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recht.de :: Thema anzeigen - Ltd./ Ltd.& Co KG/ S.L. wirklich contra GmbH?
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Ltd./ Ltd.& Co KG/ S.L. wirklich contra GmbH?
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fankos
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.09.2005
Beitrge: 5

BeitragVerfasst am: 15.09.05, 13:30    Titel: Ltd./ Ltd.& Co KG/ S.L. wirklich contra GmbH? Antworten mit Zitat

Ltd./ Ltd.& Co KG/ S.L. wirklich contra GmbH?

Ist es wirklich sinnvoll, die in letzter Zeit von im Netz und in den Medien von Gründungshelfern propagierten EU-Auslandsgesellschaften anstatt einer GmbH zu gründen, weil die Gründungskosten sowie das erforderliche Stammkapital erheblich niedriger seien und die Gründung bis zur handlungsfähigen Firma schneller erfolgen würde?

Wer hat selbst schon eine solche Gründung hinter sich gebracht und eine selständige Niederlassung/Geschäftsstelle in Deutschland beim örtlich zuständigen Gewerbeamt als auch Handelsregister angemeldet und welche Erfahrungen positiv wie negativ dabei gemacht?
Sind die angegebenen Preise auch praktisch eingehalten worden oder kamen vorher nicht genannte Kosten hinzu?
Wie hat es denn mit der Einrichtung einer deutschen Bankverbindung für die Firma geklappt?

Ich selbst sehe im Moment nur den Vorteil, daß im Ernstfall nicht unbedingt das gesamte Investitionskapital untergeht, wenn die notwendige kaufmännische und technische Geschäftsaustattung, deren Wert über das ohnehin zu vernachlässigend niedrige Stammkapital hinaus geht, in geeigneter weise unter Beachtung steuerlich relevanter Gesichtspunkte aus dem Famielienbesitz gemietet/gepachtet werden könnte und so im Falle der Insolvenz ein Totalverlust vermieden würde und dadurch für einen Neustart bereit stände.

Nur reicht das als Argument, wenn auch der Nachteil einer möglicherweise geringeren Akzeptanz bei Geschäftspartnern zu befürchten ist?
Welche Gründungsberater können als seriös und zuverlässig arbeitend bezeichnet werden und wo sind eher schlechte Abwicklungen bekannt geworden?

Was meint man hier im Forum zu diesem Thema?
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Servicer
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beitrge: 1255

BeitragVerfasst am: 15.09.05, 19:26    Titel: Re: Ltd./ Ltd.& Co KG/ S.L. wirklich contra GmbH? Antworten mit Zitat

fankos hat folgendes geschrieben::
Sind die angegebenen Preise auch praktisch eingehalten worden oder kamen vorher nicht genannte Kosten hinzu?


In der Regel werden folgende (Folge)Kosten von den Anbietern nicht genannt:
1. Kosten für die Eintragung einer deutschen Zweigniederlassung
a) Handelsregistergebühren
b) Notargebühren für Beglaubigung von Unterschriften
c) Kosten für öffentlich beglaubigte Übersetzungen des Gesellschaftsvertrages
2. Kosten für Aufstellung eines englischen Jahresabschlusses
3. Kosten für Abgabe einer Steuererklärung in England
4. Kosten für Beratung im englischen Recht

fankos hat folgendes geschrieben::
Ich selbst sehe im Moment nur den Vorteil, daß im Ernstfall nicht unbedingt das gesamte Investitionskapital untergeht, wenn die notwendige kaufmännische und technische Geschäftsaustattung, deren Wert über das ohnehin zu vernachlässigend niedrige Stammkapital hinaus geht, in geeigneter weise unter Beachtung steuerlich relevanter Gesichtspunkte aus dem Famielienbesitz gemietet/gepachtet werden könnte und so im Falle der Insolvenz ein Totalverlust vermieden würde und dadurch für einen Neustart bereit stände.


