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Unterlassungsklage was folgt dann ?/Befangenheit ?
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killefiz
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 383
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 26.01.06, 14:27    Titel: Unterlassungsansprüche/Abmahnung Antworten mit Zitat

Hallo Forum,

folgender Sachverhalt ist bekannt:
Person A schreibt über seinen Anwalt an das Landesgericht in einer Klage beleidigende Dinge über Person C, beklagt wird jedoch Person B wegen aglistiger Täuschung. Er habe angeblich verschwiegen, daß Person C ein ....... ist, desshalb wolle er hier nicht mehr wohnen und der Kaufvertrag wäre somit ungültig.

Der Beklagte (Person B) hat die Klage natürlich Person C (Miteigentümer im Haus der in der Kalage beleidigt wurde) gezeigt, der ist natürlich stinksauer über Person A, daß diese solch einen Müll geschrieben hat und ging zum Anwalt.

Anwalt setzt ein Schreiben auf, in dem Person A erklären muß daß er so etwas nie wieder tut und bei jeder Zuwiderhandlung 10.000 € bezahlen muß. Gliechzeitig hat er die Kostenrechnung mit gesendet.

Was kann Person A nun tun, er kann ja nicht behaupten er habe diese Beleidigungen nicht seinen Anwalt schreiben lassen, da diese ja in Schriftform vorliegen.
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 26.01.06, 18:42    Titel: Antworten mit Zitat

Ich frage mich gerade, auf was für eine beleidigende Bezeichnung man eigentlich eine Klage stützen kann ("mein Vermieter hat verschwiegen, daß im Haus noch ein arroganter Idiot wohnt"?).
Unabhängig davon wird man ja wohl in dem Zivilprozeß begründen müssen, wieso der C ein ... ist und deswegen der Klage stattzugeben sei. Kann man das, wäre auch eine evtl. Abmahnung wohl gegenstandslos, da §192 StGB dann wohl nicht einschlägig ist. Kann man das nicht, wäre der Fall erneut zu prüfen. Evtl. wäre §193 StGB einschlägig, dazu kann man aber so pauschal nichts sagen. (Ein klassisches Beispiel für §193 StGB wäre der Scheidungsprozeß, in dem Worte wie "Rabenvater" oder "erziehungsunfähig" zur zugestandenen harten Auseinandersetzung gehören und in der Regel keinen §185 StGB einschlägig machen.)
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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killefiz
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 383
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 01.02.06, 13:06    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Ich frage mich gerade, auf was für eine beleidigende Bezeichnung man eigentlich eine Klage stützen kann ("mein Vermieter hat verschwiegen, daß im Haus noch ein arroganter Idiot wohnt"?).
Unabhängig davon wird man ja wohl in dem Zivilprozeß begründen müssen, wieso der C ein ... ist und deswegen der Klage stattzugeben sei. Kann man das, wäre auch eine evtl. Abmahnung wohl gegenstandslos, da §192 StGB dann wohl nicht einschlägig ist. Kann man das nicht, wäre der Fall erneut zu prüfen. Evtl. wäre §193 StGB einschlägig, dazu kann man aber so pauschal nichts sagen. (Ein klassisches Beispiel für §193 StGB wäre der Scheidungsprozeß, in dem Worte wie "Rabenvater" oder "erziehungsunfähig" zur zugestandenen harten Auseinandersetzung gehören und in der Regel keinen §185 StGB einschlägig machen.)


ok, habe ich glaube verstanden.

Was für Möglichkeiten bestehen bei einer Beleidigung, außer eine Unterlassungserklärung dem Beleidiger zukommen zu lassen ?
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killefiz
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 383
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 11.03.06, 20:53    Titel: Unterlassungsklage eingereicht, was nun ? Antworten mit Zitat

Hallo Forum,

mein Anwalt hat eine Unterlassungsklage wegen Beleidigung eingereicht, sofort am nächsten Tag kam vom Gericht der Termin zur Verhandlung, hier heißt es:

Termin zur Güteverhandlung und früher erster Termin zur mündlichen Verhandlung wird festgesetzt auf: Was heisst denn nun das wieder ??? Ich wurde auf das übelste beleidigt und es wird ein Weichspülgang vom Gericht angeboten ?

Mein Anwalt hatte versucht eine Unterlassungserklärung dem Beklagten zuzusenden, hier kam das Einschreiben mit Annahme verweigert zurück, deshlab auch die Klage !

