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So ging es weiter:
Wenige Tage später wurde ich vom Makler angerufen mit der (erfreulichen) Nachricht, ich sei sehr geeignet die Wohnung zu mieten (es handelt sich im Übrigen um eine WG-Gründung). Das eine Provision verlangt (2 MM) wurde war mir bekannt und ich war mir sicher, diese Wohnung nicht zu nehmen (aufgrund genau dieser Provision). Trotzdem bin ich zu dem neu Vereinbarten Besichtigungstermin gegangen, um zu sehen ob es andere nette interessenten gab, mit denen man sich eventuell für eine andere Wohnung hätte zusammentun können. Ich war der einzige von vier zu vermietenden Zimmern.
Jetzt wird es interessant:
Ich erzähle: "kein Wunder, die Provision will keiner Zahlen, ich auch nicht..." und die Vermiterin, völlig entnervt und gestresst sagt: "Dann wird aus der Sache nichts, ich werde nicht vermieten, mit einem Mieter geht das nicht, da mache ich ja nur Verluste! Tut mir leid sehr geehrter Makler, sie können gehen." Was er daraufhin auch tat. Aus monatelanger Erfahrung in der Wohnungssuche, wusste ich von der recht hohen Nachfrage an Wohnungen und gab der Vermieterin, bevor ich mich suchend weiterbegab den Rat, selbst eine Anzeige in die Zeitung zu setzen, innerhalb von wenigen Wochen würden sich dutzende Interessenten melden und ohne Provision wäre eine Vermietung der Wohnung mit sicherheit kein Problem. Das tat sie dann auch, ich bin (neugierig wie ich halt bin) wieder hin, und bekam (vielleicht aus Dank für den Tip) ein Zimmer in der neuen WG. "Toll" dachte ich. Denkste.
Der Hammer kam per Post:
und zwar gestern.... Der Makler bittet (noch dazu etwas unhöflich und drohend) um bezahlung seiner Provision. Mit Foto von der Türklingel, auf dem mein Nachnahme steht...
Hat irgendjemand Ahnung von der Materie? Ich währe doch sehr Dankbar für Tips, Informationen oder allem anderen...
Sie haben die Dienste des Maklers in Anspruch genommen und die Wohnung die sie durch den Makler gefunden haben angemietet, wenn auch etwas später (nicht lang genug, anders sähe die Sache aus wenn Sie erst ein Jahr später die Wohnung angemietet hätten). Meiner Meinung nach besteht Provisionsanspruch.
Der Mietvertrag kam aber wohl erst zustande, als die VM die Wohung in Eigenregie in die Zeitung gesetzt hat. Zuvor hatte sie zwar einen Makler beauftragt, jedoch aufgrund der Provisionsforderung, die kein Mieter zahlen wollte, auch keinen Mieter gefunden. Scheinbar wurde daraufhin der Maklervertrag zwischen VM und Makler einvernehmlich aufgelöst.
Meiner Meinung nach der Makler somit keinen Anspruch mehr auf eine Provision, da er an der zweiten Vermietung nicht mehr ursächlich beteiligt war. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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Meiner Meinung nach der Makler somit keinen Anspruch mehr auf eine Provision, da er an der zweiten Vermietung nicht mehr ursächlich beteiligt war.
Der Mieter hat aber seinerzeit Kenntnis vom Objekt erlangt, durch die Tätigkeit des Maklers. Das reicht.
Sonst würde ja jeder Mieter zum Vermieter sagen "setzen Sie doch bitte nächste Woche eine eigene Anzeige in die Zeitung, die 50 Euro ersetze ich Ihnen dann. Dann melde ich mich dann noch mal und wir machen das ohne den Makler"
Das ist die Frage. Scheinbar wurde beim ersten Versuch sowohl eine Anzeige des VM als auch eine Anzeige durch den Makler geschaltet. Es gab also zwei Anzeigen.
Der Mieter hat sich wohl über die Anzeige des VM gemeldet. Der Makler hat ihm dann nur bei der Besichtigung den Selbstauskunftsbogen in die Hand gedrückt. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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Der Mieter hat sich wohl über die Anzeige des VM gemeldet. Der Makler hat ihm dann nur bei der Besichtigung den Selbstauskunftsbogen in die Hand gedrückt.
Auch danach wurden die Dienste des Maklers in Anspruch genommen:
"Das eine Provision verlangt (2 MM) wurde war mir bekannt und ich war mir sicher, diese Wohnung nicht zu nehmen (aufgrund genau dieser Provision). Trotzdem bin ich zu dem neu Vereinbarten Besichtigungstermin gegangen..."
Auch danach wurden die Dienste des Maklers in Anspruch genommen:
Die Sache ist eindeutig.
Verstehe ich nicht. Frager hat beim Vermittlungsversuch des Maklers aufgrund von Konditionen ausgeschlagen. Nach Änderung der Konditionen (ohne Makler) dann zugesagt. _________________ Mein Beitrag ist selbstverständlich keine rechtsverbindliche Aussage, sondern spiegelt vielmehr meine laienhafte Meinung wider.
