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Das Wichtigste: RECHTSWEG-DOKUMENTATION
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Kohlhaas
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Anmeldungsdatum: 05.07.2005
Beiträge: 61
Wohnort: WWW

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 18:17    Titel: Das Wichtigste: RECHTSWEG-DOKUMENTATION Antworten mit Zitat

Mir haben Anwälte immer klargemacht, daß man sein gutes Recht nur bekommen kann, wenn man sich nicht auf mündliche Vereinbarungen berufen muß und Beweise vorlegen kann für irgendwelche Vereinbarungen. Dokumente, hieß es, seien noch immer das Beste, weil vor Gericht ohne Beweis nichts geht. Irgendwann hatte ich kapiert, daß man Justitia so tatsächlich auf seiner Seite hat. Ein bißchen linst ja schon durch ihre Augenbinde ...

Jetzt frage ich mich nach einer interessanten Veröffentlichung, die ich vor kurzem lesen konnte, warum ausgerechnet Rechtsanwälte sich so anstellen, wenn man von ihnen verlangt, Mündliches aktenmäßig (also flach und schwarz auf weiß) festzuhalten.

Zum Beispiel hätte ich mir vor vielen Jahren mal ein Gegengutachten und ein Obergutachten vor dem OLG sparen können, was ziemlich viel Zeit gefressen hatte, wenn mein Anwalt vom ersten Gutachter verlangt hätte, seine Fragen schriftlich zu fixieren. So konnte sich der das herausfragen, was meiner gegnerischen Versicherungsgesellschaft gefiel ... Obwohl ich ihn rechtzeitig darum gebeten hatte, den Gutachter entsprechend zu verpflichten, gelang es mir nicht, ein Befunderhebungsprotokoll zu bekommen, weil mein Anwalt nichts unternommen hatte. Gründe dafür nannte er damals nicht.

Auch mein Richter hätte sich dann kaum erlaubt, mir unter Inaussichtstellung eines beschwerlichen Rechtsweges und eines Scheiterns vor dem Bundesverfassungsgericht einen Vergleich anzuraten, wenn mein Anwalt ihn verpflichtet hätte, alles Wesentliche ins Protokoll aufzunehmen, wie das die Prozeßordnung vorschreibt. Einleuchten tut es ja auch, daß auf dem Rechtsweg alles dokumentiert werden muß, weil nur das die nötige Sicherheit geben kann, daß alles mit rechten Dingen zugeht. (Staranwalt Rolf Bossi meint das übrigens auch in seinem Buch "HALBGÖTTER IN SCHWARZ".

Meine Frage nun an Juristen:

Was tut man mit einem Anwalt, der seine wichtigste Pflicht mißachtet, der mündliche Kontakte nicht dokumentiert? Und was tut man, wenn man keinen Anwalt findet, der sich diese wichtige Mühe macht?

Ist dann nicht denkbar, einen Prozeß ohne Anwalt zu führen, auch wenn nach Vorschriften Anwaltszwang besteht? Andernfalls ist doch naheliegend, daß laufend gepfuscht wird und Justitia irgendwann blind und kaltherzig zuschlägt ...

Danke für Antworten! Ich hoffe natürlich, daß ich nicht so schnell wieder einen Prozeß führen muß. Besser ist aber, man informiert sich vorher.
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 05.07.05, 21:35    Titel: Re: Das Wichtigste: RECHTSWEG-DOKUMENTATION Antworten mit Zitat

Kohlhaas hat folgendes geschrieben::
Ist dann nicht denkbar, einen Prozeß ohne Anwalt zu führen, auch wenn nach Vorschriften Anwaltszwang besteht?


Das wird mit den unterschiedlichsten Argumenten immer wieder versucht. Und es bringt: zero.
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Kohlhaas
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Anmeldungsdatum: 05.07.2005
Beiträge: 61
Wohnort: WWW

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 09:12    Titel: Antworten mit Zitat

Mich würden die Gründe interessieren, mit denen solche Versuche abgelehnt worden sind, und zwar die Gründe, zu denen Rechtsvorschriften genannt werden konnten. Alles andere dürfte bedeutungslos sein.

