Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Eltern sind "Vermieter" und wissen nicht weiter
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Eltern sind "Vermieter" und wissen nicht weiter
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Soennchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.04.2005
Beiträge: 109

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 12:24    Titel: Eltern sind "Vermieter" und wissen nicht weiter Antworten mit Zitat

Hallo,

vielleicht ist diese Sache etwas ungewöhnlich und mag für den ein oder anderen etwas skurill sein, aber dort ist kein Weiterkommen und ich dachte, vielleicht kennt jemand hier einen ähnlichen Fall und weiss Rat.

Meine Schwester wohnt noch bei meinen Eltern. Sie ist 20 und meine Eltern haben ein Einfamilienhaus. Dort bewohnt sie die gesamte obere Etage mit 2 Zimmern und einem Bad.

Monatlich zahlt sie so etwas wie Miete an meine Eltern.

Nun lässt sie den Wohnraum komplett verkommen. Wurde mehrfach gebeten, alles ordentlich zu halten (also nicht penibel aber eben wohnlich normal). Das klappt dann 'ne kurze Weile und dann verkommt wieder alles.

Die Sat-Anlage ist nur durch ihre Räume zugänglich und meine Eltern schämen sich in Grund und Boden.

Was kann man denn noch tun, wenn man schon nicht hart auf hart sagen will, sie soll ausziehen? Gibt es sowas wie ein Mietverhältnis das dort besteht auch mit PFlichten von ihr, den Wohnraum pfleglich zu behandeln?

Danke für die Hilfe.

Viele Grüsse
Sandra
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
jimmythebob
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.01.2005
Beiträge: 510

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 12:41    Titel: Re: Eltern sind "Vermieter" und wissen nicht weite Antworten mit Zitat

Soennchen hat folgendes geschrieben::

Monatlich zahlt sie so etwas wie Miete an meine Eltern.


Zahlt sie jetzt Miete, oder nicht? Wenn ja besteht wohl ein Mietverhältniss, ansonsten nicht.... Mit den Augen rollen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Soennchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.04.2005
Beiträge: 109

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 12:44    Titel: Antworten mit Zitat

ja, sie zahlt einen festen Betrag jeden Monat. Aber es existiert nichts schriftliches.

Die Nerven meiner Eltern leiden und ich mache mir echt Sorgen. Ich hab auch schon mit ihr versucht zu reden, aber da kämpft man gegen Windmühlen Traurig
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 13:22    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ein Mietverhältnis besteht, dann kann der Vermieter nicht vorschreiben, daß der Mieter regelmäßig aufräumen soll.
Kommt also darauf an, was Sie unter "verkommen" verstehen. Ist es so dreckig, daß alles anfängt zu schimmeln? Lüftet sie nicht? Reißt sie Wände ein?
Oder räumt sie einfach nur nicht auf?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Soennchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.04.2005
Beiträge: 109

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 13:34    Titel: Antworten mit Zitat

Da vergammeln Sachen und sie lüftet nicht. Überall liegen Sachen rum, Geschirr schon ewig (also benutztes) volle Aschenbecher usw.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 13:41    Titel: Antworten mit Zitat

So lange die Wohnung davon keinen Schaden nimmt, kann der Vermieter da nichts tun.
Wenn sich aber Schimmel durch das falsche Lüftverhalten bildet, kann man einschreiten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Soennchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.04.2005
Beiträge: 109

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 14:01    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, Wohnung ist ja zu viel gesagt, das ist ja Eigentum der Eltern, was da verlebt wird.

Ich denke, sie müssen klipp und klar das Gespräch suchen und sie auffordern, sich 'ne Wohnung zu suchen, was sie da macht ist ja dann ihre Sache. Und für Schäden kommt dann die Kaution auf.

Danke für die Hilfe Smilie

VG
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Tani0815
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.06.2005
Beiträge: 348
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 14:06    Titel: Antworten mit Zitat

Ich könnte mir folgende Möglichkeiten denken:
1. Regelmässig mit einem großen Müllsack durchlaufen und alles was rumliegt einfach wegschmeißen - wer sich wie ein Kind benimmt wird auch so bevormundet.....
2. Im Zoohandel lecker Maden kaufen und die dort mal freilassen - ist richtig eklig und soll in solchen Fällen schon sehr abschreckend und gut gewirkt haben Lachen
3. Kündigen und die Tochter rausschmeißen.
Aber es gibt unterschiedliche Auffassungen von "Ordnung" und "Sauberkeit" - von der Ferne kann man das oft nicht beurteilen (also ich jetzt) - vielleicht ist es gar nicht so schlimm und ihr seid nur "extrem" pingelig? Könnte ja auch sein........
Bitte nicht ärgern - ich denke die o.g. Punkte dürften helfen, oder?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 14:10    Titel: Antworten mit Zitat

Tani0815 hat folgendes geschrieben::
Ich könnte mir folgende Möglichkeiten denken:
1. Regelmässig mit einem großen Müllsack durchlaufen und alles was rumliegt einfach wegschmeißen - wer sich wie ein Kind benimmt wird auch so bevormundet.....
2. Im Zoohandel lecker Maden kaufen und die dort mal freilassen - ist richtig eklig und soll in solchen Fällen schon sehr abschreckend und gut gewirkt haben Lachen
3. Kündigen und die Tochter rausschmeißen.
Aber es gibt unterschiedliche Auffassungen von "Ordnung" und "Sauberkeit" - von der Ferne kann man das oft nicht beurteilen (also ich jetzt) - vielleicht ist es gar nicht so schlimm und ihr seid nur "extrem" pingelig? Könnte ja auch sein........
Bitte nicht ärgern - ich denke die o.g. Punkte dürften helfen, oder?


