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BITTE UM SCHNELLE BEANTWORTUNG
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mese
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Anmeldungsdatum: 10.03.2006
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: 04.04.06, 17:08    Titel: BITTE UM SCHNELLE BEANTWORTUNG Antworten mit Zitat

Hallo liebe user.

ich habe folgende frage

nehmen wir an kunde A hat bei einer grosen deutschen bank (mit blauem viereck und
schrägstrich) ein girokonto.
nach einem jahr hat der kunde und die bank kein gutes verhälltnis mehr miteinander -
die filialleiterin macht einen internen eintrag aufs girokonto was auch ander mitarbeiter in anderen filialen sehen können.
jedesmal wenn die kundin geld abheben oder eine überweisung einreichen will wird ein rückruf bei ihrer filiale und bei der leiterin getätigt.
nach einiger zeit wird das konto gekündigt durch die bank.
nehmen wir auch an die kündigung war nicht rechtens,und die kundin hatte dadurch sehr viele unannehmlichkeiten.
nun möchte die kundin einen anwalt einschalten.
kann sie von der bank alle ihr betreffenden daten,von komtoerööfnung,kontoführung,internen eintrag bis hin zur kündigung anfordern.?
wie kann man diese erlangen.
oder werden alle daten für immer gelöscht nach kündigung?wohl kaum oder?

für eure schnelle antwort bedanke ich mich im vorraus

gruss
mese
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hjb
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Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 640
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 04.04.06, 17:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

im Rahmen der Vertragsfreiheit kann sowohl Bank als auch Kunde das Konto kündigen, wenn es einen von beiden nicht mehr gefällt. Die Bank kann "aus besonderem Grund" fristlos kündigen (z.B. Betrugsversuche, Pöbeleien) oder aber (wie sicher auch im Beispiel) fristgerecht. Da gibt es auch einige Regeln aus dem Verbraucherschutz. Bei dieser Meinung bleibe ich auch dann, wenn Sie (in anderen Postings) abweichende Auffassungen zum Kündigungsrecht der Bank haben.

Gegen die Kündigung der Bank kann ein Kunde auch mit Anwalt wenig tun. Ich weiss auch nicht, was das soll. Wenn das Verhältnis nicht mehr gut ist, warum sollte man sich da die Weiterführung des Kontos einklagen ? Es gibt ja noch andere (nettere) Banken.

Ich bin kein Experte in Datenschutzrecht, aber ich glaube (ohne Gewähr) dass man die über sich gespeicherten Daten anfordern kann. Das umfasst aber sicher nicht irgendwelche internen Vermerke.

Nach Kontolöschung werden die Originalunterlagen nach den handelsrechtlichen Bestimmungen 6 Jahre aufbewahrt. Elektronische Daten werden historisiert und sind noch eine Weile abrufbar. Buchungsdaten werden (egal ob Kontolöschung oder nicht) mindestens 10 Jahre aufbewahrt.

Gruss Hans-Jürgen
***
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myLord
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.04.2005
Beiträge: 544

BeitragVerfasst am: 04.04.06, 18:41    Titel: Re: BITTE UM SCHNELLE BEANTWORTUNG Antworten mit Zitat

mese hat folgendes geschrieben::

nach einem jahr hat der kunde und die bank kein gutes verhälltnis mehr miteinander -
die filialleiterin macht einen internen eintrag aufs girokonto was auch ander mitarbeiter in anderen filialen sehen können.
jedesmal wenn die kundin geld abheben oder eine überweisung einreichen will wird ein rückruf bei ihrer filiale und bei der leiterin getätigt.


Hmmm...... ich frage mich, wie man zu so einem Vermerk kommt. Und dann frage ich mich, was so ein Eintrag machen soll. Ich hätte dann auch gerne einen solchen Eintrag. Täglich 2-3x 1€ vom Konto abheben und schon ist der Eintrag raus.... (oder das Konto, wie in deinem fall, weg). Aber da verstehe ich das Problem nicht wirklich. Banken gibts wie Sand am Meer. Aber ich finde so einen Eintrag ziehmlich interessant. Was würde denn passieren, wenn du Geld am Automaten abhebst oder an einer Kasse zahlst? Ruft die Kassiererin dann die Filialleiterin an? Und was ist, wenn du Geld bei einer Bank abbuchst, die längere Öffnungszeiten hast, als deine Stammbank?
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Chess45
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 04.04.06, 20:32    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt Kunden die dürfen Ihre Konten nicht überziehen, da wird immer nachgefragt. Bei gewöhnlichen Kunden, wenn sie bekannt sind wird ohne Prüfung ausgezahlt.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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mese
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.03.2006
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: 04.04.06, 21:20    Titel: Antworten mit Zitat

