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Einwohner kleiner Gemeinden vom RVG benachteiligt?
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Uwe M.
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Anmeldungsdatum: 23.06.2005
Beiträge: 144

BeitragVerfasst am: 26.08.05, 11:31    Titel: Einwohner kleiner Gemeinden vom RVG benachteiligt? Antworten mit Zitat

Hallo!

Nachdem ich mich heute mal wieder intensiver mit dem RVG beschäftigt habe, ist mir folgendes aufgefallen:

Anwälte dürfen ja ihren Mandanten laut Anlage 1 des RVG (Vergütungsverzeichnis), Teil 7 (Auslagen) für eine "Geschäftsreise" sowohl Fahrtkosten (Nr. 7003, 7004) als auch Abwesenheitsgeld (Nr. 7005) berechnen.
Eine "Geschäftsreise" liegt laut der Vorbemerkung zu Teil 7 vor, wenn das Reiseziel des Anwalts außerhalb der Gemeinde liegt, in der sich die Kanzlei oder die Wohnung des Rechtsanwalts befindet.

Nun ist es ja in kleinen Gemeinden oft so, dass sie über kein eigenes Amtsgericht verfügen. D.h. wenn die Einwohner dieser Gemeinde dort einen Anwalt beauftragen, müssen sie ihm für jeden Termin, den er für sie am Amtsgericht (also außerhalb der Gemeinde) wahrnimmt, zusätzlich zu den üblichen Gebühren auch noch Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld bezahlen. Das gleiche gilt entsprechend auch für Arbeitsgerichte, Verwaltungsgerichte, usw.

Einen Anwalt zu beauftragen, der in der Gemeinde wohnt, in der sich auch das Gericht befindet, wäre zwar ein Ausweg. Aber auch das ist ja mit weiten Anfahrtswegen (und daher ebenfalls höheren Kosten verbunden).

Daher sind die Einwohner solcher kleinen Gemeinden benachteiligt gegenüber den Einwohnern von Großstädten (die ja als ein und diesselbe Gemeinde gelten), in denen es zumeist alle Gerichte zugleich gibt.

Korrigiert mich, wenn ich mich irre, aber ich glaube, ich habe recht. Winken
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Die Gesetze und der gesunde Menschenverstand haben nicht immer etwas miteinander zu tun.
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Vormundschaftsrichter
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 26.08.05, 13:22    Titel: Re: Einwohner kleiner Gemeinden vom RVG benachteiligt? Antworten mit Zitat

Uwe M. hat folgendes geschrieben::
Daher sind die Einwohner solcher kleinen Gemeinden benachteiligt gegenüber den Einwohnern von Großstädten

Na und?
Die Anreise wäre doch auch dann - für den Rechtssuchenden selbst - länger, wenn er keinen Anwalt beauftragt. Das ist eben ein allgemeiner Nachteil aufgrund des Wohnorts, wie z.B. auch etwa der längere Weg zum Supermarkt, zum Theater, zum Sozialamt usw.
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Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Berni210
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Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 395

BeitragVerfasst am: 26.08.05, 14:21    Titel: Antworten mit Zitat

Moien,

irgendiwe lustig...es ist unfair das der Anwalt für den Weg zu Gericht bezahlt wird aber man nimmt selbst keinen anderen Anwalt da man ja sonst selbst zeit und geld üfr längeren weg auf sich nehmen müßte....

Bernd
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 26.08.05, 14:32    Titel: Antworten mit Zitat

Ehere eine Benachteiligung der Anwälte z.B. in Berlin, wenn sie dort für eine Fahrt zum Amtsgericht am anderen Ende der Stadt weniger bekommen als ein anderer Anwalt für die viel kürzere Fahrt in die nächste Kreisstadt.
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mastercut
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Anmeldungsdatum: 18.05.2005
Beiträge: 2202

BeitragVerfasst am: 26.08.05, 16:55    Titel: Re: Einwohner kleiner Gemeinden vom RVG benachteiligt? Antworten mit Zitat

Uwe M. hat folgendes geschrieben::


Korrigiert mich, wenn ich mich irre, aber ich glaube, ich habe recht. Winken


Das ist bekannt...... Winken
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Uwe M.
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Anmeldungsdatum: 23.06.2005
Beiträge: 144

BeitragVerfasst am: 26.08.05, 18:25    Titel: Re: Einwohner kleiner Gemeinden vom RVG benachteiligt? Antworten mit Zitat

mastercut hat folgendes geschrieben::
Uwe M. hat folgendes geschrieben::


Korrigiert mich, wenn ich mich irre, aber ich glaube, ich habe recht. Winken


Das ist bekannt...... Winken


Was ist bekannt?

