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Verfasst am: 04.10.05, 14:17 Titel: Falsche SCHUFA - Willkür & Ungeheuerlichkeiten ohne Ende
Die Story:
Ich habe im Jahre 2000 eine Immobilie erworben. Im Zusammenhang mit der Finanzierung habe ich mich u. a. für ein (Ausbau-)Darlehen in Form eines gemeinsamen Produktes der (BAUSPARKASSE) und der allgegenwärtigen (BANK) entschieden, über einen Betrag von ehemals DM 20.000,00. Darlehensgeber ist in diesem Fall die (BANK), abgesichert wird das Darlehen über einen Bausparvertrag bei der (BAUSPARKASSE) mittels Abtretung an die (BANK).
Über die Jahre habe ich den Bausparvertrag vorfristig angespart, bin auch den regelmäßigen Zinszahlungen an die (BANK) immer nachgekommen. Dann teilt mir die (BAUSPARKASSE) im September 2004 mit, der BV sei nun zuteilungsreif und schickt mir entsprechende Anträge zu.
Ich setze mich schriftlich mit der (BANK) in Verbindung, bitte um Informationen, wie die Über-tragung des Bausparguthabens erfolgen soll. Die Antwort (Mitte November) besteht aus der sofortigen Kündigung des Darlehens mit der Aufforderung zur Rückführung innerhalb einer 14-tägigen Frist. Auf mein erneutes Schreiben wird mir bestätigt, dass man nun eine Mahnsperre bis 31.12.04 vorsieht, bis ich die Angelegenheit mit der (BAUSPARKASSE) geklärt hätte. Darum ha-be ich mich in den folgenden Wochen - bis die (BAUSPARKASSE) mir endlich mitteilte, dass zu ganzen Glück nun NUR noch die Zustimmung zur Auszahlung des Bausparguthabens durch den Ab-tretungsnehmer fehlt.
Das war aber wieder die (BANK)... Die (BANK) hat auf keine der vielzähligen Aufforderungen (auch seitens der (BAUSPARKASSE)) reagiert und auch telefonisch konnte niemand Verantwortliches aus-gemacht werden. Die nächste Reaktion war ein gerichtlicher Mahnbescheid mit Datum vom 10.03.05, der nun zusätzliche EUR 750,00 Kosten verursachen soll.
Meine unzähligen Anrufe gingen ins Leere, ich wurde aus meiner Sicht erfolglos an das Inkassobüro der (BANK) verwiesen. Mein nächster Weg führte zum Rechtsanwalt. Dieser legte einen Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, setzte diverse Schreiben auf, ich schrieb erneut und verzweifelt an die (BANK) und sogar die (BAUSPARKASSE) forderte die (BANK) zur Zustimmung der Auszahlung auf. Endlich - nach weiteren Wochen und vielen Nerven später, erfolgt die Zustimmung der (BANK) zum 31.05.2005.
Man stelle sich die abstrakte Situation vor: (BANK) fordert die Rückführung des Darlehens, das aber vertragsgemäß nur mit ihrer eigenen Zustimmung rückgeführt werden kann. Sie versagt die Zustimmung, obwohl das Geld bei der (BAUSPARKASSE) bereit liegt und strengt parallel einen Mahnbescheid an....
Die (BAUSPARKASSE) sagt die Überweisung zu, das Geld geht mit Wertstellung 04.07.05 bei der (BANK) ein und ich schreibe erneut an die (BANK), weil ich eventl. Differenzen aus Bausparguthaben und Darlehenskosten ausgleichen möchte – soweit alles in Ordnung sollte man denken, aber die Ungeheuerlichkeiten finden ihre Fortsetzung.
Auf das Schreiben erhalte ich bis heute keine Antwort, statt dessen kündigt mir die kontoführende (Post-)Bank mit Schreiben vom 23.09.2005 den vereinbarten Dispositionskredit zum 04.10.05 sowie die mir ausgehändigten EC-Karten mit sofortiger Wirkung. Hintergrundinformationen erlange ich nur spärlich, angeblich führt ein Negativmerkmal bei der SCHUFA zur Kündigung. Mit Datum vom 27.09.05 erlange ich eine Eigenauskunft bei der SCHUFA und stelle fest, dass die (BANK) einen Saldo von über EUR 10.600,00 eingetragen hat.
