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folgender Sachverhalt ist bekannt:
Person A schreibt über seinen Anwalt an das Landesgericht in einer Klage beleidigende Dinge über Person C, beklagt wird jedoch Person B wegen aglistiger Täuschung. Er habe angeblich verschwiegen, daß Person C ein ....... ist, desshalb wolle er hier nicht mehr wohnen und der Kaufvertrag wäre somit ungültig.
Der Beklagte (Person B) hat die Klage natürlich Person C (Miteigentümer im Haus der in der Kalage beleidigt wurde) gezeigt, der ist natürlich stinksauer über Person A, daß diese solch einen Müll geschrieben hat und ging zum Anwalt.
Anwalt setzt ein Schreiben auf, in dem Person A erklären muß daß er so etwas nie wieder tut und bei jeder Zuwiderhandlung 10.000 € bezahlen muß. Gliechzeitig hat er die Kostenrechnung mit gesendet.
Was kann Person A nun tun, er kann ja nicht behaupten er habe diese Beleidigungen nicht seinen Anwalt schreiben lassen, da diese ja in Schriftform vorliegen.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 26.01.06, 18:42 Titel:
Ich frage mich gerade, auf was für eine beleidigende Bezeichnung man eigentlich eine Klage stützen kann ("mein Vermieter hat verschwiegen, daß im Haus noch ein arroganter Idiot wohnt"?).
Unabhängig davon wird man ja wohl in dem Zivilprozeß begründen müssen, wieso der C ein ... ist und deswegen der Klage stattzugeben sei. Kann man das, wäre auch eine evtl. Abmahnung wohl gegenstandslos, da §192 StGB dann wohl nicht einschlägig ist. Kann man das nicht, wäre der Fall erneut zu prüfen. Evtl. wäre §193 StGB einschlägig, dazu kann man aber so pauschal nichts sagen. (Ein klassisches Beispiel für §193 StGB wäre der Scheidungsprozeß, in dem Worte wie "Rabenvater" oder "erziehungsunfähig" zur zugestandenen harten Auseinandersetzung gehören und in der Regel keinen §185 StGB einschlägig machen.) _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005 Beiträge: 383 Wohnort: im wilden Süden
Verfasst am: 01.02.06, 13:06 Titel:
Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Ich frage mich gerade, auf was für eine beleidigende Bezeichnung man eigentlich eine Klage stützen kann ("mein Vermieter hat verschwiegen, daß im Haus noch ein arroganter Idiot wohnt"?).
Unabhängig davon wird man ja wohl in dem Zivilprozeß begründen müssen, wieso der C ein ... ist und deswegen der Klage stattzugeben sei. Kann man das, wäre auch eine evtl. Abmahnung wohl gegenstandslos, da §192 StGB dann wohl nicht einschlägig ist. Kann man das nicht, wäre der Fall erneut zu prüfen. Evtl. wäre §193 StGB einschlägig, dazu kann man aber so pauschal nichts sagen. (Ein klassisches Beispiel für §193 StGB wäre der Scheidungsprozeß, in dem Worte wie "Rabenvater" oder "erziehungsunfähig" zur zugestandenen harten Auseinandersetzung gehören und in der Regel keinen §185 StGB einschlägig machen.)
ok, habe ich glaube verstanden.
Was für Möglichkeiten bestehen bei einer Beleidigung, außer eine Unterlassungserklärung dem Beleidiger zukommen zu lassen ?
Anmeldungsdatum: 27.03.2005 Beiträge: 383 Wohnort: im wilden Süden
Verfasst am: 11.03.06, 20:53 Titel: Unterlassungsklage eingereicht, was nun ?
Hallo Forum,
mein Anwalt hat eine Unterlassungsklage wegen Beleidigung eingereicht, sofort am nächsten Tag kam vom Gericht der Termin zur Verhandlung, hier heißt es:
Termin zur Güteverhandlung und früher erster Termin zur mündlichen Verhandlung wird festgesetzt auf: Was heisst denn nun das wieder ??? Ich wurde auf das übelste beleidigt und es wird ein Weichspülgang vom Gericht angeboten ?
