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Verfasst am: 21.06.05, 21:53 Titel: Dringend: Nach Wasserschaden kündigt uns die Versicherung...
Hallo,
wir hatten einen Wasserschaden im Haus. Die VGH wirft uns (zu unrecht) Grobe Fahrlässigkeit vor, verweigert die Zahlung und kündigt uns die Versicherung. Dagegen, also gegen den Vorwurf der Groben Fahrlässigkeit, klagen wir.
Nun sieht es so aus, dass wir keine Versicherung finden: Alle winken ab, wenn die Situation erklärt wird.
Eine bei einer Versicherung (bei dieser Versicherung sind wir nicht versichert und haben auch noch keinen Antrag gestellt) arbeitende Freundin hat sich mal dort in der Wohngebäudeversicherung umgehört und uns den Sachverhalt wie folgt geschildert:
Sobald wir bei einer Versicherung einen Antrag stellen, wird unsere Vorversicherung angerufen und nachgefragt. Die erzählen von "Grober Fahrlässigkeit" und Klage und schon will uns keine Versicherung mehr aufnehmen. Unsere Bank wird uns die Hypothek kündigen, da eine Wohngebäudeversicherung zwingend notwendig sei.
Ich glaube, ich bin im falschen Film. Und es ist noch nicht mal vor Gericht gegangen und die Grobe Fahrlässigkeit ist uns noch nicht nachgewiesen.
Kann uns jemanden einen Rat geben? Dürfen die Versicherungen sowas?
der Versicherer darf im Schadenfall kündigen; ob der Vorwurf der Groben Fahrlässigkeit dabei zutrifft oder nicht, ist dabei unerheblich. Wenn sich später herausstellt, dass keine Grobe Fahrlässigkeit vorlag, wird der Schaden gezahlt, aber der Vertrag ist trotzdem gekündigt.
Ein anderer Versicherer wird zumindest die Leitungswasser-Versicherung nicht annehmen. Es müßte aber problemlos möglich sein, eine Feuer- und ggf. Sturmversicherung abzuschließen. Die kreditgebende Bank verlangt auch nur die Feuerversicherung. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Das die Versicherung uns kündigen durfte und auch hat ist rechtlich sicherlich in Ordnung, moralisch aber fragwürdig. Ich würde verstehen, wenn wir eine Versicherung finden würden, die Leitunsgwasserschaden ausschließt, oder ähnliche Restriktionen vornimmt, aber man lehnt uns einfach ab, ohne wenn und aber.
Ohne zu wissen, was hier gelaufen ist, ist es nicht leicht, hier eine vernünftige Antwort zu geben. Aber trotzdem der Rat: eine reine FEUERversicherung für das Gebäude beantragen, damit es keinen Stress mit der Bank gibt.
Das müsste eigentlich funktionieren. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Verfasst am: 22.06.05, 09:57 Titel: Danke für den Tipp
Inzwischen habe ich mit der bank und auch mit einer Versicherung telefoniert. So wie Du das vorgeschlagen hats, würde es gehen. Scheinbar ist da ein Zeitraum von 5 Jahren wichtig, um dann wieder eine vollwertige (nicht zahlende) Versicherung abschließen zu könne.
Danke für Deinen Rat.
Gruß
Verfasst am: 22.06.05, 10:04 Titel: Re: Danke für den Tipp
Ron-Meyer hat folgendes geschrieben::
Inzwischen habe ich mit der bank und auch mit einer Versicherung telefoniert. So wie Du das vorgeschlagen hats, würde es gehen. Scheinbar ist da ein Zeitraum von 5 Jahren wichtig, um dann wieder eine vollwertige (nicht zahlende) Versicherung abschließen zu könne.
Danke für Deinen Rat.
Gruß
Das wäre doch ein gangbarer Weg zur Erlangung einer neuen Police:
Sofort eine neue Gebäudeversicherung gegen Feuer und Sturmschäden abschliessen und Wasserschäden ausschliessen.
Nach fünf Jahren den Versicherungsschutz um Leitungswasserschäden erweitern.
Wieviele Schäden hatten Sie denn in den letzten fünf Jahren, dass die Gesellschaft von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch macht?
Was ist vorgefallen?
Verfasst am: 22.06.05, 11:15 Titel: Noch nie in Anspruch genommen
Hallo,
wir hatten noch nie eine Versicherung in Anspruch genommen. Diese VGH Wohngebäudeversicherung lief erst seit 11 Monaten auf unseren Namen, da wir das Haus erst vor 11 Monaten kauften.
Der Leitungswasserschaden ging von der Heizungsanlage im 1. OG aus, dort war ein "Gartenschlauch" fest zwischen Trinkwasser und Heizung zum Befüllen angeschlossen und stand wohl unter Druck, da dieser eines nachts platze und das Haus unter Wasser setzte (26 qm).
Wir hatten das Haus mit dieser Konstellation gekauft. Zwei Monat vor Schadeneintritt war ein Heizungsmonteur zur Wartung an der Anlage.