@ an die anderen:

Ihr scheint wohl alle zu ´ner Anwaltslobby zu gehören, oder wie?
Eure teilweise patzigen Antworten haben mich aber darin bestärkt, diese RVG-Regelung unfair zu finden. Sehr böse

Also an alle: Wenn schon umziehen, dann besser in eine Großstadt! Winken
Denn wenn man mal ´nen Anwalt braucht, wird´s sonst ziemlich teuer, denn auf die o.g. Auslagen kommt ja auch noch die MwSt drauf (die ja wahrscheinlich demnächst steigen wird! Winken )
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Uwe M.
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Anmeldungsdatum: 23.06.2005
Beiträge: 144

BeitragVerfasst am: 26.08.05, 18:27    Titel: Re: Einwohner kleiner Gemeinden vom RVG benachteiligt? Antworten mit Zitat

P.S.: Könnte übrigens sein, dass die verschiedenen Bezirke in Berlin als unterschiedliche Gemeinden iSd RVG gelten. Dann könnten auch die Berliner Anwälte abzocken - jedenfalls die geldgierigen.

Cool
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questionable content
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 26.08.05, 18:41    Titel: Re: Einwohner kleiner Gemeinden vom RVG benachteiligt? Antworten mit Zitat

Uwe M. hat folgendes geschrieben::
Dann könnten auch die Berliner Anwälte abzocken - jedenfalls die geldgierigen.

Cool


Dazu müsste es erst einmal "Abzocke" sein. Es scheint Ihnen ja unvorstellbar zu sein, dass der Gesetzgeber tatsächlich bedacht haben könnte, dass es Gemeinden ohne Gerichte gibt.

Man mag es nicht glauben, aber noch weniger Gemeinden haben ein LG oder OLG, ObLG, VG, ArbG, SozG oder gar .ein FG.
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Injuve
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 860

BeitragVerfasst am: 26.08.05, 19:36    Titel: Re: Einwohner kleiner Gemeinden vom RVG benachteiligt? Antworten mit Zitat

[quote="Uwe M."][quote="mastercut"]
Uwe M. hat folgendes geschrieben::


Ihr scheint wohl alle zu ´ner Anwaltslobby zu gehören, oder wie?


Hast Du Dir nebenbei auch mal angeguckt, welche Entschädigung es für eine solche Geschäftsreise gibt? Das sollte die Sache schon wieder relativieren...

Und wie der Vormundschaftsrichter schon sagte: Das ist nunmal der Nachteil, den man in Kauf nehmen muss, wenn man die frische Landluft will. Der Weg ins Kino, Schwimmbad, Theater ist in der regel auch weiter - dafür müssen die Städter einen Haufen Geld ausgeben, wenn Sie mal ein Stück Natur sehen wollen oder die Milch direkt vom Bauern.

Grundsätzlich würde ich allerdings auch dafür plädieren, die Entschädigung einfach von der tatsächlichen Dauer der Abwesenheit abhängig zu machen - egal wie weit das Gericht weg ist. Wäre vermutlich in Ihrem Sinne gerechter - aber wenn dann alle bezahlen müssen, vermutlich auch nicht richtig. Winken
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Uwe M.
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Anmeldungsdatum: 23.06.2005
Beiträge: 144

BeitragVerfasst am: 27.08.05, 19:50    Titel: Re: Einwohner kleiner Gemeinden vom RVG benachteiligt? Antworten mit Zitat

Injuve hat folgendes geschrieben::

Grundsätzlich würde ich allerdings auch dafür plädieren, die Entschädigung einfach von der tatsächlichen Dauer der Abwesenheit abhängig zu machen - egal wie weit das Gericht weg ist.


Interessanter Ansatzpunkt. Aber wohl leider in der Praxis unbrauchbar, denn wie soll der Mandant nachprüfen können, wie lange der RA von seiner Kanzlei "abwesend" war?

Übrigens: Dass die RAe Fahrtkosten berechnen dürfen, kann ich ja gerade noch nachvollziehen.
Aber das mit dem "Abwesenheitsgeld" finde ich unverschämt. Schließlich sind auch andere selbständig Berufstätige für ihre Arbeit ab und zu von ihrem Betrieb abwesend, z.B. die ganzen Handwerker. Und können die etwa "Abwesenheitsgeld" berechnen? Nein!!!

Man sieht daran, wie viele RAe (vor allem Parlamentsangehörige, die nebenbei als RA arbeiten Winken ) offenbar bei der Abfassung des RVG beteiligt waren. Diese Juristen stecken eben doch alle unter einer Decke!
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Servicer
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 28.08.05, 00:44    Titel: Re: Einwohner kleiner Gemeinden vom RVG benachteiligt? Antworten mit Zitat

Uwe M. hat folgendes geschrieben::

Interessanter Ansatzpunkt. Aber wohl leider in der Praxis unbrauchbar, denn wie soll der Mandant nachprüfen können, wie lange der RA von seiner Kanzlei "abwesend" war?


