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2. Fahrzeug vor Carport abgestellt
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Umbra
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: 28.09.05, 19:29    Titel: 2. Fahrzeug vor Carport abgestellt Antworten mit Zitat

In einem zur Straße mit einem nicht abschließbaren Tor versehenen Innenhof befinden sich im Anschluss an die Wohneinheiten Garagen und Carports.

Mieter A hatte im letzten Carport über Nacht das Fahrzeug der Mutter und direkt dahinter sein eigenes abgestellt, was die übrigen Garagen- und Carportmieter nicht behinderte.
Er bekam daraufhin vom Vermieter eine Abmahnung mit einer Kündigungsandrohung für den Wiederholungsfall mit der Begründung, dass ihm kein KFZ-Abstellplatz im Hofraum zugeteilt sei. Darüber hinaus dürfe die Mutter den Hof nicht befahren.

Stellt das Verhalten von Mieter A einen Kündigungsgrund (bzgl. Wohnung und Carport) dar?
Darf ein Besucher den Hof befahren (es steht kein Verbotsschild an der Hofeinfahrt)?
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FOC
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Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 28.09.05, 19:56    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Carport über einen getrennten Mietvertrag gemietet wurde, kann die Wohnung natürlich nicht gekündigt werden.

Wenn dem Vermieter das Verhalten der Mutter nicht passt, soll er sich an diese wenden ....

Solange kein Wiederholungsfall vorliegt, ist ein Kündigungsgrund bei einer solchen Lapalie sicher nicht gegeben.
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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Christoph
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 28.09.05, 21:18    Titel: Antworten mit Zitat

Es geht ja in erster Linie um das Fahrzeug, welches vor dem Carport steht.

Der Carport selbst wurde dem Mieter vermietet. Soweit so gut.

Der Platz vor dem Carport gehört streng genommen nicht mehr zum Carport ansich, sondern ist Bestandteil des Garagenhofes. Und dort haben Fahrzeuge nichts zu suchen. So die Auffassung des VM, die plausibel erscheint.
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Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

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Umbra
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: 28.09.05, 22:02    Titel: Antworten mit Zitat

Im gesamten Innenhof stehen aber grundsätzlich Fahrzeuge von Mietern (die auch eine Garage haben) sowie Verwandten und Freunden der Mieter, die nicht abgemahnt werden. Nur einer der Mieter zahlt für einen Stellplatz vor seiner Türe.
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Christoph
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 29.09.05, 08:04    Titel: Antworten mit Zitat

Dann würde ich den VM darauf hinweisen, denn hier zeichnet sich eine gewisse Willkür ab. Er kann es bei den anderen nicht tolerieren, und bei Ihnen abmahnen. Entweder alle oder keiner, falls es nicht doch einen anderen Grund gibt, der hier noch nicht genannt wurde.
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Meiner-einer
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 29.09.05, 08:35    Titel: Antworten mit Zitat

@Christoph
Warum darf er nicht willkürlich handeln (Beispiel unterschiedliche Mieten für jede Wohnung, unterschiedliche Mietverträge für jede Wohnung) ?

Außerdem, denke ich, kann ein Verstoß anderer keine Begründung für eigenes Fehlverhalten sein.
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Christoph
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 29.09.05, 08:40    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn mehrere Mieter verbotswidrig auf dem Garagenhof parken, kann er sich wohl kaum nur einen rausgreifen, um ihn abzumahnen.
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Meiner-einer
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 29.09.05, 08:45    Titel: Antworten mit Zitat

Warum soll er das nicht können bzw. dürfen?
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 29.09.05, 08:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hier im Strafrechtforum war mal zu dem Thema: Abschleppen weil im Parkverbot ein guter Spruch zu lesen. Dieser fiel weil sich jemand aufgeregt hat das er abgeschleppt wurde aber ein anderes Auto was auch dort stand nicht abgeschleppt wurde. Dieser Spruch passt hier auch ganz gut: "Es gibt keine Gleichheit im Unrecht".
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obehre
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Anmeldungsdatum: 22.09.2005
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 29.09.05, 10:35    Titel: Antworten mit Zitat

Meiner-einer hat folgendes geschrieben::
Warum soll er das nicht können bzw. dürfen?


natürlich gibt es keine gleichheit im unrecht. die frage ist aber, ob der vermieter nicht durch das lange (?) dulden solcher parkerei im innenhof hinreichend klar zu erkennen gegeben hat, dass er dagegen nichts einzuwenden habe. das dadurch erzeugte vertrauen bei allen mietern, dass das auch so bleiben werde, hindert - zunächst - das vorliegen eines "schuldhaften verstoßes gegen vertragliche verpflichtungen" des mieters (weil: warum schuldhaft?), weshalb der vermieter nicht einfach so mal abmahnen kann.

jedoch kann der vermieter natürlich deutlich machen, dass er solches in zukunft nicht mehr dulden werde und das eben genannte vertrauen dadurch zerstören. dabei jedoch müßte er sich zunächst mal auch an alle wenden (aushang an der tür, hinweisschreiben auf ziff. xy der hausordnung, etc.). wer sich dann nicht (mehr) daran hält, wird wohl zu recht eine abmahnung bekommen.

