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Verfasst am: 06.07.05, 20:56 Titel: Was tun, wenn sich der Anwalt als schlechte Wahl erweist?
Wenn sich ein Anwalt, nachdem die Rechtschutz die Kostenübernahme zugesagt hat, als schlechte Wahl erweist und ihm das Mandat entzogen wird, hat man nach meinem Verständnis ein Problem:
Die Rechtsschutz zahlt pro Fall nur einen Anwalt, die Kosten jeden weiteren Anwaltes müßte man also selbst tragen.
Ein wohl oft teures Unterfangen, wenn man das bis zum Mandatsentzug angefallene Honorar der anderen Anwälte nicht wegen Schlechtleistung oder Nichtleistung kürzen oder einbehalten kann.
Wie kann man dieses Problem umgehen oder entschärfen, sofern man sich nicht mit den entlassenen Anwälten in einen weiteren Rechtsstreit begeben will? _________________ Ist Rechts... das Gegenteil von Link...?
Moin
???
->Eine zweite/dritte/vierte RS Versicherung ?
Aber warum gleichzeitig 2 Anwälte ?
MfG
_________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
Nicht gleichzeitig, nacheinander.
Inzwischen habe ich dem 3.(!) das Mandat entzogen wegen anhaltendem parteischädigenden Verhalten (und damit eigentlich Vertrauensmißbrauch).
Der erste war möglicherweise in einem Interessenkonflikt, da wolte ich erst gar nichts riskieren (ein Gutachter hatte mir die Augen geöffnet: er lehnte einen Auftrag ab, wollte seinen geschäftlichen Beziehungen zu einer Werkstatt nicht schaden)
Der zweite Anwalt wollte mich glatt in technischen Dingen beraten, nachdem er einen Monat lang "toten Käfer" gespielt hatte.
Nr. 3 hat mich richtig auflaufen lassen und zeigte sich dann überrascht und ungerecht behandelt. _________________ Ist Rechts... das Gegenteil von Link...?
Inzwischen habe ich dem 3.(!) das Mandat entzogen wegen anhaltendem parteischädigenden Verhalten (und damit eigentlich Vertrauensmißbrauch).
Der erste war möglicherweise in einem Interessenkonflikt, da wolte ich erst gar nichts riskieren (ein Gutachter hatte mir die Augen geöffnet: er lehnte einen Auftrag ab, wollte seinen geschäftlichen Beziehungen zu einer Werkstatt nicht schaden)
Der zweite Anwalt wollte mich glatt in technischen Dingen beraten, nachdem er einen Monat lang "toten Käfer" gespielt hatte. ??? Nr. 3 hat mich richtig auflaufen lassen und zeigte sich dann überrascht und ungerecht behandelt.???
Und wodurch bleibt der Prozess am laufen ?
Entschuldigung aber meine Erfahrungen in der Hinsicht sind eher bescheiden,vielleicht gehe ich auch anders an die Sache ran .
Aber ihrer RSV kann es doch letzendlich wurscht sein,mit welchem Ra. sie abrechnet,naja falls sie natürlich drei 1.Beratungen haben dann siehe Punkt 1.
Warum legen sich Fachanwälte keine "To Do" bzw.Checklisten zu ,welche sie ihren
Mandanten überreichen ?
Ansonsten Ra. ist ein Job wie jeder andere auch.Nur kann man bei ihm evtl. noch eingreifen
wenn er einen schlechten Tag hat,beim Chirurg sieht man es erst an der Narbe
MfG
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Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
Smiler:
>>Und wodurch bleibt der Prozess am laufen ?
Entschuldigung aber meine Erfahrungen in der Hinsicht sind eher bescheiden,vielleicht gehe ich auch anders an die Sache ran .<<
Die schon erhobene Klage habe ich zurückgezogen im Anbetracht des Vertauensbruchs und vermuteten Parteiverrates "meines" Anwaltes.
Mit solchen "Kampfgefährten" kann man nicht in den Krieg ziehen.
Da steht man von Anfang an zwischen den Fronten.
Es muss einen anderen Weg geben.
Aber wieder einen anderen Anwalt - Nr. 4???
Den gab es tatsächlich schon, wenn ich es genau nehme.
Um die Klage für mich "kostenfrei" zurückzunehmen, erbot sich ein Kollege.
Was dieser mir dann später in seiner Kostennote als "abgesprochen" offerierte,
bestätigte wieder einmal ein altes "Vorurteil".
Noch Fragen?
