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Buddy 100 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 05.07.2005 Beiträge: 4
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Verfasst am: 07.07.05, 18:17 Titel: Schufaauskunft |
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Ist ein vermieter berechtigt, Schufaauskünfte einzuholen. Ich meine gibt es dafür
vom Gesetzgeber die Zustimmung?
Und wenn ich innerhalb einer Gesellschaft umziehen will, sind die berechtigt eine Schufaauskunft zu verlangen obwohl ich schon seit 6Jahren dort wohne und meine Miete immer pünktlich bezahlt habe? [/img] |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 07.07.05, 18:20 Titel: |
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Nein ist er nicht, er kann aber eine Schufa SELBSTauskunft verlangen vor Unterschrift des Mietvertrags. Wenn der Mieter diese nicht vorlegt gibt es keinen Mietvertrag. |
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ak FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.12.2004 Beiträge: 526
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Verfasst am: 07.07.05, 18:55 Titel: |
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Salut
das Thema gab es zwar schon öfter, aber 2 Frage blieb für mich offen:
1. Kann der Mieter vom Vermieter Kostenersatz für den für die Beibringung dieses Zettels getriebenen Aufwand (Fahrt zur Schufa-Stelle, Gebühren, vielleicht Urlaub erfoderlich ...) verlangen im Falle, daß der Mietvertrag zustande kommt mit der Begründung, daß die Kosten zwar für den Vertrag unabweisbar, jedoch aus der willkürlichen Forderung des Vermieters resultierend gewesen seien?
2. Muß er das Aufwandsentschädigungsbegehren vor Vertragsabschluß angekündigt haben, um dieser teilhaftig werden zu können oder reicht Aufrechnung mit den "Vertragsausfertigungsgebühren" und sonstigen Anbahnungsspesen der Vermieter?
Adieu |
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 07.07.05, 19:01 Titel: |
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Wenn ich mich richtig erinnere, dann füllt man diesen Zettel aus, unterschreibt und schickt ihn zur Schufa oder gibt ihm den Vermieter und der schickt ihn zur Schufa.
Aufwand außer evtl. Porto ist also nicht. |
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 07.07.05, 19:02 Titel: |
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Kann man auch online anfordern, kostet 7,60. |
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biggi33 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 1388
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Verfasst am: 07.07.05, 19:30 Titel: |
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Kann Kreti und Pleti bei der Schufa Auskunft über den Nachbarn beantragen? |
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questionable content FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.02.2005 Beiträge: 6312 Wohnort: Mein Körbchen.
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Verfasst am: 07.07.05, 19:42 Titel: |
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ak hat folgendes geschrieben:: |
Salut
das Thema gab es zwar schon öfter, aber 2 Frage blieb für mich offen:
1. Kann der Mieter vom Vermieter Kostenersatz für den für die Beibringung dieses Zettels getriebenen Aufwand verlangen im Falle, daß der Mietvertrag zustande kommt |
Gute Frage, mir ist keine Rechtsprechung bekannt, wie es aussieht, wenn über den Kostenersatz geschwiegen wird. Im Arbeitsrecht könnte dann der Bewerber die Kosten ersetzt verlangen, also insoweit nicht uninteressant. Es wären allerdings nur die paar Mücken für die postalische Auskunft.
ak hat folgendes geschrieben:: |
mit der Begründung, daß die Kosten zwar für den Vertrag unabweisbar, jedoch aus der willkürlichen Forderung des Vermieters resultierend gewesen seien? |
Nein mit der Begründung keinesfalls. Die Forderung des Vermietersist nicht willkürlich, sondern ein berechtigtes Interesse. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions. |
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 07.07.05, 20:12 Titel: |
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biggi33 hat folgendes geschrieben:: | Kann Kreti und Pleti bei der Schufa Auskunft über den Nachbarn beantragen? |
Nein, man kann immer nur eine SELBSTauskunft anfordern.
