Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Warum ist PKH nicht beliebt ?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Warum ist PKH nicht beliebt ?
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
killefiz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 383
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 16.11.05, 14:34    Titel: Warum ist PKH nicht beliebt ? Antworten mit Zitat

Hallo Forum,

ich habe den Eindruck , daß Prozesskostenhilfe bei Anwälten nicht sehr beliebt ist. Kann das tatsächlich sein, oder ist das nur ein ungerechtfertigter Eindruck ?

Solange man nicht erklärt daß man PKH beantragen will, ist der Anwalt sehr aktiv und überschlägt sich fast, wenn dann irgendwann mal das Gespräch auf PKH kommt gibt es lange Gesichter und es wird ein Gang zurückgenommen. Hat jemand die gleicher Erfahrung oder eine Erklärung dafür ?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Wintermute*
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.10.2005
Beiträge: 910

BeitragVerfasst am: 16.11.05, 15:37    Titel: Antworten mit Zitat

Der Grund dafür ist, dass man als Anwalt unter Umständen sehr viel Arbeit hat, die man aber nicht oder kaum bezahlt bekommt.

PKH wird ja nur gewährt, wenn die Sache auch Aussicht auf Erfolg hat. Ob eine Sache Aussicht auf Erfolg hat, kann das Gericht aber nur beurteilen, wenn der Anspruch auch schon ordentlich und schlüssig vorgetragen wird. Das aber kann man als Anwalt wiederum nur, wenn man sich auch schon vollständig in den Fall eingearbeitet hat und am besten auch schon eventuelle Beweismöglichkeiten geprüft hat.

Im Prinzip kann man also sagen, dass man sich als Anwalt schon die komplette Arbeit machen muss, die man mit einer Klageeinreichung eben so hat. Nur mit dem Unterschied, dass man noch nicht sicher weiß, ob man für diese Arbeit letztlich auch bezahlt wird. Denn wird der Antrag auf PKH abgelehnt, muss man für die Bezahlung auf einen Mandanten zurückgreifen, der zumindest mal nur sehr eingeschränkt zahlungsfähig ist.

Abgesehen davon wird in solchen Fällen meistens eh nur unter der Voraussetzung der Gewährung von PKH Klage eingelegt. Das bedeutet dann aber, dass man im Zweifel die ganze Arbeit einer Klageeinlegung hatte, dafür aber nicht bezahlt wird, weil wegen der nicht gewährten PKH letztlich dann doch nicht geklagt wird.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dos
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.08.2005
Beiträge: 1520

BeitragVerfasst am: 16.11.05, 17:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
außerdem bekommt der RA, wenn das Ganze über PKH läuft, geringere Gebühren als er sie von dem Mandanten verlangen könnte, zumindest wenn der Gegenstandswert über 3000 € liegt. Bei einem Gegenstandswert von 3501 € z.B. beträgt eine PKH-Gebühr nur € 204 (§ 49 RVG) statt € 245 (§ 13, Anlage 2 zum RVG). Und so weiter...
Gruß, dos
_________________
Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
killefiz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 383
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 16.11.05, 21:53    Titel: Antworten mit Zitat

Dos hat folgendes geschrieben::
Hallo,
außerdem bekommt der RA, wenn das Ganze über PKH läuft, geringere Gebühren als er sie von dem Mandanten verlangen könnte, zumindest wenn der Gegenstandswert über 3000 € liegt. Bei einem Gegenstandswert von 3501 € z.B. beträgt eine PKH-Gebühr nur € 204 (§ 49 RVG) statt € 245 (§ 13, Anlage 2 zum RVG). Und so weiter...
Gruß, dos



Smilie Ich danke Euch für die Antworten, jetzt ist klar warum bei einem Streitwert von 25.000 € kein Anwalt gerne PKH beantragen will
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
13
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: Lower Saxony

BeitragVerfasst am: 16.11.05, 22:12    Titel: Antworten mit Zitat

Deshalb:
1,3 Verfahrensgebühr PKH-Anwalt: 413,40 €
1,3 Verfahrensgebühr Wahlanwalt: 891,80 €

_________________
MfG
13
Lach nicht!! Freu Dich anders! Mr. Green
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 17.11.05, 10:49    Titel: Antworten mit Zitat

