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Müllgebühren
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Lorna
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.08.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 02.08.05, 15:23    Titel: Müllgebühren Antworten mit Zitat

Ist die Bereichnung von Müllgebühren für Mieter abhängig davon, ob man in der Wohnung gemeldet ist?

Ein Mieter hat eine Wohnung nur als Büro genutzt und weigert sich, die Müllgebühren zu zahlen, da er dort nicht gemeldet war.
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RM
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 02.08.05, 18:51    Titel: Antworten mit Zitat

Die Umlage von Betriebskosten hängt vom Inhalt des Mietvertrags ab. Der Einwand, dass der Mieter nicht an einer Adresse gemeldet wäre, ist nicht zur Befreiung von Zahlungsverpflichtungen geeignet.
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Lorna
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.08.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 03.08.05, 06:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo und vielen Dank.

der Mietvertrag sieht eine Person vor als Mieter vor und die Müllgebühren sind in der Liste der Nebenkostenaufgeführt.

wie verhält es sich in diesem Fall, wenn die Stadt die Müllgebühren pro gemeldeter Person abrechnet?

Muss das bei der Berechnung berücksichtigt werden und wer ist dafür zuständig, dass die Stadt diese Inofs bekommt (der VM oder der Hausverwalter oder der Mieter)?
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RM
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 03.08.05, 07:31    Titel: Antworten mit Zitat

Lorna hat folgendes geschrieben::
Hallo und vielen Dank.

der Mietvertrag sieht eine Person vor als Mieter vor und die Müllgebühren sind in der Liste der Nebenkostenaufgeführt.

wie verhält es sich in diesem Fall, wenn die Stadt die Müllgebühren pro gemeldeter Person abrechnet?

Muss das bei der Berechnung berücksichtigt werden und wer ist dafür zuständig, dass die Stadt diese Inofs bekommt (der VM oder der Hausverwalter oder der Mieter)?


Die Umlage besteht aus Kosten und Umlageschlüssel. Ist im Mietvertrag ein Umlageschlüssel vorgesehen, ist dieser vereinbarte Schlüssel zu verwenden. Gibt es keine vereinbarung über den Umlageschlüssel, muss zunächst geklärt werden, ob ein Mietverhältnis über Wohnraum oder über Gewerberaum besteht. Wird die Mietsache nur als Büro genutzt, könnte man unabhängig von der Überschrift des Mietvertrags von einem Gewerbemietverhältnis ausgehen.
Bei einem Mietverhältnis über Wohnraum sind bei fehlender Vereinbarung nach § 556a Abs. 1 BGB die Betriebskosten im Grundsatz nach Wohnfläche umzulegen.
Für Gewerbemietverhältnisse fehlt eine § 556a entsprechende gesetzliche Regelung. Ist hier ein Umlageschlüssel nicht vereinbart, wird der Vermieter den Umlageschlüssel in aller Regel nach billigem Ermessen festlegen können. Diese einseitige Festlegung ist selbstverständlich streitträchtig. Wer zahlen muss, wird die Auswahl des Vermieters beanstanden.

Gibt es im Einzelfall eine Vereinbarung über den Umlageschlüssel, kann sich der Mieter nicht auf eine davon abweichende Kostenfestsetzung berufen. Dies gilt auch, wenn die Festlegung durch den Vermieter nicht unbillig ist.
Zur Vermeidung von Dikussionen über Gerechtigkeit dürfte für den Vermieter die Wahl eines Umlageschlüssels, der den tatsächlichen Kostenanfall möglichst gut nachbildet, sinnvoll sein. Dies setzt selbstverständlich entsprechende Vereinbarungen bzw. Bestimmungsrechte voraus.
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@migo
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 03.08.05, 14:43    Titel: Antworten mit Zitat

RM hat folgendes geschrieben::

Gibt es im Einzelfall eine Vereinbarung über den Umlageschlüssel, kann sich der Mieter nicht auf eine davon abweichende Kostenfestsetzung berufen. Dies gilt auch, wenn die Festlegung durch den Vermieter nicht unbillig ist.
Zur Vermeidung von Dikussionen über Gerechtigkeit dürfte für den Vermieter die Wahl eines Umlageschlüssels, der den tatsächlichen Kostenanfall möglichst gut nachbildet, sinnvoll sein. Dies setzt selbstverständlich entsprechende Vereinbarungen bzw. Bestimmungsrechte voraus.


Der Schlüssel für die Kostenverteilung wird vom Entsorger festgeschrieben. Dieser Schlüssel kann nicht im Mietvertrag festgeschrieben werden.

Folgende Möglichkeiten gibt es:
- nach gemeldeten Personen
- Grundpreis und Kosten je Leerung
- Grundpreis und Gewichtserfassung vom Hausmüll
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 03.08.05, 14:48    Titel: Re: Müllgebühren Antworten mit Zitat

Lorna hat folgendes geschrieben::
Ist die Bereichnung von Müllgebühren für Mieter abhängig davon, ob man in der Wohnung gemeldet ist?

Ein Mieter hat eine Wohnung nur als Büro genutzt und weigert sich, die Müllgebühren zu zahlen, da er dort nicht gemeldet war.

Der schiesst sich aber gewaltig in die eigenen Füsse ...
Der Vermieter könnte dem Mieter ja mal damit drohen, seine Mülltonne bei der Stadt auf Gewerbemüll umzumelden ... Sehr böse
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RM
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 03.08.05, 15:19    Titel: Antworten mit Zitat

@migo hat folgendes geschrieben::

Der Schlüssel für die Kostenverteilung wird vom Entsorger festgeschrieben. Dieser Schlüssel kann nicht im Mietvertrag festgeschrieben werden.