Wer Rechtschreibfehler findet, darf diese behalten.
Eine diesbezügliche Frage hatte ich ja auch schon einmal hier im Forum, wenn auch unter etwas anderen, zeitlichen Vorraussetzungen. Und das Thema scheint mir ein sehr interessantes zu sein.
Es ging in meinem Fallbeispiel um die Zeit, die verstreichen muss, um als Mieter oder Vermieter davon ausgehen zu können, dass ein ehemals beauftragter Makler zum Verkauf/zur Vermietung (oder die in Anspruchnahme seiner Dienstleistung zur Wohnungsfindung) keine Provisionsansprüche mehr hat.
Was passiert, wenn wie in diesem hier geschilderten Fallbeispiel, die Vermieterin dem Makler den Auftrag zum Anbietung der zu vermietenden Wohnung eindeutig und belegbar entzieht um zu versuchen das Objekt auf privatem Weg zu vermieten ?
Wenn Interessenten vorher, als der Makler das Objekt anbot, aufgrund der zu zahlenden Provision abgesprungen sind - wieviel Zeit muss vergehen, bis die gleichen Interessenten diese Wohnung aufgrund einer erneuten, privaten Anzeige anmieten können ohne provisionspflichtig zu werden obwohl ihre erstmalige Kenntnis dieser zu vermietenden Wohnung aus dem ehemals bestehenden Vermietungsauftrag des Maklers bestand ?
Es wurde damals von Mitgliedern aus der Bracnche geantwortet, dass es da unterschiedliche Rechtssprechung gibt und der Zeitbegriff nicht genau festgelegt ist.
Ein sehr unbefriedigender Zusatnd, so meine ich. Und zwar für alle Beteiligten.
Eine eindeutige Regelung (vielleicht "Sind nach Entzug eines Maklerauftrages zum Anbieten eines Objektes 6 Monate vergangen, kann ein Vermieter/Veräufer sein Objekt erneut privat anbieten, ohne das der ehemals beauftragte Makler Provisionsansprüche aus dem ehemals erteilten Auftrag geltend machen kann" (so in etwa)
Wäre damit nicht allen Beteiligten - Anbieter, Makler, Interessent - eine bessere Rechtssicherheit gegeben?
Meine Frage an die Mitglieder mit Sachkenntnis:
Sind solche Überlegungen auch in Maklerkreisen erwünscht oder vielleicht sogar schon angeregt worden? In kann mir vorstellen, dass kein Makler Lust hat, sich dauernd um seine Provision vor Gericht zu streiten, wenn es um Zeiträume geht.
Meine Frage an die Mitglieder mit Sachkenntnis:
Sind solche Überlegungen auch in Maklerkreisen erwünscht oder vielleicht sogar schon angeregt worden? In kann mir vorstellen, dass kein Makler Lust hat, sich dauernd um seine Provision vor Gericht zu streiten, wenn es um Zeiträume geht.
Ich persönlich wurde eine solche Regelung grundsätzlich begrüßen. Allerdings sollten die Zeiträume bei Vermietung und Verkauf unterschiedlich definiert werden.
Außerdem ist zu beachten, daß eine solche Regelung natürlich von willigen Betrügern auch ausgenutzt werden kann.
Danke ersteinmal für die bisherigen Antworten....
Ich verstehe nicht so ganz, was ich jetzt falsch gemacht habe... bin hin - zu teuer - komme wieder - keine Provision mehr "freu !!" - genommen. Kann doch nicht ahnen, dass nicht geht... hat mir ja auch keiner gesagt. Und für jede Unterschrift die man tätigt einen Anwalt anzustellen ist auch nicht das wahre, dann ist man sehr bald arm.
Dabei habe ich doch eindeutig klar gemacht, dass ich die Wohnung nicht haben wollte, wegen der Provision, dass hat der Makler auch verstanden.... Er hat es nicht geschaft, die Wohnung erfolgreich an irgendjemanden zu vermieten.
Irgendwie ergibt das für mein auf Logik getrimmtes Gehirn keinen Sinn.
Außerdem ist zu beachten, daß eine solche Regelung natürlich von willigen Betrügern auch ausgenutzt werden kann.
Wie das?
Wenn eine eindeutige Regelung, was Fristen und Zeiten angeht, existiert - was gibt es dann zu betrügen ?
Wenn jemand einem Makler einen Auftrag entzieht und es eine eindeutige Regelung gibt, wie lange derjenige warten muss, bis er sich privat um sein Objekt kümmern kann, ist doch alles in Butter.
Außerdem ist zu beachten, daß eine solche Regelung natürlich von willigen Betrügern auch ausgenutzt werden kann.
Wie das?
Wenn eine eindeutige Regelung, was Fristen und Zeiten angeht, existiert - was gibt es dann zu betrügen ?
