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Soennchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.04.2005 Beiträge: 109
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Verfasst am: 25.07.05, 12:24 Titel: Eltern sind "Vermieter" und wissen nicht weiter |
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Hallo,
vielleicht ist diese Sache etwas ungewöhnlich und mag für den ein oder anderen etwas skurill sein, aber dort ist kein Weiterkommen und ich dachte, vielleicht kennt jemand hier einen ähnlichen Fall und weiss Rat.
Meine Schwester wohnt noch bei meinen Eltern. Sie ist 20 und meine Eltern haben ein Einfamilienhaus. Dort bewohnt sie die gesamte obere Etage mit 2 Zimmern und einem Bad.
Monatlich zahlt sie so etwas wie Miete an meine Eltern.
Nun lässt sie den Wohnraum komplett verkommen. Wurde mehrfach gebeten, alles ordentlich zu halten (also nicht penibel aber eben wohnlich normal). Das klappt dann 'ne kurze Weile und dann verkommt wieder alles.
Die Sat-Anlage ist nur durch ihre Räume zugänglich und meine Eltern schämen sich in Grund und Boden.
Was kann man denn noch tun, wenn man schon nicht hart auf hart sagen will, sie soll ausziehen? Gibt es sowas wie ein Mietverhältnis das dort besteht auch mit PFlichten von ihr, den Wohnraum pfleglich zu behandeln?
Danke für die Hilfe.
Viele Grüsse
Sandra |
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jimmythebob FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.01.2005 Beiträge: 510
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Verfasst am: 25.07.05, 12:41 Titel: Re: Eltern sind "Vermieter" und wissen nicht weite |
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Soennchen hat folgendes geschrieben:: |
Monatlich zahlt sie so etwas wie Miete an meine Eltern.
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Zahlt sie jetzt Miete, oder nicht? Wenn ja besteht wohl ein Mietverhältniss, ansonsten nicht....  |
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Soennchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.04.2005 Beiträge: 109
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Verfasst am: 25.07.05, 12:44 Titel: |
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ja, sie zahlt einen festen Betrag jeden Monat. Aber es existiert nichts schriftliches.
Die Nerven meiner Eltern leiden und ich mache mir echt Sorgen. Ich hab auch schon mit ihr versucht zu reden, aber da kämpft man gegen Windmühlen  |
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 25.07.05, 13:22 Titel: |
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Wenn ein Mietverhältnis besteht, dann kann der Vermieter nicht vorschreiben, daß der Mieter regelmäßig aufräumen soll.
Kommt also darauf an, was Sie unter "verkommen" verstehen. Ist es so dreckig, daß alles anfängt zu schimmeln? Lüftet sie nicht? Reißt sie Wände ein?
Oder räumt sie einfach nur nicht auf? |
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Soennchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.04.2005 Beiträge: 109
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Verfasst am: 25.07.05, 13:34 Titel: |
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Da vergammeln Sachen und sie lüftet nicht. Überall liegen Sachen rum, Geschirr schon ewig (also benutztes) volle Aschenbecher usw. |
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 25.07.05, 13:41 Titel: |
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So lange die Wohnung davon keinen Schaden nimmt, kann der Vermieter da nichts tun.
Wenn sich aber Schimmel durch das falsche Lüftverhalten bildet, kann man einschreiten. |
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Soennchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.04.2005 Beiträge: 109
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Verfasst am: 25.07.05, 14:01 Titel: |
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Naja, Wohnung ist ja zu viel gesagt, das ist ja Eigentum der Eltern, was da verlebt wird.
Ich denke, sie müssen klipp und klar das Gespräch suchen und sie auffordern, sich 'ne Wohnung zu suchen, was sie da macht ist ja dann ihre Sache. Und für Schäden kommt dann die Kaution auf.