Dieser Eintrag ist FALSCH, das Konto, bzw. die Forderung ist lange ausgeglichen und darüber hinaus liegt hier ein datenrechtlicher Verstoß vor.
Die zwischen den Parteien bei Vertragsabschluss vereinbarte SCHUFA-Klausel sieht vor, dass das Kreditinstitut der SCHUFA Daten aufgrund nicht vertragsgemäßen Verhaltens (zum Beispiel Scheckkarten-Missbrauch, beantragten Mahnbescheiden und anderen Zwangsvoll-streckungsmaßnahmen) meldet, soweit dies nach dem Bundesdatenschutzgesetz zulässig ist. Als Zulässigkeitsvoraussetzung sieht diese Klausel vor, so wie es der Bundesgerichtshofs (NJW 1986, S. 46ff.) verlangt, dass die Meldung zur Wahrung berechtigter Interessen der Bank, eines Vertragspartners der SCHUFA oder der Allgemeinheit erforderlich ist und da-durch die schutzwürdigen Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden.
Hieraus ergibt sich zwingend, dass die Meldungen der Bank an die SCHUFA, die bei der SCHUFA gespeichert und zum Gegenstand von Auskünften an Kreditinstitute werden sollen, inhaltlich richtig und unter strikter Beachtung der Interessen des Kunden sorgfältig vorge-nommen werden müssen (Oberlandesgericht Frankfurt ZIP 1989, S. 89ff. = NJW-RR 1989, S. 562ff.). Da die Klausel auf das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verweist, hätte die Bank bei ihrer Anwendung die von der Rechtssprechung zu § 28 BDSG entwickelten Grundsätze beachten müssen. Als datenübermittelnde Stelle ist sie verpflichtet, in jedem Einzelfall nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, eine Abwägung zwischen Ihren berechtigten Inte-ressen, beziehungsweise mit denen der in Betracht kommenden Dritten oder der Allgemein-heit vorzunehmen, bevor sie die Daten übermittelt.
Ich „rotiere“ seit nunmehr über einer Woche, um zwischen den beteiligten Parteien zu vermitteln, werde zwischen Ihnen aufgerieben und kann nicht über mein Geld verfügen.
• (Wortsperre: Firmenname) sagt, ich soll nachweisen, dass der SCHUFA-Eintrag zu Unrecht erfolgt ist.
• Die SCHUFA sagt, sie muss mit der (BANK) klären.
• Der Anwalt sagt, die (BANK) soll den Eintrag widerrufen.
• Und die (BANK) - sagt wieder und wie immer: NICHTS, gar nichts...!!!
Es gibt keinerlei Rückmeldungen seitens dieses Kreditinstitutes. Mit dem Erfolg, dass meine Familie und ich nun echt Probleme bekommen: Trotz einwandfreier Kontoführung, deutlichem Guthaben auf Girokonto und DAX-Sparbuch, kann ich nicht über das Geld verfügen, geschweige denn, die täglichen Einkäufe im Supermarkt erledigen.
Wie erkläre ich meinen (vier!) Kindern, dass es nichts zu essen gibt, obwohl das Geld gar nicht „alle“ ist??? So unglaublich, wie die Geschichte auch klingen mag: Sie ist wahr, jede Einzelheit, nichts wurde beschönigt und keine Angabe vergessen. Meine Familie und ich ha-ben uns nichts zuschulden kommen lassen und auch sonst gibt es keinerlei unbedienter Ver-bindlichkeiten oder dergleichen – im Gegenteil, die (Wortsperre: Firmenname) konnte sich in den vergangenen fünf Jahren noch niemals über mangelnde Deckung beklagen, es gab in den letzten beiden Jahren erhebliche Guthabenbeträge und immer regelmäßige Einkünfte aus langjährig unge-kündigter Berufstätigkeit meiner Frau und mir.
Ich würde mich freuen, mit diesem Vorfall ein öffentliches Interesse anzusprechen, bzw. zu wecken. Ich erhoffe mir von diesem Schritt ggf. eine kurzfristige Klärung der Umstände, denn ich weiß wirklich nicht mehr weiter und halte die Situation finanziell nicht mehr lange durch. Vielleicht bekomme ich hier einen Rat, der mir weiter hilft?
Verfasst am: 05.10.05, 15:39 Titel: für alle, denen es mal ähnlich ergeht...
...
