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Verfasst am: 27.05.05, 16:09 Titel: Recht auf Abitur
Hallo FDR-Team,
wie kann ich mein Recht, folgendes Vorhaben umzusetzen, juristisch einfordern:
Welche Möglichkeiten gibt es für mich, fast 21, mit einem Hauptschulabschluss von 1,0
und ohne Berufsausbildung so schnell wie möglich das Abitur an einer Schule nachzuholen.
Zusätzlich einige Fakten:
Abendgymnasien bzw. Kollegs fordern eine 2-jährige Berufsausbildung oder eine drei-jährige Berufstätigkeit, mit der Möglichkeit Dauer Zivil- oder Wehrdienst bzw. Arbeitslosigkeit zu berücksichtigen.
So absurd es klingen mag, ich müsste also um ein Abitur zu erlangen, mit dem ich eine akademische Laufbahn anstrebe, zuerst einen Lehrberuf erlernen, der meinem Naturell in keiner Weise zu sagt. Diesen Sachverhalt betrachte ich als Nötigung.
Die Möglichkeit der beruflichen Gymnasien, Höchstalter 21 fällt aus, ebenso die Alternative über eine Berufsoberschule I bzw. II über die man seit neustem auch eine fachgebundene oder die allgemeine Hochschulreife erlangen kann, da diese auch ein Höchstalter haben und natürlich auf das Lehren von praktischen Lehrberufen ausgerichtet sind.
Die denkbar irrsinnigste Alternative findet in der Extern-Prüfung ihre Verwirklichung.
Hier ist das Erreichen eines für das weitere Leben nützlichen Notendurchschnitts nicht gegeben. Denn während an einem regulären Gymnasium bzw. an einem Abendgymnasium bzw. an einem Kolleg nur ein Bruchteil des vom Land vorgegeben möglichen Unterrichtsstoffes behandelt und auch geprüft wird, müsste ein Externisten-Abiturient den gesamten Lehrplan aufarbeiten.
Zu dem darf man die psychologische Auswirkungen, wie die fehlende Intimität der Schüler einer Bildungseinrichtung zu einem prüfenden Lehrer nicht als Benachteilung unterschätzen.
Alles in allem ist zusammenzufassen, dass man mit gleicher Begabung bei einer Abitur-Prüfung, der ein regulärer Besuch an einem (Abend)Gymnasium bzw. einem Kolleg vorrausgegangen ist, wesentlich besser abschneiden kann als bei einer Externisten-Prüfung. Dieser gravierende Unterschied nimmt ebenso gravierende Einschnitte im Verlauf des weiteren Lebens vor.
Ich sehe hierin eine diskriminierende, benachteiligende und darüber hinaus auch willkürliche Praxis der Bundesrepublik Deutschland. Insbesondere auf Hinblick auf die in den Menschenrechten enthaltenen Rechte der Bildungsfreiheit und der Berufsfreiheit, die so nicht in diesem Staat gegeben sind.
Selbst in den Vereinigten Staaten von Amerika hat man jederzeit und ohne Einschränkung die Möglichkeit das Abitur, in seiner us-amerikanischen Entsprechung Highschool-Abschluss, nachzuholen.
Welche Möglichkeiten sind gegeben in der BRD das Recht auf das Abitur einzufordern.
Abgesehen von der derzeitig schlechten ökonomischen Situation Deutschland bin ich nicht bereit einen Beruf, der nicht das Abitur als Mindestvoraussetzung erfordert, auszuüben.
Dieses Recht ist mir gemäß Artikel 12 unseres Grundgesetzes gegeben. Einen solchen Beruf, was für den Besuch eines Abendgymnasiums oder eines Kollegs erforderlich wäre, aber erlernen zu müssen, mit dem Wissen ihn nicht auszuführen, erachte ich als widersinnig und unwürdig. Somit ist mir keine Möglichkeit gegeben ein, dem an einer Regelschule erworbenen Abitur, gleichwertigen Abschluss zu erlangen, was eine grobe Ungerechtigkeit darstellt.
