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Teppichboden und Kostenerstatung??? Hilfe bitte!!!!
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Higgins
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 11
Wohnort: 93128 Regenstauf

BeitragVerfasst am: 22.08.05, 22:20    Titel: Teppichboden und Kostenerstatung??? Hilfe bitte!!!! Antworten mit Zitat

Hallo.

Also wir vo 3jahren in unsere Mietswohnung eingezogen sind, sagte die Vermieterin das der Teppichboden von den Vormietern ohne ihre zustimmung bei Auszug verlegt wurde. somit ist der Teppich 3Jahre alt.

Dieses Monat sind wir ausgezogen, und nun sagt die Vermieterin das der Teppich ihrer ansicht nach nicht mehr zu gebrauchen sei da er Flecken von unserem kleinen hat, ( Cola und saft ausgeschüttet ).
Wir werden den Teppich Morgen mit einer Maschiene Reinigen, und bin mir sicher das ich die Flecken rauskriegen werde.

Nun meine Frage,
Wenn die Vermieterin trotz allem meint den Teppich zu ersetzen, Was kann sie dann für kosten von uns verlangen?? ( soviel ich weis liegt die lebensdauer bei 10 jahren, somit hätten wir noch 70% der anschaffungskosten des alten Teppichs zu bezahlen, aber wie sieht es mit den kosten für die Verlegung ( Teppichleger-Firma ) aus?? )

ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Danke
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Werner
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 23.08.05, 06:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hier müsste erst mal festgestellt werden wer Eigentümer des Teppich ist? Er wurde ohne Genehmigung des Vormieters verlegt? Nach dieser Aussage sollte man davon ausgehen das der Teppich vom Vormieter übernommen wurde.
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Higgins
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 11
Wohnort: 93128 Regenstauf

BeitragVerfasst am: 23.08.05, 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

nein werner,
Die Vormieter haben ihn ohne genemigung des Vermieters verlegt, aber wir sind so eingezogen, und die Vermieterin hatte auch gesagt das er drin bleibt, also gehören tut er ihr, Keine Frage,

Nun ich hab den teppich heute gereinigt und er is ohne flecken, bis auf der stelle an der man das zimmer betritt, und das is abnutzung.
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conny1012
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 210
Wohnort: wesel

BeitragVerfasst am: 24.08.05, 07:03    Titel: Antworten mit Zitat

Bei uns war es so.... der Teppich stand nicht im Mietvertrag drin und deswegen waren wir nicht verpflichtet den neu zu beschaffen!!! Ich hab ihn damals auch nicht gereinigt!!!!!

Der Auszug ist Jahre her und ich wurde nicht Regressfähig gemacht
_________________
Netten Gruss Conny & Co
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RM
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 24.08.05, 07:28    Titel: Antworten mit Zitat

conny1012 hat folgendes geschrieben::
...ich wurde nicht Regressfähig gemacht


Wer hätte das denn machen sollen und vor allem wie? Vielleicht der Vermieter durch Übergabe eines Geldsbetrags, den der Mieter dann zum Ausgleich vorn Regressforderungen des Vermieters hätte nutzen können? Smilie
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Christoph
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 24.08.05, 11:52    Titel: Antworten mit Zitat

Das der Teppich dem VM und somit zur vermieteten Sache gehört, dürfte ja wohl unstreitig sein.

Der Teppich wurde seinerzeit zwar gegen den Willen des VM vom Vormieter verlegt, aber dann vom VM übernommen.

Schäden die durch die normale Nutzun enstehen, wie z.b. Laufspuren oder Abdrücke von Möbeln, sind durch die Mietzahlung abgegolten. Schäden die nicht vertragsgemäß sind, wie z.b. Flecke etc. sind vom Mieter zu entfernen.

Hier scheint es so zu sein, daß die Flecke alle rausgegangen sind und nur noch die Laufspuren zu sehen sind. Dies ist aber vertragsgemäß, sodaß seitens des VM keine weitere Ansprüche bestehen sollten.
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Higgins
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 11
Wohnort: 93128 Regenstauf

BeitragVerfasst am: 24.08.05, 14:27    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Christoph.

weist du vieleicht auch noch, was der VM wenn überhaupt, an Kosten von mir vordern kann?Liege ich da richtig mit den 70%?
Und wie sieht es mit den Arbeitskosten aus??