Mein Anwalt hatte versucht eine Unterlassungserklärung dem Beklagten zuzusenden, hier kam das Einschreiben mit Annahme verweigert zurück, deshlab auch die Klage !
Was noch seltsam ist, der Beklagte ist von türkischer (oder andere) Nationalität. Das Schreiben des Gerichtes wurde vom Direktor des Amtsgerichts gezeichnet, ist wohl auch ein türkischer Name (*Name durch Moderator entfernt*). Hier könnte ja man auf Gedanken kommen ? - nennt man so etwas nicht Befangenheit ? Hinweis: Nein, ich bin nicht fremdenfeindlich, sondern habe nur eine normale Frage gestellt, ist so etwas denkbar oder ist es quatsch. Wie ist die Erfahrung in praxsis, ist dies eine denkbare Variante ?
Zuletzt bearbeitet von killefiz am 12.03.06, 11:50, insgesamt 1-mal bearbeitet
Ungeachtet des Umstands, dass ein "realer" Nachname noch weniger gern, und das sogar zu recht, gelesen wird, als ein Firmenname, liegt nie und nimmer eine Befangenheit vor, wenn der Richter, der übrigens die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen muss, um als Richter dienen zu können, wohlmöglich mit einem Verfahrensbeteiligten gleicher, hier türkischer, Abstammung war.
Sie haben doch einen Anwalt. Die Gebühr erhöht sich doch so oder so nicht, wenn Sie ihn zwei oder zehn Fragen in der gleichen Angelegenheit stellen. _________________ Du kommst eigentlich mit jedem zurecht, auch wenn manche Situationen mitunter schwierig sind, weil deine Mitschüler dich sehr mögen und dich mit ihrer Zuneigung gar nicht in Ruhe lassen können.
Zuletzt bearbeitet von kuaja am 12.03.06, 02:44, insgesamt 1-mal bearbeitet
Anmeldungsdatum: 27.03.2005 Beiträge: 383 Wohnort: im wilden Süden
Verfasst am: 11.03.06, 20:57 Titel: Unterlassungsklage was folgt dann ?/Befangenheit ?
Hallo Forum,
mein Anwalt hat eine Unterlassungsklage wegen Beleidigung eingereicht, sofort am nächsten Tag kam vom Gericht der Termin zur Verhandlung, hier heißt es:
Termin zur Güteverhandlung und früher erster Termin zur mündlichen Verhandlung wird festgesetzt auf: Was heisst denn nun das wieder ??? Ich wurde auf das übelste beleidigt und es wird ein Weichspülgang vom Gericht angeboten ?
Mein Anwalt hatte versucht eine Unterlassungserklärung dem Beklagten zuzusenden, hier kam das Einschreiben mit Annahme verweigert zurück, deshlab auch die Klage !
Was noch seltsam ist, der Beklagte ist von türkischer Nationalität. Das Schreiben des Gerichtes wurde vom Direktor des Amtsgerichts gezeichnet, ist wohl auch ein türkischer Name (Agheg....). Hier könnte ja man auf Gedanken kommen ? - nennt man so etwas nicht Befangenheit ? Ich möchte ja nicht unfair sein, aber man macht sich seine Gedanken. Wer muß eigentlich die Anwalts- und Gerichtskosten bezahlen ?
Was noch seltsam ist, der Beklagte ist von türkischer Nationalität. Das Schreiben des Gerichtes wurde vom Direktor des Amtsgerichts gezeichnet, ist wohl auch ein türkischer Name (Aghe...)
Seltsam, welche Zufälle. Neulich erst war ich (Deutscher) als Zeuge vor einem Landgericht.
Der Angeklagte war ein Deutscher (Müller) Die Richter (Meier, Müller, Schulz) waren auch Deutsche.