Das geht auch bei einer GmbH.

fankos hat folgendes geschrieben::
Welche Gründungsberater können als seriös und zuverlässig arbeitend bezeichnet werden und wo sind eher schlechte Abwicklungen bekannt geworden?


Es ist wie überall: Hinter grossen Buchstaben verbirgt sich meist nichts Gutes...
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BeitragVerfasst am: 15.09.05, 20:01    Titel: Re: Ltd./ Ltd.& Co KG/ S.L. wirklich contra GmbH? Antworten mit Zitat

fankos hat folgendes geschrieben::
Was meint man hier im Forum zu diesem Thema?

Sie können ja mal die Suche benutzen. Das Thema hatten wir schon öfter. Die allgemeine Meinung im Forum ist wohl, dass es keinen vernünftigen Grund gibt, für eine nur in Deutschland tätige Gesellschaft die Rechtsform der Ltd. zu wählen.

Servicer möge mich berichtigen.
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Chris0
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.08.2005
Beitrge: 50

BeitragVerfasst am: 23.09.05, 10:23    Titel: Antworten mit Zitat

die Ltd. hat einige Vorteile ggüber der GmbH, die je nach Geschäftszweig (Risikogeschäfte!)durchaus dazu führen kann, dass im Ergebnis die Ltd die bessere Wahl ist, so bspw.
keine notarielle Beurkundung bei Übertragung von Geschäftsanteilen
kein Sachgründungsbericht notwendig
keine Problematik des Eigenkapitalersatzrechts (insbes. Gesellschafterdarlehen)
schnellere Gründung / schnellere Liquidation
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BeitragVerfasst am: 23.09.05, 10:27    Titel: Antworten mit Zitat

Chris0 hat folgendes geschrieben::
die Ltd. hat einige Vorteile ggüber der GmbH, die je nach Geschäftszweig (Risikogeschäfte!)durchaus dazu führen kann, dass im Ergebnis die Ltd die bessere Wahl ist, so bspw.
keine notarielle Beurkundung bei Übertragung von Geschäftsanteilen
kein Sachgründungsbericht notwendig
keine Problematik des Eigenkapitalersatzrechts (insbes. Gesellschafterdarlehen)
schnellere Gründung / schnellere Liquidation

Jetzt beten Sie doch nicht immer nur den Schmonzes der Ltd.-Geschäftemacher nach, sondern beschäftigen sich einmal ernsthaft mit dem Thema. Dann werden Sie schnell feststellen, dass das alles noch nicht mal die halbe Wahrheit ist.
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Chris0
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.08.2005
Beitrge: 50

BeitragVerfasst am: 23.09.05, 12:53    Titel: Antworten mit Zitat

das die Ltd eine tatsächliche Konkurrenz zur GmbH ist zeigt sich doch schon daran, dass das Stammkapital der GmbH auf 10.000 Euro gesenkt wird. Warum sollte der Gesetzgeber dies tun, wenn die GmbH so wie sie ist konkurrenzfähig wäre??
Im übrigen gründe ich sowohl Gesellschaften mbH als auch Ltds und sage daher, dass es eben immer auf den Einzelfall ankommt... Was soll den desweiteren dann die "ganze" Wahrheit sein?
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beitrge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 23.09.05, 12:57    Titel: Re: Ltd./ Ltd.& Co KG/ S.L. wirklich contra GmbH? Antworten mit Zitat

beinstrong hat folgendes geschrieben::
fankos hat folgendes geschrieben::
Was meint man hier im Forum zu diesem Thema?

Sie können ja mal die Suche benutzen. Das Thema hatten wir schon öfter. Die allgemeine Meinung im Forum ist wohl, dass es keinen vernünftigen Grund gibt, für eine nur in Deutschland tätige Gesellschaft die Rechtsform der Ltd. zu wählen.