Naja, wenn jemand beispielsweise ein Objekt kaufen möchte und sich mit dem Verkäufer einig ist, dann warten beide 6 Monate ab und am Tag "6 Monate + Tag 1" wird dann der Kaufvertrag gemacht.
Sprich: Eine klare Regelung zeigt natürlich Betrügern auf, wie lange sie warten müssen, bis sie loslegen können. Das ist bei der momentanen unterschiedlichen Rechtssprechung nicht möglich, da man nie weiß, wie das jeweilige Gericht entscheiden würde. Bei einer klaren Regelung kann sich der Betrüger aber sicher sein, daß ihm nach Ablauf der Frist nichts mehr passieren kann.
Dabei habe ich doch eindeutig klar gemacht, dass ich die Wohnung nicht haben wollte, wegen der Provision, dass hat der Makler auch verstanden.... Er hat es nicht geschaft, die Wohnung erfolgreich an irgendjemanden zu vermieten.
Doch er hat Ihnen die Wohnung vermittelt. Sie haben durch die Zeitungsanzeige des Maklers von der Wohnung erfahren und wussten von der Provision und Sie haben diese Wohnung angemietet. Das reicht aus um einen Provisionsanspruch zu begründen. Ob er noch den Auftrag dazu hatte oder nicht spielt in dem Fall aufgrund der kurzen Zeit die vergangen ist keine Rolle.
Naja, wenn jemand beispielsweise ein Objekt kaufen möchte und sich mit dem Verkäufer einig ist, dann warten beide 6 Monate ab und am Tag "6 Monate + Tag 1" wird dann der Kaufvertrag gemacht.
Sprich: Eine klare Regelung zeigt natürlich Betrügern auf, wie lange sie warten müssen, bis sie loslegen können. Das ist bei der momentanen unterschiedlichen Rechtssprechung nicht möglich, da man nie weiß, wie das jeweilige Gericht entscheiden würde. Bei einer klaren Regelung kann sich der Betrüger aber sicher sein, daß ihm nach Ablauf der Frist nichts mehr passieren kann.
Naja, aber wie oft käme denn so etwas vor? Ein Anbieter ist ja nun in der Regel daran interessiert sein Objekt "loszuwerden" - ein Interessent ist in der Regel daran interessiert ein Objekt zu "bekommen".
Einen Makler zu beauftragen ein Objekt anzubieten, sich mit einem Interessenten einig zu sein, dem Makler dann den Auftrag zu entziehen mit der Absicht dann nach Ablauf der geregelten Frist einen Vertrag mit eben diesem Interessenten abzuschliesen, u.s.w.
Wer bei solchen Dingen erwischt würde, hat zu zahlen. Klare Sache.
Dieser mögliche Betrugsfall dürfte meiner Meinung nach nicht Grund genug sein, jedesmal, wenn Unstimmigkeiten entstanden sind was Zeiträume angeht, Gerichte zu bemühen.
Zumindest dürfte es nicht so sein, dass der der Eigentümer des Objektes nachweisen muss, dass er nicht betrogen hat.
Wenn einem Makler ein Auftrag zum Anbieten eines Objektes nachweislich entzogen wird, sollte das doch nach angemessener Frist genügen.
Ich kann nicht einsehen, dass wenn ich bspw. mit der Arbeit eines Maklers unzufrieden bin, ich als Eigentümer eines Objektes auf unbestimmte, nur durch ein Gericht zu klärende Zeit an Diesen gebunden bin, wenn ich mein Objekt vermieten/verkaufen will.
Sie als Maklerin wissen sicher, wieviel Arbeit im Anbieten eines Objektes steckt und das diese auch angemessen zu honorieren und zu bezahlen ist, wenn es zu einem Vertragsabschluss kommt.
Das sollte aber doch nicht dazu führen, dass man mit ungeregelten Zeitbegriffen auch die schwarzen Schafe oder zur Unzufriedenheit des Kunden arbeitenden unter den Maklern schützt.
"Betrüger" in diesem Sinne gibt es überall. Und ich denke, wenn eben nichts geregelt ist, ist die Hemmschwelle auf beiden Seiten geringer.
Doch er hat Ihnen die Wohnung vermittelt. Sie haben durch die Zeitungsanzeige des Maklers von der Wohnung erfahren und wussten von der Provision und Sie haben diese Wohnung angemietet.
Es ist doch eindeutig erklärt worden, dass eben nicht die Anzeige des Marklers, sondern die Eigeninitiative des VM für den ersten Besichtigungstermin massgebend waren.
Was jedoch nicht ganz klar ist, ist die Form in der der Marklervertrag abgeschlossen worden ist. War es den ein Allein-Auftrag?
Wer in dem Fall Schadensersatz/Courtagepflichtig dem Markler gegenüber ist, ist nicht der Mieter, sondern eher der Vermieter, denn dieser hat sich an die Abmachungen mit dem Markler nicht gehalten.
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