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Private Rentenversicherung beitragsfrei stellen
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mruniversum
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.03.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 23.03.06, 21:11    Titel: Private Rentenversicherung beitragsfrei stellen Antworten mit Zitat

hallo,

folgendes szenario:
man schließt eine private rentenversicherung ab, inkl. dynamik.
nach ein paar jahren wiederspricht man der dynamik, weil es sonst zu teuer wird, dies akzeptiert die versicherungsgesellschaft.

nun möchte man die versicherung komplett beitragsfrei stellen!
grund könnte sein, dass sie
a) zu teuer ist, man das geld nicht mehr >übrig< hat
b) man möchte mit dem geld lieber selber arbeiten (fonds, festgeld, anleihen)

nun teilt man dies der versicherung mit, diese antwortet dass die police nicht beitragsfrei gestellt werden kann, da noch kein "rückkaufwert vorhanden ist, um daraus eine beitragsfreie rente bilden zu können"

welche möglichkeit könnte es nun geben da elegant rauszukommen?
natürlich sollen die bereits gezahlten beiträge nicht 'verschwinden', sondern sollen weiter verzinst werden und in >40 jahren ausgezahlt werden.


vielen dank,
mfg mruniversum
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 24.03.06, 07:06    Titel: Antworten mit Zitat

Es stellt sich die Frage, wieso nach ein paar Jahren noch kein Rückkaufswert vorhanden ist.

Wurde der Versicherungsnehmer bei Vertragsschluss eindeutig darauf hingewiesen? Zu dieser Thematik gibt es Urteile des Bundesgerichtshofes aus jüngerer Zeit.
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chatterhand
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 24.03.06, 09:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,
elegant?
Hmm, die Police scheint zumindest ja schon mehrere Jahre gelaufen zu sein.
Ist halt die Frage ob die Rechtsprechung, die Rembrandt angesprochen hat, für diesen Vertrag gilt bzw. die Situation die Gleiche ist.

Sofern eine Beitragsfreistellung noch nicht möglich ist (siehe Garantiewerttabelle der Police bzw. Auskunft des Versicherers) wird idR dann ein Rückkaufswert ausgezahlt, sofern vorhanden.

Vielleicht hilft es, den Vertrag auf den Mindestbeitrag zu reduzieren und evtl. eingeschlossene Zusätze, die definitiv nicht benötigt werden, auszuschließen.

Ich unterstelle mal, daß dieser Vertrag noch nach der alten Regelung mit steuerfreiem Kapitalwahlrecht abgeschlossen wurde. Das würde ich mir nach Möglichkeit erhalten.
_________________
chatterhand
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mruniversum
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.03.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 25.03.06, 15:42    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,
der vertrag läuft seit 2003.
in 2006 besteht ein rückkaufswert von 0 €,
in 2007 von 108 €.
bedeutet das, dass wenn man den vertrag in 2007 kündigt, 108 € bekommt?
was genau bedeutet rückkaufswert?

danke schonmal!
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Londarius
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 25.03.06, 16:23    Titel: Antworten mit Zitat

Entscheident ist bei der Berechnung der Rückkaufswerte (das ist der Wert, der nach Abzug aller Kosten und Abzüge zur tatsächlichen Auszahlung kommt) ob die Versicherung das sog. Zillmer-Verfahren angewendet hat oder nicht und wie dieses Verfahren konkret umgesetzt worden ist.

Bei dem Zillmerverfahren werden zu Beginn der Kapitalversicherung alle Kosten in Abzug gebracht, so dass der VN mit einem Minuskonto startet. Echte Rückkaufswerte finden sich daher (von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich) erst nach Ablauf des 2. bzw. 3. Versicherungsjahres.

Im BHG-Urteil vom 12.10.2005 wurde dieses Verfahren jedoch als rechtswidrig abgestraft. Daher würde ich die Versicherung bitten, die Rückkaufswerte nach neuer Rechtssprechung erneut zu berechnen. Im Zweifelsfall hilft nur der Gang zum RA, denn durch die Aktualität des Urteils ist es fraglich, wie die Gesellschaften darauf reagieren werden.

