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Mietpreis im Angebot bindend?
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Soennchen
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Anmeldungsdatum: 28.04.2005
Beiträge: 109

BeitragVerfasst am: 15.09.05, 14:26    Titel: Mietpreis im Angebot bindend? Antworten mit Zitat

Hallo,

eine Wohnungsgesellschaft hat auf einer renomierten Internetseite eine Wohnung inseriert und dort Kalt- wie auch Warmmiete angegeben. Diese entsprach in etwa der bisherigen Warmmiete mit einer minimalen Erhöhung.

Nun hat sich ein Interessent auf diese Anzeige bezogen dort gemeldet, die Wohnung angesehen, Selbstauskunft eingereicht und sich vormerken lassen. Der Interessent hat die Zusage bekommen, die Wohnung mieten zu können, jedoch nicht zu dem erwähnten Warmmietpreis von 528,- EUR sondern zu 560,- EUR. Natürlich ist der Interessent sehr verwundert und will in einem persönlichen Gespräch eine Klärung finden. Die Niederlassung des Wohnungsunternehmens teilte dann telefonisch (der Interessent sass beim Verwalter im Zweigstellenbüro) mit, dass man das durchkalkuliert habe und jetzt auf eine Warmmiete von 580,- EUR kommt, also nochmal 20,- EUR mehr als zuvor schon erhöht mitgeteilt. Man habe die vor einem Jahr stattgefundenen Sanierungskosten mit einbezogen (diese waren im bisherigen Mietpreis des Vormieters schon enthalten).

Darf eine Wohnungsgesellschaft nach schriftlichem Angebot den Mietpreis zweimal (einmal um 40,- EUR und dann nochmal um 20,- EUR) erhöhen? Oder ist das im Internet und auf der Internetseite des Unternehmens erstellte Angebot bindend? Dieses wurde zwischenzeitlich übrigens komplett entfernt.

Bitte um möglichst rasche Beantwortung.

Vielen Dank.

Das Soennchen
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Meiner-einer
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 15.09.05, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

schnelle Antwort: die Jungs dürfen und Sie müssen nun nicht mehr nehmen.
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zewa
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Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 496
Wohnort: gleich um die Ecke

BeitragVerfasst am: 15.09.05, 14:52    Titel: Antworten mit Zitat

Meine Meinung;
580 oder andere Wohnung suchen.
Die 528 aus der Zeitung können Sie 100%ig vergessen. Kleinanzeigen o.ä. haben keine rechtliche Bindungswirkung.
Für die 560 müssten Sie schon beweisen, dass zu diesem Zeitpunkt bereits ein finaler Vertragsschluss zustande gekommen war. Im Zweifel haben Sie keine Chance, diesen Beweis anzutreten.
_________________
Auch wenn der vorstehende Beitrag vielleicht andere Rückschlüsse zu suggerieren vermag. Die einzig richtige Antwort in dieser Sache lautet: "Kommt drauf an!" Jede andere Antwort ist grundsätzlich falsch.
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Soennchen
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Anmeldungsdatum: 28.04.2005
Beiträge: 109

BeitragVerfasst am: 15.09.05, 14:54    Titel: :) Antworten mit Zitat

Hallo und danke für die schnelle, prägnante Antwort.

Ich hatte angenommen, dass ein Preis, den man inseriert auch bindend ist, schliesslich wäre das doch sonst Vortäuschung einer falschen Tatsache und man lockt so erstmal Leute an, die dann wieder abspringen und Zeit und vielleicht auch schon Kosten investiert hatten (Telefon & Spritkosten usw.).

Muss nicht gerade eine grosse Wohnungsgesellschaft sich vorher Gedanken machen, was im Mietpreis enthalten ist? Ich bin die bisherige Mieterin und muss ja auch Interessenten ständig in die Wohnung lassen und ich weiss, dass meine Wohnung eh schon die teuerste im Haus ist, da ich als letzte eingezogen war.

Viele Grüsse,
Sandra
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Soennchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.04.2005
Beiträge: 109

BeitragVerfasst am: 15.09.05, 15:05    Titel: Ergänzung Antworten mit Zitat

Ich muss vielleicht noch eines hinzufügen:

Der 1. neue Mietpreis von 528,- EUR wurde aufrecht erhalten, auch nachdem sich Interessenten persönlich vorgestellt hatten und die Selbstauskunft eingereicht hatten. Dann sollte von Seiten des Verwalters in meinem 14tägigen Urlaub entschieden werden, wem die Wohnung zugesprochen wird, in dieser Zeit gingen alle Interessenten von einem Warmmietpreis von 528,- EUR aus.