Danke für die Hilfe
VG |
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Tani0815 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 09.06.2005 Beiträge: 348 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 25.07.05, 14:06 Titel: |
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Ich könnte mir folgende Möglichkeiten denken:
1. Regelmässig mit einem großen Müllsack durchlaufen und alles was rumliegt einfach wegschmeißen - wer sich wie ein Kind benimmt wird auch so bevormundet.....
2. Im Zoohandel lecker Maden kaufen und die dort mal freilassen - ist richtig eklig und soll in solchen Fällen schon sehr abschreckend und gut gewirkt haben
3. Kündigen und die Tochter rausschmeißen.
Aber es gibt unterschiedliche Auffassungen von "Ordnung" und "Sauberkeit" - von der Ferne kann man das oft nicht beurteilen (also ich jetzt) - vielleicht ist es gar nicht so schlimm und ihr seid nur "extrem" pingelig? Könnte ja auch sein........
Bitte nicht ärgern - ich denke die o.g. Punkte dürften helfen, oder? |
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 25.07.05, 14:10 Titel: |
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Tani0815 hat folgendes geschrieben:: | Ich könnte mir folgende Möglichkeiten denken:
1. Regelmässig mit einem großen Müllsack durchlaufen und alles was rumliegt einfach wegschmeißen - wer sich wie ein Kind benimmt wird auch so bevormundet.....
2. Im Zoohandel lecker Maden kaufen und die dort mal freilassen - ist richtig eklig und soll in solchen Fällen schon sehr abschreckend und gut gewirkt haben
3. Kündigen und die Tochter rausschmeißen.
Aber es gibt unterschiedliche Auffassungen von "Ordnung" und "Sauberkeit" - von der Ferne kann man das oft nicht beurteilen (also ich jetzt) - vielleicht ist es gar nicht so schlimm und ihr seid nur "extrem" pingelig? Könnte ja auch sein........
Bitte nicht ärgern - ich denke die o.g. Punkte dürften helfen, oder? |
Merkwürdige Rechtsauffassung
Wenn die Tochter Miete zahlt, dann besteht ein Mietverhältnis.
Und selbstverständlich darf der Vermieter nicht mit einem Müllsack in der Wohnung selbst aufräumen oder dort Maden freilassen.
Bleibt nur Punkt 3 - Kündigung. |
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Astrid69 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 09.12.2004 Beiträge: 608 Wohnort: Magdeburg
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Verfasst am: 25.07.05, 14:23 Titel: |
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Yvonne hat folgendes geschrieben:: |
Wenn die Tochter Miete zahlt, dann besteht ein Mietverhältnis.
Und selbstverständlich darf der Vermieter nicht mit einem Müllsack in der Wohnung selbst aufräumen oder dort Maden freilassen.
Bleibt nur Punkt 3 - Kündigung. |
Es wird ein fester Betrag gezahlt, so etwas wie Miete.
Das könnte doch auch eine Art Kostgeld sein für Essen, Wäsche waschen etc.
Dann wäre eine Kündigung nicht notwendig sondern ggf. ein Ultimatum. Solange das Kind die Füße unter den Tisch der Eltern steckt....
Astrid _________________ Das ist meine persönliche Meinung. Die Antwort erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit/Richtigkeit. |
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thdoerfler FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 29.09.2004 Beiträge: 2042
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Verfasst am: 25.07.05, 14:24 Titel: |
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Rein rechtlich sieht es so aus:
Es existiert ein (mündlich abgeschlossenes) Mietverhältnis.
Der VM kann erst einschreiten, wenn das Verhalten des M die Wohnung zu beschädigen droht. Ob es schmutzig ist, geht ihn nix an.
Eine Kündigung muß schriftlich erfolgen, die gesetzliche Kündigungsfrist ist einzuhalten.
Die Eltern können (da selbst bewohntes 2-Familienhaus) ohne "Grund" kündigen. Dann verlängert sich aber die Kündigungsfrist um 3 Monate. |
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 25.07.05, 14:32 Titel: |
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Astrid69 hat folgendes geschrieben:: | Yvonne hat folgendes geschrieben:: |
Wenn die Tochter Miete zahlt, dann besteht ein Mietverhältnis.
