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erstmal ein Kompliment für das Forum, ich lese es regelmäßig aus Interesse, jetzt habe ich auch mal einen Fall zu schildern:
Person P ist bis zum 26. Lebensjahr (25 Jahre plus 13 Monate Zivildienst) in der Krankenkasse familienversichert. Bei Ablauf dieser Frist ist P noch Student und wechselt bei der gleichen Kasse in den Studententarif. Der monatliche Beitrag wird vom Konto abgebucht. Nach dem Ende des Studiums (3 Monate später) meldet er das der Krankenkasse und wird in den normalen Mindesttarif (ca. 110 EUR/Monat) eingestuft (er ist jetzt arbeitssuchend, macht unterdessen 2 mehrmonatige Praktika, bei denen der Arbeitgeber zwar kein Gehalt, aber Sozialabgaben zahlt).
Jetzt fällt P nach über 1 1/2 Jahren auf, daß die Krankenkasse seit Studiumsende keine monatlichen Abbuchungen mehr vorgenommen hat.
Die Fragen: soll/muß P von sich aus tätig werden? Wie lange kann die Kasse (kann sie überhaupt) ihre Beiträge zurückfordern, oder zählt das einfach als 1 1/2 Jahre ohne Versicherungsschutz. Was soll P am besten tun (wenn er ohnehin keinen Wert auf Krankenversicherungsschutz legt)?
Ach ja: derzeit ist P "scheinselbständig", der Arbeitgeber zahlt aber alle Sozialabgaben, trotzdem fällt der Krankenkasse nicht auf, daß Beiträge fehlen.
bei denen der Arbeitgeber zwar kein Gehalt, aber Sozialabgaben zahlt).
Das geht nicht. Wenn das Pflichtbeiträge gewesen sein sollen, die werden nur von einem sozialversicherungspflichtigen Entgelt abgeführt. Und wenn er freiwillig versichert war, dann hätte er die Beiträge selbst gezahlt.
Gruß, dos _________________ Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
Was soll P am besten tun (wenn er ohnehin keinen Wert auf Krankenversicherungsschutz legt)?
Wie kann jemand so dumm sein und auf einen Krankenversicherungsschutz verzichten? Mit der Aussicht sich nie wieder, weder gesetzlich noch privat, versichern zu können wenn er denn mal krank wird? P weiss anscheinend gar nicht wie teuer eine Wochen Krankenhaus werden kann sonst würde P so etwas nicht schreiben und sich schleunigst um seine Krankenversicherung kümmern... _________________ Gruß,
Sunrabbit
Mein Beitrag ist nur meine persöhnlich Meinung und bietet keinerlei Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.
Gefunden auf www.400-euro.de "Kranken- und Pflegeversicherung: Ein Praktikum ohne Arbeitsentgelt ist versicherungspflichtig (eine evtl. Familienversicherung ist vorrangig). Der Beitrag liegt wie bei Studenten derzeit bei 54,52 Euro und ist vom Praktikanten zu zahlen."
Die Frage ist, ob P das dann aktiv von sich aus hätte überweisen müssen? Mit welcher Begründung könnte die Kasse die fehlenden Beiträge zurückfordern? Sie hat ja eine bestehende Einzugsermächtigung nicht genutzt, soll P ihr das Geld hinterhertragen?
Grundsätzlich: P legt deshalb keinen Wert auf die KV, weil er in der Vergangenheit die Behandlungen und Untersuchungen, die er wollte, sowieso alle selber bezahlen mußte. Rechne doch mal aus: Monatseinkommen 2000 EUR, d.h. 260 EUR davon gehen jetzt an die KV, dies gespart über 1 Jahr sind 3120 EUR. Selbst wenn du alle 4 Jahre für 1 Woche im Krankenhaus liegst, dürften doch 12.480 EUR (ohne Zinsen) ausreichen
Alternativ: ich bin arbeitslos. Dann spare ich mir ca. 110 EUR monatlich, sind in 4 Jahren immerhin 5280 EUR. Auch dafür sollte ich eine ordentliche Behandlung bekommen.
Dem, was sunrabbit geschrieben hat, entnehme ich, daß es tatsächlich eine Möglichkeit gibt, aus der gesetzlichen KV auszusteigen, ohne sich dafür dann privat versichern zu müssen?