Gegen den Vorwurf "Grobe Fahrlässigkeit" klagen wir nun. Warum wir nun für Versicherungen nicht mehr als Kunden in Frage kommen, ist eine schockierende Logik.
das die VGH nicht zahlen will, ist der kleinere Schock gewesen, aber die Kündigung im gleiche Atemzug hatte uns umgehauen. Und nun die Schwierigkeiten mit den anderen Versicherungen... Ist die Geschichte eigentlich ein Fall für Bafin?
Übrigens: Die Versicherungen sagen uns nur telefonisch ab, keine will uns die Ablehnung schriftliche nachreichen. Komisch.
So wie sich das anhört, ist der Vorwurf der Groben Fahrlässigkeit hier schon berechtigt. Man darf einen Schlauch nun mal nicht ständig unter Druck lassen. Hier muss der Wasserhahn abgedreht sein.
Zum Thema "telefonische Absage durch die Versicherungen": wurde ein Antrag auf Antragsformular oder schriftliche Anfrage gestellt, oder nur telefonisch gefragt?
Ich kenns nur so, wer einen Antrag einreicht oder schriftlich was fragt, kriegt immer auch schriftlich Antwort.
habt ihr beim Versicherer direkt angefragt oder beim Vermittler?
Aber eigentlich egal, du hast ja schon geschrieben, reine Feuerversicherung ist ok. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
So wie sich das anhört, ist der Vorwurf der Groben Fahrlässigkeit hier schon berechtigt. Man darf einen Schlauch nun mal nicht ständig unter Druck lassen. Hier muss der Wasserhahn abgedreht sein.
Aber das ist doch Alltag bei allen möglichen Haushaltsgeräten mit Wasseranschluss, zum Beispiel Waschmaschinen, Spülmaschinen, Kühlschränken ...
Ständig alles ab- und wieder anzudrehen nervt nur und ist m. E. auch völlig lebensfremd.
Ok, das wäre bei diesen Geräten natürlich eher ein Fall für die Hausrat und nicht für die Wohngebäudeversicherung, aber kommt eine Versicherung so leicht mit dem Vorwurf der groben Fahrlässigkeit aus ihrer Leistungspflicht raus?
Aber das ist doch Alltag bei allen möglichen Haushaltsgeräten mit Wasseranschluss, zum Beispiel Waschmaschinen, Spülmaschinen, Kühlschränken ...
Ständig alles ab- und wieder anzudrehen nervt nur und ist m. E. auch völlig lebensfremd.
es mag nerven und für den einen oder anderen lebensfremd sein, ist aber durch ständige rechtsprechung bestätigt worden. man kann das umgehen indem man einen sog. "wasser-stopp" einbaut.
es nervt auch, ständig die gekippten fesnter zuzumachen wenn man die wohnung verlässt, aber wenn man das nicht macht und es bricht jemand durchs gekippte fenster ein, ist es auch grob fahrlässig....
andere nervt es, den schlüssel vom auto abzuziehen und abzuschliessen, wenn sie "nur 5 minuten" das fahrzeug verlassen. aber auch das ist dann bei diebstahl grob fahrlässig...
noch mehr? _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
...und wenn ich mich nicht ganz irre gibt es für solche Anwendungen spezielle Schläuche die nicht einfach mal bersten wie ein meist billiger Gartenschlauch der für die Dauerbelastung einfach nicht ausgelegt ist. _________________ Gruß,
Sunrabbit
Mein Beitrag ist nur meine persöhnlich Meinung und bietet keinerlei Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.
Ansonsten: gegen die grobe Fahrlässigkeit wirst du nichts machen können.
Ich nehme zwar auch einen Wasserschlauch, um die Heizung nachzufüllen, aber
1. nur kurz
2. kommt der nachher wieder ab.
Also, normalerweise dieser Schlauch von beiden Seiten per Absperrventil gesichert. Oben am Wasserhahn unten an der Befüllung der Heizung mit einem normalen Sperrventil. Beide sind grundsätzlich geschlossen zu halten. Deshalb ist der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit gerechtfertigt. Der Rauswurf kann mehrere Gründe haben. Zum einen ist es möglich, dass der Vertrag vom Vorbesitzer übernommen worden ist?
Evtl. hatte der schon diverse Vorschäden, die dem Objekt nach wie vor zugeschrieben wurden. Zweitens evtl. uralte Bedingungen, die nie aktualisiert werden "durften" weil der Versicherte ablehnte, oder evtl. Zahlungsschwierigkeiten seitens des Versicherten.
Trotzdem darf der Versicherer nur zum Vertragsjahresende kündigen und nicht fristlos.
Ich habe einen grossen amerikanischen Kühlschrank mit eingebauter Eismaschine.
Der hat einen eigenen Wasseranschluss, damit der Eiswürfelnachschub immer automatisch gesichert ist.
und so ein kühlschrank muss nicht mal amerikanisch sein. sind gar nicht mal mehr so selten...
aber in aller regel werden solche geräte mittelerweile schon vom hersteller mit einem sog. wasser-stopp system versehen, sodass kein oder nur sehr wenig wasser austreten kann... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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