Ich fasse es einmal anders:

Die LTd. ist für bestimmte Aufgaben klar das bessere Werkzeug. Nur:

- ein Großteil dieser Aufgaben sind nicht solche, die irgendwelche finanziellen Dünnbrettbohrer betreffen, die im Endeffet nur mit Minimalkapital eine selbstsändige Tätigkeit betreiben wollen und sich vom Haftungsrisiko freizeichnen wollen.

- für den verbleibenden Bereich gilt: Nach den niedrigeren Startkosten kommt bei der Ltd. das dickere Ende. Je länger die Gesellschaft existiert desto mehr amortisiert sich üblicherweise die GmbH-Gründung.

Die Ltd. so wie Sie im Internet oft beworben wird ist im Endeffekt das Werkzeug für Träumer, Glücksritter, Abzocker und Kleinkriminelle. Wer nicht einmal genügend Startkapital für eine GmbH hat, kommt auch nur selten übers erste Jahr mit einer Tätigkeit die ja zudem genügend Gewinn abwerfen muss, um die jährlichen Kosten der Ltd. zahlen zu können.

Aber wenn man in Jahr 1 eine saubere Insolvenz hinlegt - DANN hat sich die Ltd. gelohnt.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beitrge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 23.09.05, 13:02    Titel: Antworten mit Zitat

Chris0 hat folgendes geschrieben::
das die Ltd eine tatsächliche Konkurrenz zur GmbH ist zeigt sich doch schon daran, dass das Stammkapital der GmbH auf 10.000 Euro gesenkt wird. Warum sollte der Gesetzgeber dies tun, wenn die GmbH so wie sie ist konkurrenzfähig wäre??


Das ist kein Argument. Das bedeutet nur, das man die Ltd. besser vermarkten kann, nicht, dass sie wirklich das sachlich bessere Insturment wäre.
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Chris0
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Anmeldungsdatum: 04.08.2005
Beitrge: 50

BeitragVerfasst am: 23.09.05, 13:09    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist doch aber in hohem Maße auffällig, dass das Erfordernis eines Mindeststammkapitals immer mehr in Frage gestellt wird. Frankreich schaffte es ab, in England besteht es bei der Ltd. nicht, in Deutschland kommt die Senkung usw.
Die GmbH ist die insolvenzanfälligste Gesellschaftsform in Deutschland, das zeigt doch auch, dass das Stammkapital die Gläubiger nicht hinreichend schützt. Oftmals ist der Betrag wenige Tage nach der Eintragung nicht mehr vorhanden.
Man kann daher nicht sagen, dass Gesellschaften ohne Mindestkapital nur für Gründer interessant seien, die die Gläubiger schädigen wollen. Mit wem würdet ihr lieber kontrahieren:
Einer GmbH mit 25.000 Stammkapital oder einer Ltd. mit einem Stammkapital von bspw. 100.000 GBP???
Im übrigen interessieren sich Banken aus oben genannten Gründen immer weniger für das Stammkapital, es erfolgen andere Sicherungen und die Kreditwürdigkeit wird mittels Rankings ermittelt.
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BeitragVerfasst am: 23.09.05, 16:03    Titel: Antworten mit Zitat

Chris0 hat folgendes geschrieben::
das die Ltd eine tatsächliche Konkurrenz zur GmbH ist zeigt sich doch schon daran, dass das Stammkapital der GmbH auf 10.000 Euro gesenkt wird. Warum sollte der Gesetzgeber dies tun, wenn die GmbH so wie sie ist konkurrenzfähig wäre??

Das ist eine gute Frage. Würde ich mit der allgemeinen Populismusanfälligkeit dieser Regierung beantworten. Weiß es aber nicht. Wie Sie ja selber feststellen, ist das Stammkapital nicht wirklich entscheidend. Auch 25.000 € bieten den Gläubigern heutzutage keinen hinreichenden Schutz. Das Stammkapital ist aber doch nicht wirklich das Problem der GmbH. Welches - auch neu gegründete - Unternehmen kommt denn mit einem Betriebskapital von < € 25.000 (bzw. nur € 12.500) aus? Da muß man dann fragen, ob die Kapitalgesellschaft nicht sowieso der falsche Weg ist.