Der Tipp von ttom war gut - den Hinweis auf den Verbraucherschutz liefert das allgegenwärtige Kreditinstitut auf der höchsteigenen Homepage (Impressum) gleich mit,
Ich habe tatsächlich Beschwerde bei beiden Institutionen / Aufsichtsgremien eingelegt:
... und nachfolgendes Schreiben an den Vorstandsvorsitzenden der betreffenden Bank - jetzt bin ich mal gespannt, was passiert... ich halte Euch auf dem laufenden, es sei denn, es langweilt Euch ... für weitere Rückfragen oder Inhalte der Schreiben an obige Institute bitte eine PN ansonsten mail...
... hier kommt der Text:
EINSCHREIBEN
per FAX (2 Seiten) vorab: +49 (0) 800 / XX XXX XX
(BANK)
Vorstand
z. Hd. Herrn Xxx Xxxxxxxx, Vorsitzender
(STRASSE)
(ORT)
Konto-Nr. XXXXXXXXXX
Bausparvertrag XXX
Widerruf einer unrichtigen Meldung an die SCHUFA
Sehr geehrter Herr Xxxxxxxx,
ich habe am 27.09.2005 ein Schreiben meiner girokonto-führenden Bank erhalten, dass mir mit sofortiger Wirkung die EC-Karten gesperrt werden und der vereinbarte Dispositionskredit zum 04.10.2005 gekündigt wird. Grund für dieses Vorgehen war eine (Negativ-) Information der SCHUFA.
Meiner unmittelbar im Anschluss daran eingeholten SCHUFA-Eigenauskunft zur Folge, haben Sie der SCHUFA falsche, bzw. unrichtige Daten übermittelt. Von Ihrem Geldinstitut stammt die Eintragung eines Saldos von über EUR 10.600,00. Dieser Eintrag entspricht nicht dem tatsächlichen Sachverhalt.
Mit Wertstellung vom 04.07.2005 ist das betreffende Konto, bzw. die Forderung bei Ihnen ausgeglichen.
Die zeitliche Verzögerung im Zusammenhang mit dem Ausgleich hat hier ausschließlich die (BANK) zu vertreten, die als Abtretungsnehmer aus obigem Bausparvertrag auf diverse Aufforderungen zur Erteilung der Zustimmung der Auszahlung meinerseits, meines Anwaltes sowie unserem gemeinsa-men Vertragspartner, der (BAUSPARKASSE), seit 09/2004 nicht reagierte. Dazu wären Sie verpflichtet gewesen, stattdessen erwirkten Sie per 06.05.2005 einen gerichtlichen Mahnbescheid über die fällige Summe.
Mit Schreiben vom 16.06.2005 wendete ich mich erneut an Sie, bzw. an Ihre Fachabteilung Debitorenmanagement, Frau Xxxx und Herrn Xxxxxxx, um die ggf. noch offenen Kosten nach nun endlich erfolgter Auszahlung des Bausparguthabens in Erfahrung zu bringen. Leider habe ich bis heute auch darauf keine Antwort von Ihnen erhalten.
Der von Ihnen veranlasste Eintrag bei der SCHUFA entspricht nicht den Tatsachen. Sie sind verpflichtet, die von Ihnen gemeldeten Daten gegenüber der SCHUFA mit sofortiger Wirkung zu widerrufen.
Der Widerrufsanspruch folgt aus einer entsprechenden Anwendung der §§ 823, 1004 BGB als Anspruch auf Beseitigung der durch die unzulässige Datenübermittlung entstandenen Störung. Eine durch das Bundesdatenschutzgesetz nicht gedeckte Übermittlung von Daten stellt nämlich eine Ver-letzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, das als "sonstiges Recht" im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB auch negatorischen Schutz nach den allgemeinen Vorschriften genießt. Das für einen Beseiti-gungsanspruch erforderliche Fortwirken der Beeinträchtigung besteht regelmäßig so lange, wie die Daten beim Empfänger noch nicht gelöscht sind (Landgericht Karlsruhe MDR 1997, S. 1141f.).
Die Datenübermittlung war in meinem Fall unzulässig, weil sie weder durch die zwischen den Vertragsparteien vereinbarte SCHUFA-Klausel, noch durch das Bundesdatenschutzgesetz gedeckt ist.