Wenn nun die beiden Schöffen auch Deutsche sind, dann ist der ganze Laden befangen.
mano
Zuletzt bearbeitet von mano am 12.03.06, 21:17, insgesamt 1-mal bearbeitet
Das ist seit etlicher Zeit Pflicht; vor dem eigentlichen Hauptverfahren ist eine Güteverhandlung durchzuführen. Meistens besteht diese in der Frage: "Besteht die Möglichkeit der Einigung? Nein?! Dann machen wir weiter!"
Zitat:
der Beklagte ist von türkischer Nationalität. Das Schreiben des Gerichtes wurde vom Direktor des Amtsgerichts gezeichnet, ist wohl auch ein türkischer Name (Agheg....). Hier könnte ja man auf Gedanken kommen ? - nennt man so etwas nicht Befangenheit ?
Wenn ich Türke wäre, käme ich eventuell auch auf die Idee, einen Befangenheitsantrag zu erwägen: der Nachname des Richters klingt armenisch.
_________________ Grüße,
Abrazo
Killefiz, du bist doch der Mann, der schon „drei Seiten aus der Luft gegriffene Behauptungen, Herabwürdigungen und Defätismus über sich“ lesen musste, und
„nicht mal mehr im Ort in die Vereine gehen“ kann in denen du schon 20 Jahre bist, ohne daß du darauf angesprochen wirst, siehe http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?p=289002&highlight=#289002
Da müsstest du doch schon geahnt haben, dass man dir bei Gericht nur Böses will.
Stell ruhig deinen Befangenheitsantrag, verschlimmern wird er deinen Ruf in der überschaubaren Region dieses schwäbischen Provinzgerichtes sicher nicht.
Übrigens: Mit nur zwei Mausklicks hättest du herausfinden können, dass der Richter eine Richterin ist, und das diese zwei Vornamen hat. Nein, sie heißt nicht Fatma, Hatice oder Gülistan. Der eine ist der Name der Großmutter von Jesus Christus, der zweite wird vor allem in katholischen Kreisen als zusätzlicher Vorname verwendet. Beide Namen sind hebräischen Ursprungs, können aber mittlerweile getrost als urdeutsch bezeichnet werden.
killefiz hat folgendes geschrieben::
Ich möchte ja nicht unfair sein, aber man macht sich seine Gedanken.
Dito. In diesem Zusammenhang wieder interessant, noch einmal nachzulesen:
jaeckel hat folgendes geschrieben::
„Angehörige derselben Berufsgruppe/Rasse/Religion/Partei sind für Querulanten stets durch ein unsichtbares, aber unzerstörbares Band der Solidarität verbunden. Sie sind bestrebt, Verfehlungen ihrer "Brüder" unter allen Umständen zu vertuschen und Außenstehende zu benachteiligen und zu verfolgen.“
kdM _________________ „Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
Schönen Sonntag!
kdM _________________ „Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
Anmeldungsdatum: 27.03.2005 Beiträge: 383 Wohnort: im wilden Süden
Verfasst am: 12.03.06, 11:19 Titel:
kuaja hat folgendes geschrieben::
Ungeachtet des Umstands, dass ein "realer" Nachname noch weniger gern, und das sogar zu recht, gelesen wird, als ein Firmenname, liegt nie und nimmer eine Befangenheit vor, wenn der Richter, der übrigens die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen muss, um als Richter dienen zu können, wohlmöglich mit einem Verfahrensbeteiligten gleicher, hier türkischer, Abstammung war.
Sie haben doch einen Anwalt. Die Gebühr erhöht sich doch so oder so nicht, wenn Sie ihn zwei oder zehn Fragen in der gleichen Angelegenheit stellen.
ich verstehe Ihre agressivität nicht ? Ich habe niemand beleidigt, nur meine Bedenken mitgeteilt, wenn dies anders gesehen wird ok. Ich bin auch nicht fremdenfeindlich, falls Sie mir was anhängen wollen.
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