Zitat:
Im übrigen gründe ich sowohl Gesellschaften mbH als auch Ltds und sage daher, dass es eben immer auf den Einzelfall ankommt... Was soll den desweiteren dann die "ganze" Wahrheit sein?

Ich betreite gar nicht, dass die Ltd. im Einzelfall günstig sein kann. Aber m.E. nicht aus den von Ihnen angeführten Gründen:
Zitat:
keine notarielle Beurkundung bei Übertragung von Geschäftsanteilen

Dafür haben Sie i.d.R. erhebliche Beratungskosten, wenn sich z.B. ein Kapitalgeber beteiligen will. Sofern - wie so häufig - nur ein Standard-Gesellschaftsvertrag vorliegt, muß dieser bei der Aufnahme eines weiteren Gesellschafters, oder auch beim vollständigen Verkauf der Anteile vermutlich geändert werden. Das wird ohne Beratung durch eine Anwalt, der das englische Ges.Recht beherrscht aber nicht gehen. Und sowas ist nicht ganz billig. Dazu kommen die Kosten der Übersetzung des neuen Vertrages für das dt. HR. Auch dürfte es schwieriger sein, einen Kapitalgeber zu finden.
Zitat:
keine Problematik des Eigenkapitalersatzrechts (insbes. Gesellschafterdarlehen)
Dafür aber ggf. erhöhte Haftungsrisiken des Directors im Falle der Insolvenz.
Zitat:
schnellere Gründung / schnellere Liquidation

Das mit der Gründung mag ja stimmen. Aber wenn man den Aufwand der Eintragung der Zweigniederlassung ins dt. HR betrachtet, dürfte die GmbH da nicht schlechter abschneiden. Die haben Sie in drei Wochen auch im HR. Und wer braucht schon innerhalb 24 h eine Kapitalgesellschaft. Das dürfte doch die extreme Ausnahme sein.

Betrachtet man dann noch andere Punkte, wie z.B. die hohen Kosten der Ltd. für Eintragung, Rechnungslegung nach UK-GAAP und HGB, etc. etc., dann sehe ich in den allermeisten Fällen keinen Grund, für ein in Deutschland tätiges Unternehmen die Ltd. zu wählen.
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Chris0
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Anmeldungsdatum: 04.08.2005
Beitrge: 50

BeitragVerfasst am: 23.09.05, 18:18    Titel: Antworten mit Zitat

sicherlich sollte man nicht jeder Ltd Werbung glauben schenken, da stimme ich sofort zu. Vielfach bestehen aber auch schlichtweg Voruteile:
Zitat:
Dafür haben Sie i.d.R. erhebliche Beratungskosten, wenn sich z.B. ein Kapitalgeber beteiligen will. Sofern - wie so häufig - nur ein Standard-Gesellschaftsvertrag vorliegt, muß dieser bei der Aufnahme eines weiteren Gesellschafters, oder auch beim vollständigen Verkauf der Anteile vermutlich geändert werden.

Selbst ein einfacher Standardvertrag wie er in jedem Ltd Buch zu finden ist müsste hierzu nicht geändert werden.
Zitat:
z.B. die hohen Kosten der Ltd. für Eintragung

Die Eintragung ins englische Handelsregister kostet 20 GPB, also ca. 30 Euro, selbst eine Geschäftsadresse kostet nur noch ca 150 Euro im Jahr

Zitat:
Die haben Sie in drei Wochen auch im HR
Das mag bei manchen AG so sein, ist aber schon sehr schnell, im allgemeinen dauert es bspw. in Berlin mind. sechs Wochen, und davor müssen Sie ohne Haftungsbeschränkung arbeiten.

Zitat:
Rechnungslegung nach UK-GAAP

Das höre ich immer wieder, eine solche Pflicht besteht bei den meisten deutschen Niederlassungen gerade nicht. die sog. kleinen Limiteds müssen sogar nur eine Einnahmen- Überschussrechnung beim Companies House abgeben. Rechnungslegung nach HGB ist klar, muss die GmbH ja sowieso auch.