Die zwischen uns bei Vertragsabschluss vereinbarte SCHUFA-Klausel sieht vor, dass Ihr Kreditinstitut der SCHUFA Daten aufgrund nicht vertragsgemäßen Verhaltens (zum Beispiel Scheckkarten-Missbrauch, beantragten Mahnbescheiden und anderen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) meldet, soweit dies nach dem Bundesdatenschutzgesetz zulässig ist. Als Zulässigkeitsvoraussetzung sieht diese Klausel vor, so wie es der Bundesgerichtshofs (NJW 1986, S. 46ff.) verlangt, dass die Meldung zur Wahrung berechtigter Interessen der Bank, eines Vertragspartners der SCHUFA oder der Allge-meinheit erforderlich ist und dadurch die schutzwürdigen Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden.
Hieraus ergibt sich zwingend, dass die Meldungen der Bank an die SCHUFA, die bei der SCHUFA gespeichert und zum Gegenstand von Auskünften an Kreditinstitute werden sollen, inhaltlich richtig und unter strikter Beachtung der Interessen des Kunden sorgfältig vorgenommen werden müssen (Oberlandesgericht Frankfurt ZIP 1989, S. 89ff. = NJW-RR 1989, S. 562ff.). Da die Klausel auf das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verweist, hätten Sie bei ihrer Anwendung die von der Rechtsspre-chung zu § 28 BDSG entwickelten Grundsätze beachten müssen. Als datenübermittelnde Stelle sind Sie verpflichtet, in jedem Einzelfall nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, eine Abwägung zwischen Ihren berechtigten Interessen, beziehungsweise mit denen der in Betracht kommenden Dritten oder der Allgemeinheit vorzunehmen, bevor Sie die Daten übermitteln.
Dabei hätten Sie auch prüfen müssen, welches Gewicht und welcher Wert meinen schutzwürdigen Belangen zukommt. Sie waren danach nicht berechtigt, diesen (falschen) Saldo mit Negativmerkmal an die SCHUFA zu melden. Außerdem hätte es vor der Übermittlung der Daten an die SCHUFA in jedem Fall einer nachweisbaren, fruchtlosen Fristsetzung an mich bedurft.
Sie sind Ihren Obliegenheiten zur Prüfung nicht nachgekommen. Sie haben damit fahrlässig und billigend meine Interessen verletzt. Andernfalls hätten Sie bemerken müssen, dass die fragwürdige Summe und oben genannte Forderung / Konto bereits seit Monaten ausgeglichen sind.
Sollten Sie bis zum
Freitag, 07.10.2005
die Löschung nicht vorgenommen haben und mir gegenüber mittels einer aktualisierten Eigenauskunft nachgewiesen haben, werde ich die Löschung gerichtlich durchsetzen und Schadensersatzansprüche wegen der Gefährdung meiner Kreditwürdigkeit und Nachteilen für meinen Erwerb und mein Fortkommen (§ 824 Abs. 1 BGB) geltend machen.
Kopien:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bonn
Bundesverband deutscher Banken e.V. (Ombudsmann), Berlin
Verfasst am: 05.10.05, 15:54 Titel: Re: für alle, denen es mal ähnlich ergeht...
McKay hat folgendes geschrieben::
jetzt bin ich mal gespannt, was passiert... ich halte Euch auf dem laufenden, es sei denn, es langweilt Euch ...
Nein, das wäre sogar sehr nett ...
Dem Ombudsmann sollten Sie im übrigen nicht nur eine schlichte Kopie Ihres Schreibens an die Bank schicken, sondern beim Ombudsmann ein formelles Verfahren beantragen (dafür gibt es meine ich extra Formulare).
Wegen der meiner Meinung nach zumindest grob fahrlässigen Falschmeldung der Bank an die SCHUFA und den damit verbundenen Folgen könnte man sich weiterhin auch noch mit einer Beschwerde an den für den Sitz der SCHUFA bzw. der Bank zuständigen Datenschutzbeauftragten wenden.
Eigentlich finde ich den Vorgang aber eher unglaublich. Die Bank läst sich als Tilgungsersatzleistung einen BSV abtreten und kündigt in dem Augenblick, in dem sie ihre Forderung vertragsgemäß zurückführen könnte. Das macht doch kein normaler Mensch/Bank. Da ich nicht davon ausgehe, dass in einer Bank nur Verrückte arbeiten (der Vorgang muß durch zig Hände gegangen sein und spätestens eine Abwicklungsabteilung prüft Sachverhalte meist gründlich, bevor sie gerichtliche Schritte einleitet) stelle ich mir die Frage, ob in der Schilderung des Sachverhalts nicht eine Kleinigkeit fehlt? Kann es sein, dass die Bausparkasse zu Auszahlung noch etwas anderes als die Erklärung des Abtretungsgläubigers (z.B. die Abtretung einer Sicherheit) brauchte?
