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Anzeige nicht nachgegangen
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McEark
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.07.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 13.07.05, 14:37    Titel: Anzeige nicht nachgegangen Antworten mit Zitat

Folgende Situation:

A wird von B (unbekannt) in einen See gestoßen mitsamt Schuhen und Bekleidung. Sowohl A als auch B sind betrunken. A ruft daraufhin Polizei um eine Anzeige wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung aufzugeben. Der zuständige Polizist teilt jedoch mit, dass er der Anzeige nicht nachkommen wird und erklärt, dass er keine Streife hinschicken wird.

Ist das Verhalten des Polizisten korrekt?
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 13.07.05, 14:45    Titel: Antworten mit Zitat

Nein.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
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McEark
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.07.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 13.07.05, 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

Ok, was hat A denn für Möglichkeiten was:

1) Schadensregulierung (Reinigung)

und 2) Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Polizisten

betrifft?
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flip
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 442

BeitragVerfasst am: 13.07.05, 15:03    Titel: Antworten mit Zitat

Das war wohl ein "Dorfpolizist", der nicht so viel Ahnung von der Sache hat!

Ich wurde mal von einem Türsteher die Treppe runtergeschubst, weil ich ihn gefragt hab, warum ein Kerl net reinkommt. Die Treppe hatte 16 Steinstufen... bin gott sei dank irgendwie so gut wie unversehrt die treppe runtergeflogen ... habe dann die polizei gerufen! die meinten dann: wir können keine Anzeige aufnehmen, weil sie keine körperlichen Schäden haben ... dann hab ich die Namen der beiden Polizisten verlangt und gefragt, ob ich sie auch mal die Treppe runter schubsen darf ... da dies ja straflos in ihren Augen sei, habe ich ja nichts zu befürchten!

dann haben sie die Anzeige aufgenommen ... im endeffekt war die Anzeige zwar "für die Katz", würd ich in der Form auch nicht mehr machen, aber die Polizisten in ländlichen Regionen haben meiner Meinung nach zu wenig Ahnung von dem was sie machen (damit meine ich selbstverständlich nicht alle)!

zum topic:

an deiner stelle würd ich die sachen in die waschmaschine stopfen und die sache auf sich beruhen lassen! denn welche klamotten werden schon so dreckig ... von wasser ... dass man sie in die Reinigung bringen müsste!

DAB ist sowieso sinnlos!
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McEark
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.07.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 13.07.05, 15:13    Titel: Antworten mit Zitat

Erstmal danke für die Antworten.

Es geht mir dabei nicht wirklich um den Sachschaden (der ist wirklich nicht vorhanden) sondern eher ums Prinzip, immerhin war damit mein Abend versaut, der Typ hat sich grinsend auf ne Bank gesetzt und der Polizist hat sich auch noch über mich lustig gemacht. Würde der Polizist denn wenigstens davon erfahren, wenn ich gegen ihn eine DAB stelle?
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Klein-Fritzchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.05.2005
Beiträge: 2262

BeitragVerfasst am: 13.07.05, 19:43    Titel: Re: Anzeige nicht nachgegangen Antworten mit Zitat

McEark hat folgendes geschrieben::
Folgende Situation:

A wird von B (unbekannt) in einen See gestoßen mitsamt Schuhen und Bekleidung. Sowohl A als auch B sind betrunken. A ruft daraufhin Polizei um eine Anzeige wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung aufzugeben. Der zuständige Polizist teilt jedoch mit, dass er der Anzeige nicht nachkommen wird und erklärt, dass er keine Streife hinschicken wird.

Ist das Verhalten des Polizisten korrekt?


Ist dem A denn die Identiät des B bekannt.
Und falls ja, was sollte denn die Polizei vor Ort ?
_________________
Wenn alle das täten, was viele mich könnten, käme ich nicht mehr zum Sitzen!
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 14.07.05, 06:37    Titel: Antworten mit Zitat

Es steht dir frei, Anzeige bei der Staatsanwaltschaft zu erstatten. (ist ja auch eigentlich deren Aufgabe).
Eine Strafe kann die Polizei nicht aussprechen.
Für private Streitigkeiten ist die Polizei auch nicht zuständig.
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Eder
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 14.07.05, 09:00    Titel: Antworten mit Zitat

also, dass Polizisten am Land weniger Ahnung haben, ist mal ganz großer Käse. Die können genauso viel oder wenig wie Kollegen in der Stadt. Was liegt denn hier vor? 2 Besoffene hatten Streit, wobei einer nass geworden ist.