MFG
Higgins
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boerboel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.08.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 24.08.05, 15:00    Titel: Antworten mit Zitat

geb dir einen tip.
such dri selbst jemanden der das macht: kommst de auf jedenfall billiger weg, da vermieter meist ihre eigen firmen haben die das dann zu erhöten preisen machen!
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Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 24.08.05, 16:23    Titel: Antworten mit Zitat

#Higgins

Damit liegst Du richtig. Bei einem Teppichboden wird von einer Lebensdauer von 10 Jahren ausgegangen. Für jedes Jahr der Nutzung werden somit 10 % abgezogen, d.h. nach z.b. 3 jahren beträgt der Wert und somit der Wertersatz noch 70 %.

Wobei sich das aber auch auf eine vergleichbare Qualität bezieht. Wurde z.b. seinerzeit nur eine durchschnitliche Qualität verlegt, kann auch der VM dies nur wieder verlangen und keine höherwertige.

Aber andererseits sehe ich eher nicht, daß Du überhaupt dazu verpflichtet wärst, da nur noch solche Spuren zu sehen sind, die einer vertragsgemäßen Nutzung entsprechen.

Hat der VM denn schon etwas verlangt ?
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questionable content
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 24.08.05, 17:15    Titel: Antworten mit Zitat

Higgins hat folgendes geschrieben::
Danke Christoph.

weist du vieleicht auch noch, was der VM wenn überhaupt, an Kosten von mir vordern kann?Liege ich da richtig mit den 70%?
Und wie sieht es mit den Arbeitskosten aus??

MFG
Higgins


Es entscheidet nicht der Materialwert, sondern der Wert des verlegten Teppichs.

Bsp.: Wenn Sie aus Spass Ihre Badewanne sprengen, ist ncht der Preis einer Wanne im Bauhaus maßgebend, sondern der Wert einer in der Wohnung installlierten Wanne.
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Christoph
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 24.08.05, 17:18    Titel: Antworten mit Zitat

questionable content hat folgendes geschrieben::


Es entscheidet nicht der Materialwert, sondern der Wert des verlegten Teppichs.


Och menno, so oder so ähnlich meinte ich das doch.

Zum Materialwert kommen ja noch die Verlegekosten. Meinst Du das ? Oder wie oder was.
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questionable content
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 24.08.05, 17:31    Titel: Antworten mit Zitat

Christoph hat folgendes geschrieben::
questionable content hat folgendes geschrieben::


Es entscheidet nicht der Materialwert, sondern der Wert des verlegten Teppichs.


Och menno, so oder so ähnlich meinte ich das doch.

Zum Materialwert kommen ja noch die Verlegekosten. Meinst Du das ? Oder wie oder was.


War auch mehr als Ergänzung gedacht. Smilie
_________________
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Christoph
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 24.08.05, 17:33    Titel: Antworten mit Zitat

"schweißvonderstirnwischundberuhigtsein"

Aber gut, daß wir mal darüber gesprochen haben. Lachen
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Higgins
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 11
Wohnort: 93128 Regenstauf

BeitragVerfasst am: 25.08.05, 12:36    Titel: Antworten mit Zitat

hmm also danke für die Vielen antworten, aber jetzt weis ich gleich noch weniger als zuvor,

muss ich nun wenn wirklich die kosten für das verlegen zahlen oder nicht?

gesagt hat sie noch nichts aber heute um 17uhr is die übergabe und ich trau mich fast wetten das sie was sagt und nen neuen teppich will.
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Susanne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 25.08.05, 12:46    Titel: Antworten mit Zitat

also dann:
Wenn sie einen neuen Teppich will, muss sie darlegen, dass es Schäden gibt, die nicht aus normaler Abnutzung entstanden sind.

Seid Ihr hier einig, muss sie die Kosten (Anschaffung und Verlegung) des alten Teppichs darlegen, davon zahlst Du 70%.

Nochmal: die Kosten für übliche Abnutzung (vertragsgemässen Gebrauch) sind in der Miete abgedeckt! Die Kosten für einen neuen Teppich und Verlegung musst Du nicht bezahlen.
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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