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Berufsunfähigkeitsvers. haben und dann doch nicht bekommen!!
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ralf s.
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 07.06.05, 18:08    Titel: Berufsunfähigkeitsvers. haben und dann doch nicht bekommen!! Antworten mit Zitat

Ich habe eine BUZ bei Allianz vor ca. 3 Jahren abgeschlossen, habe den Fragebogen mit bestem Wissen gemeinsam mit dem Versicherungsvertreter ausgefüllt, sowie den Arzt von seiner Schweigepflicht entbunden.
Jetzt ist es passiert, mir wurde durch Krankheit 100 % Erwerbsunfähigkeit bestätigt.
Anschliessend habe ich die Versicherungsgesellschaft darüber informiert . Im Anschluß wurde von der Versicherung beim Arzt nachgefragt., Vom Arzt wurden dann alle bisherigen Krankheiten genannt. Husten, Schnupfen usw....
Nach den Aussagen vom Arzt kam das erste Schreiben der Versicherung und mir wurde arglistige Täuschung vorgehalten. Die Versicherung erkärte auch gleich daß damit der Versicherung sschutz erlischt.. Die Beiträge wurden mir zurück erstattet ( Natürlich habe ich diese nicht angenommen).
Zur Erklärung: Sämtliche vom Arzt aufgeführten Erkrankungen haben mit der welche zu den 100% führten nichts zu tun. Beim Versicherungsabschluß wurde mit dem Arzt keine Rücksprache gehalten.
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Servicer
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 07.06.05, 23:33    Titel: Re: Berufsunfähigkeitsvers. haben und dann doch nicht bekomm Antworten mit Zitat

ralf s. hat folgendes geschrieben::
Ich habe eine BUZ bei Allianz vor ca. 3 Jahren abgeschlossen, habe den Fragebogen mit bestem Wissen gemeinsam mit dem Versicherungsvertreter ausgefüllt, sowie den Arzt von seiner Schweigepflicht entbunden.
Jetzt ist es passiert, mir wurde durch Krankheit 100 % Erwerbsunfähigkeit bestätigt.
Anschliessend habe ich die Versicherungsgesellschaft darüber informiert . Im Anschluß wurde von der Versicherung beim Arzt nachgefragt., Vom Arzt wurden dann alle bisherigen Krankheiten genannt. Husten, Schnupfen usw....
Nach den Aussagen vom Arzt kam das erste Schreiben der Versicherung und mir wurde arglistige Täuschung vorgehalten. Die Versicherung erkärte auch gleich daß damit der Versicherung sschutz erlischt.. Die Beiträge wurden mir zurück erstattet ( Natürlich habe ich diese nicht angenommen).
Zur Erklärung: Sämtliche vom Arzt aufgeführten Erkrankungen haben mit der welche zu den 100% führten nichts zu tun. Beim Versicherungsabschluß wurde mit dem Arzt keine Rücksprache gehalten.



Haben Sie eine Krankheit, die bereits vor Abschluß der BU bestand, im Antragsformular nicht angegeben ?
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ralf s.
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 08:54    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, der Krebs wurde erst später erkannt.
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 09:08    Titel: Antworten mit Zitat

da würde ich sofort zum Rechtsanwalt gehen.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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ralf s.
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 09:27    Titel: Antworten mit Zitat

Klar, soweit bin ich auch schon. Meine Gedanke ist in diesem Forum kennt man diesbezüglich sicher aus.ob bereits ähnliche Fälle bekannt sind die ähnlich abgelaufen sind und ob Versicherungen damit auch noch Erfolg hatten.
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fagus
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 105