also mal zu den ersten 3 antworten

tya so einen eintrag kann man leicht bekommen,es dient der reinen schikane ,weil die wahrscheinlich denken das man sich nicht zu wehr setzt.
natürlich gibr es banken wie sand am meer,die kundin hat ja auch mittlerweile gewechselt,und ist mit der jetzigen bank vollends zufrieden.
MY LORD die kassierein ruft jedesmal an,da sie sobald sie die kundin am pc aufruft,sie diesen eintrag sieht.ist die filialleiterin zu mittag gewesen ,musste die kundin warten und es gab definitiv keine auszahlung,weder vom dispo noch vom guthaben was reichlich vorhanden war,da die kundin ein gutes einkommen hatte..
auch kann es nicht daran liegen das man die kundin nicht kennt,da sie sogar ihren deutschen personalausweis vorlegt und ec karte.
hallo hans jürgen,über das vertragsrecht und kündigungsrecht möchte ich nicht diskutieren ,da ich aus anderen instanzen (ombudsman,gericht,rechtsanwalt,bafin)in meiner meinung mehrfach unterstützt wurde.
die kundin möchte bestimmt nicht auf weiterführen des kontos klagen,da sie wie oben geschrieben schon eine andere"nette bank" gefunden hat.
die bank soll auf schadensersatz verklagt werdenl,warum und wieso sollte nun uninterressant sein ,aber kann sagen das wir sehr gute gründe haben.auch wenn bei dem verfahren nur ein fingerzeig gegen die bank rauskommt,krieg ich es vieleicht hin das die filialleiterin auch mal einen "INTERNEN EINTRAG" bekommt(wäre dann nahmlich ihr zweiter) es kotzt mich einfach an ,daß die immer mit der unwissenheit der kunden rechnen.
es geht nur um die daten zwecks beweislage,da die kundin nicht mehr alle unterlagen lückenlos zusammen hat.
dankefür eure antwort

mese
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 05.04.06, 08:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

mese hat folgendes geschrieben::
kann sie von der bank alle ihr betreffenden daten,von komtoerööfnung,kontoführung,internen eintrag bis hin zur kündigung anfordern.?
wie kann man diese erlangen.


Ja, grundsätzlich hat der Kunde das Recht, diese Informationen von der Bank zu erhalten, sofern diese dort elektronisch gespeichert werden. Aus einem anderen Tread:

danyb hat folgendes geschrieben::
Versuch es doch mal mit dem berühmten Folterfragebogen !

Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf:

1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offenzulegen, welche Daten außer den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese Adressen identifizierte Person gespeichert haben, und aus welchen Quellen sämtliche mich betreffenden Daten stammen.
§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1-3 BDSG

2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offenzulegen.
§ 34 Abs. 1, § 43 Abs. 3 BDSG

3. Sie haben sämtliche meine Person/meine Adressen betreffenden Daten unverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen.
§ 28 Abs. 4, § 30 Abs. 3, § 43 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG

4. Ich untersage Ihnen jedwede zukünftige Speicherung meine Person bzw. meine Adressen betreffenden Daten ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung.
§ 28 Abs. 4, § 4 Abs. 1,2 BDSG

5. Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung.
§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4 BDSG

6. Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens.

7. Für die aus diesem Schreiben resultierende, selbstverständlich ausdrücklich erwünschte Kommunikation benutzen Sie bitte ausschließlich meine Adresse (deine Adresse) (siehe oben).

(Optionale Zusatzkeule, nur in ganz hartnäckigen Fällen nötig:)
Bitte haben Sie Verständnis dafür daß ich, sollten Sie dieses Schreiben ignorieren, mich gezwungen sehe, den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren. Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.
§38 Abs. 4, § 43 Abs. 3

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Kooperation.

Mit freundlichen Grüßen

(Name)


Wie man dem Zitat entnimmt, sind die gesetzlichen Datenschutzregeln von der Bank weitgehend unerfüllbar (zumindest mit einem angemessenen Aufwand). Von daher sollte man sich nicht wundern, wenn die Bank antwortet, dass die gespeicherten Daten denen der Kontoeröffnungsanträge und der Kontoauszüge entspricht und man die Daten bitte diesen Unterlagen entnehmen möge.