Wenn höchste Richter auch ohne besondere Gesetze tolle Entscheidungen fällen können und amerikanische Entschädigungsmultiplikatoren in deutsche Schadensersatzbeträge basteln können, nur aufgrund von Grundgesetzrechten (BUNTE -Prinzessin Carolin von Hannover vorm. von Monaco), müßte es doch möglich sein, ohne Anwalt einen sog. "Anwaltsprozeß" zu führen ...

Hat schon mal jemand versucht, ohne Anwalt zu agieren, der keinen Anwalt mehr fand, und bei dessen Problem auch das Gericht keinen mehr nennen konnte im Rahmen einer möglichen Anwaltsbeiordnung durch das Gericht?

Der Grund, daß man ab einer bestimmten Betragsgrenze bei Schadensersatzprozessen nur noch mit Anwalt vors Gericht kann, kann ja nicht besonders erhebend sein. Jedenfalls kann er nicht so wichtig sein wie das Recht, sein Recht durchzusetzen ...

Sehr glücklich
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Vormundschaftsrichter
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 09:49    Titel: Antworten mit Zitat

Kohlhaas hat folgendes geschrieben::
Der Grund, daß man ab einer bestimmten Betragsgrenze bei Schadensersatzprozessen nur noch mit Anwalt vors Gericht kann, kann ja nicht besonders erhebend sein. Jedenfalls kann er nicht so wichtig sein wie das Recht, sein Recht durchzusetzen ...


http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=30532
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Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Kohlhaas
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Anmeldungsdatum: 05.07.2005
Beiträge: 61
Wohnort: WWW

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 17:53    Titel: Antworten mit Zitat

Lieber Vormundschaftsrichter!

Klagt jemand 4.999 Euro ein, kann er theoretisch hirnlos sein, um das Amtsgericht zu unterhalten. Klagt einer 1 Euro mehr ein, kann er sich nicht mal vor dem LG vertreten, auch wenn er Jura studiert hat.

Der Grund soll angeblich der Rechtssicherheit dienen.

Ich lache mit Verlaub. Anwälte, die wichtige Anträge nicht stellen, die statt dem Zweck unserer Gesetze zu folgen, der Rechtsprechung ihrer Kollegen folgen, und die nicht mal in der Lage sind, Richter zu vorschriftsgemäßen Protokollen anzuhalten, die man als A und O jeglichen Rechtserfolges werten muß, dienen nur der Rechtsunsicherheit.

Mit Vernunft hat das schon lange nichts mehr zu tun und schafft sehr viel Unzufriedenheit und Empörung.
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rondo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.07.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 20:38    Titel: Antworten mit Zitat

>>Der Grund, daß man ab einer bestimmten Betragsgrenze bei Schadensersatzprozessen nur noch mit Anwalt vors Gericht kann, kann ja nicht besonders erhebend sein.<<<

Vielleicht ist das ja der Grund:
Wie überall, wo große Geldbeträge "in Bewegung" sind, läßt sich wohl auch hier relativ unauffällig viel abzweigen.

>> Jedenfalls kann er nicht so wichtig sein wie das Recht, sein Recht durchzusetzen ... <<

Genau. Denn Erfolg von Unrecht fördert immer wieder neues Unrecht.
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Ist Rechts... das Gegenteil von Link...?
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Servicer
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 21:10    Titel: Antworten mit Zitat

Kohlhaas hat folgendes geschrieben::
Ich lache mit Verlaub.


Vermutlich über sich selbst. Denn den Unsinn haben Sie in deer Vergangenheit mehrmals geschrieben. Durch Wiederholung wird es nicht besser.
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Kohlhaas
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Anmeldungsdatum: 05.07.2005
Beiträge: 61
Wohnort: WWW

BeitragVerfasst am: 06.07.05, 21:43    Titel: Antworten mit Zitat

Durch bloßes Behaupten hat noch kein Jurist einen Blumentopf gewonnen, Servicer.

Zeigen Sie mir einen Anwalt, der den § 249 BGB so angewendet hat, wie ihn jeder anwenden würde, der ihn liest. Ich habe noch keinen Anwalt gefunden, der ein Bild ohne Schadensereignis gezeichnet hat und beispielsweise eigene Mühewaltungen beantragte.