Was noch seltsam ist, der Beklagte ist von türkischer (oder andere) Nationalität. Das Schreiben des Gerichtes wurde vom Direktor des Amtsgerichts gezeichnet, ist wohl auch ein türkischer Name (*Name durch Moderator entfernt*). Hier könnte ja man auf Gedanken kommen ? - nennt man so etwas nicht Befangenheit ? Hinweis: Nein, ich bin nicht fremdenfeindlich, sondern habe nur eine normale Frage gestellt, ist so etwas denkbar oder ist es quatsch. Wie ist die Erfahrung in praxsis, ist dies eine denkbare Variante ?


Zuletzt bearbeitet von killefiz am 12.03.06, 11:50, insgesamt 1-mal bearbeitet
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kuaja
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Anmeldungsdatum: 29.05.2005
Beiträge: 1606

BeitragVerfasst am: 11.03.06, 20:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ungeachtet des Umstands, dass ein "realer" Nachname noch weniger gern, und das sogar zu recht, gelesen wird, als ein Firmenname, liegt nie und nimmer eine Befangenheit vor, wenn der Richter, der übrigens die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen muss, um als Richter dienen zu können, wohlmöglich mit einem Verfahrensbeteiligten gleicher, hier türkischer, Abstammung war.

Sie haben doch einen Anwalt. Die Gebühr erhöht sich doch so oder so nicht, wenn Sie ihn zwei oder zehn Fragen in der gleichen Angelegenheit stellen.
_________________
Du kommst eigentlich mit jedem zurecht, auch wenn manche Situationen mitunter schwierig sind, weil deine Mitschüler dich sehr mögen und dich mit ihrer Zuneigung gar nicht in Ruhe lassen können.


Zuletzt bearbeitet von kuaja am 12.03.06, 02:44, insgesamt 1-mal bearbeitet
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killefiz
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 383
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 11.03.06, 20:57    Titel: Unterlassungsklage was folgt dann ?/Befangenheit ? Antworten mit Zitat

Hallo Forum,

mein Anwalt hat eine Unterlassungsklage wegen Beleidigung eingereicht, sofort am nächsten Tag kam vom Gericht der Termin zur Verhandlung, hier heißt es:

Termin zur Güteverhandlung und früher erster Termin zur mündlichen Verhandlung wird festgesetzt auf: Was heisst denn nun das wieder ??? Ich wurde auf das übelste beleidigt und es wird ein Weichspülgang vom Gericht angeboten ?

Mein Anwalt hatte versucht eine Unterlassungserklärung dem Beklagten zuzusenden, hier kam das Einschreiben mit Annahme verweigert zurück, deshlab auch die Klage !

Was noch seltsam ist, der Beklagte ist von türkischer Nationalität. Das Schreiben des Gerichtes wurde vom Direktor des Amtsgerichts gezeichnet, ist wohl auch ein türkischer Name (Agheg....). Hier könnte ja man auf Gedanken kommen ? - nennt man so etwas nicht Befangenheit ? Ich möchte ja nicht unfair sein, aber man macht sich seine Gedanken. Wer muß eigentlich die Anwalts- und Gerichtskosten bezahlen ?
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mano
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 11.03.06, 21:07    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

killefiz hat folgendes geschrieben::
Was noch seltsam ist, der Beklagte ist von türkischer Nationalität. Das Schreiben des Gerichtes wurde vom Direktor des Amtsgerichts gezeichnet, ist wohl auch ein türkischer Name (Aghe...)


Seltsam, welche Zufälle. Neulich erst war ich (Deutscher) als Zeuge vor einem Landgericht.
Der Angeklagte war ein Deutscher (Müller) Die Richter (Meier, Müller, Schulz) waren auch Deutsche.
Wenn nun die beiden Schöffen auch Deutsche sind, dann ist der ganze Laden befangen. Lachen

mano


Zuletzt bearbeitet von mano am 12.03.06, 21:17, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Holzschuher
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 11.03.06, 21:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

zunächst: http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=3611

Zitat:
Termin zur Güteverhandlung


Das ist seit etlicher Zeit Pflicht; vor dem eigentlichen Hauptverfahren ist eine Güteverhandlung durchzuführen. Meistens besteht diese in der Frage: "Besteht die Möglichkeit der Einigung? Nein?! Dann machen wir weiter!"



Zitat:
der Beklagte ist von türkischer Nationalität. Das Schreiben des Gerichtes wurde vom Direktor des Amtsgerichts gezeichnet, ist wohl auch ein türkischer Name (Agheg....). Hier könnte ja man auf Gedanken kommen ? - nennt man so etwas nicht Befangenheit ?


Das ist jetzt nicht Ihr ernst, oder?

Gruß
Peter H.
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Gruß
Peter H.
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mano
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 11.03.06, 21:37    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

alles zweimal hier?