Was für Straftaten liegen denn vor? Körperverletzung? Hattest du Schmerzen?? Sicher nicht.
Und nasse Kleidung erfüllt auch nicht den Tatbestand der Sachbeschädigung. Im Höchstfall wäre hier ein Peronalienaustausch der beiden Parteien erfolgt. Falls ein Handy oder dergleichen durch den Badeaufenthalt kaputt gegangen wäre. Eine Sachbeschädigung würde nur vorliegen, wenn B durch den Schubser das Handy zerstören wollte.

Ausserdem werden irgendwelchen wechselseitigen Anzeigen von Besoffenen nicht vor Ort aufgenommen. Am nächsten Tag (wenn man nüchtern ist) sieht meist die Sache ganz anders aus.

Manche geben hier Antworten, da fällt mir echt nix mehr ein....
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DanielB
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 15.07.05, 01:36    Titel: Antworten mit Zitat

Wie sähe es denn aus, wenn das Opfer wegen seines unfreiwilligen Bades frierend nach Hause gehen muss - das wären doch Schmerzen, oder? Und je nach Jahreszeit kann so ein Bad auch Unterkühlungen oder andere Folgen haben...

Eine Streife würde auch nur dann weiterhelfen, wenn der Täter noch vor Ort ist und seine Identität festgestellt werden soll. Aber eine Anzeige aufnehmen muss die Polizei unabhängig davon ob sie selbst der Ansicht ist, dass ein Straftatbestand erfüllt ist oder auch nicht, denn das entscheidet die Staatsanwaltschaft.
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Klein-Fritzchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.05.2005
Beiträge: 2262

BeitragVerfasst am: 15.07.05, 10:23    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Aber eine Anzeige aufnehmen muss die Polizei unabhängig davon ob sie selbst der Ansicht ist, dass ein Straftatbestand erfüllt ist oder auch nicht...


..was jederzeit noch geschehen kann.
_________________
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Eder
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 15.07.05, 16:15    Titel: Antworten mit Zitat

wenn ich als Polizist der Meinung bin, dass kein Tatbestand erfüllt ist. Was ich übrigens hier so sehe. Dann wird auch keine Anzeige aufgenommen. Staatsanwaltschaft hin oder her

Soll ich mir wohl einen Tatbestand aus den Fingern saugen, einen erfinden oder einfach 5 ähnliche zur Auswahl aufs Deckblatt schreiben, von denen sich dann der StA eines raussucht??? Mit den Augen rollen
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Klein-Fritzchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.05.2005
Beiträge: 2262

BeitragVerfasst am: 16.07.05, 16:30    Titel: Antworten mit Zitat

Eder:

Der Verdacht der Sachbeschädigung und der Körperverletzung kann hier nicht von vorherein ausgeschlossen werden.
Die Meinung der Polizei spielt dabei keine Rolle.
_________________
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Eder
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Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 17.07.05, 10:21    Titel: Antworten mit Zitat

ich wäre vor Ort auf jeden Fall anderer Meinung. Dann soll er mir nach ein paar Tagen die beschädigten Sachen bzw. ein ärztliches Attest vorlegegen. Wie oben geschildert, haben die Polizisten keine Anzeige aufgenommen....In meinen Augen richtig gehandelt.
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DanielB
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 17.07.05, 19:12    Titel: Antworten mit Zitat

Im übrigen sind auch Versuche der Körperverletzung (und Sachbeschädigung) strafbar. Wenn man also nicht ausschließen kann, dass der Täter etwa eine Erkältung des Opfers bewußt in Kauf genommen hat, begründet das meiner Ansicht nach durchaus die Einleitung eines Strafverfahrens auch wenn im Hinblick auf das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung der Verweis auf das Privatklageverfahren durchaus angemessen erscheint.
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wiedster
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.07.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 18.07.05, 10:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hat der Polizist am Telefon lediglich gesagt : Nein das nehmen wir nicht auf! Oder hat er evtl. eine Begründung geliefert? Einsatzlage lässt das nicht zu etc. Hat er evtl. sogar aufgefordert Anzeige auf der Wache zu erstatten? Einfache Körperverletzungen und Sachbeschädigungnen hängen von der Wertigkeit sehr niedrig. Da kann es durchaus sein (gerade bei einem ländlichen großen Dienstgebiet und einer kleinen Dienststärke) dass "wichtigere" Sachen vorgehen. Aus dem Text scheint mir auch ersichtlich, dass der A nicht wegen der Straftaten Anzeige erstatten will (also weil er körperlichen Schaden erlitten habe oder seine Klamotten dreckig sind) sondern aus Vergeltungsdrang weil er der B ihn zu dem Schubsen auch noch verspottet hat.
Da A der Name des B nicht bekannt war hätte allerdings sofern die tatsächliche Möglichkeit bestand zumindest eine Personlienfeststellung erfolgen müssen, damit nacher der Privatklageweg beschritten werden kann.

Wied
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