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 09:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hatten sie schriftlich vereinbart, dass die Versicherung beim Arzt Auskunft über sie einholt? Ist das dann vor der policierung auch tatsächlich passiert? Die Versicherung muss die arglistige Täuschung ja auch begründet haben. Womit?
Ich hatte das wie folgt gehandhabt. Vermerk auf dem Antragsformular bei den Gesundheitsfragen....siehe folgender Arztbericht...... da die allgemeine frage nach Beschwerden im Antragsformular eine richtige Beantwortung ja faktisch unmöglich gemacht hätte da das kein Zipperlein ausgeschlossen hätte das in irgendeiner Form den kompletten Organismus betraf. Hier etwas nicht zu vergessen wäre unmöglich gewesen.
Nicht, dass es mir genutzt hätte. Nach 12 Jahren Laufzeit ging es mir wie ihnen. Kündigung wegen arglistiger Täuschung, begründet aus den Unterlagen desselben Arztes bei dem die Versicherung über mich Auskunft eingeholt hatte.
Nichts ist unmöglich. Ich bewege mich trotz dieser Umstände auf das Achte Jahr vor Gericht zu. Denken sie daran, dass sie nur ein halbes Jahr haben um Klage einzureichen.
Ich hoffe sie haben ausreichend Kohle oder wenigstens eine Rechtsschutzversicherung.. Bei dem vorwurf der arglistigen Täuschung müssen sie allerdings damit rechnen, dass diese auch versucht sich zu drücken.
Hier hilft nur ein Anwalt. Dass sie Krebs haben ist besonders tragisch, denn wenn sie den nicht besiegen läuft ihnen die Zeit davon. Ihre Versicherung hat damit keine Probleme.
Googlen sie nach Ärger EV. Es gibt dort einen Forumsbereich BU in dem sie sich informieren können.
Willkommen im Club. Sie sind nicht allein.

Alles Gute - Fagus
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ralf s.
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 10:47    Titel: Antworten mit Zitat

Auf dem Antragsformular war vermerkt das die Versicherung mit dem Arzt Rücksprache hält vor der Policierung , dies ist allerdings erst jetzt passiert . Mit diesem Ergebnis
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 11:17    Titel: Antworten mit Zitat

ralf s. hat folgendes geschrieben::
Auf dem Antragsformular war vermerkt das die Versicherung mit dem Arzt Rücksprache hält vor der Policierung , dies ist allerdings erst jetzt passiert . Mit diesem Ergebnis

Diese Tatsache entbindet den Versicherungsnehmer aber trotzdem nicht von der Verpflichtung, alle Vorerkrankungen vollständig und wahrheitsgemäss im Antrag anzugeben.

Allerdings sollten Sie sich dringendst rechtsanwaltlich beraten lassen. Ab dem Datum der endgültigen Ablehnung der Leistung durch die Versicherung haben Sie nämlich nur 6 Monate Zeit, gegen die Versicherung eine Klage einzureichen.
Hierfür sollten Sie sich unbedingt einen Anwalt suchen, der sich mit Versicherungsrecht/BU-Problematik auskennt und damit bereits Erfahrung hat. Fragen Sie ggfs. bei der Rechtsanwaltskammer.
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 11:48    Titel: Antworten mit Zitat

Schließe mich an.

1. Ob eine verschwiegene Erkrankung mit dem BU-Grund etwas zu tun hat ist völlig egal.

2. Derartige Situationen sind meist in tatsächlicher Hinsicht sehr komplziert. Da es um hohe Summen geht, prüfen die Versicherungen sehr gründlich und nutzen nutzen rechtliche Mittel und Unsicherheiten. Der Gang zum Anwalt ist bei der Schwere der Umstände in der Regel anzuraten, um die Situation umfassend zu prüfen.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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BeamtVG
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Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 215
Wohnort: Opposite Of The Lord

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 15:39    Titel: Antworten mit Zitat

Es wird aber langsam mal Zeit, dass die diesbezügliche Rechtsprechung der Landgerichte gestoppt wird.
Auch der BGH sollte seine bisherigen Entscheidungen unter einem "neuen Licht" betrachten.
Die Versicherungsgesellschaften hängen sich immer nur an dieser "arglistigen Täuschung" auf, die ja bereits nach deren Auffassung eintreten kann, wenn man auch menschlicherweise mal etwas vergisst.
Es sollte immer auch darauf Bezug genommen werden, ob eine frühere Erkrankung, die (nicht aus Vorsatz) vergessen wurde anzugeben, mit der im Leistungsfall vorhandenen im Zusammenhang steht oder stehen könnte.
Bleibt dann aber noch das Problem, ob die Versicherung den Vertrag unter diesen Umständen eingegangen wäre. Hier sollte - wenn notwendig - im Nachhinein eine gutachterliche, objektive Prüfung stattfinden.