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=61005

mano
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 11.03.06, 22:08    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich Türke wäre, käme ich eventuell auch auf die Idee, einen Befangenheitsantrag zu erwägen: der Nachname des Richters klingt armenisch.
Cool
_________________
Grüße,
Abrazo
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Max77
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Anmeldungsdatum: 23.08.2005
Beiträge: 1300
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 12.03.06, 00:56    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::
Wenn ich Türke wäre, käme ich eventuell auch auf die Idee, einen Befangenheitsantrag zu erwägen: der Nachname des Richters klingt armenisch.
Cool


Lachen
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 12.03.06, 01:04    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::
der Nachname des Richters klingt armenisch.


Das dachte ich auch gerade. Winken
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kdM
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Anmeldungsdatum: 27.09.2004
Beiträge: 3223
Wohnort: Raum Flensburg-Regensburg

BeitragVerfasst am: 12.03.06, 08:27    Titel: Antworten mit Zitat

Killefiz, du bist doch der Mann, der schon „drei Seiten aus der Luft gegriffene Behauptungen, Herabwürdigungen und Defätismus über sich“ lesen musste, und
„nicht mal mehr im Ort in die Vereine gehen“ kann in denen du schon 20 Jahre bist, ohne daß du darauf angesprochen wirst, siehe http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?p=289002&highlight=#289002
Da müsstest du doch schon geahnt haben, dass man dir bei Gericht nur Böses will. Böse

Pfeil Geht es dir hier um die „Beleidigung“, die du in http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?p=286812&highlight=#286812 diskutieren wolltest? Sehr böse

Pfeil Hast du den stummen Anwalt aus http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?p=268557&highlight=#268557
eigentlich mittlerweile ersetzt durch den, der das Messer wetzt, oder schreibst du deine Schriftsätze wieder selber? Auf den Arm nehmen

Stell ruhig deinen Befangenheitsantrag, verschlimmern wird er deinen Ruf in der überschaubaren Region dieses schwäbischen Provinzgerichtes sicher nicht.

Übrigens: Mit nur zwei Mausklicks hättest du herausfinden können, dass der Richter eine Richterin ist, und das diese zwei Vornamen hat. Nein, sie heißt nicht Fatma, Hatice oder Gülistan. Der eine ist der Name der Großmutter von Jesus Christus, der zweite wird vor allem in katholischen Kreisen als zusätzlicher Vorname verwendet. Beide Namen sind hebräischen Ursprungs, können aber mittlerweile getrost als urdeutsch bezeichnet werden.

killefiz hat folgendes geschrieben::

Ich möchte ja nicht unfair sein, aber man macht sich seine Gedanken.

Dito. In diesem Zusammenhang wieder interessant, noch einmal nachzulesen:
jaeckel hat folgendes geschrieben::
„Angehörige derselben Berufsgruppe/Rasse/Religion/Partei sind für Querulanten stets durch ein unsichtbares, aber unzerstörbares Band der Solidarität verbunden. Sie sind bestrebt, Verfehlungen ihrer "Brüder" unter allen Umständen zu vertuschen und Außenstehende zu benachteiligen und zu verfolgen.“

- ganzer Text unter http://www.recht.de/phpbb/kb.php?mode=article&k=22

kdM
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„Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
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kdM
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Anmeldungsdatum: 27.09.2004
Beiträge: 3223
Wohnort: Raum Flensburg-Regensburg

BeitragVerfasst am: 12.03.06, 08:38    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
I
Unabhängig davon wird man ja wohl in dem Zivilprozeß begründen müssen, wieso der C ein ... ist und deswegen der Klage stattzugeben sei.


Entfällt das nach dem zu erwartenden Befangenheitsantrag des C wegen des Nachnamens der Richterin (siehe http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=61005 ) nicht nach § 291 ZPO?

Schönen Sonntag!
kdM
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„Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
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killefiz
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 383
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 12.03.06, 11:19    Titel: Antworten mit Zitat

kuaja hat folgendes geschrieben::
Ungeachtet des Umstands, dass ein "realer" Nachname noch weniger gern, und das sogar zu recht, gelesen wird, als ein Firmenname, liegt nie und nimmer eine Befangenheit vor, wenn der Richter, der übrigens die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen muss, um als Richter dienen zu können, wohlmöglich mit einem Verfahrensbeteiligten gleicher, hier türkischer, Abstammung war.

Sie haben doch einen Anwalt. Die Gebühr erhöht sich doch so oder so nicht, wenn Sie ihn zwei oder zehn Fragen in der gleichen Angelegenheit stellen.


ich verstehe Ihre agressivität nicht ? Ich habe niemand beleidigt, nur meine Bedenken mitgeteilt, wenn dies anders gesehen wird ok. Ich bin auch nicht fremdenfeindlich, falls Sie mir was anhängen wollen.
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