Ob Dispositionshinweise (der "Eintrag") von der Bank auf Anfrage herausgegeben würden? Nach Gesetz (s.o.) müsste sie eigentlich...

mese hat folgendes geschrieben::
MY LORD die kassierein ruft jedesmal an,da sie sobald sie die kundin am pc aufruft,sie diesen eintrag sieht.ist die filialleiterin zu mittag gewesen ,musste die kundin warten und es gab definitiv keine auszahlung,weder vom dispo noch vom guthaben was reichlich vorhanden war,da die kundin ein gutes einkommen hatte.


Ich glaube persönlich weder an Ufos noch an den Yeti noch an den Filialleiter einer deutschen Großbank, der aus reiner Schikane sich selbst, dem Kunden und anderen Mitarbeitern zusätzliche Arbeit macht. Wenn man ihn fragen würde, hätte er wahrscheinlich eine sachliche Begründung parat.

Aber unterstellen wir einmal, es wäre in der Tat reine Schikane.

mese hat folgendes geschrieben::
die bank soll auf schadensersatz verklagt werdenl


Wäre es also reine Schikane, so würden sich bei mir 2 Fragen stellen
- Wo liegt die Vertragsverletzung der Bank, die einen Schadensersatz rechtfertigt?
- Wo liegt der Schaden des Kunden?
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mese
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.03.2006
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: 05.04.06, 10:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo karsten

da heute alles elektronisch gespeichert ist,geh ich mal davon aus das die daten von der kundin auch zu erhalten sind ,vor allem wenn wann so einen netten brief schreibt,wie in deiner antwort.
zum sachverhalt ist folgendes zu sagen
bei kontoeröffnung wurde der bank der grund zum wechseln zu dieser bank genannt,das bei der anderen bank ein fälschlicherweise enstandener schufa eintrag kam,dadurch die alte bank das dispo gekündigt hat,und auch nach löschung und feststellung das es offensichtlich ein fehler war,das dispo nicht wieder eröffnet wurde.
diesen sachverhalt kannte die neue bank und hat ein dispo sofort eingerichtet.

die kundin gehört zu einer gruppe von 10 kunden die durch einen offiziellenvermittler dieser bank an diese herangeführt wurde.da bei 2 kunden unregelmässigkeiten gefunden wurde und diese gekündigt wurden,der vermittler rausgeschmissen wurde,wurde alle anderen 8/10 auch mit sanktionen belegt.NUR WARBEI DIESEN EIGENTLICH NICHTS ZU BEANSTANDEN.
die dispos bzw kredite die diese durch die bank genehmigt bekommen hat,hat die bank auf verdacht einfach gekündigt,wodurch den kunden ein erheblicher schaden entstanden ist.unter anderem áuch schufaeintrag.
natürlich hat die bank fadenscheilige begründungen,da sie weiss das diese aktion seitens der bank nicht korrekt ist.
mein anliegen ist diese falschen begründungen zu beweisen und dazu muss ich wissen wann und wieso gekündigt wurde und möchte deswegen diese einträge sehen und nicht nur vorgeschobene § in der agb der bank.die kunden wissen das es solche einträge gibt,da uns mitarbeiter andere filialen,die zugang zum konto haben,diese inoffiziell bestätigt haben.
die gründe die die bank für die kündigungen darlegt liegen zeitlich hinter dem datum der sanktionen und der kündigungen.bei einigen wurden keine kündigungsschreiben oder willenserklärungen an die kunden weitergeleitet,oder eine angemessene frist zur rükführung des dispos,oder zur behebung des problems gegeben.
DEßHALB MUSS ICH DIESE DATEN ÜBER DIE KUNDEN WANN ;WIESO;EINE KÜNDIGUNG VORGENOMMEN WURDE;UND DER KUNDE ANGESCHRIEBEN SEIN SOLL SEHEN:
wir wissen das aktuell keine einträge verändert oder nachträge gemacht wurden,die bezwecken das die bank ihre handlungen rechtfertigt.aber leider nur inofiziell.deshalb möchte ich dies schwarz auf weiss.
und wenns geht möchte ich nicht unbedingt die filialleiterin fragen,um nicht schlafende hunde zu wecken[/b]

für deine anwort bin ich dankbar
gruss
mese

PS. ICH HABE SCHON LANGE VORHER DEN GLAUBEN VERLOREN,DAß DIE BANKEN UNFEHLBAR SIND:
UND KANN BEI OFFENSICHTLICHEM FEHLVERHALTEN MICH NICHT EINFACH AN GOTT WENDEN UND SAGEN "VERGEBE IHNEN ;DENN SIE WISSEN NICHT WAS SIE TUN"
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 05.04.06, 12:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich warne vor falschen Aktionismus. For allem bei fiktiven Fällen Lachen

mese hat folgendes geschrieben::
mein anliegen ist diese falschen begründungen zu beweisen


Wir sind hier nicht im "Tatort". Ob Mitarbeiter der Bank sich von falschen Begründungen haben leiten lassen, spielt keine Rolle. Fakt ist: Die Bank hat das, Recht Kredite und Konten zu kündigen.