Auch stelle ich mir die Frage, warum von Seiten des Erstposters nicht gerichtlich gegen die Kündigung vorgegangen wurde. Da ja nach dem geschilderten Sachverhalt keinerlei Grund für die Kündigung bestand, wäre die Kündigung bald aufgehoben worden.
Da die Kündigung besteht, ist die Information der Schufa über die Kündigung und die offene Forderung zunächst einmal nicht zu beanstanden.
Jedoch scheint die Meldung der Erledigung per 04.07.2005 noch nicht erledigt zu sein. Hierzu ist die Bank natürlich verpflichtet.
Als kontoführende Bank würde ich jedoch allein aufgrund der Erledigtmeldung meine eigene Dispokündigung nicht zurückziehen.
@ all:
was mir gerade noch einfällt: wenn ich dass hier aber auch, ggf. kurzfristig gerichtlich durchziehen muss, dann brauch ich wohl einen guten anwalt...
eure empfehlungen und / oder "wortmeldungen" (per pn oder abdt@abdt.de) sind mir herzlichst willkommen!
@ nebelhoernchen,
ich habe bei beiden Institutionen eine "offizielle Beschwerde" eingereicht, mit gleichlautendem Text wie im formular... (Ich erkläre, dass... blababla) ... damit müsste dem Formalismus genüge getan sein, hoffe ich... den hinweis auf den datenschutzbeauftragten werde ich aufgreifen
...stelle ich mir die Frage, ob in der Schilderung des Sachverhalts nicht eine Kleinigkeit fehlt? Kann es sein, dass die Bausparkasse zu Auszahlung noch etwas anderes als die Erklärung des Abtretungsgläubigers (z.B. die Abtretung einer Sicherheit) brauchte?
Nein, in der Schilderung fehlt nichts und es wurde nichts ausgelassen. Nach Verstreichen der Frist (31.12.) hat die (BANK) den Vorgang Ihrem Inkassobüro übergeben - nach dessen eigener Aussage sich die Berge Papier nur so auf dem Schreibtisch stapeln... Er hat es in drei Wochen Telefonkontakt nicht geschafft, die erforderlichen Informationen aus dem Debitorenmanagement zu erhalten, damit er die Angelegenheit "beurteilen" kann.... Fakt ist: Ich habe seit 11/2004 keine Post oder sonstige Information durch die Bank oder das Inkassobüro erhalten, wenn man von der Zustellung des Mahnbescheides einmal absieht!!!
Mit der Bausparkasse waren tatsächlich alle Formalitäten (Sicherheiten, Einkünfte, etc.)geklärt - es fehlte nur noch die Zustimmung zur Auszahlung des Abtretungsnehmers!!! (durch korrespondierende Schriftstücke zu belegen)
Zitat:
Auch stelle ich mir die Frage, warum von Seiten des Erstposters nicht gerichtlich gegen die Kündigung vorgegangen wurde. Da ja nach dem geschilderten Sachverhalt keinerlei Grund für die Kündigung bestand, wäre die Kündigung bald aufgehoben worden.
Da die Kündigung besteht, ist die Information der Schufa über die Kündigung und die offene Forderung zunächst einmal nicht zu beanstanden.
Es gab eigentlich keine Grund gegen die Kündigung vorzugehen, da ich die Auszahlung des Bausparguthabens sozusagen "vor Augen" hatte. Es lag nicht in meiner Vorstellungskraft, dass der Ausgleich der Forderung diesen Zeitraum in Anspruch nehmen könnte. Vielleicht lag es auch an mangelnder Erfahrung?
Ich sehe es nicht so, dass die "Information" an sich nicht zu beanstanden ist: Die Forderung ist AUSGEGLICHEN!!! Ein Detail habe ich vielleicht noch nicht erwähnt: Eine vorangegangene Eigenauskunft mit Datum vom 19.07.05 - also 2 Wochen NACH dem Ausgleich der Forderung - gab es noch kein Negativmerkmal bei der SCHUFA!!!