Merkwürdige Rechtsauffassung Mit den Augen rollen

Wenn die Tochter Miete zahlt, dann besteht ein Mietverhältnis.
Und selbstverständlich darf der Vermieter nicht mit einem Müllsack in der Wohnung selbst aufräumen oder dort Maden freilassen.

Bleibt nur Punkt 3 - Kündigung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Astrid69
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.12.2004
Beiträge: 608
Wohnort: Magdeburg

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 14:23    Titel: Antworten mit Zitat

Yvonne hat folgendes geschrieben::

Wenn die Tochter Miete zahlt, dann besteht ein Mietverhältnis.
Und selbstverständlich darf der Vermieter nicht mit einem Müllsack in der Wohnung selbst aufräumen oder dort Maden freilassen.

Bleibt nur Punkt 3 - Kündigung.


Es wird ein fester Betrag gezahlt, so etwas wie Miete.
Das könnte doch auch eine Art Kostgeld sein für Essen, Wäsche waschen etc.

Dann wäre eine Kündigung nicht notwendig sondern ggf. ein Ultimatum. Solange das Kind die Füße unter den Tisch der Eltern steckt....

Astrid
_________________
Das ist meine persönliche Meinung. Die Antwort erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit/Richtigkeit.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 14:24    Titel: Antworten mit Zitat

Rein rechtlich sieht es so aus:

Es existiert ein (mündlich abgeschlossenes) Mietverhältnis.

Der VM kann erst einschreiten, wenn das Verhalten des M die Wohnung zu beschädigen droht. Ob es schmutzig ist, geht ihn nix an.

Eine Kündigung muß schriftlich erfolgen, die gesetzliche Kündigungsfrist ist einzuhalten.

Die Eltern können (da selbst bewohntes 2-Familienhaus) ohne "Grund" kündigen. Dann verlängert sich aber die Kündigungsfrist um 3 Monate.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 14:32    Titel: Antworten mit Zitat

Astrid69 hat folgendes geschrieben::
Yvonne hat folgendes geschrieben::

Wenn die Tochter Miete zahlt, dann besteht ein Mietverhältnis.
Und selbstverständlich darf der Vermieter nicht mit einem Müllsack in der Wohnung selbst aufräumen oder dort Maden freilassen.

Bleibt nur Punkt 3 - Kündigung.


Es wird ein fester Betrag gezahlt, so etwas wie Miete.
Das könnte doch auch eine Art Kostgeld sein für Essen, Wäsche waschen etc.


Auf die Frage, ob Miete gezahlt wird, antwortete die Fragestellerin:

"ja, sie zahlt einen festen Betrag jeden Monat

Damit wäre die Frage wohl geklärt, ob das Geld für Miete oder für "irgendwas anderes" ist.
Und wenn ein Mietverhältnis besteht, dann können auch Eltern sich nicht über geltendes Recht hinwegsetzen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Tani0815
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.06.2005
Beiträge: 348
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 14:41    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Meine Schwester wohnt noch bei meinen Eltern. Sie ist 20 und meine Eltern haben ein Einfamilienhaus. Dort bewohnt sie die gesamte obere Etage mit 2 Zimmern und einem Bad.

Monatlich zahlt sie so etwas wie Miete an meine Eltern.

Einfamilienhaus - sie wohnt also noch bei den Eltern...... Wahrscheinlich gibt sie monatlich einen geringen Betrag ab - das würde ich jedoch noch nicht als Miete bezeichnen, sondern als Nebenkosten-Beteiligung.
Auf jeden Fall ist es offensichtlich EIN Haushalt (also z.B. nur ein Eingang und eine Küche)........ und keine "abgeschlossene" Mietwohnung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Astrid69
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.12.2004
Beiträge: 608
Wohnort: Magdeburg

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 14:43    Titel: Antworten mit Zitat

Yvonne hat folgendes geschrieben::

Auf die Frage, ob Miete gezahlt wird, antwortete die Fragestellerin:

"ja, sie zahlt einen festen Betrag jeden Monat

Damit wäre die Frage wohl geklärt, ob das Geld für Miete oder für "irgendwas anderes" ist.
Und wenn ein Mietverhältnis besteht, dann können auch Eltern sich nicht über geltendes Recht hinwegsetzen.


Es kam mir vor, als wüsste es die Fragestellerin nicht 100%. Sie nun auf eine Richtung festlegen zu wollen, erscheint mir nicht richtig. Daher erlaubte ich mir die Anmerkung.
Kostgeld zahlt mitunter auch eine 16jährige. Wird die dann auch von den Eltern offiziell gekündigt werden müssen?

Gleichwohl war ich mir nicht sicher, ob es überhaupt rechtliche Auswirkungen hat.

Ist es denn so schlecht, es nochmals auf zwischenmenschlichen Wege zu versuchen als es immer auf den rechtlichen Weg ankommen zu lassen?

Der Ton macht oft die Musik.

Astrid
_________________
Das ist meine persönliche Meinung. Die Antwort erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit/Richtigkeit.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

Astrid69 hat folgendes geschrieben::
Ist es denn so schlecht, es nochmals auf zwischenmenschlichen Wege zu versuchen als es immer auf den rechtlichen Weg ankommen zu lassen?


Schlecht sicher nicht, allerdings sollte man bedenken, daß dies hier ein Rechtsforum ist...sucht man keinen rechtlichen sondern einen zwischenmenschlichen Rat, ist man sicher bei eltern.de besser aufgehoben Winken

Zu Ihrem Einwand:
"Solange Du die Füße unter meinen Tisch stellst", hat schon nicht gezogen, als ich 20 war und ich kann mir nur schwer vorstellen, daß man mit solchen Methoden heutzutage etwas erreicht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
Seite 1 von 2

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.