Abengymnasien bzw. Kollegs richten sich ausschließlich an Berufstätige, der deutsche Gesetzgeber, der gewöhnlich von einer Regulierungswut besses ist, hat aber die Möglichkeit, dass ein Schüler aus unterschiedlichen Gründen ein Gymnasium freiwillig verlässt, in Gänze vergessen. Ich halte es für rechtswidrig, dass der Staat theoretisch veranlagte Gymnasialabgänger außenvor lässt und ihnen keine Alternative lässt als sie dazu zu nötigen einen Beruf zu erlernen nur um eine Zulassung zu einem Abendgymnasium zu erwerben.
Gibt es zu meinem Anliegen Präzidenzfälle bzw. Vergleiche?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 27.05.05, 18:49 Titel: Re: Recht auf Abitur
bleistift hat folgendes geschrieben::
Insbesondere auf Hinblick auf die in den Menschenrechten enthaltenen Rechte der Bildungsfreiheit und der Berufsfreiheit, die so nicht in diesem Staat gegeben sind.
Schon wieder die GG-Keule.
Es gibt, wie mal jemand so schön gesagt hat, bei uns ein "Recht auf Bildung", aber kein "Recht auf Ausbildung". Ansonsten könnten Sie mit dem gleichen Argument auch darauf klagen, man müsse Ihnen auch ohne Abitur Zugang zu einem Hochschulstudium gewähren.
Auch die schrankenlose Berufsfreiheit ist nicht gewährt und von der EMRK auch nicht gewollt, ansonsten klagen Sie sich gleich mal in den Professoren-, Arzt- oder Anwaltsberuf ein.
bleistift hat folgendes geschrieben::
hat aber die Möglichkeit, dass ein Schüler aus unterschiedlichen Gründen ein Gymnasium freiwillig verlässt, in Gänze vergessen
Mit anderen Worten, Ihnen wurde die Gelegenheit zum Abitur gegeben und Sie haben sie freiwillig nicht wahrgenommen. Was also fordern Sie dann eigentlich noch im Hinblick auf die EMRK ein? _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Verfasst am: 27.05.05, 19:11 Titel: Re: Recht auf Abitur
Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Schon wieder die GG-Keule.
Wenn das Grundgesetz blos eine Keule ist, dann können wir es ja gleich über Bord werfen.
Zitat:
Auch die schrankenlose Berufsfreiheit ist nicht gewährt und von der EMRK auch nicht gewollt, ansonsten klagen Sie sich gleich mal in den Professoren-, Arzt- oder Anwaltsberuf ein.
Ich verlange nur die Möglichkeit ohne Schikane ein Abitur nachmachen zu dürfen. Zu verlangen, man müsse erst einen Beruf erlernen, ist de facto Schikane.
Zitat:
bleistift hat folgendes geschrieben::
hat aber die Möglichkeit, dass ein Schüler aus unterschiedlichen Gründen ein Gymnasium freiwillig verlässt, in Gänze vergessen
Mit anderen Worten, Ihnen wurde die Gelegenheit zum Abitur gegeben und Sie haben sie freiwillig nicht wahrgenommen. Was also fordern Sie dann eigentlich noch im Hinblick auf die EMRK ein?
Ich habe das Gymnasium verlassen, weil ein Zusammenleben mit meinen Eltern nicht mehr möglich war. Ich war der Meinung ich könnte meine Ausbildung in einer anderen Stadt weiterführen.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 28.05.05, 09:50 Titel: Re: Recht auf Abitur
bleistift hat folgendes geschrieben::
Ich habe das Gymnasium verlassen, weil ein Zusammenleben mit meinen Eltern nicht mehr möglich war. Ich war der Meinung ich könnte meine Ausbildung in einer anderen Stadt weiterführen.
Schulwechsel ist doch grundsätzlich möglich, das passiert doch ständig, wenn Eltern aus beruflichen Gründen umziehen.
D.h. Sie haben sich nicht richtig informiert oder den Schulwechsel nicht formgerecht durchgeführt etc. Den Schuh müssen Sie sich schon selbst anziehen.
(Mal als blöde Analogie, ich kann auch nicht 4 Jahre nach einem Urteil noch Berufung einlegen wollen und dann die Verfahrens- und Verjährungsfristen als EMRK-Verstoß rügen.) _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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zunächst welches Bundesland. Vielleicht gibt's irgendwo eine Ausnahmeregelung.
