahrens, staatliche Maßnahme, am Ende gar der Verwaltungsakt als Indiz für ihre Rechtmäßigkeit?
Das Faktum der Konferenz belegt, dass doch wohl "was geschehen sein" muß?
Ist das vielleicht die neue Sichtweise: So wie beim Bürger bei der Straftat die Tatbestandsmäßigkeit die Rechtswidrigkeit indiziert, indiziert beim Staat die Tatbestandsmäßigkeit die Rechtmäßigkeit?
Ja, das ist wohl auch eine Sichtweise und Haltung des Bürgers der Obrigkeit gegenüber - eine ziemlich bekannte sogar, aber ich hab das halt in der Schule ganz anders gelernt.
Und eben wird doch überall so viel von Rechtsstaat gegen neue braune Pest gerdet und dass man den Anfängen auch gegen die Obrigkeitsgläubigkeit wehren soll und vom mündigen Bürger und so. War wohl ein Irrtum.
Tschuldigung! Hoffentlich war ich nicht schon wieder auf Ihrem Schlips, Herr Birnbaum.
Werd mich weiter umsehen und finde hoffentlich ... nicht überall Ihren Schlips!
Und noch ganz kurz:
Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Als ob es Schülern bei ihren Streichen tatsächlich immer um "ehrenwerte Motive" ginge. Als ob Schüler die Sicherheit ihres Schulnetzwerkes so am Herzen liegt, daß sie Unsinn veranstalten, anstatt in Zusammenarbeit mit den Lehrern die Sicherheit zu verbessern.
Nein, ich möchte da wirklich nicht falsch verstanden werden: Ich will nicht den leisteten Zweifel daran lassen, dass Schüler nie ehrenwert Motive haben und ihnen nie das Wohl der Schule am Herzen liegt! Nie!
Das wir un da ja nicht falsch verstehen!
Nieder mit dem Schülerpack und ab in den Karzer! _________________ K. Wisser
Schwach. Sie können sich nur noch behelfen, indem Sie an dem eigentlichen Problem vorbei, auf welches Sie bezeichnenderweise nicht mehr eingehen, ein Zitat aus dem Zusammenhang reißen und sich behelfs dessen künstlich noch weiter aufpusten. Wir sprechen über Äpfel, unvermittelt engagieren Sie sich für Birnen. Ich weise darauf hin, dass meine Neigung beschränkt ist, für irgendwelche Popanze den Fußabstreifer zu spielen, und Sie reden über Tatbestand und Rechtswidrigkeit.
Na, ist ja auch egal, ich verstehe Ihren Beitrag als ein Versprechen, dass Sie künftig woanders herumstreunern, und dann ist ja alles gut.
Schwach. Sie können sich nur noch behelfen , indem Sie an dem eigentlichen Problem vorbei , auf welches Sie bezeichnenderweise nicht mehr eingehen, ein Zitat aus dem Zusammenhang reißen und sich behelfs dessen ... künstlich noch weiter ... aufpusten .
Was für ein Satz! Was für eine Prosa!! Nein : "sich aufpusten" - wie geht das denn das wird zur reinen Lyrik! "Behelfs dessen" , ja, ganz im Ernst: "Behelfs dessen - Rilke ist ein sprachloser Stümper dagegen.
Zitat:
Wir sprechen über Äpfel, unvermittelt engagieren Sie sich für Birnen.
Grandios! Diese Tiefe im Gedanken! "Es steigt ein Apfelbaum, oh reine Überbirnung" hätte Rilke sagen sollen!
Zitat:
Ich weise darauf hin, dass meine Neigung beschränkt ist, für irgendwelche Popanze den Fußabstreifer zu spielen, und Sie reden über Tatbestand und Rechtswidrigkeit..
Wie streift man einem Popanz die Füße aboder macht der das selbst? Aufrührende Mystik! Das wagt man sich nur nach dem Abitur, sonst könnte es eng werden!
Zitat:
Na, ist ja auch egal , ich verstehe Ihren Beitrag als ein Versprechen, dass Sie künftig woanders herumstreunern , und dann ist ja alles gut.
War das am Ende Williams Christ? Birne in Hochprozentigem? Morgens um 4 Uhr 54 beim "Herum...streu..ner...n" und man findet und findet das Bett nicht?!
"... dann ist ja alles gut" _________________ K. Wisser
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 13.04.05, 13:06 Titel:
Ah geh, seid's doch wieder nett zueinand'. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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