Selbst bei einem Kontoeröffnungsantrag muß man den Selbstauskunftsantrag unterschreiben. |
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ak FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.12.2004 Beiträge: 526
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Verfasst am: 08.07.05, 17:59 Titel: |
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Salut
@questionable content
Aus
Zitat: | berechtigtes Interesse |
dürfen wir schließen, daß er einen Rechtsanspruch darauf hat Andernfalls wäre die Begriffswahl "plausibles" oder "naheliegendes" Interesse richtig. Dann aber ist es - gemäß juristischer Binärlogik jedenfalls - von Willkür nicht zu unterscheiden. Oder
Adieu |
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@migo FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
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Verfasst am: 08.07.05, 19:21 Titel: |
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ak hat folgendes geschrieben:: | Salut
das Thema gab es zwar schon öfter, aber 2 Frage blieb für mich offen:
1. Kann der Mieter vom Vermieter Kostenersatz für den für die Beibringung dieses Zettels getriebenen Aufwand (Fahrt zur Schufa-Stelle, Gebühren, vielleicht Urlaub erfoderlich ...) verlangen im Falle, daß der Mietvertrag zustande kommt mit der Begründung, daß die Kosten zwar für den Vertrag unabweisbar, jedoch aus der willkürlichen Forderung des Vermieters resultierend gewesen seien?
2. Muß er das Aufwandsentschädigungsbegehren vor Vertragsabschluß angekündigt haben, um dieser teilhaftig werden zu können oder reicht Aufrechnung mit den "Vertragsausfertigungsgebühren" und sonstigen Anbahnungsspesen der Vermieter?
Adieu |
Um eine Auskunft über Deine Eintragung zu erhalten, brauchst Du nicht zur Schufa fahren. Es genügt ein formloser Antrag, der allerdings von einer amtlichen Stelle beglaubigt sein muß und ein finanzieller Obulus. Das alles per Post zur Schufe.
Aber wie es einen Mieterverein gibt, gibt es das selbe für den Vermieter (Bau und Boden). Er ist der Rechtsberater für den Vermieter und zieht auch Informationen über den (möglichen) Mieter ein. |
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ak FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.12.2004 Beiträge: 526
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Verfasst am: 11.07.05, 18:56 Titel: |
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Salut
@migo
vielen Dank. Im Fokus meiner Fragen steht nicht so sehr das Wie, sondern das Wer bezahlt.
Fangen wir mal an - in loser Anlehnung an die Pauschalen rechtsberatender Berufe.
Formloses Schreiben erstellen - Büropauschale 15 Min - 7 EUR.
Erkundung (tel.) über Bürozeiten Behörde: Telefonpauschale - 1 EUR
Fahrt zur Behörde zwecks Beglaubigung (Taxi, weil kein ÖPNV) hin+zurück - 15 EUR
Beglaubigungsgebühr - keine Ahnung EUR
Finanzieller Obolus - keinen Schimmer EUR
Porto und Kuvert (Gang zum Briefkasten sei GRATIS)-Pauschale - 1 EUR
Summa summarum: (24 + keine Ahnung + keinen Schimmer) EUR.
Urlaub nehmen zwecks Behördengang sei hier auch für lau.
Trifft es nun also zu, daß ich nach der Devise: Wer die Musik bestellt, bezahlt, dem Vermiet-Interessenten den Kopf der Selbstauskunft zeigen und dabei sagen kann: "Bitte sehr, das macht:(24 + keine Ahnung + keinen Schimmer) EUR. Verrechnung mit Ihren Vertragsanbahnungsspesen ist möglich. Ansonsten bitte gemäß angehefteter Kostennote und Fälligkeit."
Und, wenn er sich weigert, eine Diskriminierungsklage androhe, denn ich war ja bereit, sein - wie es in diesem Forum sogar hieß - berechtigtes Interesse - zu erfüllen.
Um eine Antwort darum geht's mir. Natürlich kann der Vermiet-interessent dann für mich extra seine Anbahnungsspesen heraufsetzen etc. Aber das ist erst mal sekundär.