Ggf. gibt es in einem anderen Bundesland eine Möglichkeit ein Abendgymnasium zu besuchen, da die Voraussetzungen verschieden sind. Bin mir nicht ganz sicher, aber in einigen Bundesländern gibt's auch Berufsausbildung mit Abitur. _________________ mfg
Klaus
zunächst welches Bundesland. Vielleicht gibt's irgendwo eine Ausnahmeregelung.
Hallo Oklaus,
Saarland bzw. Rheinland-Pfalz. Aber ich wäre auch bereit in jedes andere Bundesland zu wechseln.
Zitat:
Berufsausbildung mit Abitur.
Was wird darunter verstanden und wie lange dauert so was?
Um noch mal auf den Ursprung zu verweisen. Ich sehe eine Ungerechtigkeit bzw. Ungleichbehandlung darin, dass der Staat alle Gymnasialabgänger außer Acht lässt und förmlich im Regen stehen lässt.
Denn er bietet für sie keine Option das Abitur auf gerechte Weise nachzuholen, das Extern-Abitur ist keine solche gerechte Weise, da man wie ich schon anmerkte hier deutlich schlechter abschneidet als wenn man das Abitur durch einen Schulbesuch erwirbt.
Der Verweis, man könne das Abitur im Äußersten Falle über die Bundeswehr machen, lehne ich generell ab, da man hier zum Wehrdienst verpflichtet wird. Aufgrund meiner Familiengeschichte bin ich aber Pazifist.
Also gewährt der Staat keine Möglichkeit das Abitur nachzuholen - das halte ich für rechtswidrig. Ich wäre sogar bereit eine Private-Schule zu besuchen, allerdings verlangen sogar private Abendgymnasien eine Berufsausbildung bzw. Berufstätigkeit.
Das heißt, selbst da wo man selbst für den Unterricht aufkommt behindert einem der Staat mit seinen irrsinnigen Regulierungs-Schikanen. Auch das erachte ich als juristisch anfechtbar.
Nehmen sie sich einen Anwalt und lassen sie sich beraten ob sie dagegen vorgehen können.
Kein Geld? Zu teuer?
Wie wäre es jetzt mit einer Berufsausbildung, da verdienen sie sich das erste Geld gleich für den Anwalt. Und falls der Anwalt meint es gäbe keine Möglichkeit ihre Wünsche einzuklagen, dann können sie das Abitur auch nachholen, da sie ja eine Ausbildung haben.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 29.05.05, 12:23 Titel:
bleistift hat folgendes geschrieben::
das Extern-Abitur ist keine solche gerechte Weise [...]
Also gewährt der Staat keine Möglichkeit das Abitur nachzuholen
Sie merken schon, daß Sie sich da selbst widersprechen?
Sie meinen allenfalls "keine Ihnen bequeme Möglichkeit".
Im übrigen liegt es immer noch in erster Linie an einem selbst (und nicht an Prüfungsordnungen oder bösen/laschen Lehrern), mit welcher Note man abschließt. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Nehmen sie sich einen Anwalt und lassen sie sich beraten ob sie dagegen vorgehen können.
Das ist es ja, ist da überhaupt "etwas zu holen". Die andere Frage wäre dann aber auch, wie lange so etwas dauert. Da wohl nicht sofort eine gesetzliche Änderung vorgenommen werden kann. Aber eine Ungerechtigkeit liegt nun mal vor.
Zitat:
Wie wäre es jetzt mit einer Berufsausbildung, da verdienen sie sich das erste Geld gleich für den Anwalt. Und falls der Anwalt meint es gäbe keine Möglichkeit ihre Wünsche einzuklagen, dann können sie das Abitur auch nachholen, da sie ja eine Ausbildung haben.
Hier liegt ja die Benachteiligung, denn durch die Ausbildung, zu der ich genötigt wäre, stiehlt der Staat mir Zeit. Und gerade heute ist Zeit (Lebenszeit) ein kostbares Gut.
Je jünger ich meinen Beruf ergreife um so besser. Wenn ich erst in fünf oder sechs Jahren beginne zu studieren, kann ich es vergessen.
Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Sie merken schon, daß Sie sich da selbst widersprechen?
Sie meinen allenfalls "keine Ihnen bequeme Möglichkeit".
In keiner Weise. Ich sage nur, dass man mit gleicher Begabung bei einem Extern-Abitur schlechter abschneidet als bei einem regulären.
