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alf01 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.08.2005 Beiträge: 21
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Verfasst am: 21.08.05, 18:47 Titel: Feuchte Wände im Haus |
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Hallo User
ich und meine familie sin am 02.0805 umgezogen.
Die Wohnung sah soweit ok aus bei der Übergabe.
Wir haben eine hohe provision bezahlt an die Verwaltung.
Nach 2 Tagen ist uns aufgefallen,das einige Wände feucht werden bzw feuchtigkeit aufweisen.
Laut der Verwaltung soll es daran liegen,da der Vormieter seit Januar nur seltan da war zum lüften.
Wir haben da alles versucht durch lüften und Heizen alles weg zubekommen.
Aber immer wenn es Regnet tauchen diese Flecke wieder auf.
Die Wohnung geht über 2 Etagen Keller und EG.
Im EG ist alles ok.
Angeblich ist das ganze Haus kernsaniert.
Ich bitte um hilfe...
noch sind meine Kinder bei der Oma und ich möchte nicht,das sie gesunfdtheitlich schaden davon tragen könnten.
Was sind da in etwa meine Rechte ?
PS.Eine Rechtschutz habe ich auch ! Wollte aber vorher mal einige ratschläge haben. |
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Werner FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 7530 Wohnort: Koblenz
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Verfasst am: 22.08.05, 10:22 Titel: |
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Rechtschutz schon mal gut?
Wird die Feuchtigkeit vom Vermieter trotz Abmahnung nicht behoben, kann der Mieter auch fristlos kündigen. (LG Kassel WM 88, 109) |
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 22.08.05, 11:23 Titel: |
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Außerdem sollte der Mieter die Provision zurückfordern - ein Verwalter darf keine Provision für Vermittlung kassieren. |
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thdoerfler FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 29.09.2004 Beiträge: 2042
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Verfasst am: 22.08.05, 15:02 Titel: |
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1. Feuchtigkeit in den Wänden ist NICHT gesundheitsschädlich. Daher kein Grund, die Kinder auszuquartieren. Erst wenn Schimmel vorhanden sein sollte, können empfindliche Naturen schaden nehmen.
2. Wenn die Flecken immer bei Regen auftreten, ist evident, dass es sich um Durchfeuchtung von außen handelt und nicht durch das Heizungsverhalten zu beheben sind. Unter dieser Erklärung den VM auffordern, dass zu beheben. Gerade wenn erst kürzlich saniert wurde, hat der VM womöglich ggü. den Handwerkern noch einen Gewährleistungsanspruch.
3. Erst bei Weigerung Minderung androhen.
4. Wurde die Provision an die Verwaltung gezahlt (unzulässig) oder an einen Makler (zulässig) oder handelt es sich um Kaution (zulässig)? |
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 22.08.05, 15:31 Titel: |
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thdoerfler hat folgendes geschrieben:: |
4. Wurde die Provision an die Verwaltung gezahlt (unzulässig) oder an einen Makler (zulässig) oder handelt es sich um Kaution (zulässig)? |
Er schreibt doch "Wir haben eine hohe provision bezahlt an die Verwaltung"  |
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alf01 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.08.2005 Beiträge: 21
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Verfasst am: 22.08.05, 19:07 Titel: |
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Danke für die Antworten.
Die Verwaltung hat dieses Haus gekauft und als Eigentumswohnung weiterverkauft.
Ich zahle meine Miete also direkt an den Vermieter.
Mit der Verwaltung habe ich leider ohne wissen wegen Maklergebühr im Mietvertrag eine Provision festgesetzt.
Daher ist es doch zulässig oder ?
Ferner habe ich schon mit dem Vermieter gesprochen der an die Verwaltung jetzt ran ist,da das Haus vor 2 Jahren kernsaniert wurde.
PS:Die Verwaltung ist keine Maklerin !!! |
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 22.08.05, 19:11 Titel: |
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alf01 hat folgendes geschrieben:: |
Mit der Verwaltung habe ich leider ohne wissen wegen Maklergebühr im Mietvertrag eine Provision festgesetzt.
Daher ist es doch zulässig oder ?
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Nein, ist es nicht. Sie können die Provision zurückfordern.