gruß
obehre
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Dieser Beitrag ist meine Meinung, nichts weiter, insbesondere kein Rat oder dergleichen. Smilie
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Schickse
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Anmeldungsdatum: 16.02.2005
Beiträge: 610

BeitragVerfasst am: 29.09.05, 15:09    Titel: Antworten mit Zitat

Woher weiss der Poster denn, dass die anderen "wilden Parker" nicht abgemahnt worden sind? Vielleicht haben sich über einen längeren Zeitraum im Hof Zustände entwickelt, die der Eigentümer nicht mehr hinnehmen will. Vielleicht stören auch die Umstände in diesem Fall besonders. Die örtlichen Gegebenheiten sind hier nicht bekannt und diejenigen, die besonders dreist falsch parken, sind sich der Behinderung Dritter entweder nicht bewußt oder es ist ihnen egal. Aber wie gesagt, keine Gleichbehandlung im Unrecht.
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Umbra
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: 30.09.05, 11:32    Titel: Antworten mit Zitat

Die Mieter verstehen sich untereinander gut. Mieter A weiß deshalb, dass sonst keiner abgemahnt worden ist. Behindert wurde bislang auch niemand.

Ich habe im Internet folgendes Urteil des Amtsgerichtes Hamburg-Wandsbek (AZ: 711 C 137/01) gefunden:

„Auf der Zufahrt unmittelbar vor der ebenfalls angemieteten Garage darf der Wohnungsmieter sein KFZ abstellen, wenn die Zufahrt auf dem Mietgrundstück allein der Garagennutzung zuzuordnen ist. Andere Hausbewohner können dadurch in ihrem Verhalten nicht beeinträchtigt werden. Damit wurde der Unterlassungsanspruch des Vermieters gegenüber seinem Vermieter, sein Fahrzeug unmittelbar vor der Garage abzustellen, vom Gericht abgelehnt.“

Könnte diese Situation auch auf die Situation von Mieter A zutreffen, wenn die Garagen/Carports im Hof im Anschluss an die Wohneinheiten liegen?

Laut Ausführungen des Mietervereins München (www.mieterverein-muenchen.de) „wäre das Parken vor der Garage nur zulässig, wenn der Stellplatz vor der Garage mitvermietet wäre“

Im folgenden der Artikel:

Zusätzlich zu meiner Wohnung habe ich eine Garage angemietet. Ist es erlaubt, das KfZ vor der Garage zu parken?

Antwort von Monika Schmid, Rechtsberaterin:
Das Parken vor der Garage wäre zulässig, wenn der Stellplatz vor der Garage mietvertraglich mitvermietet wäre. Das Zustandekommen einer derartigen Vereinbarung muss der Mieter beweisen. Wenn eine derartige ausdrückliche Vereinbarung nicht vorliegt, der Vermieter das Abstellen des Fahrzeugs vor der Garage jedoch geduldet hat, liegt jedoch eine Gestattung vor. Diese Gestattung des Vermieters kann jedoch jederzeit widerrufen werden. Es dürfte jedoch nichts dagegen einzuwenden sein, wenn Sie Ihr KfZ zum Be- oder Entladen für kurze Zeit vor der Garage abstellen.

Das klingt doch widersprüchlich.
Umbra
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 30.09.05, 12:36    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, das liegt daran das es kein BGH Urteil zu dem Thema gibt. Das heisst das ein Gericht in Hamburg kann ganz anders entscheiden als ein Gericht in München oder Berlin. Daher kann niemand sagen wie ein Richter in der Stadt des Mieters entscheiden würde. Dementsprechend hoch ist natürlich auch ein Prozessrisiko. Wenn A entsprechend über genug Geld verfügt kann er ja ein Prozess anstrengen und die Sache entscheiden lassen.
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Redcat
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.09.2005
Beiträge: 3
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: 30.09.05, 15:03    Titel: Meiner Meinung nach Abmahnung nicht rechtens! Antworten mit Zitat

Ich habe, auß anderen Gründen, auch mal eine Abmahnung durch den Vermieter erhalten. Und hatte direkt Panik, daß man mich aus der Wohnung wirft. Und das meiner Meinung nach unbegründet. Da habe ich mich mit einem Bekannten(Polizist) darüber unterhalten. Dieser teilte mir dann mit, daß die Abmahnung nicht rechtens sei.
1.- Bevor offiziell abgemahnt wird, muß der Vermieter persönliche Rücksprache mit dem Mieter halten.
2.- Der Vermieter muß eine öffentliche Mietersitzung einberufen, indem das Problem besprochen wird.
3.- Der Vermieter darf einem Mieter nicht etwas verbieten, was er bei anderen Mietern duldet.
4.- Die Abmahnung muß entweder persönlich zugestellt, oder als Einschreiben mit Rückschein zusgestellt werden, da sonst der Mieter sagen kann, er habe sie nie erhalten.
5.- In der Abmahnung muß eine Frist stehen, in der das Problem zu beseitigen ist.

Wieviele Punkte im o.g. Fall zutreffen, kann ich nicht sagen. Aber mir hat diese Info damals sehr geholfen.

Bis dann. Redcat
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Meiner-einer
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 30.09.05, 15:16    Titel: Antworten mit Zitat

Der Polizist würde gut daran tun, das zu tun wovon er was versteht und die Leute nicht mit Dumfug über das Mietrecht zu verunsichern.
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