Dieser wurde erstmals dann auf 560,- angehoben, als man einer Interessentin die Wohnung telefonisch zusagte, aber eben dann zu 560,- EUR und als diese das heute nochmals persönlich klären wollte wurden es plötzlich 580,- EUR. Sowas ist doch nicht wirklich seriös und es geht hier um ein Unternehmen mit mehreren 100 Wohnungen im Rheinland.

Viele Grüsse
Sandra
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 15.09.05, 15:09    Titel: Antworten mit Zitat

Tja das ist ein bisschen wie auf dem Basar. Solange keine Unterschrift unter dem Mietvertrag ist oder ein mündlicher abgeschlossen wurde, kann jede Partei versuchen das beste rauszuholen und entsprechend hoch zu fordern. Der Mieter könnte ja im Gegenzug z.B. fordern das er die Wohnung nicht renovieren muss oder renoviert übergeben bekommt oder das in der Wohnung Marmor verbaut wird oder Parkett liegt usw.. Beiden Seiten bleibt es frei über den Inhalt zu verhandeln bzw. den Vertrag nicht abzuschliessen.
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Soennchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.04.2005
Beiträge: 109

BeitragVerfasst am: 15.09.05, 15:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hmmm, ja das muss ich dann wohl so stehen lassen, finde es aber trotzdem ziemlich heikel. Ich muss als Vormieter die Wohnung nicht renovieren, aber Tapeten abreißen und Türen streichen. Das Laminat in der gesamten Wohnung habe ich verlegt. Und wie gesagt, ich zahle jetzt schon 160,- EUR warm mehr als meine direkten Nachbarn. Finde es nur fies Leuten etwas falsches vorzumachen, nicht nur auf der Internetseite des grossen Immoportals mit der 24 sondern auch auf der Internetseite des Wohnungsanbieters.

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten.

Sandra
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wherrmann
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Anmeldungsdatum: 31.08.2005
Beiträge: 279

BeitragVerfasst am: 15.09.05, 19:06    Titel: Antworten mit Zitat

Da es sich um eine Warmmiete handelt dürfte sich die Miete schon
aufgrund der Heizkosten in den letzten Wochen und Monaten erheblich erhöht haben.
Es bringt nichts billig zu vermieten und dann kommt am Ende eine Riesennachzahlung
heraus.
Es gab sogar schon vereinzelte Urteile die es als unlauter ansehen wenn man bei der Vermietung die Nebenkosten erst erheblich zu gering ansetzt um die Wohnung zu vermieten und dann später eine hohe Nachzahlung fordert.
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Lucky
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 15.09.05, 19:15    Titel: Antworten mit Zitat

wherrmann hat folgendes geschrieben::
....Es bringt nichts billig zu vermieten und dann kommt am Ende eine Riesennachzahlung heraus.
Es gab sogar schon vereinzelte Urteile die es als unlauter ansehen wenn man bei der Vermietung die Nebenkosten erst erheblich zu gering ansetzt um die Wohnung zu vermieten und dann später eine hohe Nachzahlung fordert.

Genau darum geht es. Vielleicht wären Sie heute glücklich, die Wohnung um 528,- € zu bekommen, aber dann trifft Sie der Schlag, wenn Sie 600,- € nachzahlen müssen, weil die monatlichen Vorauszahlungen um 50,- € zu niedrig angesetzt waren. Oder wollen Sie auf ein billiges Lockangebot hereinfallen?
MfG
Lucky
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Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 15.09.05, 19:48    Titel: Re: :) Antworten mit Zitat

Soennchen hat folgendes geschrieben::
Hallo und danke für die schnelle, prägnante Antwort.

Ich hatte angenommen, dass ein Preis, den man inseriert auch bindend ist, schliesslich wäre das doch sonst Vortäuschung einer falschen Tatsache und man lockt so erstmal Leute an, die dann wieder abspringen und Zeit und vielleicht auch schon Kosten investiert hatten (Telefon & Spritkosten usw.).