§ 2 Wohnungsvermittlungsgesetz:
(1) Ein Anspruch auf Entgelt für die Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Mietverträgen über Wohnräume steht dem Wohnungsvermittler nur zu, wenn infolge seiner Vermittlung oder infolge seines Nachweises ein Mietvertrag zustande kommt.
(2) Ein Anspruch nach Absatz 1 steht dem Wohnungsvermittler nicht zu, wenn
durch den Mietvertrag ein Mietverhältnis über dieselben Wohnräume fortgesetzt, verlängert oder erneuert wird,
der Mietvertrag über Wohnräume abgeschlossen wird, deren Eigentümer, Verwalter, Mieter oder Vermieter der Wohnungsvermittler ist, oder
der Mietvertrag über Wohnräume abgeschlossen wird, deren Eigentümer, Verwalter oder Vermieter eine juristische Person ist, an der der Wohnungsvermittler rechtlich oder wirtschaftlich beteiligt ist. Das gleiche gilt, wenn eine natürliche oder juristische Person Eigentümer, Verwaltung oder Vermieter von Wohnräumen ist und ihrerseits an einer juristischen Person, die sich als Wohnungsvermittler betätigt, rechtlich oder wirtschaftlich beteiligt ist.
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alf01 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.08.2005 Beiträge: 21
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Verfasst am: 22.08.05, 19:20 Titel: |
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Danke für die schnelle Antowrt Yvonne
nur bin ich da nicht ganz sicher.
Zum Fall :
Die Wohnung war im Inet drin.
Ich habe sie mir angeschaut im beisen vom Vermieter und eine Dame die eine Verwaltung hat.
Die Dame hat die Provision eingetragen für die vermittlung der Wohnung.
Der Vertrag mit der Wohnung ist nicht im zusammenhang mit der Verwaltung.
Ich habe also einen Vertrag mit dem Vermieter.
Ich werde heute nochmals meinen Vertrag raussuchen was die Verwaltung direkt mit mir zu tuhen hat.
Wenn was mit der Wohnung ist muss ich mich ja auch nur beim Vermieter melden sowie die Miete an den Vermieter zahlen.
Ich selber gehe davon aus,das die Verwalterin mir diese Wohnung vermittelt hat.
Oder ich habe deinen text falsch verstanden. |
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alf01 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.08.2005 Beiträge: 21
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Verfasst am: 22.08.05, 19:38 Titel: |
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Ich habe jetzt die Rechnung vor mir liegen :
Lieber Herr.....
für die Vermittlung der o.g. Wohnung erlaube ich mir eine Courtage von 2 Kaltmieten pls MwST zuberechnen.
Mit freundlichen grüssen
......
Hausverwaltung |
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RM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4266 Wohnort: Halle (Saale)
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Verfasst am: 22.08.05, 21:05 Titel: |
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Yvonne hat folgendes geschrieben:: | alf01 hat folgendes geschrieben:: |
Mit der Verwaltung habe ich leider ohne wissen wegen Maklergebühr im Mietvertrag eine Provision festgesetzt.
Daher ist es doch zulässig oder ?
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Nein, ist es nicht. Sie können die Provision zurückfordern.
[/b][/i] |
Das lLeben ist selten weiß oder schwarz, sondern meistens irgendwie bunt...
Lt. Sachverhalt handelt es sich um eine Eigentumswohnung. Der Verwalter der Wohnung, soweit ist der Verweis auf das Wohnungsvermittlungsgesetz zutreffend, darf keine Provision für die Vermittlung eines Mietvertrags verlangen. Der WEG-Verwalter ist allerdings zunächst nicht Verwalter der Wohnung und kann daher durchaus Anspruch auf eine vereinbarte Provision haben. |
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alf01 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.08.2005 Beiträge: 21
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Verfasst am: 22.08.05, 21:16 Titel: |
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Na das sieht schon anders aus !
Ich habe meinen Vertrag mal rausgesucht.
Mietvertrag zwischen Vermieter
vertreten durch Hausverwaltung
und Mieter
Also die Hasuverwaltung ist im Mietvertrag mit drin.
