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Vor einigen Monaten wurde hier ein ähnliches Thema behandelt. Nun betrifft es mich selbst...Ich war ein paar Tage mit meinem Freund verreist, die Wohnung war mit Schloß und Sicherheitsschloss gesichert, es brannte weder Licht noch waren Fenster geöffnet. Meine Eltern verfügen über einen Schlüssel zur Wohnung, sie leeren auch den Briefkasten. Nach neun Tagen kamen wir zurück und mussten feststellen, dass die Polizei unsere Wohnung gewaltsam geöffnet hat! Und es hat sich so zugetragen. Unser Nachbar, dem wir bereits ein oder zweimal den Briefkastenschlüssel anvertraut haben, hat sich plötzlich Sorgen gemacht, weil er uns eben ein paar Tage nicht gesehen hat. Unsere Nachbarin unter uns hat sich da wohl mit "reingesteigert" und behauptet, dass auch unser Auto nicht da sei. Tatsächlich stand es auf dem Parkplatz. Sie haben bei der Polizei eine Vermisstenanzeige (!) aufgegeben und die Polizei hat die Tür geöffnet. Man hätte uns anrufen können, wir wären erreichbar gewesen. Der beauftragte Schlüsseldienst hat in der Nacht ein billiges Notschloss eingebaut, wir durften nachts auf die Wache fahren und die neuen Schlüssel holen. Tür und Zarge sind stark beschädigt, so kann es definitiv nicht bleiben! Die Frage ist nun: Wer trägt die Kosten für den Einsatz bzw. die Rep. der Tür? Wir waren ganz normal für ein paar Tage weg. Heute waren wir noch mal auf dem Polizeiabschnitt und dort war plötzlich von einem Piepgeräusch aus der Wohnung die Rede?! Davon war gestern Abend kein Wort gesagt worden, auch der Nachbar, mit dem wir ein gutes Verhältnis haben, hat nichts gehört. Vielleicht kam zur selben Zeit ein Fax an, das wäre die einzig mögliche Erklärung. Da es sich um eine Mietwohnung handelt, muss wohl zunächst die Wohnungsverwaltung den Schaden beheben und als Geschädigte ihre Ansprüche geltend machen. Aber einfacher wäre es wohl, einfach uns damit zu belangen. Was soll ich am besten tun?
mit der zuständigen Polizei Ärger einzuhandeln, die im Notfall für Ihr Gebiet zuständig ist, ist grundsätzlich schlecht;
Am besten:
"Lehrgeld" zahlen, und das nächste Mal - rein vorsorglich - bei längeren Aufenthalten dem Kommissariat eine kleine Mitteilung geben, dass man verreist ist; sofern man sich auf die Nachbarn, etc., nicht verlassen kann,
Anmeldungsdatum: 04.11.2004 Beiträge: 286 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 16.04.05, 13:19 Titel:
arzthaftungsfrage hat folgendes geschrieben::
mit der zuständigen Polizei Ärger einzuhandeln, die im Notfall für Ihr Gebiet zuständig ist, ist grundsätzlich schlecht;
Am besten:
"Lehrgeld" zahlen, und das nächste Mal - rein vorsorglich - bei längeren Aufenthalten dem Kommissariat eine kleine Mitteilung geben, dass man verreist ist; sofern man sich auf die Nachbarn, etc., nicht verlassen kann,
Sind tolle Tipps....warum soll die Frau "Lehrgeld" bezahlen nur weil die Nachbarn gestört sind? Und eine Abmeldung bei der Polizei wenn man ein paar Tage wegfährt? Solche Tipps behält man besser für sich...
Es ist schlecht, mit der Polizei zu streiten, mit den Nachbaren zu streiten;
das wäre im "Geld bemessen" wesentlich mehr als das Schloß.
Da die Polizei jedoch in dem Fall die Tür aufbrach, und man gewillt ist dies zu zahlen, dann ist es mE auch besser, denen das kurz mitzuteilen, da auf Nachbarn, etc., kein Verlass ist, die aber das Militär anfordern, wenn eine Katze ihr Grundstück betritt.
In dem Fall:
Bei der Polizei eine Vermißtenanzeige erstatten.
Anmeldungsdatum: 15.04.2005 Beiträge: 7 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 17.04.05, 12:34 Titel: Bitte nur sinnvolle, sachkundige Tipps!!