Und selbstverständlich darf der Vermieter nicht mit einem Müllsack in der Wohnung selbst aufräumen oder dort Maden freilassen.
Bleibt nur Punkt 3 - Kündigung. |
Es wird ein fester Betrag gezahlt, so etwas wie Miete.
Das könnte doch auch eine Art Kostgeld sein für Essen, Wäsche waschen etc.
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Auf die Frage, ob Miete gezahlt wird, antwortete die Fragestellerin:
"ja, sie zahlt einen festen Betrag jeden Monat
Damit wäre die Frage wohl geklärt, ob das Geld für Miete oder für "irgendwas anderes" ist.
Und wenn ein Mietverhältnis besteht, dann können auch Eltern sich nicht über geltendes Recht hinwegsetzen. |
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Tani0815 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 09.06.2005 Beiträge: 348 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 25.07.05, 14:41 Titel: |
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Zitat: | Meine Schwester wohnt noch bei meinen Eltern. Sie ist 20 und meine Eltern haben ein Einfamilienhaus. Dort bewohnt sie die gesamte obere Etage mit 2 Zimmern und einem Bad.
Monatlich zahlt sie so etwas wie Miete an meine Eltern.
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Einfamilienhaus - sie wohnt also noch bei den Eltern...... Wahrscheinlich gibt sie monatlich einen geringen Betrag ab - das würde ich jedoch noch nicht als Miete bezeichnen, sondern als Nebenkosten-Beteiligung.
Auf jeden Fall ist es offensichtlich EIN Haushalt (also z.B. nur ein Eingang und eine Küche)........ und keine "abgeschlossene" Mietwohnung. |
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Astrid69 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 09.12.2004 Beiträge: 608 Wohnort: Magdeburg
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Verfasst am: 25.07.05, 14:43 Titel: |
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Yvonne hat folgendes geschrieben:: |
Auf die Frage, ob Miete gezahlt wird, antwortete die Fragestellerin:
"ja, sie zahlt einen festen Betrag jeden Monat
Damit wäre die Frage wohl geklärt, ob das Geld für Miete oder für "irgendwas anderes" ist.
Und wenn ein Mietverhältnis besteht, dann können auch Eltern sich nicht über geltendes Recht hinwegsetzen. |
Es kam mir vor, als wüsste es die Fragestellerin nicht 100%. Sie nun auf eine Richtung festlegen zu wollen, erscheint mir nicht richtig. Daher erlaubte ich mir die Anmerkung.
Kostgeld zahlt mitunter auch eine 16jährige. Wird die dann auch von den Eltern offiziell gekündigt werden müssen?
Gleichwohl war ich mir nicht sicher, ob es überhaupt rechtliche Auswirkungen hat.
Ist es denn so schlecht, es nochmals auf zwischenmenschlichen Wege zu versuchen als es immer auf den rechtlichen Weg ankommen zu lassen?
Der Ton macht oft die Musik.
Astrid _________________ Das ist meine persönliche Meinung. Die Antwort erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit/Richtigkeit. |
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 25.07.05, 14:50 Titel: |
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Astrid69 hat folgendes geschrieben:: | Ist es denn so schlecht, es nochmals auf zwischenmenschlichen Wege zu versuchen als es immer auf den rechtlichen Weg ankommen zu lassen?
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Schlecht sicher nicht, allerdings sollte man bedenken, daß dies hier ein Rechtsforum ist...sucht man keinen rechtlichen sondern einen zwischenmenschlichen Rat, ist man sicher bei eltern.de besser aufgehoben
Zu Ihrem Einwand:
"Solange Du die Füße unter meinen Tisch stellst", hat schon nicht gezogen, als ich 20 war und ich kann mir nur schwer vorstellen, daß man mit solchen Methoden heutzutage etwas erreicht. |
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