Adieu |
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Sandra71 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.01.2005 Beiträge: 349
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Verfasst am: 12.07.05, 07:48 Titel: |
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ak hat folgendes geschrieben:: | Salut
@migo
vielen Dank. Im Fokus meiner Fragen steht nicht so sehr das Wie, sondern das Wer bezahlt.
Fangen wir mal an - in loser Anlehnung an die Pauschalen rechtsberatender Berufe.
Formloses Schreiben erstellen - Büropauschale 15 Min - 7 EUR.
Erkundung (tel.) über Bürozeiten Behörde: Telefonpauschale - 1 EUR
Fahrt zur Behörde zwecks Beglaubigung (Taxi, weil kein ÖPNV) hin+zurück - 15 EUR
Beglaubigungsgebühr - keine Ahnung EUR
Finanzieller Obolus - keinen Schimmer EUR
Porto und Kuvert (Gang zum Briefkasten sei GRATIS)-Pauschale - 1 EUR
Summa summarum: (24 + keine Ahnung + keinen Schimmer) EUR.
Urlaub nehmen zwecks Behördengang sei hier auch für lau.
Trifft es nun also zu, daß ich nach der Devise: Wer die Musik bestellt, bezahlt, dem Vermiet-Interessenten den Kopf der Selbstauskunft zeigen und dabei sagen kann: "Bitte sehr, das macht:(24 + keine Ahnung + keinen Schimmer) EUR. Verrechnung mit Ihren Vertragsanbahnungsspesen ist möglich. Ansonsten bitte gemäß angehefteter Kostennote und Fälligkeit."
Und, wenn er sich weigert, eine Diskriminierungsklage androhe, denn ich war ja bereit, sein - wie es in diesem Forum sogar hieß - berechtigtes Interesse - zu erfüllen.
Um eine Antwort darum geht's mir. Natürlich kann der Vermiet-interessent dann für mich extra seine Anbahnungsspesen heraufsetzen etc. Aber das ist erst mal sekundär.
Adieu |
Wer sich so dermassen anstellt, wird die gewünschte Wohnung letztendlich wohl nicht bekommen. Mal vorausgesetzt, der ganze Spass kostet wirklich nur 24 Euro (oder meinetwegen auch mehr), würde ich mich bei solch einem Verhalten als Vermieter fragen, ob der potentielle Mieter überhaupt in der Lage ist, die MIETE zu zahlen...oder ob ich mit demjenigen wegen solcher Korinthenkackerei nicht auch Ärger in allen anderen Bereichen hätte. Und sorry, aber so jemanden würde ich in meine Wohnung nicht einziehen lassen wollen...Recht hin oder her. |
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questionable content FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.02.2005 Beiträge: 6312 Wohnort: Mein Körbchen.
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Verfasst am: 12.07.05, 08:06 Titel: |
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ak hat folgendes geschrieben:: | Salut
@questionable content
Aus
Zitat: | berechtigtes Interesse |
dürfen wir schließen, daß er einen Rechtsanspruch darauf hat |
Nein. Das wurde bereits zu Anfang schon geklärt. Sie wissen, was ein "Anspruch" im zivilrecht ist? _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions. |
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Susanne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.10.2004 Beiträge: 2078 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 12.07.05, 08:36 Titel: |
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Was spricht denn dagegen die Kosten zu verlangen, wenn z.B. dann doch an einen anderen Interessenten vermietet wurde? _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)] |
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Karsten11 FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 17.06.2005 Beiträge: 3169
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Verfasst am: 12.07.05, 11:13 Titel: |
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Wenn schon die Kosten, dann natürlich auch noch die Kosten für
- (vergebliche) Besichtigung der Wohnung
- Internetkosten für 2 Monate wegen des Lesens der Inserate
- die Mehrkosten der teureren Wohnung, die man nehmen musste und ganz wichtig:
- Schmerzensgeld wegen des seelischen Leides, die Wohnung nicht erhalten zu haben |
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