Den jüngeren Versicherungsnehmern bleibt gar nichts mehr anderes übrig, als sich privat gegen die Folgen einer Erkrankung, die zur Berufsunfähigkeit führt, abzusichern.
Wenn der Staat diese Leistung schon gestrichen hat, sollte er auch darauf achten, dass diejenigen, in deren Hände er diese Verantwortung gelegt hat, auch rechtmäßig damit umgehen.
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fagus
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Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 105

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 17:08    Titel: Antworten mit Zitat

Es tut gut, mal realitätsbezogene postings zu lesen. Über die vorvertragliche Anzeigepflichtsverletzung und die arglistige Täuschung lässt sich ja leider jeder Versicherungsschutz problemlos aushebeln. Kausalität ade. Darum wird das ja auch gerne benutzt. Das Ende ist immer offen, im schlimmsten Fall wird die Zahlung wenigstens um Jahre verzögert. Das macht sich sicher gut in den Bilanzen.
In jeder Vorgeschichte eines Versicherungsnehmers lässt sich etwas finden, das man dazu benutzen kann. Das sollte endlich mal auch dem letzten klar werden.
Leider sieht die Realität so aus, dass immer wieder behauptet wird der Versicherungsnehmer wäre daran allein Schuld und das hätte sich verhindern lassen. Zu billiger Anbieter, schlechte Beratung etc. bla bla
Man ist da ganz schnell in eine Ecke gedrängt, als paranoider Spinner abgestempelt, wohl weil nicht sein kann was nicht sein darf.
Wer mal, wie angesprochen, so ein Landgericht erlebt hat kann das sogar nachvollziehen. Glauben will oder kann das keiner der nicht dabei war. Bei bester Beweislage Klage abgeschmettert und der Kläger in die Tonne gekloppt ist da kein Problem.
Erzählt man´s dann einem (nicht paranoiden) Aussenstehenden hört man dann Sätze die beginnen mit...aber es kann doch nicht sein dass.....aber wenn man im Recht ist und es beweisen kann....ich kann mir gar nicht vorstellen dass...usw.
Oder, man kann ja klagen. Klar, wenn man das Geld dazu hat. Viele haben aber leider weder das noch die Zeit zur Verfügung.
Die letzten Jahre die man noch mit etwas menschlicher Würde verbringen könnte und die einem bleiben muss man schwerkrank und halbtot vor der nicht funktionierenden Justiz verplempern. Wird man dabei auch noch wie ein Verbrecher behandelt und die Versicherung dreht klar ersichtlich die grössten Bolzen ohne dass da auch nur die allerkleinsten moralischen Ansprüche seitens der Richter gestellt werden wird es besonders bitter.
Ändern könnte das nur der Gesetzgeber, aber der pennt seelenruhig weiter während sich die ´bedauerlichen Einzelfälle´ rigoros zu häufen scheinen. Durch die neuen gesetzlichen Regelungen zur BU Rente wird das sicher nicht besser werden weil man um eine solche Absicherung nicht herum kommt.
Eine schwere unheilbare und/oder chronische Erkrankung die einen BU oder sogar EU macht kann jeden erwischen..

Gruss - Fagus
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 20:44    Titel: Antworten mit Zitat

ralf s. hat folgendes geschrieben::
Klar, soweit bin ich auch schon. Meine Gedanke ist in diesem Forum kennt man diesbezüglich sicher aus.ob bereits ähnliche Fälle bekannt sind die ähnlich abgelaufen sind und ob Versicherungen damit auch noch Erfolg hatten.



Man müsste sich Ihren Sachverhalt schon genau anschauen, um einen Rat geben zu können. In welcher Region wohnen Sie, wenn ich das fragen darf ?
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ht-net
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Anmeldungsdatum: 23.02.2005
Beiträge: 65
Wohnort: Brackenheim

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 23:06    Titel: von wegen egal... Antworten mit Zitat

ich hab das mal so kurz übeflogen - es ist tatsächlich nicht egal ob die bu oder wie in diesem fall die eu mit den angegebenen krankheiten in zusammenhang steht oder nicht - da gibts sogar ein urteil - ich müsste das allerdings selber wieder suchen - da ging es auch darum dass der versicherer ablehnte weil irgendwas mit dem rücken nicht angegeben war und der versicherte dann aber bu wurde weil er bei einem unfall ein auge verlor....der versicherer musste trotzdem leisten weil eben die versäumte angabe der rückenbeschwerden mit der tatsächlich eingetretenen bu nicht im zusammenhang stand...