Worauf ich gleich noch einmal eingehe, aber vorher noch folgendes miteinbeziehe:
Zitat:
Im übrigen liegt es immer noch in erster Linie an einem selbst (und nicht an Prüfungsordnungen oder bösen/laschen Lehrern), mit welcher Note man abschließt.
Nein. Ich gebe Lehrern keine Schuld und ich möchte auch keine Almosen in Form von besseren Zensuren. ABER, es ist nicht zu verleugnen, dass eine anderes Verhältnis zwischen einem Schüler und einem Lehrer den man jeden Tag antrifft und einem den man überhaupt nicht einschätzen kann, herrscht, ob man diesen nun mag oder nicht. Der reguläre Schüler hat so also bessere Chancen. Das ist ungerecht.
Zu dem muss bei einem Extern-Abitur der gesamte Lehrplan gelernt werden. Während im Normalfall höchstens 20 % des vom Kultusministerium vorgelegten Lehrplans vom jeweiligen Lehrer behandelt und dementsprechend gelernt werden müssen.
Abendgym. ist Zugangsvorr. mindestens 3 Jahre arbeiten oder arbeitslos gemeldet. Meines Erachtens werden Personen die diese Voraussetzung nicht erfüllen benachteiligt, obwohl ein sachlicher Grund nicht vorliegt. _________________ mfg
Klaus
Danke, für ihre Zustimmung. So weiß ich zumindest, dass auch aus neutraler Perspektive wahrgenommen wird, dass hier etwas nicht ganz korrekt verläuft.
Zitat:
Abendgym. ist Zugangsvorr. mindestens 3 Jahre arbeiten oder arbeitslos gemeldet. Meines Erachtens werden Personen die diese Voraussetzung nicht erfüllen benachteiligt, obwohl ein sachlicher Grund nicht vorliegt.
Wenn es denn so wäre, dass man sich arbeitslos melden könnte und das ausreichen würde, wäre das ja sogar noch zu ertragen. Aber die Arbeitslosigkeit, die ich de facto habe, weil die letzte Bildungseinrichtung die ich besucht habe nun mal ein Gymnasium war und ich keine berufliche Ausbildung vorweisen kann, wird nur angerechnet. Aber sie alleine ist nicht ausreichend. Mal abgesehen davon, wäre aber wiederum auch dieser Sachverhalt benachteiligend. Denn wieso soll ein vom Gymnasium Abgegangener erst 3 Jahre warten, um dann ein Abendgymnasium besuchen zu können.
Aber darüber hinaus, kann ich nicht verstehen, dass selbst private Einrichtungen, welche im Schnitt pro Jahr 3000 Euro verlangen, sich ebenfalls an diese unsinnige Vorgabe halten müssen.
Wenn es denn so wäre, dass man sich arbeitslos melden könnte und das ausreichen würde, wäre das ja sogar noch zu ertragen.
Ich fasse das Ganze mal zusammen, sie wollen sich einfach vor der Arbeit drücken, denn um die Zeit wie sie behaupten geht es ihnen nicht, sondern nur um die Arbeit.
Aber so läuft das nunmal nicht, gehen sie arbeiten und lernen sie, wenn nicht fürs Abitur, dann lernen sie wenigsten soziale Kompetenz, denn die scheint ihnen abzugehen.
Sie brechen ihr Abitur ab und wollen direkt danach das Abitur fortführen bzw. machen.......Und wundern sich dann dass der Staat für solch einen Fall nicht Vorgesorgt hat........
Des weiteren finde ich es vollkommen verständlich, dass man arbeiten muss, bevor man sein Abi beginnen kann......Das einzige was mich wundert, ist das es 3 Jahre sind.....Somit wäre ein Abiturabbrecher der 2 Jahre arbeitet und dann sein Abi weitermachen möchte, wirklich benachteilligt....
Aber mal unabhängig davon...Wie sähe es mit Fachabitur aus? Quasi eine weiterführende Schule erst ein Jahr besuchen, um mittlere Reife zu erlangen und anschliessend dann an dieser Schule dass Fachabi machen?!?
Alles in allem kann ich nur verstehen, dass der Staat nicht für Personen vorgesorgt hat, welche erst "ja" zum Abitur sagen, es dann abbrechen, um danach zu überlegen es sich einzuklagen.....
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