13 hat folgendes geschrieben::
Deshalb:
1,3 Verfahrensgebühr PKH-Anwalt: 413,40 €
1,3 Verfahrensgebühr Wahlanwalt: 891,80 €

Naja, dafür beträgt die durchschnittliche Zahlungswahrscheinlichkeit bei Gebührenansprüchen
- gegen den Staat (PKH): 100%,
- gegen den Mandanten: n%.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
13
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: Lower Saxony

BeitragVerfasst am: 17.11.05, 15:11    Titel: Antworten mit Zitat

Das stimmt allerdings.
Der Spatz in der Hand... Winken

_________________
MfG
13
Lach nicht!! Freu Dich anders! Mr. Green
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
RA Mittig
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.06.2005
Beiträge: 53
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 02.12.05, 11:37    Titel: Antworten mit Zitat

Viele Kollegen gehen auch in PKH-Angelegenheit dazu über, von den Mandanten Gebührenvorschüsse zu verlangen, um nicht am Ende viel Arbeit für nichts gemacht zu haben.

Mein Eindruck ist, dass die meisten Anwälte gar nicht wissen, dass dies zulässig ist.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 02.12.05, 11:52    Titel: Antworten mit Zitat

13 hat folgendes geschrieben::
Das stimmt allerdings.
Der Spatz in der Hand... Winken


Und wenn der Gegner die Kosten zu tragen hat, bleibt man als Anwalt auch nicht nur auf den PKH-Gebühren sitzen...
_________________
Karma statt Punkte!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 02.12.05, 11:58    Titel: Antworten mit Zitat

RA Mittig hat folgendes geschrieben::
Mein Eindruck ist, dass die meisten Anwälte gar nicht wissen, dass dies zulässig ist.


Wie groß ist auch die Wahrscheinlichkeit, daß ein PKH-Mandant den Vorschuß zahlen kann oder will?
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 02.12.05, 12:15    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::

Wie groß ist auch die Wahrscheinlichkeit, daß ein PKH-Mandant den Vorschuß zahlen kann oder will?


Wenn der RA anderweitig ausreichend ausgelastet ist, hofft er vermutlich, daß der Mandant nicht zahlen kann oder will.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
RA Mittig
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.06.2005
Beiträge: 53
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 02.12.05, 12:33    Titel: Antworten mit Zitat

Also das ist natürlich meistens ein Problem - also die Zahlungsfähigkeit. Ohne Vorschuss gibts aber keine Mandatsannahme - außer in Ausnahmefällen.

Etwas anderes gilt übrigens angeblich in Scheidungssachen. Kollegen berichteten mir, dass sie dort weniger Probleme mit den Vorschüssen haben. Das liegt offenbar daran, dass es oftmals Verwandte (Mütter und Väter meistens) gibt, die ein "emotionales" Interesse daran haben, dass z.B. die Tochter "den Mistkerl" endlich los wird und den Vorschuss für das Kind zahlen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Max77
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.08.2005
Beiträge: 1300
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 02.12.05, 13:21    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
außerdem bekommt der RA, wenn das Ganze über PKH läuft, geringere Gebühren als er sie von dem Mandanten verlangen könnte, zumindest wenn der Gegenstandswert über 3000 € liegt.


Ich werde demnächst wahrscheinlich ein PKH-Verfahren führen (lassen) und mich interessiert, ob mein Anwalt auch anständig bezahlt wird. Bei einem Streitwert unter 3000 € bekommt der Anwalt also die normalen Gebühren. Stimmt das?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 02.12.05, 14:27    Titel: Antworten mit Zitat

Max77 hat folgendes geschrieben::
... und mich interessiert, ob mein Anwalt auch anständig bezahlt wird.


Das ist ja eine sehr löbliche Einstellung!! Sehr glücklich

Max77 hat folgendes geschrieben::
Bei einem Streitwert unter 3000 € bekommt der Anwalt also die normalen Gebühren. Stimmt das?


Jo.
_________________
Karma statt Punkte!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
13
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: Lower Saxony

BeitragVerfasst am: 03.12.05, 01:02    Titel: Antworten mit Zitat

RA Mittig hat folgendes geschrieben::
Mein Eindruck ist, dass die meisten Anwälte gar nicht wissen, dass dies zulässig ist.


Worauf stützen Sie das?
_________________
MfG
13
Lach nicht!! Freu Dich anders! Mr. Green
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
Seite 1 von 2

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.