Indem die Fahrtzeit zwischen Kanzlei und "Einsatzort" und die dauer der Sitzung berechnet wird. Ob Sie allerdings dazu in der Lage sind, wage ich zu bezweifeln.

Uwe M. hat folgendes geschrieben::
Aber das mit dem "Abwesenheitsgeld" finde ich unverschämt. Schließlich sind auch andere selbständig Berufstätige für ihre Arbeit ab und zu von ihrem Betrieb abwesend, z.B. die ganzen Handwerker. Und können die etwa "Abwesenheitsgeld" berechnen? Nein!!!


Man sieht an einer solchen Aussage nur, dass es Ihnen nicht um eine Diskussion, sondern um eine pauschale Diskreditierung geht. Vor lauter Vorurteilen verlieren Sie auch noch den Blick für die Realität. Die meisten Handwerker setzen ihren Kunden eine nicht unerhebliche Anfahrtspauschale auf die Rechnung, die neben den Fahrtkosten den zeitlichen Aufwand für die fahrt zum Kunden abdecken soll. Nichts anderes ist das Abwesenheitsgeld.

Wenn Sie ein Ventil für Ihren familiären Stress suchen, ist dieses Forum dazu weniger geeignet.
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Uwe M.
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Anmeldungsdatum: 23.06.2005
Beiträge: 144

BeitragVerfasst am: 28.08.05, 19:50    Titel: Re: Einwohner kleiner Gemeinden vom RVG benachteiligt? Antworten mit Zitat

Servicer hat folgendes geschrieben::

Indem die Fahrtzeit zwischen Kanzlei und "Einsatzort" und die dauer der Sitzung berechnet wird. Ob Sie allerdings dazu in der Lage sind, wage ich zu bezweifeln.

Wenn Sie ein Ventil für Ihren familiären Stress suchen, ist dieses Forum dazu weniger geeignet.


Lachen
Wenn ich nicht Jurist wäre, würde ich mich von solchem unqualifizierten Gefasel vielleicht beeindrucken lassen. Wer von "famliliärem Stress" schreibt, hat idR selber welchen! Cool
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questionable content
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 28.08.05, 20:05    Titel: Re: Einwohner kleiner Gemeinden vom RVG benachteiligt? Antworten mit Zitat

Uwe M. hat folgendes geschrieben::
Servicer hat folgendes geschrieben::

Indem die Fahrtzeit zwischen Kanzlei und "Einsatzort" und die dauer der Sitzung berechnet wird. Ob Sie allerdings dazu in der Lage sind, wage ich zu bezweifeln.

Wenn Sie ein Ventil für Ihren familiären Stress suchen, ist dieses Forum dazu weniger geeignet.


Lachen
Wenn ich nicht Jurist wäre,)


Zitat:
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*hüstel*

Uwe, seien Sie mir nicht böse, aber wenn der Thread und Wortwahlen wie das Zitat Ihre juristische Qualifikation widerspiegeln sollen, muss man "Jurist" - die Richtigkeit unterstellt - wohl sehr wörtlich nehmen.
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Uwe M.
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Anmeldungsdatum: 23.06.2005
Beiträge: 144

BeitragVerfasst am: 28.08.05, 20:38    Titel: Re: Einwohner kleiner Gemeinden vom RVG benachteiligt? Antworten mit Zitat

questionable content hat folgendes geschrieben::

Uwe, seien Sie mir nicht böse, aber wenn der Thread und Wortwahlen wie das Zitat Ihre juristische Qualifikation widerspiegeln sollen, muss man "Jurist" - die Richtigkeit unterstellt - wohl sehr wörtlich nehmen.


Warum soll ich Ihnen böse sein? Ich habe mich nur über die merkwürdigen Unterstellungen Ihres Vorredners gewundert.
Ich gehöre zu den Juristen, die sich ein Gerechtigkeitsgefühl bewahrt haben, obwohl man dieses im Laufe des Studiums (ich spreche aus Erfahrung) ziemlich aberzogen bekommt. Und wenn ich etwas ungerecht finde, dann prangere ich das auch an - auch wenn´s dabei gegen meine eigenen Kollegen geht (RVG). Und dieses Recht lasse ich mir auch von niemandem nehmen, der mir irgendwelchen Blödsinn unterstellen will.

Also, wenn jemand nochmal etwas in diesen Thread schreiben möchte - dann bitte wieder zum Thema RVG. Mit den Augen rollen
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Servicer
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 28.08.05, 23:26    Titel: Re: Einwohner kleiner Gemeinden vom RVG benachteiligt? Antworten mit Zitat

Uwe M. hat folgendes geschrieben::
....


Ganz plötzlich mutieren wir zum Juristen ? Dazu passt diese Äußerung sehr gut:

Uwe M. hat folgendes geschrieben::
Nachdem ich mich heute mal wieder intensiver mit dem RVG beschäftigt habe


.....
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