Ich habe auch noch keinen Anwalt entdeckt, der ein Tonband- bzw. Videoprotokoll von der Gerichtsverhandlung aufzeichnen ließ.

Die meisten Juristen, die mir bisher begegnet sind, haben versucht, diese hervorragende Möglichkeit der Beweissicherung (und damit Verhinderung) von Anwaltspfusch, Gutachterkäse und Richterwillkür mit dem Gerichtsverfassungsgesetz auszuschwätzen. In dem steht aber nur drin, daß Aufzeichungen zum Zwecke einer Veröffentlichung untersagt sind. Zum Zwecke des Nachweises eines fairen bzw. unfairen Verfahrens sind solche Aufzeichnungen selbstverständlich erlaubt. Bei Zivilprozessen sind sie sogar schon mit der Gerichtsgebühr bezahlt, weil den Parteien nicht zugemutet werden kann, ihre Zeit zu verplempern mit dem Verfolgen von Diktierorgien im Papageistil ...

Die Protokollkrämpfe mit dem Streit um Aufnahme wichtiger Fakten in die Gerichtsakten während der mündlichen Verhandlung sind niemandem zuzumuten. Sollen sich alle Richter erst mal wegen Befangenheit ablehnen lassen, bevor sie korrekt protokollieren?

Die führenden Rechtsexperten im BMJ haben mir bestätigt, daß jedes Wort aufgezeichnet werden müßte, weil vor Gericht nichts Unwesentliches stattfindet und alles Wesentliche festgehalten werden muß, damit der Richter sein Urteil oder seinen Beschluß in Ruhe abfassen kann.

Wie dämlich Bürger ohne Jurastudium schon über den Tisch gezogen worden sind, weil sie geglaubt haben, nur Juristen wüßten was Recht ist, ist eine Schande für unseren Rechtsstaat.

Servicer, widersprechen Sie mir mit vernünftigen Argumenten und begründen Sie Ihre Aussagen mit der jeweiligen Rechtsvorschrift. Dann werde ich das, was Sie meinen ernst nehmen.
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Kohlhaas
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Anmeldungsdatum: 05.07.2005
Beiträge: 61
Wohnort: WWW

BeitragVerfasst am: 08.07.05, 21:39    Titel: Antworten mit Zitat

Voll ins Schwarze getroffen, gell? Geschockt

Hat lange gedauert, bis ich so weit war.

Ich bitte um Beifall.
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 09.07.05, 03:34    Titel: Antworten mit Zitat

Jo, ganz große Klasse. Und wieder ein Sieg für den ungeschlagenen und unschlagbaren Kohlhaas.
War's das jetzt und Sie ziehen weiter in Gefilde, wo neue Juristen und neue Herausforderungen auf Sie warten?
Bittebitte.

Und tschüß. Sehr böse
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Vormundschaftsrichter
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 09.07.05, 10:54    Titel: Antworten mit Zitat

Kohlhaas hat folgendes geschrieben::
Die führenden Rechtsexperten im BMJ haben mir bestätigt, daß jedes Wort aufgezeichnet werden müßte, weil vor Gericht nichts Unwesentliches stattfindet und alles Wesentliche festgehalten werden muß


In der ZPO steht was anderes.
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Gruß
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Kohlhaas
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Anmeldungsdatum: 05.07.2005
Beiträge: 61
Wohnort: WWW

BeitragVerfasst am: 09.07.05, 20:46    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath, so viel Anerkennung wird viele umhauen, die diesen Thread lesen. Ist mir fast peinlich.

Vormundschaftsrichter, aus der mir vorliegenden ZPO und nach allgemeingültigen Denk-, Rechts- und Erfahrungssätzen sowie verständig lebensnaher Betrachtungsweise als Maßgabe juristischen Handelns ergibt sich nichts anderes, als daß jedes Wort ins Protokoll aufgenommen werden muß. Es sei denn, es würde mal was Unwesentliches stattfinden während der Gerichtsverhandlung. Würden z. B. die Parteien ums Urteil würfeln, oder würde ein fliegender Händler reinkommen und rote Nasen anbieten, müßte das nicht ins Protokoll aufgenommen werden. Obwohl rote Nasen sehr wichtig wären, um die Würde eines Gerichts etwas zu mäßigen, das sich am Erpressungsversuch einer reichen Assekuranz beteiligt oder zur Steuerhinterziehung anstiftet, wie mir das passiert ist ...