Ich stimme aber zu, dass die Ltd. häufig als bessere GmbH angepriesen wird, was für viele Geschäftszweigen sicherlich nicht stimmt.
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Anmeldungsdatum: 30.09.2005
Beitrge: 5
Wohnort: London

BeitragVerfasst am: 30.09.05, 19:15    Titel: Antworten mit Zitat

Beim Verkauf von Anteilen hat die Limited eher Vorteile gegenüber der GmbH, da dies durch einen Aktionübertrag schell und Kostengunstig erledigt werden kann ....auch von Deutschland aus!
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Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.09.2005
Beitrge: 5
Wohnort: London

BeitragVerfasst am: 30.09.05, 19:58    Titel: Re: Ltd./ Ltd.& Co KG/ S.L. wirklich contra GmbH? Antworten mit Zitat

Servicer hat folgendes geschrieben::
fankos hat folgendes geschrieben::
Sind die angegebenen Preise auch praktisch eingehalten worden oder kamen vorher nicht genannte Kosten hinzu?


In der Regel werden folgende (Folge)Kosten von den Anbietern nicht genannt:
1. Kosten für die Eintragung einer deutschen Zweigniederlassung
a) Handelsregistergebühren
b) Notargebühren für Beglaubigung von Unterschriften
c) Kosten für öffentlich beglaubigte Übersetzungen des Gesellschaftsvertrages
2. Kosten für Aufstellung eines englischen Jahresabschlusses
3. Kosten für Abgabe einer Steuererklärung in England
4. Kosten für Beratung im englischen Recht

fankos hat folgendes geschrieben::
Ich selbst sehe im Moment nur den Vorteil, daß im Ernstfall nicht unbedingt das gesamte Investitionskapital untergeht, wenn die notwendige kaufmännische und technische Geschäftsaustattung, deren Wert über das ohnehin zu vernachlässigend niedrige Stammkapital hinaus geht, in geeigneter weise unter Beachtung steuerlich relevanter Gesichtspunkte aus dem Famielienbesitz gemietet/gepachtet werden könnte und so im Falle der Insolvenz ein Totalverlust vermieden würde und dadurch für einen Neustart bereit stände.


Das geht auch bei einer GmbH.

fankos hat folgendes geschrieben::
Welche Gründungsberater können als seriös und zuverlässig arbeitend bezeichnet werden und wo sind eher schlechte Abwicklungen bekannt geworden?


Es ist wie überall: Hinter grossen Buchstaben verbirgt sich meist nichts Gutes...


Die Risiken bei einer GmbH sind im vergleich zur Limited höher. Bei einen GmbH-Geschäftsführer besteht immer die Gefahr Durchgifthaftung bei den Direkor einer Limited mit Sitz in Wales oder England ist dies ausgeschlößen wenn er belegen kann das er erhrlich und vernüftig gehandelt hat.

Eine britische oder irische Limited kann auch ohne Eintrag ins deutsche Handelsregister tätig werden es mus aber in jedenfall eine Gewerbeanmeldung erfolgen.

Die Höhe des Stammkapitals ist frei wählbar, in der Regel wird das Stammkapital mit mindestens 1000 GBP gewählt (ca. 1500 EUR).

Bei den deutschen Rechtsformen hatten viele Kleinunternehmer garn nicht die Möglichkeit eine Gesllschaft mit beschränkter Haftung zu gründen da dies nicht in der Lage waren 25.000 EUR Stammkapital aufzubringen. Das dies mit der LImited nun möglich ist ist sicher für viele Kleinunternehmen von Vorteil.

Wenn man die Limited schon ins deutsche Handelsregister eintragen möchte, sollte man dies anbesten gleich als Limited & Co KG tun. Dies verhält sich änlich wie bei der GmbH & Co KG bis auf der Ausnahme die Haftungsbegrenzungsfunktion, bei der Ltd. & Co. KG wird diese Aufgabe durch die Limited Company übernommen.