Es schien mir vom Anwalt Nr. 2 eher eine "Pseudotätigkeit" auf fremdem Gebiet zu sein, mit der ich ihn nicht beauftragt hatte. In solchen Fragen wird man ja sonst auch zu einem Gutachter vom Fach geschickt. Er sollte mich rechtlich beraten und nicht technisch.
Aber irgendeine Tätigkeit wollte er wohl für die Zeit abrechnen und "übersah" dabei die Belege für Abrechnung von nicht geliefertem Material, nicht erbrachten Leistungen sowie Sachbeschädigung und Diebstahl durch dnen zu beklagenden Handwerker.
>>Aber ihrer RSV kann es doch letzendlich wurscht sein,mit welchem Ra. sie abrechnet,naja falls sie natürlich drei 1.Beratungen haben dann siehe Punkt 1.<<
Eine 1. Beratung war tatsächlich auch die letzte.
Nicht, weil der Anwalt keinen guten ersten Eindruck hinterlies, im Gegenteil.
Aber das fällt Anwälten ja selten schwer und gehört wohl zum Geschäft.
Der Gutachter, zu dem er mich schickte, öffnete mir die Augen über die Abhängigkeiten und "Rücksichtnahmen" auf Geschäftskontakte hinter den Kulissen.
Warum sollte nicht auch der für meinen Geschmack recht zögerliche Anwalt (was ja nicht unbedingt ein Fehler sein muss) geschäftliche Rücksichten üben?
Allein um diese Möglichkeit auszuschließen, betraute ich ihn nicht und entschied mich für eine Kanzlei an einem anderen Ort, die mir bereits einmal zu meinem Recht (oder was ich dafür halte?) verhalf.
Aber diesmal ging es aus unerfindlichen Gründen schief.
Womöglich löste allein die Benennung des Gegners in diesem Rechtsstreit bei diesem Anwalt eine Art Paralyse aus. Manche Einflüsse sollen ja sehr weit reichen.
Soweit der Euro gilt??? Aber das ist natürlich alles graue Theorie. Oder?
>>Warum legen sich Fachanwälte keine "To Do" bzw.Checklisten zu ,welche sie ihren
Mandanten überreichen ? <<
Keine schlechte Idee. So eine Art "Pflichtenheft" zur Kontrolle des Fortschrittes.
Das geht wohl in die Richtung "Rechtsweg-Dokumentation" als vertrauensbildende Maßnahme und wäre wohl zu begrüßen.
Besser wäre sicher eine Verpflichtung des Anwaltes zum Führen eines solchen Dokumentes mit Bestätigung der Eintragungen durch seine Mandanten.
Dann könnten sie sich das nicht einfach abwimmeln.
>>Ansonsten Ra. ist ein Job wie jeder andere auch.Nur kann man bei ihm evtl. noch eingreifen wenn er einen schlechten Tag hat,beim Chirurg sieht man es erst an der Narbe <<
So gelassen würde ich die Tätigkeit von Anwälten gern wieder sehen können.
Doch seitdem sind inzwischen ein paar Jahre vergangen, die mich von dieser Ansicht weiter entfernten. Mit Grund!
Es gibt ein Sprichwort:
Achte den Arzt, eh du ihn brauchst. (Hinterher ist es vielleicht zu spät)
Exupery schreibt im "Kleinen Prinzen" (sinngemäß):
>>Ich hatte viel mit Menschen zu tun und konnte sie dabei ganz aus der Nähe betrachten. Das hat meiner Meinung über sie nicht besonders gut getan.<<
Mit Anwälten ist es mir überwiegend so gegangen... _________________ Ist Rechts... das Gegenteil von Link...?
wenn du dich so im recht siehst, dann hol dir doch den anwalt ohne rechtsschutz. die stellen die rechnung meist nach getaner arbeit - dann sollte die kohle ja stimmen
und dass die gesellschaften einen anwaltswechsel wg. unzufriedenheit nicht finanzieren, ist auch gang und gebe...
wenn du dich so im recht siehst, dann hol dir doch den anwalt ohne rechtsschutz. die stellen die rechnung meist nach getaner arbeit - dann sollte die kohle ja stimmen
Wenn man davon ausgeht, auch Recht zu bekommen. Ich gehe in diesem Staate nicht mehr davon aus.
Man kann die Jagd nach seinem Recht hier offenbar nur mit starkem finanziellem Hintergrund und als "Sport" betreiben, sonst läuft man schnell Gefahr, sich durch einen möglichen Mißerfolg um den Rest an Lebensfreude und Gesundheit zu bringen.