Wenn Sie dies mit der Begründung macht, der Kunde habe sich nicht an Vereinbarungen gehalten, so steht diese Begründung im Kündigungsschreiben. Diese Behauptung ist entweder richtig oder falsch. Ob sie richtig ist oder falsch läßt sich anhand der dem Kunden vorliegende Unterlagen belegen.

Sind die Behauptungen im Kündigungsschreiben falsch, hat die Bank sowieso ein Problem - unabhängig davon, ob es im Hintergrund noch weitere Gründe für eine Kündigung gegeben hat.

Sind die Behauptungen wahr, dann helfen dem Kunden auch keine Informationen über die wahren Gründe der Bank.

Der Dispositionshinweis ("der Eintrag"), den die Kassenmitarbeiter sehen, lautet kurz und bündig "Vor Auszahlung, Herrn XXX ansprechen). Das trägt zur Aufklärung nichts bei.

Wollte man die interne Einschätzung der Bank erfahren, so müsste man die Kreditakte einsehen. Diese ist aber nicht elektronisch gespeichert und wäre über den Verweis auf das BDSG nicht zu erhalten.

Aber noch einmal: Was die interne Einschätzung der Bank ist, ist völlig irrelevant für die Frage der Kündigung bzw. einen evtl. Schadensersatz.
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mese
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.03.2006
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: 05.04.06, 13:51    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

ich dachte immer die bank hat dan nur ein sonderkündigungsrecht wenn es verstosse gegen verhaltensregeln gegeben hat.
wie gesagt gab es aber keine verstosse gegen die agb s.
wo kein verstoss da kein kündigungsrecht.

ok ich maches mal für uns beide einfach

hat die bank ein recht zu kündigen auch wenn kein verstoss vorliegt seitens der kunden?
darf die bank alle 10 kunden kündigen, die von einem mitarbeiter der bank angeworben wurden,wobei jediglich bei 2 kunden kredite geplatzt sind,die anderen 8 sich aber nichts zu schulden kommen lassen haben.und nur auf verdacht eines kreditbetruges der sich aber nicht bestätigt hat ,fristlos zu kündigen und es der schufa zu melden.und im nachhinein zu sagen,da durch die kündigung des dispos und einfrieren der konten auch andere gläubiger nicht bedient werden konnten,und die es auch der schufa melden.
"da sie jetzt einträge in der schufa haben machen wir von sonderkündigungsrecht gebrauch"
was für ein schwachsinnn
da müstest sogar du als bank befürworter einen schauer über den rücken laufen lassen.
meine letzte frage für heute kann man diese kreditakte die ja nicht elektronisch ist auf ihrgendeiner art und weise einsehen.

gruss
mese
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 05.04.06, 15:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

bezüglich der Möglichkeiten der Bank zu kündigen, möchte ich auf den Beitrag von hjb (und viele andere Threads hier im Forum) verweisen.

Die Kreditakte ist ein internes Instrument der Bank. Der Kunde kann sie nicht einsehen.
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mese
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Anmeldungsdatum: 10.03.2006
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: 05.04.06, 16:03    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

danke für deinen beitrag
Die Kreditakte ist ein internes Instrument der Bank. Der Kunde kann sie nicht einsehen

es liegt denk ich mal auch an mir ,das ich die antwort auf meine frage erst nach langem hin und her bekomme,da ich mich evtl nicht richtig ausdrücken kann. Lachen

hmm dann muss ich halt anders zu sehen an die akte zu kommen,evtl muss ich mal mit der hässlichen mitarbeiterin essen gehen.
aber wird schon ihrgendwie gehen

nochmals danke für eure beiträge,die ich trotz unterschiedlicher meinung ,sehr gerne lese.