Das Verfahren zur Berechnung der Mülgebühren ist einer Vereinbarung zwischen Vermieter und Mietr selbstverständlich nicht zugänglich. Von der Gebührenberechnung zu unterscheiden sind aber die Vereinbarungen der Mietvertragsparteien über die Umlage von Betriebskosten. Hier kann selbstverständlich ein nahezu beliebiger Umlageschlüssel vereinbart werden.
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RM
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 03.08.05, 15:25    Titel: Re: Müllgebühren Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
Lorna hat folgendes geschrieben::
Ist die Bereichnung von Müllgebühren für Mieter abhängig davon, ob man in der Wohnung gemeldet ist?

Ein Mieter hat eine Wohnung nur als Büro genutzt und weigert sich, die Müllgebühren zu zahlen, da er dort nicht gemeldet war.

Der schiesst sich aber gewaltig in die eigenen Füsse ...
Der Vermieter könnte dem Mieter ja mal damit drohen, seine Mülltonne bei der Stadt auf Gewerbemüll umzumelden ... Sehr böse


Wer drohen möchte, sollte auch wissen womit. Ich kenne Gebührensatzungen, die für Gewerbemieter keine Grundgebühren und für die Entleerung der Tonnen die gleiche Gebühr wie für Restmüll aus Haushalten vorsehen. Also erst mal einen Blick in die Gebührensatzung...
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Lucky
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 03.08.05, 15:37    Titel: Antworten mit Zitat

Die Stadt / Gemeinde berechnet dem Grundstückseigentümer die Müllgebühren nach Zahl der gemeldeten Personen. In der Regel wird einmal jährlich die Personenanzahl (Datenabgleich mit Einwohnermeldeamt) festgstellt und der Müllgebührenbescheid verschickt. Das ist die Berechnung gegenüber dem Hausverwalter - und hat nichts mit der Kostenverteilung innerhalb der Wohnanlage zu tun.
Die Kosten innerhalb der Wohnanlage werden anteilig (siehe Teilungserklärung) entweder nach MEA (entspricht ungefähr m² Wohnungsgröße) oder nach Personenanzahl oder umgelegt. Letzteres ist eher selten. In der Regel erfolgt die Abrechnung nach MEA (Miteigentumsanteilen) gegenüber den Eigentümern. Falls ein Eigentümer vermietet hat, gibt er seine Abrechnung entsprechend an den Mieter weiter.
MfG
Lucky
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Lorna
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.08.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 03.08.05, 15:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo nebelhoernchen, gefällt mir,
muss ich als vermieter dann das nicht auch als gewerbefläche anmelden?
danke
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 03.08.05, 15:42    Titel: Antworten mit Zitat

Lorna hat folgendes geschrieben::
Hallo nebelhoernchen, gefällt mir,
muss ich als vermieter dann das nicht auch als gewerbefläche anmelden?
danke

Der Eigentümer/Vermieter müsste eine Nutzungsänderung des Wohnraumes beantragen und genehmigen lassen.
Weiterhin müsste statt eines Wohnraummietvertrages ein Gewerberaummietvertrag abgeschlossen werden.
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Lucky
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 03.08.05, 15:43    Titel: Antworten mit Zitat

Lorna hat folgendes geschrieben::
....muss ich als vermieter dann das nicht auch als gewerbefläche anmelden?

und wenn in diesem Ort die Zweckentfremdungsverordnung gilt, auch noch Strafe zahlen wegen nicht genehmigter Nutzungsänderung?
MfG
Lucky
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 03.08.05, 15:45    Titel: Antworten mit Zitat

Lucky hat folgendes geschrieben::
Lorna hat folgendes geschrieben::
....muss ich als vermieter dann das nicht auch als gewerbefläche anmelden?

und wenn in diesem Ort die Zweckentfremdungsverordnung gilt, auch noch Strafe zahlen wegen nicht genehmigter Nutzungsänderung?
MfG
Lucky

Zweckentfremdungsbeseitungsgesetz heisst das Teil Lachen
Vorsicht, der Bussgeldbescheid trift aber den Eigentümer und nicht den Mieter.

Aber wenn der Mieter mit einem Wohnraummietvertrag eine Wohnung gemietet hat, dann kann ihm der Vermieter ohnehin untersagen, die Wohnung ausschliesslich als Bürofläche zu nutzen. Davon ausgenommen ist nur eine Wohnung, in der der Mieter zum Beispiel selbst wohnt und nur einen Raum als Büro eingerichtet hat und als Arbeitszimmer nutzt; das wäre zulässig.
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 03.08.05, 15:48    Titel: Re: Müllgebühren Antworten mit Zitat

RM hat folgendes geschrieben::
Wer drohen möchte, sollte auch wissen womit. Ich kenne Gebührensatzungen, die für Gewerbemieter keine Grundgebühren und für die Entleerung der Tonnen die gleiche Gebühr wie für Restmüll aus Haushalten vorsehen. Also erst mal einen Blick in die Gebührensatzung...

OK, das mag regional unterschiedlich sein.
Hier ist es so, dass Gewerbebetriebe die "normalen" Hausmülltonnen nicht mitbenutzen dürfen, sondern gegen viel höheres Entgelt separate Müllgefässe zur Verfügung gestellt bekommen.
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Lorna
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.08.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 03.08.05, 16:13    Titel: Antworten mit Zitat

der mieter hat angeblich keinen müll entsorg, diesen hat er mitgenommen und bei sich zuhause entsorgt.

das ist mir - glaube ich - alles zu komplitziert. man sollte wohl eher auf die zahlung der müllgebühren verzichten - oder
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