Wer auf jeden Fall von dieser Situation profitiert, dürfte klar sein.
Es ist wie beim Roulette: Die Null macht das Rennen! _________________ Ist Rechts... das Gegenteil von Link...?
Moin
@rondo
Ich dachte diese "To Do" eher vom Anwalt für den Mandanten als umgekehrt.
Dann blieben vielleicht einige Mißverständnisse auf dem Weg zum Recht vorher
zurück und würden nicht erst im Urteil auftauchen.
Sofern man nicht "Privatpatient" ist, und es sich leisten kann seinen Ra. solange in
Beschlag zunehmen wie man es für richtig hält, bzw .auch die vielleicht (aus Sicht des
Ra.) sinnloseste Frage beantwortet ist.
Was diese "Rechtsweg-Dokumentation"anbelangt, ist wohl das selbe wie ein OPProtokoll,Pflegebericht etc.Wenn man nicht vom Fach ist versteht man eh nur
Bahnhof und Abfahrt.Also sie brauchen dafür wieder einen RA....
Aber wenn man nur an "schlechte" Ra. gerät,sollte man sich vielleicht mal
im Spiegel betrachten.
MfG
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zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
Wenn man davon ausgeht, auch Recht zu bekommen. Ich gehe in diesem Staate nicht mehr davon aus.!
Ich frage mich bei jedem Ihrer Posts, ob "Ihr" Recht gleichbedeutend ist mit dem "Deutschen" Recht.
Ihre Posts machen sehr klar, dass Sie selbst nicht viel Wert auf Wahrheit, Rücksichtnahme oder Ehrlichkeit wert legen, wenn es Ihnen gerade nicht in den Kram passt.
Es sind also "alle" Anwälte schlecht?
In Deutschland bekommt nur der "Reiche" sein Recht?
Schon sehr verwegen für jemand, der gerade einmal drei Anwälte erlebt hat, keinerlei Anzeichen dafür gegeben hat, dass deren Verhalten überhaupt seine Chancen im Prozess verschlechtert hat oder ein sonstiger Fehler vorliegt und keinerlei eigenes Wissen über die Rechtslage erkennen läßt?
Das haben Sie gaaaaanz toll gemacht!
Ihre Darstellung ist m.E. unsachlich, unvernünftig und willkürlich. Aber die anderen, die sollen natürlich besser sein als Sie es sind. Erklären Sie uns soch einfach einmal, wieso?
Wie lebensfremd muss man eigentlich sein, um zu erwarten, dass man mit undifferenziertem Unsinn, Vorurteilen und Hetzparolen ernst genommen wird, wenn man nicht einmal das Bemühen zeigt, die eigene Situation ehrlich und sachlich darzustellen und auch selbstkritisch zu sein.
Mein Oma sagt immer: "Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht und wenn er auch die Wahrheit spricht!". Dahinter steckt viel Wahres. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Welche Rechtsvorschrift gesteht Anwälten die Abrechnung von Leistungen zu, die sich nicht erbracht haben?
Einem Anwalt, der seine wichtigsten Pflichten unter den Tisch fallen läßt, würde ich eine Rechnung schreiben über die Kosten eines Anwaltswechsels, nachdem ich ihn auf seine Mängel aufmerksam gemacht habe und er die Frist zum Nachholen versäumt hat, die ich ihm dazu gesetzt habe.
Nur wenn einer mir eine Sondervollmacht vom Teufel oder vom lieben Gott vorlegen kann, würde ich mich fügen und nicht von meinen Rechten als vernünftiger, wirtschaftlich denkender und handelnder Verbraucher Gebrauch machen.
_________________ Unrecht ist der Motor der Welt, der alles antreibt.
Selbstverständlich nicht jeder Anwalt interessiert ist seinen Mandanten am besten zu vertreten. Wenn man 250 euro pro Stunde zahlt, dann wird man sicherlich besser bedient als mit PKH oder RS. Leider mit PKH oder RS zeigen sich nicht alle tatsächlich engagiert. Es ist sehr bedauerlich. Zu erwarten wäre eine ausreichende Vertretung.
Mich interessiert, ob bei RS eine Rolle spielt und für die weitere Deckungszusage bzw. nicht Zusage bedeutend wäre, ob der Mandant den Anwalt kündigt oder der Anwalt selbst kündigt. In welchen Fällen bekommt man einen weiteren Anwalt.
Wenn ein Anwalt nur das abrechnet, was er geleistet hat, ist ein Anwaltswechsel kein Problem.