Ja, und - mal rein auf theoretischer Ebene, da mir die Details gerada zu kompliziert sind - diese Kosten könnte man evtl. auch ersetzt verlangen. Das ist aber etwas anderes als der Vertragsschluss.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Soennchen
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Anmeldungsdatum: 28.04.2005
Beiträge: 109

BeitragVerfasst am: 16.09.05, 06:45    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Genau darum geht es. Vielleicht wären Sie heute glücklich, die Wohnung um 528,- € zu bekommen, aber dann trifft Sie der Schlag, wenn Sie 600,- € nachzahlen müssen, weil die monatlichen Vorauszahlungen um 50,- € zu niedrig angesetzt waren. Oder wollen Sie auf ein billiges Lockangebot hereinfallen?
MfG
Lucky


Ich glaube, hier liegt ein Mißverständnis vor, ich bin die Vormieterin der Wohnung und ich zahle derzeit 519,- EUR warm. Die Nebenkostenabrechnung, die ich vor 6 Wochen bekam forderte keine Nachzahlung sondern ich bekam 270,- EUR wieder. Deshalb macht es mich stutzig, was die Wohnungsfirma jetzt den Interessenten an Preisen um die Ohren haut. Das Haus ist von 1949 und es ist vor einem Jahr (äusserlich) saniert worden. Das Rohrsystem ist nach wie vor das alte und bei uns im Haus ist mindestens alle zwei Wochen die Rohrfirma um die Rohre aus irgendeiner Wohnung wieder freizupusten. Vor zwei Jahren hatte ich wegen des Rohrsystems einen Wasserschaden in meiner Wohnung.

All dies sind Punkte, die mich wirklich nachdenklich stimmen und ich bin deshalb so engagiert, da eine Interessentin, die die Wohnung hätte haben können (jedoch dann erst zu 560,- warm und dann 580,- warm) eine gute Bekannte von mir ist, deshalb hinterfrage ich das ganze so.

Viele Grüsse,
Sandra
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 16.09.05, 07:02    Titel: Antworten mit Zitat

Soennchen hat folgendes geschrieben::
All dies sind Punkte, die mich wirklich nachdenklich stimmen und ich bin deshalb so engagiert, da eine Interessentin, die die Wohnung hätte haben können (jedoch dann erst zu 560,- warm und dann 580,- warm) eine gute Bekannte von mir ist, deshalb hinterfrage ich das ganze so.


Mischen Sie sich aber nicht zu aktiv in die Suche ein, das gibt nur Stress. Im schlimmsten Fall müssen Sie als Schadensersatz weiterhin Miete zahlen weil der VM aufgrund Ihres eingreifens die Wohnung nicht vermieten konnte.
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Meiner-einer
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 16.09.05, 07:53    Titel: Antworten mit Zitat

@soennchen
Die Wohnungsgesellschaft verhält sich nach den Regeln der Marktwirtschaft. Sie versucht einfach den höchsten Preis für ihr Produkt zu erzielen. Das ist nicht nur ihr Recht sondern auch auch ihre Pflicht gegenüber ihren Eigentümern.
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Soennchen
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Anmeldungsdatum: 28.04.2005
Beiträge: 109

BeitragVerfasst am: 16.09.05, 08:15    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Mischen Sie sich aber nicht zu aktiv in die Suche ein, das gibt nur Stress. Im schlimmsten Fall müssen Sie als Schadensersatz weiterhin Miete zahlen weil der VM aufgrund Ihres eingreifens die Wohnung nicht vermieten konnte.


Nein, das mache ich nicht, die Dame wusste ja aufgrund der Anzeige auf der Internetseite und aus dem Internetportal mit der 24 dass die Wohnung warm 528,- kosten sollte, dass es meine war wusste sie zu dem Zeitpunkt gar nicht.
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Christoph
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 16.09.05, 10:28    Titel: Antworten mit Zitat

Erhöht sich die Kaltmiete denn auch entsprechend ?

Das ist schließlich die Grundlage überhaupt und nicht die Warmmiete. Denn die Differenz (Nebenkosten) ist flexibel.

Überlegen Sie mal, wie stark in den letzten Monaten allein die Strom-, Gas- und Ölkosten gestiegen sind.
_________________
Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

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