PS: P hat auch gleich noch ein Problem mit der Arbeitslosenversicherung, aber das mach ich vielleicht in nem Extra-Thread.^^
Dem, was sunrabbit geschrieben hat, entnehme ich, daß es tatsächlich eine Möglichkeit gibt, aus der gesetzlichen KV auszusteigen, ohne sich dafür dann privat versichern zu müssen?
Wenn man nicht pflichtversichert ist, geht das. Aber dann nicht später angerannt kommen und heulen "Hätt'ich das gewusst...."
Selbst wenn du alle 4 Jahre für 1 Woche im Krankenhaus liegst, dürften doch 12.480 EUR (ohne Zinsen) ausreichen
Das ist eine Milchmädchenrechnung. Was ist mit Erkrankungen, deren Behandlung kostspieleig und langwierig ist? Denken Sie nur mal an Krebs oder ähnliches. Ich fänds auch super, wenn ich wüsste, dass ich nie krank werde, aber das kann niemand von sich sagen. Wenn Sie einen dementsprechenden Freischein haben, sagen Sie mir doch bitte, von wem Sie ihn bekommen haben. Da geh ich dann auch mal hin. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
Genauso ist es: ich will mich nicht gegen chronische Krankheiten versichern. Die üblichen Behandlungen (bei Krebs etc.) lehne ich ab und würde mich ihnen ohnehin nicht unterziehen. Auch Medikamente nehme ich nicht (und wenn, werden diese von den Kassen wie gesagt nicht bezahlt). Darum ist eine solche Versicherung für mich sinnlos.
Zurück zum Fall: wie kommt P für immer aus der KV? Er ist derzeit als sozialversicherungspflichtig eingestuft. Angenommen, er schreibt sich jetzt als Student ein und beantragt die Freistellung aus der KV. Reicht das? P muß doch sicher der Uni irgendeine (private) Versicherung nachweisen.
Nur mal so zur Info: Ein stink-normaler Oberschenkelbruch hat mich knapp 7 Monate Krankenhaus und 4 schwierige, mehrstündige Operationen zur Folge. Ich will mir gar nicht mal ausdenken was das gekostet hat... und ich bin nur! auf einem Rasen ausgerutscht und unglücklich gefallen.... (mit 10 Jahren, keinerlei sonstige Beschwerden oder Erkrankungen sprich: vor dem Unfall kern gesund)
Was ist mit Bluthochdruck? Diabetis? Reuma? Und den Folgeerkrankungen die Entstehen wenn einfache chronische Leiden nicht behandelt werden? Ich glaube nicht das sie die Auswirkungen ihrer Entscheidung begreifen. Zum Glück geht es nicht so einfach sich aus der Krankenversicherungspflicht zu stehlen, leider aber doch manchmal zu einfach wie die verzweifelten Posts von Menschen erkennen lassen die durch Unwissenheit oder Pech in diese Situation gekommen sind und vor dem finanziellen und persöhnlichen Ruin stehen weil sie keine Krankenkasse mehr haben. _________________ Gruß,
Sunrabbit
Mein Beitrag ist nur meine persöhnlich Meinung und bietet keinerlei Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.
Nur mal so zur Info: Ein stink-normaler Oberschenkelbruch hat mich knapp 7 Monate Krankenhaus und 4 schwierige, mehrstündige Operationen zur Folge. Ich will mir gar nicht mal ausdenken was das gekostet hat... und ich bin nur! auf einem Rasen ausgerutscht und unglücklich gefallen.... (mit 10 Jahren, keinerlei sonstige Beschwerden oder Erkrankungen sprich: vor dem Unfall kern gesund)
Was ist mit Bluthochdruck? Diabetis? Reuma? Und den Folgeerkrankungen die Entstehen wenn einfache chronische Leiden nicht behandelt werden? Ich glaube nicht das sie die Auswirkungen ihrer Entscheidung begreifen. Zum Glück geht es nicht so einfach sich aus der Krankenversicherungspflicht zu stehlen, leider aber doch manchmal zu einfach wie die verzweifelten Posts von Menschen erkennen lassen die durch Unwissenheit oder Pech in diese Situation gekommen sind und vor dem finanziellen und persöhnlichen Ruin stehen weil sie keine Krankenkasse mehr haben.
lass es manche sehen erst dann den sinn einer sozialversicherung wenn es viel zu spät ist, dann aber so richtig
Keine Angst, meine Entscheidung ist lange überlegt, außerdem habe ich in einem medizinischen Beruf gearbeitet, kann also ein bißchen beurteilen, über was ich schreibe. Ich sehe durchaus einen Sinn in der Sozialversicherung, aber mittlerweile stimmen Nutzen und Kosten dort absolut nicht mehr.