Hat ein Mandant seinem Anwalt eine Generalvollmacht erteilt, die dem Anwalt alles mögliche erlaubt, und Mandanten die erste Leistung eines Anwalts nicht erhalten haben (Vorlage der verletzten oder mißachteten Rechtsvorschrift), können Anwälte auch Leistungen für Rechtsumwege abrechnen, weil sie Mandanten nicht mal fragen müssen, ob sie mit diesem oder jenem Schritt auf ihr Ziel zu einverstanden sind.
Ich habe mir in den letzten Jahren immer jeden Schritt genau erklären lassen, bevor ich zugestimmt habe, und ich habe meinem letzten Anwalt auch keine Vollmacht mehr unterschrieben, nachdem sich drei Anwaltsopfer bei mir gemeldet hatten, deren Anwälte 6-stellige Schadensersatzbeträge kassiert und nicht an sie weitergegeben hatten ...
Reingehaut in den Dreck hat mich dann ein Anwalt, der gegen meinen Willen eine Klage mit irreführenden und falschen Informationen eingereicht hat, und die Richter dann ihr Erpressungsspielchen mit Androhung beschwerlicher Gerichtswege durchzogen, um mich zu einem Vergleich zu "überreden".
Pst, weitersagen: Immer dem Zweck der Vereinbarung folgen und alles dokumentieren! Dann klappt's sogar mit Juristen ... _________________ Unrecht ist der Motor der Welt, der alles antreibt.
Hat ein Mandant seinem Anwalt eine Generalvollmacht erteilt, die dem Anwalt alles mögliche erlaubt, und Mandanten die erste Leistung eines Anwalts nicht erhalten haben (Vorlage der verletzten oder mißachteten Rechtsvorschrift), können Anwälte auch Leistungen für Rechtsumwege abrechnen, weil sie Mandanten nicht mal fragen müssen, ob sie mit diesem oder jenem Schritt auf ihr Ziel zu einverstanden sind.
Das ist wie Ihr gesamter Beitrag Unsinn. Sie kennen noch nicht einmal den Unterschied zwischen Innen- und Außenverhältnis.
Kohlhaas hat folgendes geschrieben::
Ich habe mir in den letzten Jahren immer jeden Schritt genau erklären lassen, bevor ich zugestimmt habe, und ich habe meinem letzten Anwalt auch keine Vollmacht mehr unterschrieben, nachdem sich drei Anwaltsopfer bei mir gemeldet hatten, deren Anwälte 6-stellige Schadensersatzbeträge kassiert und nicht an sie weitergegeben hatten
Und ich dachte, Sie seien aus dem Forum entschwunden. Geht's wieder los mit Herrn Dr. N. & Co. ?
Kein Mandant unterschreibt eine Vollmacht für's Verhältnis "Anwalt-Mandant" und eine für's Verhältnis "Anwalt-Dritte"! Sie müssen nicht so tun, als würden sich Anwälte immer an die Rechtsordnung halten, Servicer.
Nicht mal einem Currywurstbrater würde ich gestatten, mir irgendwas ohne Begründung zu erzählen. Von Juristen kann man verlangen, daß sie mit Rechtsvorschriften begründen. Geschieht das nicht, hat man von einer Currywurst mehr.
Was Sie dachten und mit wem sich mich in Zusammenhang bringen ist hier unerheblich und macht nur deutlich, daß Sie nicht bei der Sache bleiben wollen. Das ist so ziemlich das Übelste, was man von Juristen bekommen kann. _________________ Unrecht ist der Motor der Welt, der alles antreibt.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 11.07.05, 13:40 Titel:
Kohlhaas hat folgendes geschrieben::
Von Juristen kann man verlangen, daß sie mit Rechtsvorschriften begründen
Ja, die Mandanten freuen sich immer sehr, wenn sie vom RA wie seinesgleichen (sprich: Volljuristen) behandelt werden. Statt "Eine Klage hätte wegen der Sachlage keine Aussicht auf Erfolg" hören sie viel lieber "Gemäß Urteil des BGH vom 31.2.2002 Az. XI 5/02 993, i.V.m. §§37 I (3) (iv) SGB IX [NJW 2002, 353] ist bei positiver Vertragsverletzung eine subsidiäre Kollusion nicht präklusiv vorliegend." Das schleppen sie dann noch zu 3 anderen Anwälten, um prüfen zu lassen, ob ihr erster Anwalt sich vielleicht geirrt hat.
Klar, kommt jeden Tag vor und sorgt für zufriedene Mandanten. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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