aber dass alle versicherungen zunächst mit dem vorwurf der arglistigen täuschung daherkommen ist ja bekannt - war bei mir übrigens auch so - ziel ist das abwenden der zahlung - oder noch besser die chance dasss der versicherte zum zeitpunkt des antrags nicht rechtschutzversichert war - dann gute nacht dann hilft nur noch der ombudsmann - oder eben bzw. das verschleppen der anerkennung der bu - spätestens nach wegfall der sozialleistungen sprich krankengeld der krankenkasse - alg usw. rechnen die versicherer damit dass man ja wieder was arbeitet - von der angst der ärzte jemanden wirklich praktisch ewig krank zu schreiben mal ganz abgesehen...

ich mache diesen kampf nun schon über 2 jahre durch - habs wenigstens geschafft dass die versicherung ohne anerkennung einer rechtspflicht mit jedem monat zitterpartie - und anmahnung bezahlt - aber anerkannt bu bin ich immer noch nicht - trotz zig gutachten ....die psychischen belastungen und die folgen lasse ich lieber mal ganz beiseite - und ich meinte auch mal gut versichert zu sein - krankentagegeldversicherung zahlt ja wenn man krank ist und bu-versicehrung wenn man bu wird - pustekuchen! dann biste für die KTV bu und für die bu-versicherung eben nicht.... es ist echt ne lachplatte wenns nicht zum heulen wäre
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ralf s.
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 09.06.05, 09:38    Titel: Antworten mit Zitat

Aus dem Raum Heidelberg
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fagus
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Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 105

BeitragVerfasst am: 09.06.05, 10:07    Titel: Antworten mit Zitat

Ich möchte da mal wirklich eindringlich auf das Thema über die bereits vorliegende Rechtssprechung eingehen. Auch ich war mal der Meinung, finde ein vergleichbares rechtskräftiges Urteil und das hilft dir dann weiter. So denken am Anfang wohl die meisten.
Das kann man aber getrost vergessen. Stichwort richterliche unabhängigkeit. Der Richter kann wirklich machen was er will, wenn ihm deine Nase nicht gefällt kannst du Urteile zitieren ohne Ende, ist ihm scheissegal.
Die bringen es dann im Urteil sogar fertig, wirklich intelligente Leitsätze (aus durchaus intelligenten Urteilen, ja die gibt es) zu zu zitieren und genau entgegengesetzt zu entscheiden. Ich schere auch wirklich nicht alle Richter über einen Kamm und bin durchaus in der Lage mir vorzustellen, dass es welche gibt die sich Mühe geben und ihren Beruf ernst nehmen. Bis jetzt habe ich allerdings keinen gesehen, der dem entspräche. Und auf Richter die alle Beweismittel ignorieren und sich auf Basis von purer Spekulation ein Urteil hinbiegen kann man verzichten.
Meiner Versicherung ist es schon in der ersten Instanz nicht gelungen die vorgeworfene arglistige Täuschung zu beweisen, weil meine medizinischen Unterlagen lückenlos waren und es keine Vorgeschichte zur Erkrankung und demzufolge natürlich auch keine Diagnose darüber in dem strittigen Zeitrahmen gab. Die Richter haben dieses problem der Versicherung elegant gelöst indem sie wie folgt entschieden-
Zitat:.................Zwar kann davon ausgegangen werden, dass der Arzt Dr. X wegen des Verdachts auf xxxxxxxxxxx Untersuchungen eines Radiologen und später der Zeugin veranlasst hat. Das schliesst aber nicht aus, dass diese Diagnose von einem anderen Arzt nicht schon viel früher gestellt und dem Kläger auch bekannt war. Die veranlassten Untersuchungen müssen nicht die erste Diagnose dieser Krankheit gewesen sein. Das erschliesst sich zwanglos daraus, dass der Kläger dem Arzt Dr. X die ihm bereits bekannte Diagnose lediglich nicht mitgeteilt zu haben braucht, dieser deshalb - für sich erstmals - ein Ergebniss gefunden hat, das der Kläger bereits kannte...........
Einer solchen Schlussfolgerung hat man, zumal sie sich im Urteil findet, nichts entgegenzusetzen. Mein Urteil war 10 Seiten lang und bestand ausschliesslich aus solchen Bolzen. Klage abgeschmettert.

Gruss - Fagus
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