Es muss nur eine deutsche und keine englische Bilanz erstellt werden, wenn die Ltd. eine sog. „non trading company” ist! Steuern werden, in diesen Fall, nur an den deutschen Fiskus gezahlt.

Mit einer GmbH muss man oft zum Notar, um Änderungen zu beurkunden oder zum Handelsregister anzumelden. Das kostet viel Geld und Zeit. Änderungen bei der Limited Company können ohne Notar kostengünstig und einfach per Post erfolgen.

Die englische Limited Company hat als „non trading company“ ausschließlich die Funktion des persönlich haftenden Gesellschafters und damit vereinfachte Berichtspflichten, die von spezialisierten Dienstleistern erbracht werden. Im Vergleich zu einer Komplementär-GmbH sind die jährlichen Folgekosten der Limited Company minimal (ca. € 200). Deutsche IHK-Kosten sind oft höher.

Wie bei jeder Personengesellschaft können Verluste aus der Anlaufphase jährlich mit anderen positiven Einkünften des Gesellschafters verrechnet werden, was zu Steuererstattungen führen kann. Bei der GmbH geht dies nicht, nur mit einer Ltd & Co KG oder GmbH und Co KG.

Die Firma der Ltd. kann in Großbritannien frei gewählt werden. Es dürfen Phantasienamen, akademische Grade, Ortsbezeichnungen (z.B. Europäische ... ) uneingeschränkt verwandt werden. Da die Firma der Ltd. Zwingend Bestandteil der Firma der KG ist, sind somit werbewirksame Namen für die KG möglich.

Bei der Ltd & Co KG handelt es sich um ein deutsche bzw. österreichen Gesellschaft mit einen ausländischen Partner als Vollhafter.

Also die Vorteile gegenüber einer GmbH kann man nicht nur auf das Haftungskapital reduzieren!
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andrew.han@adeptscience.d
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Anmeldungsdatum: 13.10.2005
Beitrge: 2

BeitragVerfasst am: 13.10.05, 08:31    Titel: Haftendes Kapital - eine Illusion Antworten mit Zitat

Hi,

wie schon geschrieben. Nach Gründung einer GmbH wird das Kapital für Sachen ausgegeben wie Bürogeräte, Autos, Beratungen, Marketing. Bei einer Insolvenz sieht keiner der Gläubiger einen Cent mehr. Nur einer: Die Bank, die evntl. noch mehr Kredite gegeben hat und immer der Eigentümmer persönlich dafür haftet, weil er die Sicherheiten stellen musste in Form von Lebensversicherungen, Immobilien etc. aus privaten Quellen.
Und hier gibt es keinen Unterschied zw. ltd. und GmbH.

Gruss, Andre.
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PatB.
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.08.2005
Beitrge: 162
Wohnort: Kölle a. Rh.

BeitragVerfasst am: 13.10.05, 12:10    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wie bei jeder Personengesellschaft können Verluste aus der Anlaufphase jährlich mit anderen positiven Einkünften des Gesellschafters verrechnet werden, was zu Steuererstattungen führen kann. Bei der GmbH geht dies nicht, nur mit einer Ltd & Co KG oder GmbH und Co KG.


man sollte jedoch den §15a EStG beachten. wenn man schon nicht genug kapital hat um eine GmbH zu gründen, erachte ich es als zweifelhaft genügend kapital für die ltd. und die kdt-hafteinlage zu haben um die verluste im jahr der entstehung beim Kdt. geltend machen zu können.

ebenso werden die verluste der gmbh solange vorgetragen bis diese gewinnträchtig ist, es sei denn man legt ne insolvenz hin, dann sind diese natürlich weg.

so große ertragsteuerliche vorteile bietet die Kap&Co KG nun auch nicht mehr, mal vom Freibetrag in der GewSt
_________________
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