Aber darum geht's mir ja auch gar nicht, darum zurück zum Thema: es geht um den rein rechtlichen Aspekt. Wie kann P sich rechtlich sauber aus der gesetzlichen KV für immer verabschieden?
Sorry, aber für mich ist das verrückt und absolut realitätsfremd. Eigenes Beispiel, eiine chronische Erkrankung die innerhalb kürzester Zeit zum erwerbsunfähigen Krüppel macht.
Stellen sie sich diese Situation ohne Krankenversicherung vor. Allein die Medikamente die benötigt werden kosten pro Monat über 2000.- EURO
Und so was kann jedem pasiieren.
wenn P wie gesagt pfilchtversichert ist, kann er sich nicht verabschieden. Das ist ja der Sinn einer "Pflicht"versicherung . Theoretisch kann P natürlich sein Einkommen steigern, bis er über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, er kann seine deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben und als Matrose anheuern, er kann Beamter, Richter oder Soldat werden, er kann in der Tat wieder ein o. Studium aufnehmen, er kann Priester werden usw (steht alles im Katalog der Versicherungsfreiheit in § 6 Abs. 1 SGB V). Aber Vorsicht: in manchen der dort genannten Fälle muss man stattdessen zwingend eine priv KV abschließen, so als Beamter und meist auch als o. Studi.
Dass ein Ausscheiden aus der gKV ohne gleichwertige pKV fahrlässig wäre, wurde im thread ja schon gesagt. Wenn man wirklich sicher wäre, dass P dann eben keine Behandlung bekommt, hätt ich ja nix dagegen. Aber leider zahlt am Ende dann doch der Sozialhilfeträger für den mittellosen Kranken, oder das Krankenhaus, das ja in Notfällen behandeln muss, bleibt auf den Kosten sitzen. Jedenfalls trifft es die Gemeinschaft.
Viele Grüße, dos _________________ Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
Darf ich nochmal meinen alten Beitrag hochschieben? Ich habe von einem privaten Versicherungsvermittler folgende Information: die Mitgliedschaft in einer GKV endet ohne Kündigung und ohne Frist, sobald zwei Monatsbeiträge nicht gezahlt wurden. Ist das so richtig?
Ich bin immer noch auf der Suche nach einer Möglichkeit, für immer aus der GKV auszusteigen (und zwar unabhängig meines Einkommens). Ist das eine Hintertür? Kann ich argumentieren, ich habe jetzt 12 Monate keine Beiträge gezahlt, also bin ich auch kein Mitglied der GKV mehr?
Für die ganz ängstlichen unter euch: ich suche derzeit nach einem privaten Versicherungsschutz, der meinen Bedürfnissen und Vorstellungen eher gerecht wird. Und @Dos: nein, die Allgemeinheit wird im Krankheitsfall sicher nicht in Anspruch genommen, notfalls müßte ich erst mein ganzes Vermögen dafür aufbrauchen.
Nein, Sie können nicht einfach argumentieren, dass Sie seit 12 Monate keine Beiträge gezahlt haben und somit jetzt nicht mehr Mitglied der GKV sind.
Um aus der freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV ausgeschlossen zu werden (die ja auch jederzeit gekündigt werden kann), muss die GKV erst die beiden fehlenden Monatsbeiträge anmahnen und mit den Konsequenzen drohen.
Dieser Ausschulss aus der GKV gilt jedoch nicht für Pflichtmitgliedschaften, d.h. selbst wenn man als freiwilliges Mitglied ausgeschlossen wurde, ist man bei Eintritt der Versicherungspflicht wieder Mitglied der GKV.
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