Zitat:
Als kontoführende Bank würde ich jedoch allein aufgrund der Erledigtmeldung meine eigene Dispokündigung nicht zurückziehen.
Das kann ich jetzt nicht nachvollziehen - aus der Chronologie heraus ergibt sich, dass nicht die Erledigtmeldung, sondern das FALSCHE Negativmerkmal Ursache für die Kündigung war. Die Eröffnung des betreffenden Girokontos erfolgte ebenfalls NACH Aufnahme des Darlehens bei der (BANK), die Info über das bestehende Darlehen stand also bereits in der SCHUFA.
Das ist in der Tat eine erstaunliche Geschichte - danke für die Anonymisierung, ich habe sie aber noch überarbeitet. Bitte die Namen wirklich unkenntlich machen, etwa mit (BANK) und (BAUSPARKASSE). Ich bitte auch darum, unerlaubte Rechtsberatung zu unterlassen. Das nur als Anmerkung, weil der Thread für die Veröffentlichung in einem Internetforum grenzwertig ist ... Übrigens: Schon mal die Kollegen von der Investigativpresse kontaktiert?
Sie werden staunen, wie zahlreich derartige Fälle sind...
OK, Fehler sind menschlich und können immer und überall passieren.
Aber wie wehrt man sich als Kunde am besten gegen so eine Aktion?
Eigentlich erfüllt der intellektuelle und organisatorische Amoklauf der Bank ja schon die Voraussetzungen von Straftatbeständen, insbesondere in Hinblick auf den ungerechtfertigten SCHUFA-Eintrag (üble Nachrede, Verleumdung, Nötigung, Kreditschädigung usw. usf.).
Natürlich kann der Kunde gegen die eintragende Bank klagen, aber die sitzen trotzdem am "längeren Hebel". In den Jahren durch die Instanzen (und dabei ist noch nicht einmal sicher, wer gewinnt) lebt der Kunde mit dem SCHUFA-Eintrag, der ihm zwischenzeitlich das Genick brechen kann.
Was wäre denn in diesem Fall gewesen, wenn der Kunde bei seiner am Geschehen unbeteiligten Giro-Hausbank einen Dispo von 10.000,- Euro gehabt hätte, der in geregelten und geplanten Bahnen auf 9.500,- Euro ausgereizt gewesen wäre (im Vertrauen auf das eigene Einkommen und die Tatsache, aufgrund des Einkommens für die Banken immer "gut" gewesen zu sein)? Evtl. kann so ein "Versehen" bis in eine Privatinsolvenz/Zwangsversteigerung führen, die ohne diesen Fehler evtl. nie eingetreten wäre.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen reagiert sehr schnell, das weiß ich aus eigener Erfahrung. Meine Beschwerde war innerhalb von 2 Wochen bearbeitet und das Unternehmen steht jetzt "unter Beobachtung".
Widerruf
Übermittlung und Speicherung der Daten (BANK)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf mein Schreiben vom 27.09.2005 und widerrufe mit sofortiger Wirkung meine Einwilligungserklärung zur Übermittlung und Speicherung von Daten durch die (BANK) an die SCHUFA (SCHUFA-Klausel vom 15.11.2000).
Das Kreditinstitut war zur Übermittlung der vorliegenden Daten nach dem 04.07.2005 nicht berechtigt (vgl. Anlage, mein Schreiben an (BANK) vom 04.07.05) und verhindert seither fahrlässig die umgehende Korrektur, bzw. Löschung der falschen Daten. Wie mir gleichlautend heute erneut durch Ihre Frau (NAME) telefonisch bestätigt wurde, gab es in der Vergangenheit, wie auch bisher und trotz mehrfacher Aufforderungen, keinerlei Stellungnahme durch das Kreditinstitut,
Ich fordere Sie nunmehr auf, zum 11.10.2005 – also nach Verstreichen einer Zweiwochenfrist seit meiner Eigenauskunft sowie meinem Einspruch gegen die Richtigkeit der gespeicherten Daten –
• die Eintragung der erfolgten vollständigen Erledigung des Kreditvertrages mit der (BANK) vor zu nehmen,
• alle anderen im Zusammenhang mit vorgenanntem Kreditinstitut gespeicherten Daten nachhaltig zu löschen,
• alle anderen, gespeicherten Veränderungen (auch Eigenauskunft) meiner Daten auf den Stand vom 04.07.2005 zubringen sowie
• mir umgehend einen korrespondierenden Auszug der zu meiner Person gespeicherten Daten zum Nachweis zur Verfügung zu stellen.