Anm.: Eine Beitragsfreistellung ist nicht möglich, wenn keine Rückkaufswerte (beitragsfreie V.-Summe) vorhanden sind. Wäre auch unsinnig, eine Versicherung mit 0,00€ beitragsfrei zu stellen oder?!

P.S. Richtig, in 2007 gibts dann 108,00 €
_________________
Sämtliche Beiträge erheben keinen Anspruch auf absolute Richtigkeit! Im Zweifelsfall bitte an eine entsprechende rechtskundige Stelle wenden.
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mruniversum
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.03.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 28.03.06, 13:10    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,
d.h. dann auch, dass man die versicherung in 2007, wo ein rückkaufswert von 108 euro besteht, beitragsfrei setellen kann oder?
nehmen wir einen jahresbeitrag von 800 euro an.
die versicherung läuft bis zum ende der laufzeit. ist die auszahlsumme dann die verzinsung von den 108 euro, oder den tatsächlich eingezahlten 4000 euro? (5 jahre * 800 €)
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Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 28.03.06, 13:59    Titel: Antworten mit Zitat

mruniversum hat folgendes geschrieben::
hallo,
d.h. dann auch, dass man die versicherung in 2007, wo ein rückkaufswert von 108 euro besteht, beitragsfrei setellen kann oder?
nehmen wir einen jahresbeitrag von 800 euro an.
die versicherung läuft bis zum ende der laufzeit. ist die auszahlsumme dann die verzinsung von den 108 euro, oder den tatsächlich eingezahlten 4000 euro? (5 jahre * 800 €)



Na von den 108 €uro, der Rest ist doch Gebühr bzw. Arbeitsaufwand des Versicherers...
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mruniversum
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.03.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 28.03.06, 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

Dookie82 hat folgendes geschrieben::
mruniversum hat folgendes geschrieben::
hallo,
d.h. dann auch, dass man die versicherung in 2007, wo ein rückkaufswert von 108 euro besteht, beitragsfrei setellen kann oder?
nehmen wir einen jahresbeitrag von 800 euro an.
die versicherung läuft bis zum ende der laufzeit. ist die auszahlsumme dann die verzinsung von den 108 euro, oder den tatsächlich eingezahlten 4000 euro? (5 jahre * 800 €)



Na von den 108 €uro, der Rest ist doch Gebühr bzw. Arbeitsaufwand des Versicherers...


oh man, das ist ja echt ärgerlich Verrückt
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ihuehn
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 28.03.06, 16:21    Titel: Antworten mit Zitat

Wirklich ärgerlich, fragt sich nur, für wen. Erst einen Vertrag mit einem Versicherer bis zum Rentenalter eingehen, dann es sich auf einmal anders überlegen und sich dann noch beschweren, dass nicht alles Geld ausbezahlt wird.

Wenn Sie eine kurzfristige Anlage tätigen wollen, deponieren Sie Ihr Geld lieber auf einem Tagesgeldkonto. Dann bekommen Sie aber auch sehr viel weniger Zinsen. Das ist dann der Preis für die höhere Liquidität.

(war das jetzt auch der Klugscheißermodus...? Winken )
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Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
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denotto
Gast





BeitragVerfasst am: 28.03.06, 17:18    Titel: Antworten mit Zitat

wirklich ärgerlich für den vermittler, muss er doch ggf. provision zurückzahlen. Lachen
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ihuehn
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 28.03.06, 17:28    Titel: Antworten mit Zitat