freundlichst mese

ps hallo karsten habe versucht in den archiven einen eintrag zu findn in dem du nicht pro bank und contra dem kunden schreibst,bin leider nicht fündig geworden.aber denke es lag mal einfach daran das sie umstände der postings es nicht zu gelassen haben,oder?
dein unternehmen für das du tätig bist,muss überaus glücklich mit dir sein,einen mitarbeiter zu haben der so von der philiosophie und der korrektheit dieser institution überzeugt ist.
leider kann ich einfach deine einstellung nicht teilen,da ich durch bekannte revisoren in verschiedenenn bank unternehmen ,auch viele viele andere sachen gehört habe.
aber trotzdem finde ich deine meinung sehr wichtig,und möchte dich bitten auch weiterhin deine meinung zu posten
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hjb
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 640
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 05.04.06, 19:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn Kasten schon auf mein Posting verweist, möchte ich das noch ergänzen:
- Es gibt Kündigungen nach §19(1) AGB, die gibt beiden Seiten das Recht, das Konto ohne Angaben fristgerecht zu kündigen. Die Frist ist eigentlich nur für den Kunden gedacht (und da gibt es auch BGH-Urteile) damit er sich eine neue Bank suchen kann. Falls die Bank trotzdem einen Grund angibt, so hat es keinen Sinn, diesen Grund auseinanderzunehmen, denn sie ist nicht verpflichtet, überhaupt einen anzugeben und muss sich dafür auch nicht rechtfertigen. Ich nehme an, so eine Kündigung liegt hier zugrunde.
- Nach §19(3) AGB kann die Bank (theoretisch auch der Kunde) fristlos aus wichtigem Grund kündigen. Dieser Grund muss angegeben werden, die Verschlechterung der Bonität reicht nicht aus. Richtlinie ist, dass es dem Kündigenden unzumutbar sein muss, die Geschäftsverbindung aufrecht zu erhalten.
Die AGB sind übrigens Grundlage der Beziehung zwischen Bank und Kunde und schriftlich im Rahmen der Kontoeröffnung vereinbart.

Ich vestehe nicht, was die Aktion mit der Kreditakte soll (die Mitarbeiterin wird sich da auch nicht bestechen lassen). Wie Karsten bereits richtig sagte, erfordert es für den Schadenersatz zum einen ein schuldhaftes Handeln der Bank (liegt nicht vor, wenn sie fristgerecht gekündigt und die Verbraucherschutzfristen eingehalten hat) und zum anderen ein wirklich eingetretener, materieller Schaden. Wir sind zum Glück nicht in Amerika, wo man Phantasiesummen rausschlagen kann.

Ich glaube, Ihr Vertrauen in die ehrenwerte deutsche Kreditwirtschaft ist nachhaltig gestört. Es scheint, als betrachten Sie die knapp 500.000 Bänker in Deutschland als Geheimbund mit dem Ziel, die unschuldigen Kunden über das Ohr zu hauen. Natürlich kann man bei deutschen Banken schlechte Erfahrungen machen, aber auch gute.
Ich kann Ihnen sagen (und Sie haben sicher schon damit gerechnet), dass bei den Leuten, die hier Fragen beantworten, es sich auch um Bänker handelt (zumindestens bei Karsten und mir, bei den anderen weiss ich es nicht).
Wir machen das hier nicht, um immer nur pro Bank zu reden, sondern um den Leuten zu helfen. Das, was wir schreiben, kann genauso gut auch "kontra" Bank sein.

Gruss Hans-Jürgen
***
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mese
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Anmeldungsdatum: 10.03.2006
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: 05.04.06, 20:49    Titel: Antworten mit Zitat

HALLO

[b]die agb s kenne ich zu genüge,und ICH WÜRDE MIR BESTIMMT NICHT DIE MÜHE MACHEN ,WENN DIE REC`TE DER KUNDEN GENÜGE GETAN WURDE.(es geht mir nur um die restlichen 8 kunden,nicht um die 2 denen die kredite geplatzt sind)

fristgerecht wurde nicht gekündigt,sondern von heute auf morgen,und willenserklärungen sind bei einigen gar nicht bei anderen 2.-3 monate später,nachdem wir einspruch und die ersten gespräche geführt haben eingetroffen.

ein sonderkündigungsrecht kann auch nicht vorliegen da kein vertragsverstoss oder sonstiges vorliegt was so eine kündigung rechtfertigt.

alle 8 wurden das dispo gekündigt die konten eingefroren und die darlehen gekündigt.NACHDEM 2 kredite geplatzt sind die auch vom selben vermittler an die bank herangeführt worden.
es wurde auf verdacht gemacht,was sich aber NICHT bestätigt hat.