Auch ein Stempel ist bei der Unterschrift mit bei von der Hausverwaltung. |
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 22.08.05, 21:28 Titel: |
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RM hat folgendes geschrieben:: | Yvonne hat folgendes geschrieben:: | alf01 hat folgendes geschrieben:: |
Mit der Verwaltung habe ich leider ohne wissen wegen Maklergebühr im Mietvertrag eine Provision festgesetzt.
Daher ist es doch zulässig oder ?
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Nein, ist es nicht. Sie können die Provision zurückfordern.
[/b][/i] |
Das lLeben ist selten weiß oder schwarz, sondern meistens irgendwie bunt...
Lt. Sachverhalt handelt es sich um eine Eigentumswohnung. Der Verwalter der Wohnung, soweit ist der Verweis auf das Wohnungsvermittlungsgesetz zutreffend, darf keine Provision für die Vermittlung eines Mietvertrags verlangen. Der WEG-Verwalter ist allerdings zunächst nicht Verwalter der Wohnung und kann daher durchaus Anspruch auf eine vereinbarte Provision haben. |
Ja, ich weiß und habe es versehentlich nicht berücksichtigt.
Wie Alf aber inzwischen erklärt hat, scheint es sich bei der Verwaltung um die Hausverwaltung zu handeln, der die Wohnung verwaltet - unabhängig von der WEG-Verwaltung.
Deshalb bin ich der Meinung, daß die Provision zurückgefordert werden kann. |
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alf01 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.08.2005 Beiträge: 21
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Verfasst am: 22.08.05, 22:07 Titel: |
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Yvonne hat folgendes geschrieben:: | RM hat folgendes geschrieben:: | Yvonne hat folgendes geschrieben:: | alf01 hat folgendes geschrieben:: |
Mit der Verwaltung habe ich leider ohne wissen wegen Maklergebühr im Mietvertrag eine Provision festgesetzt.
Daher ist es doch zulässig oder ?
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Nein, ist es nicht. Sie können die Provision zurückfordern.
[/b][/i] |
Das lLeben ist selten weiß oder schwarz, sondern meistens irgendwie bunt...
Lt. Sachverhalt handelt es sich um eine Eigentumswohnung. Der Verwalter der Wohnung, soweit ist der Verweis auf das Wohnungsvermittlungsgesetz zutreffend, darf keine Provision für die Vermittlung eines Mietvertrags verlangen. Der WEG-Verwalter ist allerdings zunächst nicht Verwalter der Wohnung und kann daher durchaus Anspruch auf eine vereinbarte Provision haben. |
Ja, ich weiß und habe es versehentlich nicht berücksichtigt.
Wie Alf aber inzwischen erklärt hat, scheint es sich bei der Verwaltung um die Hausverwaltung zu handeln, der die Wohnung verwaltet - unabhängig von der WEG-Verwaltung.
Deshalb bin ich der Meinung, daß die Provision zurückgefordert werden kann. |
Selbst wenn es so wäre..
gibt es bei rückforderung fristen ?
Vertragbeginn 01.08.05
Den Mietvertrag hatten wir aber schon am 30.05.05 unterschrieben und im Juni haben wir an die Haúsverwaltung auch glcih die Provision bezahlt.
Wunderlich ist,das der Vermieter sauer ist,weil die Hausverwaaltung nicht reagiert im bezug feuchtigkeit. |
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alf01 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.08.2005 Beiträge: 21
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Verfasst am: 23.08.05, 18:53 Titel: |
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Ich habe heute mit dem Vermieter geredet.
Er selber ist sauer weil sich die Hausverwaltung um meine Sache nciht kümmert.
Ferner habe ich ihn gefragt,ob die Frau ..... die Hausverwaltung ist.
Er bestätigte dieses mit ja. |
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 24.08.05, 07:34 Titel: |
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Vermutlich gelten hier ganz normale Verjährungsfristen, das müssten in diesem Fall 2 Jahre sein (bin mir aber nicht sicher).
Zurückfordern können Sie auf jeden Fall noch, da ist seit MV-Beginn mit Sicherheit keine Frist abgelaufen.
Googlen Sie mal nach "Verwalter Provision zurückfordern" (ohne "), da finden Sie viele Begründungen und Urteile, auf die Sie sich beziehen können. |
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