Ich betone nochmals ausdrücklich, dass dieser Widerruf sich ausschließlich auf die Daten der (BANK), bezieht. Alle anderen von mir erklärten Einwilligungen zur Übermittlung von Daten an die SCHUFA gegenüber anderen Kreditinstituten sind davon nicht betroffen.
Eine nach dem 11.10.2005 fortwährende Speicherung der durch die (BANK)übermittelten Daten stellt eine Verletzung meiner Persönlichkeitsrechte dar und erfüllt die Voraussetzungen eines Straftatbestandes, den ich gegebenenfalls sofort zur Anzeige bringen werde.
Ferner werde ich nach diesem Termin meine vorgenannten Forderungen gerichtlich durchsetzen lassen und für alle im Nachgang entstehenden Schäden Regressansprüche auch gegenüber der SCHUFA geltend machen.
Kopien dieses Schreibens übermittle ich, im Rahmen meiner dort anhängigen Beschwerdeverfahren, jeweils an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bonn sowie den Bundesverband deutscher Banken e.V. (Ombudsmann), Berlin.
In der Hoffnung auf eine baldige und gütliche Beendigung dieser Angelegenheit, verbleibe ich
ich kann nun endlich einen kleinen (Teil-)Erfolg in vorstehender Angelegenheit vermelden:
Fristgerecht meldet sich (BANK) am vergangenen Freitag bei mir - telefonisch - und eine äusserst (!) nette Dame teilt mir mit, dass sie soeben ein Fax an die SCHUFA gerichtet hat, mit dem die falsche Einmeldung korrigiert und (nun endlich) die alte Kreditmeldung als erledigt gekennzeichnet wird.
Ob sie mir das Fax als Bestätigung ebenso zuschicken dürfe, wollte sie wissen und ob ich schon eine Vorstellung über die Höhe der Kosten habe, die mir als Schaden entstanden sind...
YES!!! ... damit war erstmal das we gerettet, alles weitere werde ich dann heute im anschluss klären... ich halte euch trotzdem noch etwas auf dem laufenden, denn irgendwas kommt bestimmt noch ...
Verfasst am: 04.11.05, 12:44 Titel: Es geht doch... ;-9
Hallo Alle,
und insbesondere die, die mich mit ihren Statements unterstützt haben, hier kommt ein aktueller Status zu meinem Thread:
Mittlerweile hat sich - nach weiteren endlosen Schriftwechseln - fast alles wieder eingerenkt. Meine girokontoführende Bank hat alle Restriktionen aufgehoben, DISPO wieder eingerichtet, erweiterte Funktionalität der EC-Karte ist wieder hergestellt.
Der falsche SCHUFA-Eintrag ist korrigiert und nur meine Schadensersatzforderungen an (BANK), die durch die falsche Einmeldung an die SCHUFA entstanden sind, waren nicht geklärt. (BANK) bestand weiterhin auf den Ausgleich der offenen Zinsforderungen (obwohl durch sie selber zu verantworten) und unterbreitete ein Vergleichsangebot, nach welchem durch Zahlung von EUR 350,00 die Angelegenheit bereinigt werden könnte.
Diesem Angebot habe ich nicht entsprochen. Nachdem sich nun (02.11.05) dann auch eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt, bzw. eine einschlägige Verbraucherschutz-Produktion eingeschaltet hatte, ging dann alles sehr schnell
Ich habe die schriftliche Anerkennung meiner Schadensersatzforderungen von ca. EUR 840,00 vorliegen (YEP!!!) und der Pressesprecher der (BANK) hat dem Sender gegenüber wörtlich geäussert: "das müssen wir ganz klar sagen, dass ist bei uns schief gelaufen"...
Fein, dass es endlich vorbei ist - der ganze Vorgang war unglaublich belastend für meine Familie und mich. Bleibt mir nur die Frage, warum es erst soweit kommen musste? Warum hätte das nicht schon vorher erfolgen können?
Wie auch immer, ich bedanke mich bei allen, die mich moralisch und mit Informationen unterstützt haben, wünsche allen ein angenehmes Wochenende,
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde Gehen Sie zu Seite 1, 2Weiter
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