das ich alle banken und bänker schlecht finde stimmt nicht so,diese aussage habe ich nie gemacht.aber es gibt auch dort genug schwarze schafe oder warum hat die bielefelder jva über 50 insassen die allesamt bänker waren,oder warum tritt einer zurück der in die kirch affäre involviert war.oder warum geben banken die anweisung einträge zu löschen wenn die doch recht haben,warum gibts ombudsleute wenn den banken kein fehler unterläuft.es gibt so viele bsp die ich aufzählen könnte

bin der meinung das banken und bänker entscheidungsfehler machen können.und diese fehler hatte ich ,habe ich ,und werde ich immer wieder aufdecken,wenn solche entstanden sind.hierbei gehts auch nicht geld rauszuschlagen oder die kunden sonst zu bereichern,wenn es denen nicht zu steht.solche fehler können aber existenzen kaputt machen,und das versuche ich zu verhindern.

sie als bänker können doch nicht behaupten,das ihnen nie ein fehler unterläuft oder???
ich weiss das noch nicht einmal bänker die agb zwischen der schufa und ihrer gesellschaft gelesen haben.sie gehen davon aus das was ihr system sagt,das dies auch dann stimmt.aber wissen sie es.nur weill eine vielzahl von kunden sich nicht gegen entscheidungen auflehnt heisst es nicht das es auch richtig ist.


ich habe nicht und werde auch nicht jemanden persöhnlich hier angreifen,und niemand soll sich angegriffen fühlen.
auch wenn wir verschiedener meinungen sind,sind eure meinungen mir wichtig,da ich wenigstens sehen kann wie die bank evtl argumentieren könnte,und ich kann mich besser vorbereiten Sehr glücklich Sehr glücklich Sehr glücklich Sehr glücklich
sie sagen sie wollen den kunden helfen?ich auch.der unterschied ist nur das sie auf ihrgendwelche § verweisen und den leuten sagen das die bank recht hat,
und ich versuche den leuten tipps zu geben aus dem schlmassel rauszukommen,wenns möglich ist,oder nehme es selbst in die hand.

nicht desto trotz bin ich eurer fachlichen kompetenz und antworten sehr dankbar

freundlichst

mese
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hjb
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Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 640
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 05.04.06, 22:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo auch,

selbstverständlich unterlaufen mir Fehler, täglich. Das gehört dazu, wenn Menschen arbeiten. Es gibt natürlich auch solche, die sagen "mein Computer sagt mir jetzt das hier also ist es das Maß aller Dinge". Die meisten aber denken selbständig und wissen, dass jedes technische System nur so gut ist wie die Daten, die gespeichert sind.

Wie gesagt, ich versuche hier auch, den Leuten zu helfen, und sage ihnen meine ungeschminkte Meinung. Das kann pro oder contra Bank sein. Manchmal liefere ich auch Paragrafen, wenn es wichtig ist, entweder die der Bank zu nennen oder aber (wenn die Bank Recht hat) zum Verständnis beim Fragesteller beizutragen.

Manchmal erfährt man auch im Posting, um welche Bank es geht. Es kam schon vor, dass es um "meine" Bank ging (ohne dass ich es gesagt habe) und ich dem Fragesteller zu Massnahmen gegen die Bank geraten habe. Es geht also nicht um mich oder um meinen Arbeitgeber, sondern nur um die Rechtslage und was man dem Fragesteller empfehlen kann.

Gruss Hans-Jürgen
***
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mese
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Anmeldungsdatum: 10.03.2006
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: 05.04.06, 23:04    Titel: Antworten mit Zitat

hallo hans jürgen

ich glaube manchmal versteht man sich falsch im eifer des gefechtes.

ich finde es wichtig und richtig das man im rahmen des möglichen leuten mit ratschlägen zu seite steht.
wie gesagt ist mir jede antwort willkommen und am liebsten die die nicht meiner meinung entsprechen ,sonst könnte ich auch selbstgespräche führen Sehr glücklich

als abschluss möchte ich folgendes noch sagen,wir lesen natürlich auch die rechtslage durch,wenn es nichts zu beanstanden gibt können wir auch nicht helfen,aber die rechtslage ist nicht immer eindeutig und die formulierungen sind schwammig.und wir versuchen eine schwachstelle zu finden um die kunden aus dem schlamassel rauszuboxen.
bsp was heist"auf die belange des kunden muss/wird rücksicht genommen"
oder was heisst "eine angemessene frist 1 woche oder 4 wochen ??

freundlichst
mese
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