Stimmt das kommt noch dazu. Ich mag Leute nicht, die sich nicht entscheiden können- heute hü morgen hott. Daher war das auch nicht ganz so ironisch gemeint Smilie
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mruniversum
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.03.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 18.04.06, 14:07    Titel: Antworten mit Zitat

ihuehn hat folgendes geschrieben::
Stimmt das kommt noch dazu. Ich mag Leute nicht, die sich nicht entscheiden können- heute hü morgen hott. Daher war das auch nicht ganz so ironisch gemeint Smilie

was heißt leute die sich nicht entscheiden können?
es passieren nunmal unvorhersehbare sachen wie arbeitslosigkeit etc., abgesehen davon machen menschen auch fehler.
also ist es wohl verständlich wenn man sich erkundigt wie man aus so sachen wieder rauskommt, oder wachsen bei dir die euroscheine im garten?
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ihuehn
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 18.04.06, 14:45    Titel: Antworten mit Zitat

mruniversum hat folgendes geschrieben::
oder wachsen bei dir die euroscheine im garten?


Oh, das wär ja schön. Nein, so ist es definitiv nicht.

Ich bin nur der Meinung, dass
Zitat:
nach ein paar jahren
ein überschaubarer Zeitraum ist. D. h., man kann sich vorher überlegen, ob man eine derart lange Anlage tätigen möchte oder nicht.

Ich bin dabei eher auf diesen Punkt eingegangen:
Zitat:
b) man möchte mit dem geld lieber selber arbeiten (fonds, festgeld, anleihen)


Für Arbeitslosigkeit kann niemand was, das ist richtig, aber das kam hier bisher auch nicht zur Sprache. Sondern lediglich
Zitat:
zu teuer
Und was eine Reduzierung der Beiträge betrifft, kann man sich häufig mit dem Versicherer einigen.

Dass auch bei einem vorhandenen Rückkaufswert keine Beitragsfreistellung möglich ist, leigt häufig an tariflichen Gegebenheiten. Es muss eine Mindestversicherungssumme oder eine Mindestrente zum Auszahlungstermin übrigbleiben. Ist dies nicht gewährleistet, kann nur gekündigt werden.
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mruniversum
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.03.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 08:59    Titel: Antworten mit Zitat

Londarius hat folgendes geschrieben::

Im BHG-Urteil vom 12.10.2005 wurde dieses Verfahren jedoch als rechtswidrig abgestraft. Daher würde ich die Versicherung bitten, die Rückkaufswerte nach neuer Rechtssprechung erneut zu berechnen. Im Zweifelsfall hilft nur der Gang zum RA, denn durch die Aktualität des Urteils ist es fraglich, wie die Gesellschaften darauf reagieren werden.


hi,
habe im internet danach gesucht aber bin nicht wirklich fündig geworden.
gibt es quellen dazu?!?

danke
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Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 20.04.06, 09:27    Titel: Antworten mit Zitat

mruniversum hat folgendes geschrieben::
Londarius hat folgendes geschrieben::

Im BHG-Urteil vom 12.10.2005 wurde dieses Verfahren jedoch als rechtswidrig abgestraft. Daher würde ich die Versicherung bitten, die Rückkaufswerte nach neuer Rechtssprechung erneut zu berechnen. Im Zweifelsfall hilft nur der Gang zum RA, denn durch die Aktualität des Urteils ist es fraglich, wie die Gesellschaften darauf reagieren werden.


hi,
habe im internet danach gesucht aber bin nicht wirklich fündig geworden.
gibt es quellen dazu?!?

danke



IV. Zivilsenat 12.10.2005 IV ZR 162/03 Leitsatzentscheidung
siehe auch: Pressemitteilung Nr. 138/05 vom 12.10.2005
IV. Zivilsenat 12.10.2005 IV ZR 177/03 siehe auch: Pressemitteilung Nr. 138/05 vom 12.10.2005
IV. Zivilsenat 12.10.2005 IV ZR 245/03 siehe auch: Pressemitteilung Nr. 138/05 vom 12.10.2005
VIII. Zivilsenat 12.10.2005 VIII ZR 179/05


Oder einfach hier 12.10.2005 eingeben Entscheidungen und dann links unter Suchen...

http://www.bundesgerichtshof.de
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