Was interpretieren Sie denn in Ihre ZPO hinein, daß Drohungen nicht ins Protokoll müssen, wie ich sie gestern life erleben durfte: "Wenn sie ihre Richterablehnung nicht zurückziehen, müssen sie damit rechnen, daß ihnen mutwillige Verfahrensverzögerung unterstellt wird ...!" Und: "Sie sind nur zu zweit, die Gegenpartei ist zu dritt, also werden zwei Zeugen gegen einen aussagen ...!" (Es ging um die ersten zwanzig Minuten, die der Richter nicht ins Protokoll aufnehmen wollte, weil er sein altbewährtes Vergleichsspielchen durchziehen wollte.)

Richter, die Zeugenaussagen nach dem Mehrheitsrecht werten, sollten ohne Pensionsansprüche aus dem Amt scheiden. Und Richter, die Verhandlungen mit Unterstellungen beginnen, weil sie zu faul waren, die Parteivorträge zu lesen in der Hoffnung auf einen Vergleich, und die den Parteien klarmachen, wie ungerecht es zugehen wird, wenn sie nicht einem Vergleich zustimmen, sollten lebenslänglich für die Leute arbeiten, die sie mit solchen Gewalttaten über den Tisch gezogen haben.

Anwälte, die dagegen nichts unternommen haben, auch.
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Kohlhaas
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Anmeldungsdatum: 05.07.2005
Beiträge: 61
Wohnort: WWW

BeitragVerfasst am: 09.07.05, 20:49    Titel: Antworten mit Zitat

Dublette gelöscht. Einmal reicht, gell ... Mit den Augen rollen

Liegt das an der Forensoftware? Normalerweise müßte das Schreibfensterle nach dem Klicken auf "Absenden" verschwinden.
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questionable content
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 09.07.05, 21:01    Titel: Antworten mit Zitat

Ach Güte.

Als wäre es etwas Neues.

In Rechtsstreitigkeiten wie auch in der Politik gibt es genügend Leute, die so verbohrt auf die eigene Meinung beharren, dass Wahrheit oder die berechtigten Interessen anderer Menschen verleugnet und ignoriert werden.
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Kohlhaas
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Anmeldungsdatum: 05.07.2005
Beiträge: 61
Wohnort: WWW

BeitragVerfasst am: 10.07.05, 11:33    Titel: Antworten mit Zitat

Ich empfehle questionable content, mal sein Köpfchen aus dem Körbchen zu strecken. Er wird dann bestimmt merken, daß die Vorschriften für das Tun der Juristen nicht ausgelegt werden können, auch wenn sie noch so verbohrt auf ihren Rechtsmeinungen beharren.

Worum geht es denn bei den außerordentlich umfassenden Dokumentationspflichten auf dem Rechtsweg? Es geht sicher nicht darum, daß Leitz immer gut ausgelastet ist.

Nur der Regelhörige, der sonst nichts hat, um sich daran festzuhalten, hält sich mehr oder weniger stur an jedes Wort, oder vergißt es auch mal, wenn's ihm nützt ...

Auslegen, Deuten, Interpretieren von Gesetzen, Rechtsnormen und Verordnungen ist passé, folgt man dem dahinterstehenden Zweck!

Schreibt Euch das, liebe Juristen, bitte endlich hinter die Ohren, bevor es laut hinausgebrüllt wird, daß es zu Massenklagen und Sondergesetzen kommt, um die Flut der Wiedergutmachungsbemühungen zu beherrschen.

Sieht man den Zweck aller Rechtsvorschriften darin, daß Juristen unterhalten werden, muß man sich über Meinungsverschiedenheiten zwischen Juristen und Nichtjuristen wundern.

Satt im Körbchen rumzuliegen, könnte sich questionable content auch mal einschlägige Internet-Seiten durchlesen, bevor aus ihm ein quaestio facti oder quaestio contest wird ...

Hier gibt es nichts mehr zu retten. Aber es gibt noch viel, was man noch kaputter machen kann.
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