Lehrgeld zahlen? Ich bezahle doch keine 500€, weil die Polizei nicht in der Lage ist, die Informationen des Nachbarn - mit dem wir uns nach wir vor gut verstehen - auszuwerten. Nein, auf gar keinen Fall. Das war reine Willkür, im besten Fall Dummheit der Polizei. Der Nachbar hat eindeutig ausgesagt, dass er den Verdacht hegt, dass wir bei einer Flutkatastrophe o.ä. ums Leben gekommen wären oder ähnliches. Er hat der Polizei meinen Arbeitgeber genannt, dort hätte man nur anrufen müssen oder ähnliches. Weiterhin hat er gesagt, dass wir eben nicht in der Wohnung seien, auch die Autos wären weg - es macht also keinen Sinn dort widerrechtlich einzudringen. Ich kann verreisen so oft ich möchte und muss niemandem etwas sagen. Darüber habe ich mich bereits erkundigt. Die Polizei wirde den Schaden wohl tragen müssen, da gibt es eine Art "Versicherung", die für den Schaden, der völlig sinnlos war, aufkommen muss. Mir ging es nur darum, wo ich mich da hinwenden kann bzw. wie man klug vorgeht. Danke.
Lehrgeld zahlen? Ich bezahle doch keine 500€, weil die Polizei nicht in der Lage ist, die Informationen des Nachbarn - mit dem wir uns nach wir vor gut verstehen - auszuwerten.
Eben!
Die gewaltsame Öffnung der Wohnung war von euch weder veranlasst/bestellt noch provoziert. Wen welche Beweggründe zu dieser Aktion veranlasst haben kann euch dann egal sein. Rechnung einfach retour gehen lassen, mit dem Hinweis "falscher Adressat, bitte dem Auftraggeber zustellen".
Btw: die Polizei hat keine Versicherungen, Schadensregulierungen erfolgen durch das betreffende Bundesland (als Selbstversicherer), letztendlich durch den Steuerzahler.
Anmeldungsdatum: 15.04.2005 Beiträge: 7 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 17.04.05, 14:45 Titel: DANKE
Vielen Dank für die Absolution, so mache ich es. Habe mich jetzt erst mal schriftlich beschwert. JEtzt gehts mir besser, ich lasse mir das nicht gefallen. Wir sind doch ein demokratischer Staat - dachte ich. Es gibt eine Art "Unfallkasse" beim Bundesland, die zahlen bei falschen Entscheidungen der Polizei.
"Lehrgeld" zahlen, und das nächste Mal - rein vorsorglich - bei längeren Aufenthalten dem Kommissariat eine kleine Mitteilung geben, dass man verreist ist; sofern man sich auf die Nachbarn, etc., nicht verlassen kann,
Ich habe noch nie die Polizei informiert, wenn ich in Urlaub gefahren bin.
Sehe ich auch gar nicht ein.
Anmeldungsdatum: 15.04.2005 Beiträge: 7 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 18.04.05, 10:01 Titel: Lehrgeld
Das Wort alleine regt mich schon auf. Lehrgeld zahlen? Bitte??! Was soll ich denn gelernt haben, außer, dass die Polizei nicht in der Lage ist, Infos auszuwerten? Soll ich jetzt immer auf der Wache Bescheid geben, wenn ich ein paar Tage weg bin. Bei mir ist es Alltag, nicht zu Hause zu sein, bin beruflich viel unterwegs und ca. 40% im Monat übernachte ich außer Haus. Und das ist mein gutes Recht. Ich muss überhaupt niemandem Bescheid geben und werde den Teufel tun, diesen Leuten irgendetwas zu sagen. Das ist das Einzige, was ich gelernt habe. Vielen Dank für alle anderen konstruktiven Beiträge.
Ich probier mal aus, wie die Polizei reagiert wenn ich dort anrufe und sage: "Hallo, ich verreise für eine woche und wollte ihnen das nur mitteilen, für den Fall, dass mich jemand vermisst meldet!" Wenn ich mich daraufhin hier länger nicht mehr melde, haben sie mich einweisen lassen!
Ich probier mal aus, wie die Polizei reagiert wenn ich dort anrufe und sage: "Hallo, ich verreise für eine woche und wollte ihnen das nur mitteilen, für den Fall, dass mich jemand vermisst meldet!" Wenn ich mich daraufhin hier länger nicht mehr melde, haben sie mich einweisen lassen!
Erzählst uns mal was bei rauskommt, wenn Du wieder zurck bist ?
Wenn ich derjenige bei der POL am Telefon wäre, würde ich fragen ob ich gelegentlich jemanden zum Blumengießen vorbeischicken soll
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